Gremium:
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Am:
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Dienstag 04.06.2013
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Betreff:
Bebauungsplan
"Wilkin-Areal, Leibnizstraße West" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
B-Pläne
Stellungnahmen
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wilkin-Areal, Leibnizstraße West“ wird
gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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04.06.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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13.06.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Plangebiet gilt bislang noch der Bebauungsplan 13-325 aus
dem Jahr 1967 mit der Festsetzung „Sondergebiet Kaserne“. Mit dem
Bebauungsplanverfahren für den Bereich Leibnizstraße West wird der letzte noch
nicht überplante Bereich der früheren Wilkin Kaserne planungsrechtlich
gesichert.
Für das Plangebiet liegt der
Verwaltung eine konkrete Bauvoranfrage zum Neubau eines Autohauses vor. Der
vorliegende Bebauungsplan ist zwingende Voraussetzung für die Realisierung des
Neubauvorhabens und wurde entsprechend auf die Planungen abgestimmt. Ebenso
berücksichtigt und planungsrechtlich gesichert wurden die Flächen, die für die
geplante neue Zufahrt in das Gewerbegebiet Wilkin erforderlich sind (s. Vorlage
72/2012).
Verfahren, Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit:
Nach dem Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss am 17.07.2012 (Vorlage 249/2012) durch den Gemeinderat
erfolgte am 28.07.2012 die öffentliche Bekanntmachung. Den Fachbehörden sowie
den Bürgern wurde in der Zeit vom 07.08.2012 bis zum 07.09.2012 die Möglichkeit
zur Stellungnahme gegeben.
Insgesamt sind 10 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle
Beteiligung Fachbehörden) dargestellt.
Änderungen / Ergänzungen
Die Anregung zum Einbau
von Stauraumkanälen alternativ zur Dachbegrünung bei Dächern ab 18° Dachneigung
sowie die Ergänzung zu den Erdwärmesonden wurde in den Bebauungsplan
aufgenommen. Die Betriebswohnungen wurden im Bebauungsplan ausgeschlossen. Der
Anbauabstand zur B 27 wurde nachrichtlich übernommen.
Aus Sicht der Verwaltung
sind nunmehr die Voraussetzungen für den
Satzungsbeschluss gegeben.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.