Betreff:
Tätigkeit
des gemeindlichen Vollzugsdienstes a) Bericht b) Frage des Einsatzes eines
privaten Sicherheitsdienstes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
a) Kenntnisnahme
b) Aufgrund der bisherigen
Erfahrungen keinen privaten Sicherheitsdienst mit allgemeinen Kontrollen im
Stadtgebiet zu beauftragen und stattdessen die (auch präventive) Arbeit des
Gemeindlichen Vollzugsdienstes und die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit weiter
zu unterstützen und die finanziellen Mittel für Projekte der Kommunalen
Kriminalprävention einzusetzen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.06.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
a) Personal
Der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) der Stadt Kornwestheim
besteht derzeit aus folgenden Personen:
Herr Ziegler, Leiter des
GVD
Herr Kröner, stellv.
Leiter des GVD
Herr Klaiber
Herr Schreier
Frau Bleibel
Herr Stelzer
Alle Mitarbeiter
arbeiten in Vollzeit.
Technik
Dem GVD stehen zur
Aufgabenerfüllung derzeit drei Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Der GVD verfügt über
drei verschiedene mobile Geschwindigkeitsmessgeräte.
Die Mitarbeiter verfügen
über die zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen erforderliche
Ausbildung und nehmen regelmäßig an Schulungen teil.
Geräte zur Auswertung
der Geschwindigkeitskontrollen sind ebenfalls vorhanden.
Alle Mitarbeiter sind
mit Mobilen Datenerfassungsgeräten („owi21-to-go“) ausgestattet, mit denen
Verstöße erfasst und über das Rechenzentrum direkt an die Bußgeldstelle
weitergeleitet werden.
Dienstzeiten
Die Dienstzeiten des GVD
wurden in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet.
Es wird grundsätzlich
der Zeitraum zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends abgedeckt.
Am Wochenende wird
regelmäßig bis in die Nachtstunden (bis ca. 2.00 Uhr) kontrolliert.
Darüber hinaus finden
auch unter der Woche häufig abendliche/ nächtliche Sonderkontrollen statt (z.B.
LKW-Durchfahrtsverbot, Veranstaltungen, Spielhallen, Jugendschutz, usw.).
Rechtsstellung
Die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind Vollzugsbeamte
im Sinne des § 80 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Sie haben bei der
Erledigung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des
Polizeigesetzes.
Nach § 81 Polizeigesetz sind sie Hilfsbeamte der
Staatsanwaltschaft.
(Vgl. § 1 der Dienstanweisung für die Gemeindlichen
Vollzugsbediensteten der Stadt Kornwestheim vom 01. Februar 1995 / Stadtrecht B
1.03).
Aufgaben
Die Aufgaben des GVD
sind in der Dienstanweisung geregelt; es handelt sich dabei grundsätzlich um
Aufgaben, die dem GVD aufgrund des Polizeigesetzes bzw. einer entspr.
Verordnung dazu übertragen werden können.
Darüber hinaus sind die
Mitarbeiter bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und bei der
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen als Außendienstmitarbeiter der
Bußgeldbehörde tätig.
In den letzten Jahren
sind weitere vielfältige Aufgaben hinzugekommen, u.a.
·
Durchführung von Ermittlungsersuchen für andere Bußgeldbehörden
(gesetzliche Verpflichtung; Anstieg der Ermittlungsersuchen von ca. 400 im Jahr
2004 auf ca. 1800 im Jahr 2011)
·
Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen mit drei mobilen
Anlagen
·
Stationäre Geschwindigkeitskontrollen (Aldinger Straße und L 1143/
alte B 27)
·
Kontrolle des ruhenden Verkehrs
·
Wahrnehmung von Gerichtsterminen (GVD = Zeuge)
·
Abschleppmaßnahmen
·
Kontrolle von Baustellenabsicherungen und Beschilderungen
·
Kontrolle von Sondernutzungen, u.a. auch Plakatierung
·
Kontrollen bei Veranstaltungen
·
Kontrolle des Freizeitparkes (es gibt kein Aufsichtspersonal mehr)
·
Abend- und Nachtdienst, dabei vorrangig Kontrolle von Grünanlagen,
Spielplätzen, Tiefgaragen, Parkhaus und Bahnhofsplatz
·
Kontrollen im Bereich Jugendschutz (vorrangig Prävention/
Alkoholmissbrauch)
· Kontrollen zur
Vermeidung von Kleinabfällen
· Kontrollen zur
Beseitigung von Hundekot, zur Überprüfung der Hundesteuermarken sowie der
Leinenpflicht
· Kontrollen im Bereich
des Gaststätten- und Gewerberechts (Außenbewirtschaftung, Sperrzeiten und
Lärmbeschwerden)
· Kontrollen im Bereich
der Spielhallen
· Ermittlungen im Auftrag des Ausländeramtes und des
Einwohnermeldeamtes
· Schulzuführungen
· Kontrolle bei
aufdringlichem Betteln (Anmerkung:„Demutsbettelei“ ist rechtlich zulässig)
· Kontrolle der Räum- und
Streupflicht
· Kontrollen zum Schutz
der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
· Schulwegüberwachung
Die Liste der Aufgaben
ist nicht abschließend.
Darüber hinaus leisteten
die GVD-Mitarbeiter Dienst bei zahlreichen Großveranstaltungen wie z.B. Faschingsumzug,
Landesnarrentreffen, Big FM Party, Kirbe, Triathlon, SWR Pfännle,
verkaufsoffene Sonntage usw.
Die Aufgaben des
städtischen Vollzugsdienst beschränken sich schon lange nicht mehr überwiegend
auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Die Zahl zeitaufwändiger
Präventionsaufgaben, Überwachungsaufträge und Sondereinsätze, bei denen keine
oder nur geringfügige Einnahmen (Verwarnungs- und Bußgelder) erzielt werden,
nimmt stetig zu. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, bedarf es vor allem
einer ausreichenden Zahl gut ausgebildeter und belastbarer Mitarbeiter.
Kriminalprävention
Der GVD nimmt zunehmend Aufgaben der Kommunalen Kriminalprävention in
enger Zusammenarbeit mit
·
Polizei (z.B.: Jugendschutzkontrollen)
·
mobiler Jugendarbeit
·
Fachbereich Jugendreferat wahr.
Ziele sind dabei vor
allem die
- Vermeidung von Sachbeschädigungen
- Vermeidung von Straftaten
- Vermeidung von Ruhestörungen
- Vermeidung von Ordnungsstörungen
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (z.B.
Testkäufe bzgl. Alkoholmissbrauch
und Tabakmissbrauch)
Statistik (auszugsweise)
8.891 Verwarnungen im ruhenden Verkehr von 1.1.2011 – 30.4.2012
19.924 Verwarnungen/ Anzeigen
durch Geschwindigkeitsmessungen
412 mobile
Geschwindigkeitsmessungen (1.1. – 30.4.2012)
57 Abschleppmaßnahmen (1.1. – 31.12.2011)
(bereits 43 Abschleppmaßnahmen von 1.1. –
30.4.2012)
67 Nachtdienste mit
Schwerpunkt Kriminalprävention (1.1.2011 – 30.4.2012)
105 Spätdienste (bis 23
Uhr) (1.1.2011 – 30.4.2012)
Jährliche Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern
(Verkehrsordnungswidrigkeiten und
sonstige Ordnungswidrigkeiten)
2011: 639.056 EUR
2010: 675,669 EUR
2009: 598.728
EUR
2008: 425.000 EUR
Bußgeldkatalog
"Kleinabfälle"
In die Neufassung der
Polizeiverordnung im Jahr 2006 wurde auch eine „Kleinabfall-Regelung“ aufgenommen.
Verwaltungsintern wurden
folgende, selbstverständlich nicht abschließenden Sätze festgelegt
("Bußgeldkatalog"):
- Hundekot und Kaugummis 25,-- EUR
- Aschenbecherinhalt, Flaschen, Dosen,
Verpackungen, Tüten,
Obst- und
Lebensmittelreste 20,--
EUR
- Zigarettenkippen, Papier,
Papiertaschentücher,
Pappteller
und Pappbecher 15,--
EUR
Die Stadt Kornwestheim
hat sich bei diesen Sätzen an den Regelungen vergleichbarer Kommunen
orientiert. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach der Höhe des Aufwands
für die Beseitigung der Verunreinigung.
Ergebnis
Aufgrund des Stellenabbaus bei der Polizei hat der
GVD in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben - vor allem auch im Bereich
Gefahrenabwehr/ Prävention/ Veranstaltungen - übernommen.
Die Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Kornwestheim funktioniert hier
hervorragend.
Im Hinblick auf die
veränderte Aufgabenstellung und die erweiterten Dienstzeiten war die personelle
Aufstockung des GVD erforderlich und sinnvoll und hat sich bestens bewährt.
Der GVD leistet einen
deutlichen Beitrag im Bereich der Kommunalen Kriminalprävention.
Durch die Streifentätigkeit in der Innenstadt, aber auch in
den Grün- und Erholungsanlagen, sowie den Außenbereichen kann der GVD Störungen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reduzieren bzw. verhindern und so das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.
Oft sind die Mitarbeiter
des GVD auch "Ansprechpartner" vor Ort; viele Probleme können
"unbürokratisch" und schnell erledigt werden.
Positive Rückmeldungen
von Bürgern/Bürgerinnen und Gewerbetreibenden bestätigen, dass der GVD
insgesamt eine sehr gute Arbeit leistet.
b) Privater
Sicherheitsdienst
Von der
CDU-Gemeinderatsfraktion war angeregt worden, erneut einen privaten
Sicherheitsdienst in Kornwestheim einzusetzen.
Dieser Sicherheitsdienst
soll den Gemeindlichen Vollzugsdienst und die Polizei dabei unterstützen, das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verbessern.
Es ist gewünscht, den
privaten Sicherheitsdienst an Freitagen und Samstagen in der Zeit zwischen
21:00 Uhr und 2:00 Uhr (evtl. auch bis 5.00 Uhr) einzusetzen.
Der Einsatz des privaten
Sicherheitsdienstes ist zunächst probeweise für die Dauer von
4 Monaten geplant.
Anschließend sollen die
Erfahrungen ausgewertet und über den weiteren Einsatz eines Sicherheitsdienstes
entschieden werden.
Aufgaben des privaten
Sicherheitsdienstes:
·
Streifengänge in der Innenstadt, insbesondere im Bahnhofsbereich,
im Stadtgarten und im Stadtpark
·
Kontrollen im Hinblick auf Lärmbelästigungen, Beschädigungen,
Kleinabfälle, Farbschmierereien u.ä.
·
Überwachung von Spielplätzen und Grünanlagen (insbesondere
Alkoholverbot)
Befugnisse des privaten
Sicherheitsdienstes:
Die Mitarbeiter privater
Sicherheitsdienste haben nicht dieselben Befugnisse wie die Mitarbeiter des
Gemeindlichen Vollzugsdienstes; ihnen stehen keine polizeilichen
Eingriffsbefugnisse zu. Die Übertragung polizeirechtlicher Befugnisse ist mit
dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Mitarbeiter privater
Sicherheitsdienstleister dürfen nur die sogenannten "Jedermann-Rechte"
(also z.B. Notwehr oder Notstandsrechte) ausüben. Sie dürfen z.B. keine Daten
erheben, um eine Anzeige erstatten zu können, sie dürfen auch nicht bestimmte
Personen, die evtl. das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl oder
Erscheinungsbild eines Platzes beeinträchtigen, von diesem Platz entfernen. In
diesen Fällen müssen sie die Polizei oder einen Mitarbeiter des GVD rufen.
Die
Sicherheitsdienstleister haben in erster Linie durch ihre Präsenz eine
präventive Wirkung.
Zeitlicher Umfang:
Der Sicherheitsdienst
soll an Freitagen und Samstagen in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 2:00 Uhr
(evtl. auch bis 5.00 Uhr) tätig sein.
Angebote:
Die Verwaltung hat vier
verschiedene private Sicherheitsdienste angeschrieben und zwei Angebote erhalten:
1. Firma Mo
– Sa 18,12 Euro pro
Mitarbeiter/Stunde
So 21,27
Euro pro Mitarbeiter/Stunde
Feiertag 31,52 Euro pro Mitarbeiter/Stunde
- jeweils zzgl. gesetzl. MwSt –
- incl. Fahrzeugkosten –
2. Firma 1.933,80 Euro pauschal monatlich
(Sa + Fr. 21 – 2 Uhr), (für
zwei Mitarbeiter)
3.176,20 Euro pauschal
monatlich
(Sa + Fr. 21 – 5 Uhr), (für
zwei Mitarbeiter)
- jeweils zzgl. gesetzl. MwSt –
- incl. Fahrzeugkosten -
3. Firma: Kein
Angebot für 2012 möglich
4. Firma Kein
Angebot
Kosten im Überblick:
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WE
bis 2:00 Uhr
|
WE
bis 5:00 Uhr
|
4 Monate (17 WE)
(Juli – Oktober)
bis 2:00 Uhr
|
4 Monate (17 WE)
(Juli – Oktober)
bis 5:00 Uhr
|
1. Firma
|
375,00 EUR
|
611,34 EUR
|
6.375,00 EUR
|
10.392,78 EUR
|
2. Firma
|
429,73 EUR
|
705,82 EUR
|
7.735,20 EUR
|
12.704,80 EUR
|
Finanzierung:
Es sind im Haushaltsplan
2012 keine finanziellen Mittel für den Einsatz eines privaten
Sicherheitsdienstes bereit gestellt.
Die Finanzierung müsste
ggflls. über eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt „Kommunale
Kriminalprävention“ finanziert werden.
Erfahrungen:
Im Sommer 2009 war auf Anregung der CDU-Fraktion probeweise ein privater
Sicherheitsdienst in Kornwestheim eingesetzt worden (Vorlage 135/ 2009).
Der Sicherheitsdienst war
von Juni 2009 bis September 2009 jeweils an Freitagen und Samstagen in der Zeit
von 21: 30 Uhr bis 3:00 Uhr (Folgetag) im Einsatz.
Für den Einsatz des
privaten Sicherheitsdienstes fielen damals Kosten in Höhe von 7.489,57 EUR an.
Die Mitarbeiter des privaten
Sicherheitsdienstes meldeten sich beim Polizeirevier an und fuhren dann die
jeweiligen Kontrollorte an. Am Kontrollort verweilten sie kurze Zeit, um sich
einen Eindruck über die dortige Situation zu verschaffen, bei Bedarf wurde das
Polizeirevier verständigt bzw. Hilfe angefordert.
In drei Fällen wurde die
Polizei wegen Lärmbelästigung informiert, in zwei Fällen wurde Sachbeschädigung
festgestellt (Eishalle und Realschule), in zwei Fällen wurden Taschen mit
alkoholischen Getränken gefunden und bei der Polizei abgegeben.
Über den Streifendienst
und die Vorkommnisse wurde jeweils ein Bericht gefertigt.
Die Rückmeldungen von
Seiten der Polizei, von Seiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und von
Seiten des Jugendreferates/ Mobile Jugendarbeit ergaben, dass der private
Sicherheitsdienst kaum wahrgenommen wurde.
Die Gewerbetreibenden
begrüßten grundsätzlich den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes, aber
auch von dort wurde bestätigt, dass dieses Personal kaum wahrgenommen wurde.
Eine konkrete Verbesserung der Situation konnte nicht festgestellt werden. Bei
Problemen (Lärm, Sachbeschädigungen u.ä.) nahmen die Gewerbetreibenden - wie
auch schon bisher - direkt Kontakt mit dem Gemeindlichen Vollzugsdienst oder
der Polizei auf.
Das Amt für öffentliche
Ordnung hatte mehrmals auf diese Rückmeldungen reagiert und das Unternehmen
gebeten, verstärkt im Bereich Bahnhof/ Innenstadt zu kontrollieren.
Den Jugendlichen war
erstaunlicherweise bekannt, dass private Sicherheitsdienste nur äußerst
eingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten haben (s.o.) - sie haben dies z.T. auch offen geäußert (vgl.
Vorlage 419/ 2009).
Erfahrungen der Stadt Ludwigsburg:
Beim Gemeindlichen
Vollzugsdienst der Stadt Ludwigsburg sind derzeit eine Teamleitung und 18
Mitarbeiter/innen (davon zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit) beschäftigt.
Die veränderten
Anforderungen haben auch In Ludwigsburg dazu geführt, dass Wochenenddienste und
Sondereinsätze deutlich zunahmen und bedingt dadurch dringende
Überwachungsaufgaben im Straßenverkehr und in den Stadtteilen reduziert werden
mussten.
Zunehmend wurden private
Sicherheitsdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung eingesetzt.
Da es sich bei diesen
Aufgaben jedoch originär um öffentliche Aufgaben handelt, wurde im Herbst 2011
die Stadtverwaltung beauftragt, einen Kommunalen Ordnungsdienst mit sechs
Vollzeitstellen einzurichten.
Schwerpunktmäßig
übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst u. a. folgende Aufgaben:
·
Ordnungspräsenz (Sozialkontrolle)
·
Jugendschutz
·
Präventionsaufgaben
·
Umsetzung der Polizeiverordnung
·
Bekämpfung von
Ordnungsstörungen
·
Überwachungsaufgaben aus
den Bereichen Straßenverkehr, Gewerbe, Gaststätten
Allgemeines:
Der
baden-württembergische Städte- wie auch der Gemeindetag akzeptiert den Einsatz
von Privaten Sicherheitsdiensten durch Kommunen nur in Ausnahmefällen. Es sei
eine staatliche (hoheitliche) Aufgabe, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen.
Schon im Hinblick auf die Kosten verbiete es sich für die Städte und Gemeinden,
private Sicherheitsdienste in einem größeren Umfang zu engagieren.
Die Landeshauptstadt
Stuttgart stellt sich klar auf die Seite der kommunalen Spitzenverbände. Um den
Bürgern das Gefühl der Sicherheit zu geben, verlässt sich Stuttgart auf den
eigenen Vollzugsdienst.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt
vor, aufgrund der bisherigen Erfahrungen keinen privaten Sicherheitsdienst mit
allgemeinen Kontrollen im Stadtgebiet zu beauftragen und stattdessen die (auch
präventive) Arbeit des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und die Arbeit der
Mobilen Jugendarbeit weiter zu unterstützen und die finanziellen Mittel für
Projekte der Kommunalen Kriminalprävention einzusetzen.