Vorlage-Nr.:

126/2012

Az.:

214 Regine Jung

Datum:

26.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

19.04.2012

 

 

Betreff:

Änderung der Richtlinie über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Gegenüberstellung Richtlinienänderung

2. Richtlinien 2012

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

19.04.2012

Einstimmige Zustimmung.

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Beratungen im Sozialausschuss am 07.03.2012, im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 15.03.2012 und im Gemeinderat am 22.03.2012 zum Thema Einführung einer neuen Entgeltordnung und des EDV-Programms Nordholz für die Kernzeitbetreuung wird verwiesen. Die Verwaltung war beauftragt die Richtlinien entsprechend der neuen Entgeltordnung anzupassen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neben der bereits beschlossenen Entgeltordnung hat die Verwaltung in die neue Richtlinie verschiedene Details eingearbeitet, die in der anliegenden Gegenüberstellung von neuen und alten Inhalten dargestellt sind.

 

§ 4

Das beschriebene Anmeldeverfahren wurde mit Zustimmung des Sozialausschusses im Jahr 2011 probeweise praktiziert und war sehr erfolgreich. Erfahrungsgemäß melden mehr als 90 v. H. aller Eltern ihre Kinder am Tag der Schulanmeldung zur Kernzeitbetreuung an. Die Verkürzung der Restfrist führt dazu, dass die Platzvergabe rechtzeitiger vorgenommen werden kann. Dies trägt insbesondere auch für die Elternschaft zur Planungssicherheit bei. Die Änderungen der Betreuungstage, je nachdem welche Notwendigkeiten der Stundenplan mit sich bringt und welche Möglichkeiten die Gruppen bieten, sind ein übliches Verfahren, welches der Elternschaft sehr entgegenkommt.

 

§ 5

In diesem Jahr wird die Kernzeitbetreuung in den Sommerferien probeweise nur drei Wochen geschlossen, da aufgrund der vorjährigen Meldezahlen für die Ferienbetreuung eine einwöchige Schließzeit über die Pfingstwoche ausprobiert wird. Wie sich dies weiter entwickelt bleibt abzuwarten. Daher hält die Verwaltung es nicht für sinnvoll die Schließzeit in den Sommerferien zahlenmäßig in der Richtlinie zu benennen.

 

§ 7

Die Kosten für die extra genutzte Ferienbetreuung in der Eugen-Bolz-Schule betrugen bisher unabhängig von der Ferienlänge 60 EUR. Eine reine Ferienbetreuung wird sehr selten in Anspruch genommen, kann aber über z.B. Ostern zwei Wochen und über die Herbstferien nur eine Woche betragen. Um auch hier ein gerechtes und transparentes Entgelt festzulegen, sollten die Kosten wochenweise berechnet werden und somit 30 EUR pro Woche betragen.

 

Die Entgelttabelle wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.03.2012 so beschlossen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Gegenüberstellung Richtlinienänderung 2012.pdf Gegenüberstellung Richtlinienänderung 2012.pdf Richtlinien 2012.pdf Richtlinien 2012.pdf