Gremium:
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Ausschuss für Umwelt
und Technik
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Am:
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07.06.2011
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Betreff:
Naturdenkmale
in Kornwestheim - Kurzbericht zur Verkehrssicherheit - Frage der Neuausweisung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
a) Den Kurzbericht zur Kenntnis zu nehmen.
b) Die
Verwaltung zu beauftragen, die Neuausweisung eines Naturdenkmales (Walnussbaum)
im Bereich Hammerschmiede weiter zu verfolgen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Umweltbeirat
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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25.05.2011
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.06.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
a. Kurzbericht Verkehrssicherheit
In Kornwestheim sind drei
Einzelbäume und eine Baumreihe (Lindenallee Richtung Ludwigsburg) als
Naturdenkmale ausgewiesen. Verkehrssicherungspflichtig ist zunächst der
Grundstückeigentümer und zudem - quasi in zweiter Instanz - die für die
Naturdenkmale zuständige Behörde. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform des
Landes Baden-Württemberg im Jahr 2005 liegt die Zuständigkeit für Naturdenkmale
(damals § 24 Naturschutzgesetz BW) für die Markung Kornwestheim bei der Stadt.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht hat
die Umweltbeauftragte den Zustand der Einzelbäume durch das
Sachverständigen-Büro Kastner überprüfen lassen. Über die Ergebnisse und die
daraus resultierenden Maßnahmen wird in der Sitzung kurz berichtet.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass alle drei Bäume in einem gesunden,
vitalen Zustand sind.
Die Betreuung und Pflege der
Lindenallee obliegt dem Straßenbauamt. Die städtische Umweltbeauftragte ist
allerdings in ihrer Funktion als „Untere Naturschutzbehörde“ bei Baumaßnahmen
im Bereich dieses Naturdenkmales zu hören.
b. Frage der Neuausweisungen
Auf Anregung von Herrn Stadtrat
Schmid in der letzten Umweltbeiratssitzung wurde Herr Kastner zusätzlich mit
der Fragestellung konfrontiert, inwieweit es sinnvoll wäre, die Stein-Weichsel
in der Steingrube als Naturdenkmal auszuweisen. Des weiteren wurde er in diesem
Zusammenhang beauftragt, auch den Walnussbaum auf der Wiese bei der
Hammerschmiede zu überprüfen. Der Baumsachverständige äußerte sich in seinen
Kurzgutachten wie folgt:
Stein-Weichsel
Die Stein-Weichsel in der Steingrube
weist bereits deutliche Schäden an Wurzel, Stamm und Krone auf. Erste
Pilzfruchtkörper am Stamm deuten auf eine fortgeschrittene Holzzersetzung im
Inneren des drehwüchsigen Stammes hin. Der Baum wird vermutlich nur noch 10 bis
15 Jahre standsicher sein. Aus Sicht des Gutachters rechtfertigt der
gesundheitliche Zustand des Baumes und seine geringe Gefährdung im Verbund der
Steingrube (Ökologischer Erhalt und Entwicklung des gesamten Areals) eine
Unterschutzstellung als Naturdenkmal nicht.
Walnussbaum
Der Walnussbaum auf der Wiese
westlich der Hammerschmiede hat laut Gutachter eine fantastische, weit
ausladende Krone mit bis zum Boden reichenden Ästen. Der Baum konnte sich
ungehindert entwickeln und ist entsprechend gesund und vital. Er sollte
möglichst lange geschützt und erhalten werden.
Aufgrund dieser klaren Einschätzung
und Empfehlung schlägt die Verwaltung vor, die Ausweisung dieses Walnussbaumes
als Naturdenkmal vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und
Technik in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg weiter zu verfolgen.
Besondere Bedeutung gewinnt die Unterschutzstellung dieses Baumes im
Zusammenhang mit der nahegelegenen Quelle, die ein Wasserbecken speist, dem
Vorkommen zahlreicher geschützter Arten im Umkreis der Hammerschmiede, den
Plänen zur Offenlegung des Bachlaufes sowie dem Erhalt der Hammerschmiede als
denkmalgeschützter Bereich.
Es besteht an dieser Stelle die
einmalige Chance ein sowohl aus Sicht des Denkmalschutzes als auch aus Sicht
des Naturschutzes einmaliges Areal in der Stadt zu erhalten.
Der Umweltbeirat hat sich in seiner
Sitzung vom 25.05.2011 mehrheitlich für eine Naturdenkmalausweisung
„Walnussbaum bei der Hammerschmiede“ ausgesprochen.