Vorlage-Nr.:

172/2013

Az.:

6 Sven Koch

Datum:

24.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.05.2013

 

 

Betreff:

Bolzschule Erweiterung - Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben als Ersatz für nicht mehr zu bildende Haushaltsausgabereste aus 2013 durch das NKHR

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

10. Kostenfortschreibung Stand 23.04.2013

 

Beschlussvorschlag:

Der Restbetrag aus 2012 in Höhe von EUR 315.000,-- wird als außerplanmäßige Ausgabe als Ersatz für nicht mehr zu bildende Haushaltsreste aus 2012 beschlossen. Die Deckung ist über die eingesparten liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

02.05.2013

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2013

11 24 01 01 01, I , 11242021 – 7871000

315.000,00

Apl

 

Außerplanmäßige Ausgabe als Ersatz für nicht mehr zu bildende Haushaltsreste aus 2012

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2013

 

315.000,00

 

Die Deckung ist über die eingesparten liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Für die Erweiterung der Bolzschule einschl. Baunebenkosten waren im Haushaltsplan 2011/ 2012 insgesamt EUR 2.134.400,-- (EUR 2.100.000,00 zzgl. EUR 19.000,00 für die Projektsteuerung sowie Budgeterhöhung in Höhe von EUR 5.383,64 für BUS-Technik und EUR 10.000,00 für die Erweiterung der Telekommunikation) unter der Haushaltsstelle 2.2700.9400,A,2700.0002 – Räume für Ganztagesbetreuung – bereitgestellt. Bzgl. der Budgeterhöhung wird auch auf die Vorlage Nr. 21/2012 des Ausschusses für Umwelt und Technik verwiesen.

 

Da im Zuge der Umstellung vom kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) keine Haushaltsausgabereste mehr für das Haushaltsjahr 2013 - wie auch zukünftig - gebildet werden können, wurde durch das ehemalige Stadtbauamt, in Abstimmung mit dem Architekten, der Mittelabfluss im Jahr 2012 anhand des Bauzeitenplanes grob ermittelt und dementsprechend im Zuge der Haushaltmittelanmeldung 2013 EUR 300.000,-- als „Haushaltsausgaberest“ auf dem PSK 11 24 01 01 01, I , 11242021 – 7871000 neu veranschlagt.

 

Da letztendlich die Baumaßnahme leider nicht wie angenommen Ende Oktober / Anfang November 2012 abgeschlossen und größtenteils abgerechnet werden konnte, in diesem Zusammenhang wird u.a. auf die Estrichproblematik im Zusammenhang mit der Aufbringung einer Polyurethan-Bodenbeschichtung verwiesen, konnten die Haushaltsmittel in 2012 nicht in der prognostizierten Größenordnung abgerufen werden.

 

Nach aktueller 10. Kosten- und Zahlungsfortschreibung vom 23.04.2013 ergibt sich folgender Sachstand:

 

Gesamtkostengemäß Kostenberechnung vom 15.06.2011                        EUR 2.134.400,--

einschl. Projektsteuerung und Budgeterhöhung

 

Voraussichtliche Endkosten (Prognose)                                          EUR 2.152.500,-- *1

 

Rechnungsstand                                                                              EUR 1.543.871,-- *2

 

Restbetrag aus 2012                                                                        EUR    608.629,--

 

Haushaltsmittel 2013

auf PSK 11 24 01 01 01, I , 11242021 – 7871000                            EUR    300.000,--

 

Restbetrag aus 2012                                                                      EUR    308.629,--

Restbetrag aus 2012 gerundet mit kleiner Reserve                 EUR    315.000,--

 

*1         Nach aktueller Endkostenprognose ergibt sich derzeit, gegenüber den veranschlagten Gesamtkosten, eine Kostenüberschreitung von rd. EUR 18.100,--. Dies entspricht gemessen an den Gesamtkosten einer prozentualen Kostenüberschreitung von 0,85%. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dieser Baumaßnahme kein Ansatz für Unvorhergesehenen in der Kostenberechnung veranschlagt wurde, kann man trotz der Überschreitung noch von einem positiven Ergebnis sprechen.

 

*2         Der aufgeführte Rechnungsstand in Höhe von EUR 1.543.871,-- ergibt sich aus dem Rechnungsstand der 10. Kostenfortschreibung abzgl. der Rechnungsbeträge der Rechnungen in einer Gesamthöhe von rd. 180.000,--, die in der Kostenfortschreibung berücksichtigt sind und dem Gebäudemanagement auch schon vorliegen, jedoch aufgrund der Überziehung des Produktsachkontos noch nicht zu Anweisung erfasst werden können.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Restbetrag aus 2012 in Höhe von EUR 315.000,-- als außerplanmäßige Ausgabe als Ersatz für nicht mehr zu bildende Haushaltsreste aus 2012 zu beschließen. Die Deckung ist über die eingesparten liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
10. Kostenfortschreibung DIN 276 - Mensa Neubau Kornwestheim - Stand 130423.PDF10. Kostenfortschreibung DIN 276 - Mensa Neubau Kornwestheim - Stand 130423.PDF