Betreff:
Kreisverkehr
Stuttgarter Straße / Hornbergstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung und
Baubeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, Regelquerschnitt, Übersicht der Bauabschnitte
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsplanung für den Kreisverkehr Stuttgarter Straße
/ Hornbergstraße zuzustimmen, den Baubeschluss zu fassen und über
Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 975.000 EUR im Rahmen der
Haushaltsplanberatung für das Jahr 2011 zu entscheiden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.09.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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2 6300 9510 63000043
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500.000 EUR
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Mittelumschichtung im
Finanzplanungszeitraum gem. Erläuterung in Sachdarstellung
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2011
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2 6300 9520 63000043
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475.000 EUR
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s.o.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 07.04.2009 eine
Untersuchung zur Anlage von Kreisverkehren im Stadtgebiet vorgelegt (s. Vorlage
101/2009). Als Ergebnis der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass aus
verkehrsplanerischer Sicht an insgesamt 9 Knotenpunkten die grundsätzliche
Möglichkeit zur Anlage einer Kreisverkehrsanlage gegeben ist. Die untersuchten
Kreuzungsbereiche wurden nachfolgend priorisiert (s. Vorlage 109/2009). Unter
Berücksichtigung von verkehrsplanerischen und städtebaulichen Kriterien als
auch vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarfs an dieser Stelle aufgrund der
gravierenden Fahrbahnschäden kam man zu dem Schluss, dass als erste Maßnahme
der Bau eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Stuttgarter Straße / Lindenstraße /
Hornbergstraße umgesetzt werden sollte. In der Folge wurde der für die
Sanierung der Fahrbahn im Haushalt eingestellte Betrag in Höhe von 106.000,--
Euro gestrichen und der Bau des Kreisverkehrs mit einem Gesamtvolumen in Höhe
von 1,06 Mio Euro in den Finanzplan aufgenommen.
Geplant war eine Umsetzung im Jahr 2013.
Geänderte Rahmenbedingungen
Im Laufe des Jahres 2010 haben sich
die Bebauungsabsichten auf dem Grundstück Stuttgarter Straße / Hornbergstraße
konkretisiert. Im Zusammenhang mit der mittlerweile begonnenen Baumaßnahme
erfolgen zwangsläufig auch Eingriffe in die angrenzenden Gehwegbereiche. Auch
muss zur Sicherstellung der Erschließung der neuen Bebauung der vorhandene
Abwasserkanal zwischen der Kreuzung Stuttgarter Straße / Hornbergstraße und der
Albstraße erneuert werden. Der Kanal weist altersbedingte Beschädigungen auf
und ist aufgrund des zu geringen Durchmessers nicht für die Aufnahme der zu
erwartenden Abwassermengen geeignet. Der Zustand des Straßenbelags hat sich –
wie an anderen Stellen auch – weiter verschlechtert. Fahrbahnabsenkungen v.a. im unmittelbaren Kreuzungsbereich und damit
einhergehend Pfützenbildung sowie Risse und Aufbrüche im Straßenbelag machen
allein aus Gründen der Verkehrssicherheit eine kurzfristige Sanierung an dieser
Stelle unumgänglich. Hinzu kommen notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den
Signalanlagen u.a. aufgrund defekter Kontaktschleifen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus
Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Realisierung des Kreisverkehrs nunmehr
vorzuziehen und bereits im Jahr 2011 umzusetzen.
Entwurfsplanung
Ein erster Vorentwurf des
Kreisverkehrs wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.04.2009 vorgestellt.
Die Planung wurde mittlerweile weiter ausgearbeitet und detailliert und wird
von Vertretern des Planungsbüros ISTW aus Ludwigsburg in der Sitzung näher
erläutert.
Der Entwurf des Kreisverkehrsplatzes
erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren“
und der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)“
Geplant ist die Anlage eines
Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 28m. Für die Kreisfahrbahn ist eine
Breite von 6m vorgesehen. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Ablenkung
geradeaus fahrender Fahrzeuge wird ein gepflasterter Innenring mit einer Breite
von 3m vorgesehen. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs hat einen Durchmesser von
10m.
Die Fahrbahnbreiten an den Zu- und
Ausfahrten zum Knotenpunkt betragen unter Berücksichtigung der notwendigen
Radien zwischen 3,5 und 4,25m. In den spitzwinkligen Zu- bzw. Ausfahrten wird
zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für große Fahrzeuge die Aufweitung der
Eckausrundungen (Rechtsabbieger) erforderlich.
Die Verkehrsregelung des
Kreisverkehrs erfolgt mit vorfahrtberechtigter Kreisfahrbahn. Die Zufahrten
werden entsprechend mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert.
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit
für den Knotenpunkt auf der Grundlage der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008
ergab auch für die nachmittägliche Spitzenstunde die Qualitätsstufe „A“. Am
Knotenpunkt sind somit ausreichend Leistungsreserven vorhanden.
Für die Stuttgarter Straße sieht die
Entwurfsplanung die Reduktion der Straßenfläche von heute rund 10m auf künftig
7m (Fahrspuren mit einer Breite von je 3,5m) vor.
Für Fußgänger stehen an den Überquerungsstellen
der Zu- und Ausfahrten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) zur Verfügung. Damit
wird eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs
erreicht. Die Größe der Aufstellflächen der Mittelinseln ist mit 2 x 4m
großzügig bemessen.
Die Führung der Radfahrer erfolgt in
Nord-Süd-Richtung im Bestand über Einrichtungsradwege im Seitenraum. Regelform
bei Kreisverkehrsanlagen ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.
Entsprechend sollen im Zuge der Umbaumaßnahme die Bestandsradwege im Seitenraum
rund 20m vor und hinter dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt werden und
gehen dann in einen Schutzstreifen über. Auf der Kreisfahrbahn selbst ist aus
Sicherheitsgründen die Anlage eines Schutz- oder Radfahrstreifens
unzulässig.
In Ost-West-Richtung soll der
Radfahrer zukünftig ebenfalls auf einem Schutzstreifen geführt werden. Für den
Radfahrer ist im Bestand im Bereich der Lindenstrasse derzeit kein Angebot
vorhanden. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums werden die Gehwegbereiche in
der Lindenstraße bis zur Einmündung Jägerstraße verbreitert und die Parkierung
im Seitenraum untergebracht. Mit dieser Maßnahme wird die zur Ausweisung eines
Fahrradstreifens notwendige Fläche gewonnen. Das Vorsehen eines baulichen
Radwegs an dieser Stelle hätte sowohl den Verlust des Baumbestands als auch die
Aufgabe der Stellplätze zur Folge und kann von der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Auch im Bereich der Hornbergstraße soll der Radfahrer bis zur Einmündung der
Heuberg- bzw. der Achalmstraße künftig auf einem
Schutzstreifen geführt werden. Auch hier hätte die Anlage eines baulichen
Radwegs den Verlust vorhandener Stellplätze und des Baumbestands zur Folge und
kann somit von der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Im Zuge der Maßnahme wird die Parkierung entlang der Stuttgarter
Straße neu geordnet. Unter Berücksichtigung von Grundstückszufahrten werden
beidseitig der Stuttgarter Straße Längsparkierungsbuchten angelegt. Damit wird
auch der zu erwartende zusätzliche Stellplatzbedarf durch die Wohnbebauung der
Fa. Layher berücksichtigt. Bei der Planung ebenfalls
berücksichtigt wurden die für die geordnete Aufstellung der Müllcontainer
(ausschließlich am Abholtag) der neuen Wohnbebauung notwendigen Flächen an der
Stuttgarter Straße.
Unmittelbar im Bereich der
Einmündung Albstraße ist die Anlage einer Infobucht (Haltemöglichkeit,
Stadtplan und Infomationstafel) vorgesehen, die von
ihrem heutigen Standort entsprechend nach Süden versetzt wird.
Kreisverkehrsanlagen besitzen im
Sinne der Ökologie eine hohe
Wertigkeit. Im Unterschied zu ampelgeregelten Kreuzungen werden sowohl Halte-
als auch Beschleunigungs- und Bremsvorgänge deutlich reduziert und so der
Verkehrsfluss verbessert. Damit reduziert sich insgesamt der CO2 - Ausstoß.
Auch die Lärmemissionen können durch die gleichmäßige Befahrung reduziert
werden.
Weiter beinhaltet die Maßnahme -
analog der Umbaumaßnahme im Bereich „Stadteingang Süd“ oder dem Rückbau
der Abbiegespur in die Rosensteinstraße
– auch eine großflächige Entsiegelung heute
asphaltierter Bereiche. In der Bilanz Neuversiegelung / Entsiegelung
werden durch den Rückbau nicht mehr notwendiger Straßenflächen rund 2.500qm Asphaltfläche
entsiegelt. Diese Flächen werden weitestgehend zur
Erweiterung der bestehenden Grüninseln genutzt.
Am vorhandenen Baumbestand entlang
der Stuttgarter Straße werden aufgrund von Krankheitsbefall einzelne Rodungen
notwendig. Wo möglich und sinnvoll werden diese ersetzt. In den neu entsiegelten Flächen sind im Zuge der Maßnahme 40
Neupflanzungen vorgesehen.
Über die Reduktion des
Straßenprofils, der Erweiterung des Straßenbegleitgrüns und der Neupflanzung
von Bäumen soll zusätzlich zur ökologischen Wertigkeit auch die städtebauliche Qualität des
Straßenraums nachhaltig verbessert werden. Ziel ist ein schlüssiges und
durchgängiges Gestaltungsprinzip entlang der Stuttgarter Straße. Über die
Gestaltung und optische Verengung des Straßenraums soll zusätzlich auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt werden.
Um den für die Umsetzung der Planung
erforderlichen Grunderwerb zu
minimieren wurde der Kreisverkehr auf Anregung des Gemeinderats leicht nach
Süden verschoben. Nunmehr erforderlich ist ein Grunderwerb im Bereich des
Flurstücks 3494 in der Größenordnung von 29qm.
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Der zur Umsetzung für
das Jahr 2011 vorgesehene 1. Bauabschnitt umfasst den nördlich des Knotenpunkts
gelegenen Straßenbereich der Stuttgarter Straße bis zur Einmündung der
Rosensteinstraße. Südlich des Knotenpunkts soll aus Kostengründen zunächst nur
der unmittelbare Kreuzungsbereich selbst sowie der östliche Bereich der
Stuttgarter Straße bis zur Einmündung der Albstraße umgebaut werden. Wie
bereits erwähnt ist in diesem Bereich auch die Erneuerung der Abwasserleitung
notwendig, sodass sich hier im Verbund mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung
sowohl kostenmäßig als auch bei der Baudurchführung entsprechende
Synergieeffekte ergeben. Der 1. Bauabschnitt umfasst weiter die unmittelbaren
Knotenpunktsbereiche der Linden- und Hornbergstraße.
Der 2. Bauabschnitt umfasst den
westlichen Teil der Stuttgarter Straße bis zur Albstraße. Diese Maßnahmen sind
zunächst nicht zwingend notwendig und sollen aus Kostengründen zurückgestellt
werden. Vorgeschlagen wird, über die Umsetzung dieser Maßnahmen im Laufe des
Jahres 2011 zu beraten. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln
wäre dieser 2. Bauabschnitt dann frühestens im Jahr 2012 zu sehen.
Finanzierung
Zur Finanzierung der Maßnahme ist
eine Umschichtung der im Finanzplan vorgesehenen Mittel erforderlich.
Ein über den im Finanzplan hinausgehender Mittelbedarf entsteht durch die
Umschichtung nicht.
Für den Bau des Kreisverkehrs sind
im Jahr 2013 auf der HHSt. 2 6300 9510 A
6300 00043 und HHSt. 2 6300 9520 A 6300 00043 Mittel in Höhe von insgesamt 1,06 Mio. Euro
bereitgestellt. Auf der Basis der überarbeiteten Entwurfsplanung und
Kostenschätzung mit Stand Juli 2010 ist für den Bau des Kreisverkehrs mit einem
Kostenvolumen von 975.000,-- Euro einschließlich Nebenkosten zu rechnen.
Im Sanierungshaushalt waren für
Erneuerungsmaßnahmen in der Weststadt (HHSt. 2 6150
9400 A 61500006) im Finanzplan 2011 insgesamt 900.000 EUR für eine mögliche
Sanierung der ehemaligen Kantine der Bundesbahn in der Bolzstraße 25-27 und für
eine mögliche Sanierung der ESG-Turnhalle eingestellt. Da zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Nachfrage nach den ehemaligen Räumen in der Kantine besteht und
auch eine Sanierung der ESG-Turnhalle durch die Stadt im Jahr 2011 nicht zu
erwarten ist, kann ein Teilbetrag in Höhe von 619.000 EUR für die Maßnahme
Kreisverkehr umgeschichtet werden. Für den Haushalt 2011 wurden vom Bauamt
angemeldet: Planungskosten für das ESG-Gelände in Höhe von 131.000 EUR und für
das Lehrstellwerk in Höhe von 150.000 EUR.
Zusätzlich können nicht benötigte
Mittel der HHSt. 2 6900 9573 A
6900 0001 („Renaturierung Mussenbach“) und 2 6900
9572 A 6900 0001 („Renaturierung Gänsbach“) aus
den Jahren 2010 und 2012 in Höhe von insgesamt 515.000,-- Euro zur Finanzierung
des Kreisverkehrs im Jahr 2011 bereitgestellt werden. Die Maßnahme
„Renaturierung Mussenbach“ kann aufgrund des Baus des
Umleitungskanals erst im Jahr 2013 erfolgen. Auch die Umsetzung der Maßnahme
„Renaturierung Gumpenbach“ kann frühestens im Jahr
2013 erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Vorgesehen ist, die Maßnahme „Bau
eines Kreisverkehrs“ noch in diesem Jahr auszuschreiben. Um Beeinträchtigungen
so weit wie möglich zu minimieren und Synergieeffekte optimal zu nutzen muss
die Straßenbaumaßnahme zeitlich sowohl auf das Bauvorhaben der Fa. Layher als auch auf die Maßnahme des Bereichs
„Stadtentwässerung“ abgestimmt werden. In Abhängigkeit von der Witterung
erfolgt der Beginn der Baumaßnahme im ersten Quartal 2011.