Vorlage-Nr.:

387/2010

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

02.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

09.11.2010

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd" - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan

Textfestsetzung

Begründung

Satzungstext

Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt in die Fraktionen gegeben.

Die Gutachten "Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie

 „Dokumentation der altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analysenergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“ vom 14.02.2008 und

 "Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007 zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan" des Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 19.07.07) und die Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße
- 2. Änderung Teilbereich Süd" zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

09.11.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

18.11.2010

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße - 2.  Änderung Teilbereich Süd" gefasst (siehe Vorlage 297/2010). Die Änderung des bestehenden Bebauungsplans dient der Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans an die vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen und gestalterischen Vorgaben für den Gesamtbereich. Dabei ist insbesondere die Begrenzung der Gebäudehöhe der südlichsten Zeile von Bedeutung. Damit soll dem städtebaulichen Ziel der höhenmäßigen Abstufung der Gebäudezeilen von Nord nach Süd Rechnung getragen werden. Da die Kubaturen der Gebäude über die Festlegung des Baufensters, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossigkeit und der maximal zulässigen Trauf- und Gebäudehöhe ausreichend vorgegeben sind kann die Festlegung einer Geschossflächenzahl entfallen.

 

Verfahrensabwicklung

Da die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB  im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, es wurde auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Da die Änderungen lediglich technischer bzw. gestalterischer Art sind, gibt es laut Bauverwaltung keine durch die Planänderung betroffenen  Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die es nochmals zu beteiligen gilt (im Verfahren zum Ursprungsbebauungsplan wurden bereits beide Beteiligungsrunden durchgeführt). So wurde auf die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme vom 29.09.2010 bis 18.10.2010 gegeben. Mit Ablauf der Frist sind keine Anregungen oder Bedenken eingegangen.

Der zum Ursprungsbebauungsplan erstellte Umweltbericht bleibt Bestandteil der Begründung. Die Eingriffsregelung vom Mai 2006 wurde aufgrund der Änderungen 2008 für das gesamte Gebiet überarbeitet und bereits bei der 1. Änderung dem Bebauungsplan beigefügt und beschlossen. Für die im Rahmen dieses Verfahrens vorgesehene zweite Änderung wird die Eingriffsregelung unverändert übernommen.

Die zum Ursprungsbebauungsplan erstellten Gutachten („Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie „Dokumentation der altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analyseergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“ vom 14.02.2008, sowie das Gutachten: „Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007 zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan“) behalten weiter ihre Gültigkeit, werden aber wie die Eingriffsregelung nicht der Vorlage beigefügt, da sie dem Gemeinderat bereits bei den vorangegangenen Beschlüssen vorlagen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Südl. Hauffstr.2.Änderung Süd Satzung.pdf BPlan Südl. Hauffstr.2.Änderung Süd Satzung.pdf Satzungstext.pdf Satzungstext.pdf