Vorlage-Nr.:

326/2011

Az.:

5 Christian Kuebler
6 Kurt Schaible

Datum:

05.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.10.2011

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reichert-Areal" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Planunterlagen

Begründung und Anlage 5 (direkt in die Fraktionen)

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reichert-Areal“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

11.10.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der rund 3.200 m² große Bereich im Quartier Rechberg- / Achalmstraße war Firmensitz der ehemaligen Druckerei Reichert. Nach der Aufgabe des Betriebs wurden die Grundstücksflächen an die Fa. OSWA Wohnen- und Industriebau GmbH verkauft. In der Sitzung des AUT am 05.07.2011 (Vorlage 237/2011) wurde die geplante Neubebauung vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung grundsätzlich zugestimmt  und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zu erarbeiten.

 

Planungsrechtliches Verfahren

Das planungsrechtliche Verfahren wird „vorhabenbezogen“ nach § 12 BauGB durchgeführt. Dabei kann auf einen bestehenden Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich aus dem Jahr 1986 aufgesetzt und das Verfahren nunmehr direkt mit dem Entwurfsbeschluss fortgeführt werden. Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und Freiflächen sowie sonstige Vorschriften werden im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt.

 

Der Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3200, 3201, 3202 und 3207/1. Die Fläche ist insgesamt 3.200 m² groß.

 

Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen

Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Wohnen“ vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten.

Auch entspricht die Nutzung dieser ehemals überwiegend gewerblich genutzten Flächen für Wohnungsbau dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und schont Freiflächen außerhalb des bebauten Bereiches Kornwestheims.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst sechs Wohngebäude mit insgesamt 55 Wohnungen. Das vorgelegte Konzept bindet sich in seiner Maßstäblichkeit gut in die städtebauliche Struktur des Quartiers ein. So orientiert sich die geplante Bebauung höhenmäßig an der bestehenden Bebauung des Quartiers und nimmt diese auf.

Die vorgesehenen Neubauten sind über Vor- und Rücksprünge sowie durch die sowohl vorgestellten als auch eingezogenen Balkonbereiche der Wohnungen deutlich gegliedert. Betrachtet man die Straßenabwicklung so wird deutlich, dass diese Gliederung durch die vorgesehenen Verbindungselemente der drei Baukörper zusätzlich verstärkt wird.

Mit dem Abbruch der vorhandenen aus gestalterischer Sicht sehr unbefriedigenden Gebäudesubstanz besteht die Möglichkeit, das Quartier in Teilbereichen neu zu ordnen. Auch kann durch das vorgesehene Wohnungsgemenge an zentraler Stelle ein differenziertes Wohnraumangebot von guter Qualität für unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen werden. Das Konzept lässt sowohl aus stadtplanerischer als auch gestalterischer Sicht insgesamt eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der Situation erwarten.

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reichert-Areal“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 5 .pdf Anlage 5 .pdf Begr VEP Reichert Areal .pdf Begr VEP Reichert Areal .pdf OSWA Pläne gesamt Reichert Areal.pdf OSWA Pläne gesamt Reichert Areal.pdf