Betreff:
Neufassung
der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Modifizierter Vorschlag für die Bezuschussung der
Kirchenkonzerte - Auszug aus dem Kulturförderrichtlinienentwurf
Beschlussvorschlag:
Dem
modifizierten Vorschlag über die Bezuschussung der Kirchenkonzerte der
AG
Kirchenmusik Kornwestheim im Rahmen der Kulturförderrichtlinien zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
09.12.2010
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
16.12.2010
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
ab 2011
|
1.3000.7020
|
|
|
Summe der Zuschüsse zu
Kirchenkonzerten der AG Kirchenmusik Kornwestheim max. 8.400,- EUR/Jahr.
|
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Sitzungsvorlage 401a/2010 sowie auf die Beratungen
im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 02.12.2010 bezüglich der Bezuschussung
der Kirchenkonzerte der AG Kirchenmusik Kornwestheim wird verwiesen.
Die AG Kirchenmusik Kornwestheim
ließ mit Datum vom 21.11.2010 den
Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung einen erneuten Vorschlag zur
künftigen Förderung der Kornwestheimer Kirchenkonzerte zukommen. Über diesen
wurde in o. g. Sitzung eingehend beraten.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollte
an einer sog. Abmangelregelung, deren Anteil allerdings zugunsten der AG
Kirchenmusik erhöht werden könnte, festgehalten werden.
Auf Anregung des Gremiums hat sich
die Verwaltung diesbezüglich am Montag, 06.12.2010 nochmals mit der AG Kirchenmusik
in Verbindung gesetzt.
Als Ergebnis dieser Rücksprache kann
festgehalten werden, dass sich die AG Kirchenmusik mit folgendem modifizierten
Vorschlag für die Bezuschussung der Kirchenkonzerte einverstanden erklärte (s.
auch Anlage 1- Auszug aus dem Kulturförderrichtlinienentwurf):
Für ein Chorkonzert der AG Kirchenmusik Kornwestheim mit bis zu sieben zusätzlich
benötigten Instrumentalisten oder Solisten wird auf Antrag ein Zuschuss von
80 % der ungedeckten
Honorarkosten, maximal jedoch 500,- EUR gewährt.
Innerhalb eines Kalenderjahres
können höchstens drei Chorkonzerte insgesamt für alle Religionsgemeinschaften
gefördert werden.
Für die
Aufführung größerer Werke mit Chor, Solisten und Orchester wie Oratorien,
Messen oder Kantaten der AG Kirchenmusik Kornwestheim wird ein Zuschuss von 80
% der ungedeckten Honorarkosten, maximal jedoch
2.300,- EUR für eine Veranstaltung gewährt.
Innerhalb eines Kalenderjahres können höchstens drei größere Werke
insgesamt für alle Religionsgemeinschaften gefördert werden.