Vorlage-Nr.:

165/2012

Az.:

5 Steffen Sauer

Datum:

16.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

22.05.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Wohnpark Neckarstraße im Bereich westlich Ilmweg" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohnpark Neckarstraße im Bereich westlich Ilmweg“ wird gefasst

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

22.05.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.05.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Ausgangslage

Zum Unterstellen von Fahrzeugen, u. a. für das historische Löschfahrzeug „Bella“, benötigt die Freiwillige Feuerwehr Kornwestheim an ihrem heutigen Standort eine zusätzliche Halle. Geplant ist die Errichtung einer 14 m breiten, 10 m tiefen und bis zu 3,60 m hohen, leicht gedämmten Lkw-Stahlhalle mit Pultdach.

Die Halle soll nördlich der heutigen Schrägstellplätze, teilweise auf dem Grundstück der Feuerwehr und teilweise auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche, errichtet werden. Es ist vorgesehen, die Halle in den dort vorhandenen Lärmschutzwall einzuschieben und diesen anschließend möglichst in seinem heutigen Zustand wieder herzustellen. Die dann noch sichtbaren Bauteile sollen in Richtung Norden bzw. in Richtung der nördlichen Wohnbebauung stark eingegrünt werden.

Abgesehen von den privaten Grundstücken im nördlichen Bereich (Ilmweg 1-23) befinden sich die Flächen der Feuerwehr und die öffentliche Grünfläche im Eigentum der Stadt Kornwestheim.

Für die Errichtung der Halle ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Dieses wird über die Fassung des Aufstellungsbeschlusses eingeleitet.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan 2010 in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche gegliedert. Der nördliche Bereich ist als „Wohnbaufläche“, der südliche Bereich als „Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr“ und der mittlere Bereich als „Sonstige Grünfläche“ definiert. Da die Halle im Bereich der Grünfläche errichtet werden soll, kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. In Anbetracht der Dringlichkeit des Bauvorhabens wird der Bebauungsplan demzufolge gemäß § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans wird im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorgenommen.

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha und wird im Norden von der Straße „Oberer Klingelbrunnen“, im Osten vom Ilmweg, im Süden von der Theodor-Heuss-Straße und im Westen durch die B27 begrenzt.

 

Planungsrechtliches Verfahren

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß den §§ 2, 3 und 4 BauGB „klassisch“ durchgeführt.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzungsplan.pdf Abgrenzungsplan.pdf