Betreff:
Änderung
der Richtlinie über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen
Grundschule (Kernzeitbetreuung)
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Gegenüberstellung Richtlinienänderung
2. Richtlinien 2012
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über das Betreuungsangebot im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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19.04.2012
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Einstimmige Zustimmung.
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.04.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Beratungen im Sozialausschuss am 07.03.2012, im
Verwaltungs- und Finanzausschuss am 15.03.2012 und im Gemeinderat am 22.03.2012
zum Thema Einführung einer neuen Entgeltordnung und des EDV-Programms Nordholz
für die Kernzeitbetreuung wird verwiesen. Die Verwaltung war beauftragt die
Richtlinien entsprechend der neuen Entgeltordnung anzupassen und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Neben der bereits beschlossenen
Entgeltordnung hat die Verwaltung in die neue Richtlinie verschiedene Details
eingearbeitet, die in der anliegenden Gegenüberstellung von neuen und alten
Inhalten dargestellt sind.
§ 4
Das beschriebene Anmeldeverfahren
wurde mit Zustimmung des Sozialausschusses im Jahr 2011 probeweise praktiziert
und war sehr erfolgreich. Erfahrungsgemäß melden mehr als 90 v. H. aller Eltern
ihre Kinder am Tag der Schulanmeldung zur Kernzeitbetreuung an. Die Verkürzung
der Restfrist führt dazu, dass die Platzvergabe rechtzeitiger vorgenommen
werden kann. Dies trägt insbesondere auch für die Elternschaft zur
Planungssicherheit bei. Die Änderungen der Betreuungstage, je nachdem welche
Notwendigkeiten der Stundenplan mit sich bringt und welche Möglichkeiten die
Gruppen bieten, sind ein übliches Verfahren, welches der Elternschaft sehr
entgegenkommt.
§ 5
In diesem Jahr wird die
Kernzeitbetreuung in den Sommerferien probeweise nur drei Wochen geschlossen,
da aufgrund der vorjährigen Meldezahlen für die Ferienbetreuung eine einwöchige
Schließzeit über die Pfingstwoche ausprobiert wird. Wie sich dies weiter
entwickelt bleibt abzuwarten. Daher hält die Verwaltung es nicht für sinnvoll
die Schließzeit in den Sommerferien zahlenmäßig in der Richtlinie zu benennen.
§ 7
Die Kosten für die extra genutzte
Ferienbetreuung in der Eugen-Bolz-Schule betrugen bisher unabhängig von der
Ferienlänge 60 EUR. Eine reine Ferienbetreuung wird sehr selten in Anspruch
genommen, kann aber über z.B. Ostern zwei Wochen und über die Herbstferien nur
eine Woche betragen. Um auch hier ein gerechtes und transparentes Entgelt
festzulegen, sollten die Kosten wochenweise berechnet werden und somit 30 EUR
pro Woche betragen.
Die Entgelttabelle wurde vom
Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.03.2012 so beschlossen.