Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reichert-Areal" -
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Planunterlagen
Begründung und Anlage 5 (direkt in die Fraktionen)
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Reichert-Areal“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der rund 3.200 m² große Bereich im Quartier Rechberg- / Achalmstraße war Firmensitz der ehemaligen Druckerei Reichert. Nach der Aufgabe des
Betriebs wurden die Grundstücksflächen an die Fa. OSWA Wohnen- und Industriebau
GmbH verkauft. In der Sitzung des AUT am 05.07.2011 (Vorlage 237/2011) wurde
die geplante Neubebauung vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung
grundsätzlich zugestimmt und die
Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Genehmigung zu erarbeiten.
Planungsrechtliches Verfahren
Das planungsrechtliche Verfahren
wird „vorhabenbezogen“ nach § 12 BauGB durchgeführt.
Dabei kann auf einen bestehenden Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich aus
dem Jahr 1986 aufgesetzt und das Verfahren nunmehr direkt mit dem
Entwurfsbeschluss fortgeführt werden. Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und
Freiflächen sowie sonstige Vorschriften werden im Rahmen des
Durchführungsvertrages geregelt.
Der
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke
3200, 3201, 3202 und 3207/1. Die Fläche ist insgesamt 3.200 m² groß.
Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen
Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Wohnen“ vorgesehen. Eingebettet in
die gemischte Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu
erwarten.
Auch entspricht die Nutzung dieser ehemals überwiegend
gewerblich genutzten Flächen für Wohnungsbau dem Ziel des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden und schont Freiflächen außerhalb des bebauten Bereiches
Kornwestheims.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan umfasst sechs Wohngebäude mit insgesamt 55 Wohnungen. Das
vorgelegte Konzept bindet sich in seiner Maßstäblichkeit gut in die
städtebauliche Struktur des Quartiers ein. So orientiert sich die geplante
Bebauung höhenmäßig an der bestehenden Bebauung des Quartiers und nimmt diese
auf.
Die vorgesehenen Neubauten sind über
Vor- und Rücksprünge sowie durch die sowohl vorgestellten als auch eingezogenen
Balkonbereiche der Wohnungen deutlich gegliedert. Betrachtet man die
Straßenabwicklung so wird deutlich, dass diese Gliederung durch die
vorgesehenen Verbindungselemente der drei Baukörper zusätzlich verstärkt wird.
Mit dem Abbruch der vorhandenen aus
gestalterischer Sicht sehr unbefriedigenden Gebäudesubstanz besteht die
Möglichkeit, das Quartier in Teilbereichen neu zu ordnen. Auch kann durch das
vorgesehene Wohnungsgemenge an zentraler Stelle ein differenziertes
Wohnraumangebot von guter Qualität für unterschiedliche Nutzergruppen
geschaffen werden. Das Konzept lässt sowohl aus stadtplanerischer als auch
gestalterischer Sicht insgesamt eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der
Situation erwarten.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reichert-Areal“ wird
gefasst.