Betreff:
Vorlage
des Finanzzwischenberichts der Stadt Kornwestheim zum 30.06.2010
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1
Beschlussvorschlag:
Gerade in Zeiten der Krise der öffentlichen Finanzhaushalte
ist ein transparentes Verfahren zur Aufstellung der Haushalte, aber auch zur
Ausführung des bereits beschlossenen Haushalts und zur Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen besonders wichtig. Im Gegensatz zu den Vorjahren hat die Verwaltung
im Frühjahr 2010 keinen Nachtragshaushalt erstellt, sondern sich dafür
entschieden den an diese Vorlage beigefügten Finanzzwischenbericht zum Stichtag
30.06.2010 vorzulegen und auf dessen Grundlage über die Erforderlichkeit eines
Nachtragshaushalts zu entscheiden.
Ein
Nachtragsplan ist nach der Gemeindeordnung nur in bestimmten Fällen
verpflichtend aufzustellen, z.B. bei Entstehung eines erheblichen Fehlbetrags, bei
drohenden Mehrausgaben in einem erheblichen Umfang zum Haushaltsvolumen oder
bei der Schaffung einer gewissen Anzahl an neuen Personalstellen. Andernfalls
sind zunächst die veranschlagten Mittel auszuschöpfen und ggf. im Rahmen der
Deckungsfähigkeit umzuschichten. Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre
haben gezeigt, dass zum Jahresende sehr hohe Beträge überhaupt nicht abgerufen
wurden und die Finanzverwaltung musste sich vorwerfen lassen, die Situation bei
Aufstellung des Haushaltsplans zu negativ dargestellt zu haben.
Der
Finanzzwischenbericht enthält die aktuelle Entwicklung der wichtigsten
Einnahmen und Ausgaben und zeigt auf, dass aktuell keine Anhaltspunkte
vorliegen, die einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 erforderlich machen
würden.
Die weiteren Einzelergebnisse entnehmen Sie bitte dem als Anlage
beigefügten Bericht.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.07.2010
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Gemeinderat
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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22.07.2010
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