Betreff:
Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften "Westlich Jahnstraße / nördlich
Lehrstellwerk" - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan
Textfestsetzungen
Begründung
Schalltechnische Untersuchung
Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche
Betrachtung
Beschlussvorschlag:
Den Entwurfsbeschluss für
den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Westlich Jahnstraße /
nördlich Lehrstellwerk“ zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2009 (Vorlage 281/2009) den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich Jahnstraße / nördlich
Lehrstellwerk“ gefasst. Beweggrund war die Veräußerung der Grün- und Freifläche
zwischen dem ESG-Gelände und den Grundstücken Jahnstraße 33 – 49 seitens der
Eigentümerin, der DB Netz AG, an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
Um der eigentumsrechtlichen Änderung Rechnung zu tragen und die derzeit
geltenden Bebauungspläne an das heutige Planungsrecht anzupassen wird ein neuer
qualifizierter Bebauungsplan erstellt. Durch die Aufstellung sollen im Sinne
der Innenentwicklung klare und zeitgemäße Regelungen für An-, Um- und
Neubauten, die Unterbringung und Dimensionierung von Nebenanlagen sowie die
Einfriedung der Grundstücke geschaffen werden. Zur Sicherung der zukünftigen
städtebaulichen Ordnung sind insbesondere Festsetzungen bezüglich der Baufenster
sowie der Unterbringung von Garagen und Nebenanlagen zu treffen.
Im Plangebiet gelten derzeit sowohl der qualifizierte Bebauungsplan Nr.
02 – 395 vom 12.09.1980 als auch der Baulinienplan Nr. 02 – 269 vom 09.09.1959,
der keine qualifizierten Festsetzungen enthält.
Das Plangebiet im Westen von Kornwestheim wird auf der westlichen Seite
durch Spielfelder auf dem ehemaligen ESG-Gelände und im Osten von der
Jahnstraße begrenzt und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die
vorhandene Bebauung besteht aus I bis II-geschossigen Einfamilien- und
Reihenhäusern mit Satteldächern.
Um den baulichen Charakter und die derzeitige Nutzung des Plangebiets
als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu wahren wurden die
Festsetzungen im Bebauungsplan in Anlehnung an die bestehende Bebauung gewählt.
Das bedeutet, dass sich die Festsetzungen zur max. Gebäudehöhe, zur
Geschossigkeit und Bauweise sowie zur Gestaltung (z. B. Dachform und –neigung)
der zukünftigen Bebauung am Bestand orientieren.
Das planungsrechtliche
Verfahren wird nach § 13a i. V. mit § 13 durchgeführt, da hier die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Plangebiet liegt im
Innenbereich, weist mit ca. 4.430 m² eine maximal mögliche Grundfläche von
unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um
einen besonders schützenswerten Bereich.
Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die
sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden.
Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom
-bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Eine faunistische Untersuchung und
artenschutzrechtliche Betrachtung sowie
eine schalltechnische Untersuchung wurden durchgeführt und in den Bebauungsplan
eingearbeitet.