Vorlage-Nr.:
394/2011
Az.:
6 Ulrike Heckel
Datum:
16.11.2011
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
24.11.2011
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 3779/3 Schmale Straße 14
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Schmale Straße 14, Flurstück Nr. 3779/3 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Anwesen Schmale Straße 14 hat eine Fläche von 242 m² und liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 212.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben