Betreff:
Bolzschule
Erweiterung - Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben als Ersatz für nicht
mehr zu bildende Haushaltsausgabereste aus 2013 durch das NKHR
Anlage(n):
Mitzeichnung
10. Kostenfortschreibung Stand 23.04.2013
Beschlussvorschlag:
Der Restbetrag aus 2012 in Höhe von EUR 315.000,-- wird als außerplanmäßige Ausgabe als Ersatz für
nicht mehr zu bildende Haushaltsreste aus 2012 beschlossen. Die Deckung ist
über die eingesparten liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
02.05.2013
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
2013
|
11 24 01 01 01, I ,
11242021 – 7871000
|
315.000,00
|
Apl
|
|
Außerplanmäßige
Ausgabe als Ersatz für nicht mehr zu bildende Haushaltsreste aus 2012
|
Deckungsvorschlag:
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
2013
|
|
315.000,00
|
|
Die Deckung ist über
die eingesparten liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Für die Erweiterung der Bolzschule einschl. Baunebenkosten
waren im Haushaltsplan 2011/ 2012 insgesamt EUR 2.134.400,-- (EUR 2.100.000,00
zzgl. EUR 19.000,00 für die
Projektsteuerung sowie Budgeterhöhung in Höhe von EUR 5.383,64 für BUS-Technik und EUR 10.000,00 für die Erweiterung der Telekommunikation) unter
der Haushaltsstelle 2.2700.9400,A,2700.0002 – Räume für Ganztagesbetreuung –
bereitgestellt. Bzgl. der Budgeterhöhung wird auch auf die Vorlage Nr. 21/2012
des Ausschusses für Umwelt und Technik verwiesen.
Da im Zuge der Umstellung vom
kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen auf das doppische Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) keine Haushaltsausgabereste mehr für das Haushaltsjahr
2013 - wie auch zukünftig - gebildet werden können, wurde durch das ehemalige
Stadtbauamt, in Abstimmung mit dem Architekten, der Mittelabfluss im Jahr 2012
anhand des Bauzeitenplanes grob ermittelt und dementsprechend im Zuge der
Haushaltmittelanmeldung 2013 EUR 300.000,--
als „Haushaltsausgaberest“ auf dem PSK 11 24 01 01 01, I , 11242021 – 7871000
neu veranschlagt.
Da letztendlich die Baumaßnahme
leider nicht wie angenommen Ende Oktober / Anfang November 2012 abgeschlossen
und größtenteils abgerechnet werden konnte, in diesem Zusammenhang wird u.a.
auf die Estrichproblematik im Zusammenhang mit der Aufbringung einer Polyurethan-Bodenbeschichtung
verwiesen, konnten die Haushaltsmittel in 2012 nicht in der prognostizierten
Größenordnung abgerufen werden.
Nach aktueller 10. Kosten- und
Zahlungsfortschreibung vom 23.04.2013 ergibt sich folgender Sachstand:
Gesamtkostengemäß Kostenberechnung
vom 15.06.2011 EUR
2.134.400,--
einschl. Projektsteuerung und
Budgeterhöhung
Voraussichtliche Endkosten
(Prognose) EUR
2.152.500,-- *1
Rechnungsstand EUR
1.543.871,-- *2
Restbetrag aus 2012 EUR 608.629,--
Haushaltsmittel 2013
auf PSK 11 24 01 01 01, I , 11242021
– 7871000 EUR 300.000,--
Restbetrag aus 2012 EUR 308.629,--
Restbetrag aus 2012 gerundet mit kleiner Reserve EUR
315.000,--
*1 Nach aktueller
Endkostenprognose ergibt sich derzeit, gegenüber den veranschlagten
Gesamtkosten, eine Kostenüberschreitung von rd. EUR 18.100,--. Dies entspricht gemessen an den Gesamtkosten
einer prozentualen Kostenüberschreitung von 0,85%. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dieser Baumaßnahme kein
Ansatz für Unvorhergesehenen in der Kostenberechnung veranschlagt wurde, kann
man trotz der Überschreitung noch von einem positiven Ergebnis sprechen.
*2 Der aufgeführte
Rechnungsstand in Höhe von EUR 1.543.871,--
ergibt sich aus dem Rechnungsstand der 10. Kostenfortschreibung abzgl. der
Rechnungsbeträge der Rechnungen in einer Gesamthöhe von rd. 180.000,--, die in
der Kostenfortschreibung berücksichtigt sind und dem Gebäudemanagement auch
schon vorliegen, jedoch aufgrund der Überziehung des Produktsachkontos noch
nicht zu Anweisung erfasst werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Restbetrag aus 2012 in Höhe von EUR 315.000,--
als außerplanmäßige Ausgabe als Ersatz für nicht mehr zu bildende
Haushaltsreste aus 2012 zu beschließen. Die Deckung ist über die eingesparten
liquiden Mittel aus dem Jahr 2012 gesichert.