Vorlage-Nr.:

181/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

05.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

14.06.2012

 

 

Betreff:

Tätigkeit des gemeindlichen Vollzugsdienstes a) Bericht b) Frage des Einsatzes eines privaten Sicherheitsdienstes

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

a)   Kenntnisnahme

b)   Aufgrund der bisherigen Erfahrungen keinen privaten Sicherheitsdienst mit allgemeinen Kontrollen im Stadtgebiet zu beauftragen und stattdessen die (auch präventive) Arbeit des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit weiter zu unterstützen und die finanziellen Mittel für Projekte der Kommunalen Kriminalprävention einzusetzen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

14.06.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

a)   Personal

 

Der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) der Stadt Kornwestheim besteht derzeit aus folgenden Personen:

 

Herr Ziegler, Leiter des GVD

Herr Kröner, stellv. Leiter des GVD

Herr Klaiber

Herr Schreier

Frau Bleibel

Herr Stelzer

 

Alle Mitarbeiter arbeiten in Vollzeit.

 

Technik

Dem GVD stehen zur Aufgabenerfüllung derzeit drei Dienstfahrzeuge zur Verfügung.

 

Der GVD verfügt über drei verschiedene mobile Geschwindigkeitsmessgeräte.

Die Mitarbeiter verfügen über die zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen erforderliche Ausbildung und nehmen regelmäßig an Schulungen teil.

 

Geräte zur Auswertung der Geschwindigkeitskontrollen sind ebenfalls vorhanden.

 

Alle Mitarbeiter sind mit Mobilen Datenerfassungsgeräten („owi21-to-go“) ausgestattet, mit denen Verstöße erfasst und über das Rechenzentrum direkt an die Bußgeldstelle weitergeleitet werden.

 

Dienstzeiten

Die Dienstzeiten des GVD wurden in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet.

Es wird grundsätzlich der Zeitraum zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends abgedeckt.

 

Am Wochenende wird regelmäßig bis in die Nachtstunden (bis ca. 2.00 Uhr) kontrolliert.

Darüber hinaus finden auch unter der Woche häufig abendliche/ nächtliche Sonderkontrollen statt (z.B. LKW-Durchfahrtsverbot, Veranstaltungen, Spielhallen, Jugendschutz, usw.).

 

Rechtsstellung

Die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind Vollzugsbeamte im Sinne des § 80 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Sie haben bei der Erledigung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes.

Nach § 81 Polizeigesetz sind sie Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

(Vgl. § 1 der Dienstanweisung für die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Kornwestheim vom 01. Februar 1995 / Stadtrecht B 1.03).

 

 

Aufgaben

Die Aufgaben des GVD sind in der Dienstanweisung geregelt; es handelt sich dabei grundsätzlich um Aufgaben, die dem GVD aufgrund des Polizeigesetzes bzw. einer entspr. Verordnung dazu übertragen werden können.

 

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen als Außendienstmitarbeiter der Bußgeldbehörde tätig.

 

In den letzten Jahren sind weitere vielfältige Aufgaben hinzugekommen, u.a.

 

·         Durchführung von Ermittlungsersuchen für andere Bußgeldbehörden (gesetzliche Verpflichtung; Anstieg der Ermittlungsersuchen von ca. 400 im Jahr 2004 auf ca. 1800 im Jahr 2011)

·         Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen mit drei mobilen Anlagen

·         Stationäre Geschwindigkeitskontrollen (Aldinger Straße und L 1143/ alte B 27)

·         Kontrolle des ruhenden Verkehrs

·         Wahrnehmung von Gerichtsterminen (GVD = Zeuge)

·         Abschleppmaßnahmen

·         Kontrolle von Baustellenabsicherungen und Beschilderungen

·         Kontrolle von Sondernutzungen, u.a. auch Plakatierung

·         Kontrollen bei Veranstaltungen

·         Kontrolle des Freizeitparkes (es gibt kein Aufsichtspersonal mehr)

·         Abend- und Nachtdienst, dabei vorrangig Kontrolle von Grünanlagen, Spielplätzen, Tiefgaragen, Parkhaus und Bahnhofsplatz

·         Kontrollen im Bereich Jugendschutz (vorrangig Prävention/ Alkoholmissbrauch)

·     Kontrollen zur Vermeidung von Kleinabfällen

·     Kontrollen zur Beseitigung von Hundekot, zur Überprüfung der Hundesteuermarken sowie der Leinenpflicht

·     Kontrollen im Bereich des Gaststätten- und Gewerberechts (Außenbewirtschaftung, Sperrzeiten und Lärmbeschwerden)

·     Kontrollen im Bereich der Spielhallen

·     Ermittlungen im Auftrag des Ausländeramtes und des Einwohnermeldeamtes

·     Schulzuführungen

·     Kontrolle bei aufdringlichem Betteln (Anmerkung:„Demutsbettelei“ ist rechtlich zulässig)

·     Kontrolle der Räum- und Streupflicht

·     Kontrollen zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

·     Schulwegüberwachung

 

Die Liste der Aufgaben ist nicht abschließend.

Darüber hinaus leisteten die GVD-Mitarbeiter Dienst bei zahlreichen Großveranstaltungen wie z.B. Faschingsumzug, Landesnarrentreffen, Big FM Party, Kirbe, Triathlon, SWR Pfännle, verkaufsoffene Sonntage usw.

 

Die Aufgaben des städtischen Vollzugsdienst beschränken sich schon lange nicht mehr überwiegend auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Die Zahl zeitaufwändiger Präventionsaufgaben, Überwachungsaufträge und Sondereinsätze, bei denen keine oder nur geringfügige Einnahmen (Verwarnungs- und Bußgelder) erzielt werden, nimmt stetig zu. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, bedarf es vor allem einer ausreichenden Zahl gut ausgebildeter und belastbarer Mitarbeiter.

 

 

Kriminalprävention

Der GVD nimmt zunehmend Aufgaben der Kommunalen Kriminalprävention in enger Zusammenarbeit mit

·         Polizei (z.B.: Jugendschutzkontrollen)

·         mobiler Jugendarbeit

·         Fachbereich Jugendreferat wahr.

 

Ziele sind dabei vor allem die

-  Vermeidung von Sachbeschädigungen

-  Vermeidung von Straftaten

-  Vermeidung von Ruhestörungen

-  Vermeidung von Ordnungsstörungen

-  Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (z.B. Testkäufe bzgl. Alkoholmissbrauch
und Tabakmissbrauch)

 

Statistik (auszugsweise)

8.891 Verwarnungen im ruhenden Verkehr von 1.1.2011 – 30.4.2012

19.924 Verwarnungen/ Anzeigen durch Geschwindigkeitsmessungen

 

412 mobile Geschwindigkeitsmessungen (1.1. – 30.4.2012)

 

57  Abschleppmaßnahmen (1.1. – 31.12.2011)

(bereits 43 Abschleppmaßnahmen von 1.1. – 30.4.2012)

 

67 Nachtdienste mit Schwerpunkt Kriminalprävention (1.1.2011 – 30.4.2012)

105 Spätdienste (bis 23 Uhr) (1.1.2011 – 30.4.2012)

 

Jährliche Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern

(Verkehrsordnungswidrigkeiten und sonstige Ordnungswidrigkeiten)

2011:   639.056 EUR

2010:    675,669 EUR                    

2009:                                               598.728 EUR

2008:                                               425.000 EUR

Bußgeldkatalog "Kleinabfälle"

In die Neufassung der Polizeiverordnung im Jahr 2006 wurde auch eine „Kleinabfall-Regelung“  aufgenommen.

Verwaltungsintern wurden folgende, selbstverständlich nicht abschließenden Sätze festgelegt ("Bußgeldkatalog"):

- Hundekot und Kaugummis                               25,-- EUR

- Aschenbecherinhalt, Flaschen, Dosen,

  Verpackungen, Tüten, Obst- und

  Lebensmittelreste                                              20,-- EUR

- Zigarettenkippen, Papier,

  Papiertaschentücher, Pappteller

  und Pappbecher                                                15,-- EUR

 

Die Stadt Kornwestheim hat sich bei diesen Sätzen an den Regelungen vergleichbarer Kommunen orientiert. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Höhe des Aufwands für die Beseitigung der Verunreinigung.

 

Ergebnis
Aufgrund des Stellenabbaus bei der Polizei hat der GVD in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben - vor allem auch im Bereich Gefahrenabwehr/ Prävention/ Veranstaltungen - übernommen.

Die Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Kornwestheim funktioniert hier hervorragend.

 

Im Hinblick auf die veränderte Aufgabenstellung und die erweiterten Dienstzeiten war die personelle Aufstockung des GVD erforderlich und sinnvoll und hat sich bestens bewährt.

 

Der GVD leistet einen deutlichen Beitrag im Bereich der Kommunalen Kriminalprävention.

Durch die Streifentätigkeit in der Innenstadt, aber auch in den Grün- und Erholungsanlagen, sowie den Außenbereichen kann der GVD Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reduzieren bzw. verhindern und so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.

 

Oft sind die Mitarbeiter des GVD auch "Ansprechpartner" vor Ort; viele Probleme können "unbürokratisch" und schnell erledigt werden.

Positive Rückmeldungen von Bürgern/Bürgerinnen und Gewerbetreibenden bestätigen, dass der GVD insgesamt eine sehr gute Arbeit leistet.

 

 

 b)  Privater Sicherheitsdienst

 

      Von der CDU-Gemeinderatsfraktion war angeregt worden, erneut einen privaten Sicherheitsdienst in Kornwestheim einzusetzen.

 

Dieser Sicherheitsdienst soll den Gemeindlichen Vollzugsdienst und die Polizei dabei unterstützen, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verbessern.

Es ist gewünscht, den privaten Sicherheitsdienst an Freitagen und Samstagen in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 2:00 Uhr (evtl. auch bis 5.00 Uhr) einzusetzen.

Der Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes ist zunächst probeweise für die Dauer von

4 Monaten geplant.

Anschließend sollen die Erfahrungen ausgewertet und über den weiteren Einsatz eines Sicherheitsdienstes entschieden werden.

 

Aufgaben des privaten Sicherheitsdienstes:

·         Streifengänge in der Innenstadt, insbesondere im Bahnhofsbereich, im Stadtgarten und im Stadtpark

·         Kontrollen im Hinblick auf Lärmbelästigungen, Beschädigungen, Kleinabfälle, Farbschmierereien u.ä.

·         Überwachung von Spielplätzen und Grünanlagen (insbesondere Alkoholverbot)

Befugnisse des privaten Sicherheitsdienstes:

Die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste haben nicht dieselben Befugnisse wie die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes; ihnen stehen keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse zu. Die Übertragung polizeirechtlicher Befugnisse ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister dürfen nur die sogenannten "Jedermann-Rechte" (also z.B. Notwehr oder Notstandsrechte) ausüben. Sie dürfen z.B. keine Daten erheben, um eine Anzeige erstatten zu können, sie dürfen auch nicht bestimmte Personen, die evtl. das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl oder Erscheinungsbild eines Platzes beeinträchtigen, von diesem Platz entfernen. In diesen Fällen müssen sie die Polizei oder einen Mitarbeiter des GVD rufen.

Die Sicherheitsdienstleister haben in erster Linie durch ihre Präsenz eine präventive Wirkung.

 

Zeitlicher Umfang:

Der Sicherheitsdienst soll an Freitagen und Samstagen in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 2:00 Uhr (evtl. auch bis 5.00 Uhr) tätig sein.

 

 

Angebote:

Die Verwaltung hat vier verschiedene private Sicherheitsdienste angeschrieben und zwei  Angebote erhalten:

 

 1.  Firma               Mo – Sa          18,12 Euro pro Mitarbeiter/Stunde

                               So                   21,27 Euro pro Mitarbeiter/Stunde    

                               Feiertag          31,52 Euro pro Mitarbeiter/Stunde

                                         

                               - jeweils zzgl. gesetzl. MwSt –

                               - incl. Fahrzeugkosten –

 

 2.  Firma               1.933,80 Euro pauschal monatlich

                                          (Sa + Fr. 21 – 2 Uhr), (für zwei Mitarbeiter)

      

                                          3.176,20 Euro pauschal monatlich

                                          (Sa + Fr. 21 – 5 Uhr), (für zwei Mitarbeiter)

 

-  jeweils zzgl. gesetzl. MwSt –

- incl. Fahrzeugkosten -

 

  3.  Firma:             Kein Angebot für 2012 möglich

 

  4. Firma               Kein Angebot

 

 

 Kosten im Überblick:

 

 

WE

bis 2:00 Uhr

WE

bis 5:00 Uhr

4 Monate (17 WE)

(Juli – Oktober)

bis 2:00 Uhr

4 Monate (17 WE)

(Juli – Oktober)

bis 5:00 Uhr

1. Firma

375,00 EUR

611,34 EUR

6.375,00 EUR

10.392,78 EUR

2. Firma

429,73 EUR

705,82 EUR

7.735,20 EUR

12.704,80 EUR

 

 

 Finanzierung:

Es sind im Haushaltsplan 2012 keine finanziellen Mittel für den Einsatz eines privaten
Sicherheitsdienstes bereit gestellt.

Die Finanzierung müsste ggflls. über eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt „Kommunale Kriminalprävention“ finanziert werden.

 

 

 Erfahrungen:

Im Sommer 2009 war auf Anregung der CDU-Fraktion probeweise ein privater Sicherheitsdienst in Kornwestheim eingesetzt worden (Vorlage 135/ 2009).

Der Sicherheitsdienst war von Juni 2009 bis September 2009 jeweils an Freitagen und Samstagen in der Zeit von 21: 30 Uhr bis 3:00 Uhr (Folgetag) im Einsatz.

Für den Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes fielen damals Kosten in Höhe von 7.489,57 EUR an.

Die Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes meldeten sich beim Polizeirevier an und fuhren dann die jeweiligen Kontrollorte an. Am Kontrollort verweilten sie kurze Zeit, um sich einen Eindruck über die dortige Situation zu verschaffen, bei Bedarf wurde das Polizeirevier verständigt bzw. Hilfe angefordert.

In drei Fällen wurde die Polizei wegen Lärmbelästigung informiert, in zwei Fällen wurde Sachbeschädigung festgestellt (Eishalle und Realschule), in zwei Fällen wurden Taschen mit alkoholischen Getränken gefunden und bei der Polizei abgegeben.

Über den Streifendienst und die Vorkommnisse wurde jeweils ein Bericht gefertigt.

 

Die Rückmeldungen von Seiten der Polizei, von Seiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und von Seiten des Jugendreferates/ Mobile Jugendarbeit ergaben, dass der private Sicherheitsdienst kaum wahrgenommen wurde.

 

Die Gewerbetreibenden begrüßten grundsätzlich den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes, aber auch von dort wurde bestätigt, dass dieses Personal kaum wahrgenommen wurde. Eine konkrete Verbesserung der Situation konnte nicht festgestellt werden. Bei Problemen (Lärm, Sachbeschädigungen u.ä.) nahmen die Gewerbetreibenden - wie auch schon bisher - direkt Kontakt mit dem Gemeindlichen Vollzugsdienst oder der Polizei auf.

Das Amt für öffentliche Ordnung hatte mehrmals auf diese Rückmeldungen reagiert und das Unternehmen gebeten, verstärkt im Bereich Bahnhof/ Innenstadt zu kontrollieren.

 

Den Jugendlichen war erstaunlicherweise bekannt, dass private Sicherheitsdienste nur äußerst eingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten haben (s.o.)  - sie haben dies z.T. auch offen geäußert (vgl. Vorlage 419/ 2009).

 

Erfahrungen der Stadt Ludwigsburg:

Beim Gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Ludwigsburg sind derzeit eine Teamleitung und 18 Mitarbeiter/innen (davon zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit) beschäftigt.

Die veränderten Anforderungen haben auch In Ludwigsburg dazu geführt, dass Wochenenddienste und Sondereinsätze deutlich zunahmen und bedingt dadurch dringende Überwachungsaufgaben im Straßenverkehr und in den Stadtteilen reduziert werden mussten.

Zunehmend wurden private Sicherheitsdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt.

Da es sich bei diesen Aufgaben jedoch originär um öffentliche Aufgaben handelt, wurde im Herbst 2011 die Stadtverwaltung beauftragt, einen Kommunalen Ordnungsdienst mit sechs Vollzeitstellen einzurichten.

 

Schwerpunktmäßig übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst u. a. folgende Aufgaben:

·                   Ordnungspräsenz (Sozialkontrolle)

·                   Jugendschutz

·                   Präventionsaufgaben

·                   Umsetzung der Polizeiverordnung

·                   Bekämpfung  von Ordnungsstörungen

·                 Überwachungsaufgaben aus den Bereichen Straßenverkehr, Gewerbe, Gaststätten

 

Allgemeines:

Der baden-württembergische Städte- wie auch der Gemeindetag akzeptiert den Einsatz von Privaten Sicherheitsdiensten durch Kommunen nur in Ausnahmefällen. Es sei eine staatliche (hoheitliche) Aufgabe, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Schon im Hinblick auf die Kosten verbiete es sich für die Städte und Gemeinden, private Sicherheitsdienste in einem größeren Umfang zu engagieren.

Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt sich klar auf die Seite der kommunalen Spitzenverbände. Um den Bürgern das Gefühl der Sicherheit zu geben, verlässt sich Stuttgart auf den eigenen Vollzugsdienst.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der bisherigen Erfahrungen keinen privaten Sicherheitsdienst mit allgemeinen Kontrollen im Stadtgebiet zu beauftragen und stattdessen die (auch präventive) Arbeit des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit weiter zu unterstützen und die finanziellen Mittel für Projekte der Kommunalen Kriminalprävention einzusetzen.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen