Betreff:
Bebauungsplan
"Wohnpark Neckarstraße im Bereich westlich Ilmweg" -
Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit
örtlichen Bauvorschriften „Wohnpark Neckarstraße im Bereich westlich Ilmweg“
wird gefasst
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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22.05.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.05.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangslage
Zum Unterstellen von Fahrzeugen, u.
a. für das historische Löschfahrzeug „Bella“, benötigt die Freiwillige
Feuerwehr Kornwestheim an ihrem heutigen Standort eine zusätzliche Halle.
Geplant ist die Errichtung einer 14 m breiten, 10 m tiefen und bis zu 3,60 m
hohen, leicht gedämmten Lkw-Stahlhalle mit Pultdach.
Die Halle soll nördlich der heutigen
Schrägstellplätze, teilweise auf dem Grundstück der Feuerwehr und teilweise auf
der angrenzenden öffentlichen Grünfläche, errichtet werden. Es ist vorgesehen,
die Halle in den dort vorhandenen Lärmschutzwall einzuschieben und diesen
anschließend möglichst in seinem heutigen Zustand wieder herzustellen. Die dann
noch sichtbaren Bauteile sollen in Richtung Norden bzw. in Richtung der
nördlichen Wohnbebauung stark eingegrünt werden.
Abgesehen von den privaten
Grundstücken im nördlichen Bereich (Ilmweg 1-23) befinden sich die Flächen der
Feuerwehr und die öffentliche Grünfläche im Eigentum der Stadt Kornwestheim.
Für die Errichtung der Halle ist ein
Bebauungsplanverfahren erforderlich. Dieses wird über die Fassung des
Aufstellungsbeschlusses eingeleitet.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Planbereich ist im
Flächennutzungsplan 2010 in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche gegliedert.
Der nördliche Bereich ist als „Wohnbaufläche“, der südliche Bereich als „Fläche
für den Gemeinbedarf Feuerwehr“ und der mittlere Bereich als „Sonstige
Grünfläche“ definiert. Da die Halle im Bereich der Grünfläche errichtet werden
soll, kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden. In Anbetracht der Dringlichkeit des Bauvorhabens wird der Bebauungsplan
demzufolge gemäß § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt.
Die Anpassung des Flächennutzungsplans wird im Zuge der Fortschreibung des
Flächennutzungsplans vorgenommen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 1,1 ha und wird im Norden von der Straße „Oberer Klingelbrunnen“, im
Osten vom Ilmweg, im Süden von der Theodor-Heuss-Straße und im Westen durch die
B27 begrenzt.
Planungsrechtliches Verfahren
Das
Bebauungsplanverfahren wird gemäß den §§ 2, 3 und 4 BauGB „klassisch“
durchgeführt.