Vorlage-Nr.:

301/2012

Az.:

212 Kornelia Schwind

Datum:

09.10.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

16.10.2012

 

 

Betreff:

Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersicht Förderwege Sprachförderung

 

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Kenntnisnahme

öffentlich

16.10.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

 

Die Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem baden-württembergischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Die konkreten pädagogischen Zielvorgaben sind in sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder aufgeteilt, die im Kindergarten im Sinne einer ganzheitlichen Bildung umgesetzt werden. 

Das dritte Bildungs- und Entwicklungsfeld ist die „Sprache“. Ziel ist es, die nonverbalen und verbalen Ausdrucksfähigkeiten der Kindergartenkinder zu verbessern und zu erweitern. Die Kinder benötigen einen ausreichenden Wortschatz, um mit anderen Menschen zu kommunizieren, Gefühle und Bedürfnisse auszudrücken, Wünsche, Meinungen zu äußeren und Absprachen zu treffen. Wichtig ist auch, dass die Kinder ihren Gesprächspartner /in verstehen, die Handlung interpretieren und auch nonverbale Signale wahrnehmen.

 

Die Kindertageseinrichtungen bieten eine sprachanregende Umgebung mit Bildern, Büchern, Zeitschriften, Buchstaben und insbesondere Fachkräften, die mit ihnen viel reden. Fingerspiele, Lieder, Reime, Gedichte, Geschichten, Erzählrunden, Rhythmik,  Bewegung, Musik finden täglich statt, sowie die sprachliche Begleitung von allem was die Kinder erleben. Sprachförderung ist ein Bildungsauftrag für alle Kinder.

 

Einzelne Kinder benötigen eine besondere Unterstützung, die durch gezielte Kleingruppenarbeit und Einzelförderung erfolgt.

 

In allen Einrichtungen werden Sprachstandserhebungen und mit den älteren Kindern das Würzburger /Freiberger Sprachförderprogramm durchgeführt.

 

Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter, Förderung durch HSL Mittel

Kinder, die Deutsch als Zweit- oder Drittsprache lernen oder Kinder mit Migrationshintergrund, die erst spät mit der deutschen Sprache in Berührung kommen, benötigen eine besondere Förderung und Unterstützung im Bereich Sprache.

 

In den Kindergärten in der Villeneuvestraße und in der Bolzstraße arbeiten seit vielen Jahren zwei Erzieherinnen mit insgesamt 23 Wochenstunden als Sprachförderkraft. Die Kinder erleben zweimal wöchentlich, je nach Alter 30-60 Minuten, in einer Kleingruppe (5-7 Kinder) eine intensive Sprachförderung. Rituale geben den Kindern und der Gruppe Sicherheit und tragen zum Lernerfolg bei. In gelenkten Angeboten, die zum Sprechen und freien Erzählen anregen, wird die Kommunikation unter den verschiedenen Nationalitäten angeregt. Unterschiedliche Themenfelder und die Vielfalt der Angebote fördern den Auf- und Ausbau der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten und des Wortschatzes. Die Erzieherin ist permanent ein gutes Sprachvorbild und im „correktiven Feedback“ präsent. Die wertschätzende Haltung und zugewandte Aufmerksamkeit der Erzieherin unterstützen den Spracherwerb.

 

Ergänzend zu den Sprachfördergruppen wird in den Funktionsräumen eine intensive Einzelförderung von 10-15 Minuten durchgeführt. Hier können die Interessen des einzelnen Kindes besser berücksichtigt werden und bietet sich bei Neuaufnahmen oder hohen Förderbedarf an.

Grundlage für die Sprachförderung sind die Beobachtungen der Erzieherinnen, die Stärken und Interessen des Kindes und die Sprachstandserhebung nach SISMIK. Ein fachlicher Austausch mit der Bezugserzieherin und den Eltern über Beobachtungen und Entwicklungsschritte unterstützen den Lernerfolg des Kindes.

 


Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter, Förderung durch ISK Mittel

Seit 2009 wird eine verpflichtende Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung vom Gesundheitsamt in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Ziel ist es Sprachauffälligkeiten frühzeitig festzustellen, die den späteren Schulerfolg und die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen könnten.

Werden bei dieser Untersuchung zusätzliche intensive Fördermaßnahmen festgestellt besteht die Möglichkeit für Kleingruppen Fördergelder für maximal 120 Förderstunden zu beantragen. Untersucht werden Kinder ein Jahr vor Schulbeginn. Für den Förderantrag ist die schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich.

 

 Im vergangenen Kindergartenjahr konnten mit diesem Förderweg zusätzliche Sprachfördergruppen in den Einrichtungen Kirchstr., Rosensteinstr., Starenweg, Kinderhaus Karlstr. und Bebelstr. durchgeführt werden. 

 

Sprachförderung Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen, Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration

Die Offensive Frühe Chancen verfolgt das Ziel, insbesondere Kinder mit hohen Sprachförderbedarf frühzeitig alltagsintegriert, qualifiziert zu fördern und zu unterstützen.

Jeder Schwerpunkt- Kita Sprache und Integration erhält für zwei Jahre  Projektgelder in Höhe von 25.000 € pro Jahr und 4.500 € für Sachkosten, Fortbildung usw. Gefördert wird eine halbe Stelle für eine qualifizierte Sprachförderkraft.

Das Kinderhaus Bebelstraße und die  Kindergärten Villeneuvestraße und Bolzstraße erhalten die Projektförderung. Seit Juni arbeiten im Kinderhaus Bebelstraße und in der Villeneuvestraße diese zusätzlichen Fachkräfte. Die Sprachförderung soll nach dem Konzept des Deutschen Jugendinstituts „ Kinder-Sprache stärken“ und  „Sprachliche Bildung und Förderung für Kinder unter Drei“ umgesetzt werden.

 

Sprachförderung Spatz, Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf 

Die Sprachförderung in Kindertagestätten wurde vom Kultusministerium überarbeitet und in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Künftig wird es zwei Förderwege, ISK und SBS geben, um die Chancen für Kinder zu verbessern. Die Förderung ist ab dem dritten Lebensjahr möglich. Die Erzieherin stellen den Förderbedarf fest, bei den fünfjährigen wird die Sprachstandsdiagnose weiterhin vom Gesundheitsamt erhoben. Bei allen Sprachfördermaßnahmen muss die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen und begleitend können Gelder für die intensive Elternarbeit beantragt werden.

 

SBS, Singen – Bewegen – Sprechen ist ein Förderprogramm mit 36 Stunden jährlich und wird von einer musikpädagogischen Fachkraft mit der Erzieherin gemeinsam durchgeführt. Bisher wurde dieses Projekt für alle älteren Kinder im Kindergarten Daimlerstraße, Karlstraße und St. Bernhard angeboten. Ein besonderer Sprachförderbedarf war nicht Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Projekt.

ISK, intensive Sprachförderung im Kindergarten, mit insgesamt 120 Förderstunden jährlich, wird von einer entsprechenden ausgebildeten Fachkraft umgesetzt.

 

Der Sprachförderbedarf ist in den Einrichtungen unterschiedlich hoch und die Erzieherinnen haben den Bedarf und die Förderform angemeldet. Die Verwaltung beantragt die Maßnahmen und wird in Zusammenarbeit mit der Musikschule die SBS Maßnahmen organisieren. Für die intensive Sprachförderung, ISK müssen die entsprechenden Fachkräfte gefunden werden, die von Oktober bis Juli die Kinder in den Einrichtungen zusätzlich fördern und begleiten, sowie die begleitende Elternarbeit gestalten. 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
3918_001.pdf