Vorlage-Nr.:

401b/2010

Az.:

204 Claudia Muenkel

Datum:

09.12.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

09.12.2010

 

 

Betreff:

Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Modifizierter Vorschlag für die Bezuschussung der Kirchenkonzerte - Auszug aus dem Kulturförderrichtlinienentwurf

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem modifizierten Vorschlag über die Bezuschussung der Kirchenkonzerte der

AG Kirchenmusik Kornwestheim im Rahmen der Kulturförderrichtlinien zuzustimmen.  

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

09.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.3000.7020

 

 

Summe der Zuschüsse zu Kirchenkonzerten der AG Kirchenmusik Kornwestheim max. 8.400,- EUR/Jahr.

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Sitzungsvorlage 401a/2010 sowie auf die Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 02.12.2010 bezüglich der Bezuschussung der Kirchenkonzerte der AG Kirchenmusik Kornwestheim wird verwiesen.

 

Die AG Kirchenmusik Kornwestheim ließ mit Datum vom 21.11.2010 den  Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung einen erneuten Vorschlag zur künftigen Förderung der Kornwestheimer Kirchenkonzerte zukommen. Über diesen wurde in o. g. Sitzung eingehend beraten.

Auf Vorschlag der Verwaltung sollte an einer sog. Abmangelregelung, deren Anteil allerdings zugunsten der AG Kirchenmusik erhöht werden könnte, festgehalten werden.

Auf Anregung des Gremiums hat sich die Verwaltung diesbezüglich am Montag, 06.12.2010 nochmals mit der AG Kirchenmusik in Verbindung gesetzt.

Als Ergebnis dieser Rücksprache kann festgehalten werden, dass sich die AG Kirchenmusik mit folgendem modifizierten Vorschlag für die Bezuschussung der Kirchenkonzerte einverstanden erklärte (s. auch Anlage 1- Auszug aus dem Kulturförderrichtlinienentwurf):

 

Für ein Chorkonzert der AG Kirchenmusik Kornwestheim mit bis zu sieben zusätzlich benötigten Instrumentalisten oder Solisten wird auf Antrag ein Zuschuss von

80 % der ungedeckten Honorarkosten, maximal jedoch 500,- EUR gewährt.

Innerhalb eines Kalenderjahres können höchstens drei Chorkonzerte insgesamt für alle Religionsgemeinschaften gefördert werden.

 

Für die Aufführung größerer Werke mit Chor, Solisten und Orchester wie Oratorien, Messen oder Kantaten der AG Kirchenmusik Kornwestheim wird ein Zuschuss von 80 % der ungedeckten Honorarkosten, maximal jedoch 2.300,- EUR für eine Veranstaltung gewährt.

Innerhalb eines Kalenderjahres können höchstens drei größere Werke insgesamt für alle Religionsgemeinschaften gefördert werden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Auszug Kulturförderrichtlinien.pdf