Vorlage-Nr.:

295/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
5 Steffen Sauer

Datum:

07.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

14.09.2010

 

 

Betreff:

Bebauungsplanänderung im Bereich Kollwitzstraße - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Luftbild, Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung im Bereich Kollwitzstraße zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

14.09.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

30.09.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der im Abgrenzungsplan dargestellte Bereich liegt inmitten des aus städtebaulicher Sicht in weiten Teilen entwickelten Wohngebietes „Im Kirchle“ im nördlichen Stadtgebiet. Die planungsrechtlichen Vorgaben für diesen Bereich sind im qualifizierten Bebauungsplan „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße“ (Nr. 03-324, Datum Rechtskraft 26.01.1967) erfasst. Festgesetzt sind hier neben den bauplanungsrechtlichen Vorgaben für die Bebauung der Privatgrundstücke auch die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Für Teile der im Geltungsbereich liegenden öffentlich gewidmeten Flächen liegen der Verwaltung konkrete Anfragen bezüglich einer gewünschten, zukünftig privaten Nutzung vor. Diese beziehen sich zum Einen auf eine mögliche Erweiterung des nördlich gelegenen privaten Garagenhofes, zum Anderen auf eine mögliche Erweiterung privater Grundstücksflächen südlich der Flurstücke 371/2 und 371/3.

 

Beide Flächen sind im Luftbild dargestellt.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens soll der rechtskräftige Bebauungsplan im dargestellten Teilbereich geändert werden. Das Verfahren wird auf der Grundlage von §13 BauGB im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“ durchgeführt.

 

Was die Festsetzung der potenziellen Erweiterungsfläche des Garagenhofes anbelangt, so ist die bestehende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar. Die rund 74qm große Fläche bildet eine taschenartige Erweiterung des öffentlichen, ca. 2,3m breiten Fußwegs, der von der Hans-Thoma-Straße in westliche Richtung der fußläufigen Erschließung der Gebäude Nr. 6 ff auf der Südseite als auch der Erschließung der Gartenbereich der Gebäude Nr. 21 ff auf der Nordseite dient.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entwidmung dieser Teilfläche mit dem Ziel der Privatisierung und einer Bebauung mit Garagen analog dem bestehenden Garagenhof aus städtebaulicher Sicht unbedenklich. Auch sind aus verkehrsplanerischer und ordnungsrechtlicher Sicht keine Einschränkungen der Erschließungsfunktion des Fußwegs zu erwarten.

 

Eine weitere Anfrage bezieht sich auf den möglichen Einbezug von Flächen der Kollwitzstraße zur Erweiterung der Flurstücke 371/2 und 371/3. Im Bestand ist hier entlang der Kollwitzstraße sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite ein Gehweg vorhanden. Der nördliche Gehweg endet an der vorhandenen, rund 14m breiten Wendeplatte. Im Bereich der Wendeplatte ist eine Parkierung unzulässig. In der Kollwitzstrasse als Sackgasse mit nur sehr geringem Verkehrsdruck ist ein einseitiger Gehweg zur sicheren Führung der Fußgänger ausreichend. Auch kann die Wendeplatte unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten problemlos auf ein Maß von 8m Breite reduziert werden. Damit sind notwendige Wendevorgänge insbesondere der AVL sicher gestellt.

Sowohl aus stadt- und verkehrsplanerischer als auch aus ordnungsrechtlicher Sicht bestehen somit gegen eine Entwidmung dieser Flächen keine Bedenken.

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung im Bereich Kollwitzstraße zu fassen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kollwitzstrasse.pdf