Vorlage-Nr.:

299/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
5 Steffen Sauer

Datum:

08.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

14.09.2010

 

 

Betreff:

Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Hornbergstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung und Baubeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan, Regelquerschnitt, Übersicht der Bauabschnitte

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsplanung für den Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Hornbergstraße zuzustimmen, den Baubeschluss zu fassen und über Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 975.000 EUR im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2011 zu entscheiden.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

14.09.2010

 

 

Beteiligung Personalrat

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

2 6300 9510 63000043

500.000 EUR

 

 

Mittelumschichtung im Finanzplanungszeitraum gem. Erläuterung in Sachdarstellung

 

 

 

 

 

 

2011

2 6300 9520 63000043

475.000 EUR

 

 

s.o.

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 07.04.2009 eine Untersuchung zur Anlage von Kreisverkehren im Stadtgebiet vorgelegt (s. Vorlage 101/2009). Als Ergebnis der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass aus verkehrsplanerischer Sicht an insgesamt 9 Knotenpunkten die grundsätzliche Möglichkeit zur Anlage einer Kreisverkehrsanlage gegeben ist. Die untersuchten Kreuzungsbereiche wurden nachfolgend priorisiert (s. Vorlage 109/2009). Unter Berücksichtigung von verkehrsplanerischen und städtebaulichen Kriterien als auch vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarfs an dieser Stelle aufgrund der gravierenden Fahrbahnschäden kam man zu dem Schluss, dass als erste Maßnahme der Bau eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Stuttgarter Straße / Lindenstraße / Hornbergstraße umgesetzt werden sollte. In der Folge wurde der für die Sanierung der Fahrbahn im Haushalt eingestellte Betrag in Höhe von 106.000,-- Euro gestrichen und der Bau des Kreisverkehrs mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1,06 Mio Euro in den Finanzplan aufgenommen. Geplant war eine Umsetzung im Jahr 2013.

 

Geänderte Rahmenbedingungen

Im Laufe des Jahres 2010 haben sich die Bebauungsabsichten auf dem Grundstück Stuttgarter Straße / Hornbergstraße konkretisiert. Im Zusammenhang mit der mittlerweile begonnenen Baumaßnahme erfolgen zwangsläufig auch Eingriffe in die angrenzenden Gehwegbereiche. Auch muss zur Sicherstellung der Erschließung der neuen Bebauung der vorhandene Abwasserkanal zwischen der Kreuzung Stuttgarter Straße / Hornbergstraße und der Albstraße erneuert werden. Der Kanal weist altersbedingte Beschädigungen auf und ist aufgrund des zu geringen Durchmessers nicht für die Aufnahme der zu erwartenden Abwassermengen geeignet. Der Zustand des Straßenbelags hat sich – wie an anderen Stellen auch – weiter verschlechtert. Fahrbahnabsenkungen v.a. im unmittelbaren Kreuzungsbereich und damit einhergehend Pfützenbildung sowie Risse und Aufbrüche im Straßenbelag machen allein aus Gründen der Verkehrssicherheit eine kurzfristige Sanierung an dieser Stelle unumgänglich. Hinzu kommen notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den Signalanlagen u.a. aufgrund defekter Kontaktschleifen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Realisierung des Kreisverkehrs nunmehr vorzuziehen und bereits im Jahr 2011 umzusetzen.

 

Entwurfsplanung

Ein erster Vorentwurf des Kreisverkehrs wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.04.2009 vorgestellt. Die Planung wurde mittlerweile weiter ausgearbeitet und detailliert und wird von Vertretern des Planungsbüros ISTW aus Ludwigsburg in der Sitzung näher erläutert.

Der Entwurf des Kreisverkehrsplatzes erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren“ und der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)“

Geplant ist die Anlage eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 28m. Für die Kreisfahrbahn ist eine Breite von 6m vorgesehen. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Ablenkung geradeaus fahrender Fahrzeuge wird ein gepflasterter Innenring mit einer Breite von 3m vorgesehen. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs hat einen Durchmesser von 10m.

 

Die Fahrbahnbreiten an den Zu- und Ausfahrten zum Knotenpunkt betragen unter Berücksichtigung der notwendigen Radien zwischen 3,5 und 4,25m. In den spitzwinkligen Zu- bzw. Ausfahrten wird zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für große Fahrzeuge die Aufweitung der Eckausrundungen (Rechtsabbieger) erforderlich.

 

Die Verkehrsregelung des Kreisverkehrs erfolgt mit vorfahrtberechtigter Kreisfahrbahn. Die Zufahrten werden entsprechend mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert.

 

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt auf der Grundlage der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008 ergab auch für die nachmittägliche Spitzenstunde die Qualitätsstufe „A“. Am Knotenpunkt sind somit ausreichend Leistungsreserven vorhanden.

Für die Stuttgarter Straße sieht die Entwurfsplanung die Reduktion der Straßenfläche von heute rund 10m auf künftig 7m (Fahrspuren mit einer Breite von je 3,5m) vor.

 

Für Fußgänger stehen an den Überquerungsstellen der Zu- und Ausfahrten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) zur Verfügung. Damit wird eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs erreicht. Die Größe der Aufstellflächen der Mittelinseln ist mit 2 x 4m großzügig bemessen.

 

Die Führung der Radfahrer erfolgt in Nord-Süd-Richtung im Bestand über Einrichtungsradwege im Seitenraum. Regelform bei Kreisverkehrsanlagen ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Entsprechend sollen im Zuge der Umbaumaßnahme die Bestandsradwege im Seitenraum rund 20m vor und hinter dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt werden und gehen dann in einen Schutzstreifen über. Auf der Kreisfahrbahn selbst ist aus Sicherheitsgründen die Anlage eines Schutz- oder Radfahrstreifens unzulässig. 

In Ost-West-Richtung soll der Radfahrer zukünftig ebenfalls auf einem Schutzstreifen geführt werden. Für den Radfahrer ist im Bestand im Bereich der Lindenstrasse derzeit kein Angebot vorhanden. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums werden die Gehwegbereiche in der Lindenstraße bis zur Einmündung Jägerstraße verbreitert und die Parkierung im Seitenraum untergebracht. Mit dieser Maßnahme wird die zur Ausweisung eines Fahrradstreifens notwendige Fläche gewonnen. Das Vorsehen eines baulichen Radwegs an dieser Stelle hätte sowohl den Verlust des Baumbestands als auch die Aufgabe der Stellplätze zur Folge und kann von der Verwaltung nicht empfohlen werden. Auch im Bereich der Hornbergstraße soll der Radfahrer bis zur Einmündung der Heuberg- bzw. der Achalmstraße künftig auf einem Schutzstreifen geführt werden. Auch hier hätte die Anlage eines baulichen Radwegs den Verlust vorhandener Stellplätze und des Baumbestands zur Folge und kann somit von der Verwaltung nicht empfohlen werden.  

 

Im Zuge der Maßnahme wird die Parkierung entlang der Stuttgarter Straße neu geordnet. Unter Berücksichtigung von Grundstückszufahrten werden beidseitig der Stuttgarter Straße Längsparkierungsbuchten angelegt. Damit wird auch der zu erwartende zusätzliche Stellplatzbedarf durch die Wohnbebauung der Fa. Layher berücksichtigt. Bei der Planung ebenfalls berücksichtigt wurden die für die geordnete Aufstellung der Müllcontainer (ausschließlich am Abholtag) der neuen Wohnbebauung notwendigen Flächen an der Stuttgarter Straße.

Unmittelbar im Bereich der Einmündung Albstraße ist die Anlage einer Infobucht (Haltemöglichkeit, Stadtplan und Infomationstafel) vorgesehen, die von ihrem heutigen Standort entsprechend nach Süden versetzt wird.

 

Kreisverkehrsanlagen besitzen im Sinne der Ökologie eine hohe Wertigkeit. Im Unterschied zu ampelgeregelten Kreuzungen werden sowohl Halte- als auch Beschleunigungs- und Bremsvorgänge deutlich reduziert und so der Verkehrsfluss verbessert. Damit reduziert sich insgesamt der CO2 - Ausstoß. Auch die Lärmemissionen können durch die gleichmäßige Befahrung reduziert werden.

Weiter beinhaltet die Maßnahme - analog der Umbaumaßnahme im Bereich „Stadteingang Süd“ oder dem Rückbau der  Abbiegespur in die Rosensteinstraße – auch eine großflächige Entsiegelung heute asphaltierter Bereiche. In der Bilanz Neuversiegelung / Entsiegelung werden durch den Rückbau nicht mehr notwendiger Straßenflächen rund 2.500qm Asphaltfläche entsiegelt. Diese Flächen werden weitestgehend zur Erweiterung der bestehenden Grüninseln genutzt.

 

 

Am vorhandenen Baumbestand entlang der Stuttgarter Straße werden aufgrund von Krankheitsbefall einzelne Rodungen notwendig. Wo möglich und sinnvoll werden diese ersetzt. In den neu entsiegelten Flächen sind im Zuge der Maßnahme 40 Neupflanzungen vorgesehen.

 

Über die Reduktion des Straßenprofils, der Erweiterung des Straßenbegleitgrüns und der Neupflanzung von Bäumen soll zusätzlich zur ökologischen Wertigkeit auch die städtebauliche Qualität des Straßenraums nachhaltig verbessert werden. Ziel ist ein schlüssiges und durchgängiges Gestaltungsprinzip entlang der Stuttgarter Straße. Über die Gestaltung und optische Verengung des Straßenraums soll zusätzlich auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt werden.

 

Um den für die Umsetzung der Planung erforderlichen Grunderwerb zu minimieren wurde der Kreisverkehr auf Anregung des Gemeinderats leicht nach Süden verschoben. Nunmehr erforderlich ist ein Grunderwerb im Bereich des Flurstücks 3494 in der Größenordnung von 29qm.

 

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Der zur Umsetzung für das Jahr 2011 vorgesehene 1. Bauabschnitt umfasst den nördlich des Knotenpunkts gelegenen Straßenbereich der Stuttgarter Straße bis zur Einmündung der Rosensteinstraße. Südlich des Knotenpunkts soll aus Kostengründen zunächst nur der unmittelbare Kreuzungsbereich selbst sowie der östliche Bereich der Stuttgarter Straße bis zur Einmündung der Albstraße umgebaut werden. Wie bereits erwähnt ist in diesem Bereich auch die Erneuerung der Abwasserleitung notwendig, sodass sich hier im Verbund mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung sowohl kostenmäßig als auch bei der Baudurchführung entsprechende Synergieeffekte ergeben. Der 1. Bauabschnitt umfasst weiter die unmittelbaren Knotenpunktsbereiche der Linden- und Hornbergstraße.

Der 2. Bauabschnitt umfasst den westlichen Teil der Stuttgarter Straße bis zur Albstraße. Diese Maßnahmen sind zunächst nicht zwingend notwendig und sollen aus Kostengründen zurückgestellt werden. Vorgeschlagen wird, über die Umsetzung dieser Maßnahmen im Laufe des Jahres 2011 zu beraten. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln wäre dieser 2. Bauabschnitt dann frühestens im Jahr 2012 zu sehen.

 

Finanzierung

Zur Finanzierung der Maßnahme ist eine Umschichtung der im Finanzplan vorgesehenen Mittel erforderlich. Ein über den im Finanzplan hinausgehender Mittelbedarf entsteht durch die Umschichtung nicht.

Für den Bau des Kreisverkehrs sind im Jahr 2013 auf der HHSt. 2 6300 9510 A 6300 00043 und HHSt. 2 6300 9520 A 6300 00043 Mittel in Höhe von insgesamt 1,06 Mio. Euro bereitgestellt. Auf der Basis der überarbeiteten Entwurfsplanung und Kostenschätzung mit Stand Juli 2010 ist für den Bau des Kreisverkehrs mit einem Kostenvolumen von 975.000,-- Euro einschließlich Nebenkosten zu rechnen.

 

 

Im Sanierungshaushalt waren für Erneuerungsmaßnahmen in der Weststadt (HHSt. 2 6150 9400 A 61500006) im Finanzplan 2011 insgesamt 900.000 EUR für eine mögliche Sanierung der ehemaligen Kantine der Bundesbahn in der Bolzstraße 25-27 und für eine mögliche Sanierung der ESG-Turnhalle eingestellt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Nachfrage nach den ehemaligen Räumen in der Kantine besteht und auch eine Sanierung der ESG-Turnhalle durch die Stadt im Jahr 2011 nicht zu erwarten ist, kann ein Teilbetrag in Höhe von 619.000 EUR für die Maßnahme Kreisverkehr umgeschichtet werden. Für den Haushalt 2011 wurden vom Bauamt angemeldet: Planungskosten für das ESG-Gelände in Höhe von 131.000 EUR und für das Lehrstellwerk in Höhe von 150.000 EUR.

 

 

Zusätzlich können nicht benötigte Mittel der HHSt. 2 6900 9573 A 6900 0001 („Renaturierung Mussenbach“) und 2 6900 9572 A 6900 0001 („Renaturierung Gänsbach“)  aus den Jahren 2010 und 2012 in Höhe von insgesamt 515.000,-- Euro zur Finanzierung des Kreisverkehrs im Jahr 2011 bereitgestellt werden. Die Maßnahme „Renaturierung Mussenbach“ kann aufgrund des Baus des Umleitungskanals erst im Jahr 2013 erfolgen. Auch die Umsetzung der Maßnahme „Renaturierung Gumpenbach“ kann frühestens im Jahr 2013 erfolgen.

 

Weiteres Vorgehen

Vorgesehen ist, die Maßnahme „Bau eines Kreisverkehrs“ noch in diesem Jahr auszu­schreiben. Um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren und Synergieeffekte optimal zu nutzen muss die Straßenbaumaßnahme zeitlich sowohl auf das Bauvorhaben der Fa. Layher als auch auf die Maßnahme des Bereichs „Stadtentwässerung“ abgestimmt werden. In Abhängigkeit von der Witterung erfolgt der Beginn der Baumaßnahme im ersten Quartal 2011.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kreisverkehr.pdf