Betreff:
Einführung
getrennter Abwassergebühren
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Gebührenkalkulation (Stand: 21.11.2011)
Anlage 2: Änderungssatzung (Stand: 24.11.2011)
Anlage 3: Übersicht über Satzungsänderung (Stand:
25.11.2011)
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat stimmt der in der Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation für die
Jahre 2010 – 2012 (Stand: November 2011), einschließlich der darin enthaltenen
Beschlussempfehlungen (Seite VIII – IX) und Erläuterungen zu.
2.
Die
getrennte Abwassergebühr für das Jahr 2010 wird wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: € 1,53 je m3
Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: € 0,19 je m2
versiegelter Fläche
3.
Die
getrennte Abwassergebühr für die Jahre 2011/ 2012 wird wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: € 1,53 je m3
Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: € 0,20 je m2
versiegelter Fläche
4.
Die
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – Abws) der Stadt Kornwestheim vom 14.12.2006 wird
entsprechend der Anlage 2 rückwirkend zum 01.01.2010 geändert.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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08.12.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
I. Allgemeines
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom
11.3.2010
wurden die Gemeinden in
Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Kornwestheim - dazu verpflichtet,
die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu
veranlagen („gesplittete Abwassergebühr“). Begründet
wurde das Urteil damit, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab
berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung auch bei kleineren Gemeinden gegen den
Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt.
Das Urteil des VGH beinhaltet keine Übergangsfrist und ist
rückwirkend zum 1.10.2010
umzusetzen. Folgerichtig hat auch der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim
bereits am 25.07.2010
den Grundsatzbeschluss gefasst, in Kornwestheim ein getrenntes Abwassergebührensystem
einzuführen (auf die Vorlage 275/2010 wird verwiesen).
Zur Umsetzung dieses Beschlusses, mussten zunächst die
Grundlagendaten für die Kalkulation und Abrechnung der
Niederschlagswassergebühr ermittelt werden. Hierzu ist im März 2011 durch die
Firma HansaLuftbild eine Befliegung mit Orthophotoerstellung durchgeführt worden. Aus dem
Datenmaterial wurden die versiegelten Flächen Kornwestheims für rund 5.000
Grundstücke sowie die Flächen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze digital
erfasst und ausgewertet. Die Auswertung der Luftbilder und die Ermittlung und
Bewertung der Versiegelungsflächen erfolgte auf der Grundlage des
Satzungsentwurfs der vom Gemeinderat am 17.2.2011 beschlossen worden ist (auf die
Sitzungsvorlage 31/2011 wird verwiesen).
Im September 2011 fanden umfangreiche Bürgerinformationen
(Bürgerinformationsveranstaltung am 14.9.2011 im Galerieversammlungssaal, Flyer, Internet, Presseberichte) statt. Ab dem 19.9.2011 wurden
die Grundstückseigentümer in Form von vorbereiteten Selbstauskunftsbögen an der
Verifizierung der aus dem Bildflug gewonnen Daten beteiligt. Parallel dazu ist
zur Beratung der Bürger eine Telefonhotline geschalten und ein Bürgerbüro
eingerichtet worden.
Die Rücklaufquote bei den Selbstauskunftsunterlagen lag bis
Mitte November bei rund 62%. Sämtliche der darin angegebenen Informationen
wurden in die Flächenermittlung eingearbeitet und bei Auffälligkeiten
überprüft. Bei den übrigen Grundstücken, für die der Fragebogen nicht zurück
gesandt wurde, ist davon ausgegangen worden, dass die im Auskunftsbogen
angegebenen versiegelten Flächen korrekt sind. Das Anschreiben zum
Selbstauskunftsbogen war entsprechend formuliert. Auf dieser Basis ergab sich
bis zum 21.11.2011
für das Stadtgebiet eine versiegelte
Fläche von insgesamt 1.925.157 m2. Diese Gesamtfläche wurde in die Kalkulation
der Gebühren für die Jahre 2010 und 2011/ 2012 übernommen.
II. Kalkulation der
getrennten Gebühren für die Jahre 2010 und 2011/2012
Um die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren, sind die
Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für den Schmutz-
und den Niederschlagswassergebührensatz ermittelt worden. Die jeweiligen
Gesamtkosten der Jahre 2010, 2011 und 2012 wurden hierzu zunächst um die
Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert, die von der Gemeinde
selbst zu tragen sind. Anschließend wurden die verbleibenden gebührenfähigen
Kosten auf die Kostenträger Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
aufgeteilt. Im nächsten Kalkulationsschritt sind dann die gebührenfähigen
Kosten durch die jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt worden – im Falle der
Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch die gesamte Schmutzwassermenge (in m3)
die auf den an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken
anfällt, im Falle der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung durch die
gesamten versiegelten Flächen (in m2) der an die öffentliche
Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Die Gebührenkalkulation wurde durch die Unternehmensberatung
Schneider & Zajontz durchgeführt. Die Prämissen,
Kostenansätze und Kostenaufteilungen sowie die Ergebnisse der Kalkulation sind
dem in der Anlage 1 beigefügten ausführlichen Gutachten von Schneider & Zajontz zu entnehmen. Die Zahlen zu den einzelnen
Gebührenjahren basieren auf dem Jahresabschluss 2010 und den Wirtschaftsplänen
2011 und 2012 der Stadtentwässerung Kornwestheim (SEK) und wurden Schneider
& Zajontz vom Betriebsführer der SEK, der
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH, zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage der Kalkulationen ergeben sich die
folgenden getrennten Gebührensätze (vgl. Gutachten, Seite 2).
Abrechnungsjahr 2010:
Schmutzwassergebühr: €
1,53 je m3 Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: €
0,19 je m2 versiegelter Fläche
Abrechnungsjahre 2011/
2012 (zweijährige Gebührenkalkulation):
Schmutzwassergebühr: €
1,53 je m3 Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: €
0,20 je m2 versiegelter Fläche
Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Firma Schneider & Zajontz wird in der Sitzung anwesend sein und für
Rückfragen zur Gebührenkalkulation zur Verfügung stehen.
III. Auswirkungen der
Umstellung des Gebührensystems
Durch die Einführung eines getrennten
Abwassergebührenmaßstabes werden keine Mehreinnahmen für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung generiert. Das bislang zusammen gefasste
Abwassergebührenvolumen wird lediglich aufgeteilt in eine Gebühr für
Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser, um eine
verursachungsgerechtere Verteilung zu erreichen.
Nachfolgend werden die Auswirkungen der empfohlenen
Umstellung von der bislang geltenden Einheitsgebühr (2010: 1,80 €/ m3,
2011: 1,80 €/ m3) auf die oben aufgeführten getrennten Gebührensätze
anhand von drei Beispielen dargestellt:
1. Beispiel: Mehrfamilienhaus (Grundstücksfläche 1.383 m2):
Frischwasserbezug:
1.111m3
Versiegelte Fläche: 406
m2
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Kosten bisher:
(Einheitsgebühr)
|
|
Kosten nach Umstellung:
(getrennte Gebühr)
|
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Entlastung (-)/
zusätzliche Belastung
(+)
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2010:
Gesamt:
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1,80 €/ m3 x
1.111 m3 =
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1.999,80 €
1.999,80 €
|
1,53 €/ m3 x
1.111 m3 =
0,19 €/ m2 x
406 m2 =
|
1.699,83 €
77,14 €
1.776,97 €
|
- 222,83 €
|
2011:(1
Gesamt:
|
1,80 €/ m3 x
1.111 m3 =
|
1.999,80 €
1.999,80 €
|
1,53 €/ m3 x
1.111 m3 =
0,20 €/ m2 x
406 m2 =
|
1.699,83 €
81,20 €
1.781,03 €
|
-218,77 €
|
1) Die Wasserbezugsmenge
für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge
2010 zugrunde gelegt.
2. Beispiel: Einfamilienhaus (Grundstücksfläche 319 m2):
Frischwasserbezug: 121 m3
Versiegelte Fläche:136 m2
|
Kosten bisher:
(Einheitsgebühr)
|
|
Kosten nach Umstellung:
(getrennte Gebühr)
|
|
Entlastung (-)/
zusätzliche Belastung
(+)
|
2010:
Gesamt:
|
1,80 €/ m3 x
121 m3 =
|
217,80 €
217,80 €
|
1,53 €/ m3 x
121 m3 =
0,19 €/ m2 x
136 m2 =
|
185,13 €
25,84 €
210,97 €
|
-6,83 €
|
2011:(1
Gesamt:
|
1,80 €/ m3 x
121 m3 =
|
217,80 €
217,80 €
|
1,53 €/ m3 x
121 m3 =
0,20 €/ m2 x
136 m2 =
|
185,13 €
27,20 €
212,33 €
|
-5,47 €
|
1) Die Wasserbezugsmenge
für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge
2010 zugrunde gelegt.
3. Beispiel: Gewerbebetrieb (Grundstücksfläche 17.300 m2)
Frischwasserbezug: 443 m3
Versiegelte Fläche: 11.736
m2
|
Kosten bisher:
(Einheitsgebühr)
|
|
Kosten nach Umstellung:
(getrennte Gebühr)
|
|
Entlastung (-)/
zusätzliche Belastung
(+)
|
2010:
Gesamt:
|
1,80 €/ m3 x
443 m3 =
|
797,40 €
797,40 €
|
1,53 €/ m3 x
443 m3 =
0,19 €/ m2 x
11.736 m2 =
|
677,79 €
2.229,84 €
2.907,63 €
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+2.110,23 €
|
2011:(1
Gesamt:
|
1,80 €/ m3 x
443 m3 =
|
797,40 €
797,40 €
|
1,53 €/ m3 x
443 m3 =
0,20 €/ m2 x
11.736 m2 =
|
677,79 €
2.347,20 €
3.024,99 €
|
+2.227,59 €
|
1) Die Wasserbezugsmenge
für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge
2010 unterstellt.
Die Beispiele machen deutlich, dass es zu den durch die
Gebührenumstellung beabsichtigten Effekten kommt: Grundstücke/ Objekte mit in
Relation hohem Frischwasserbezug und wenig versiegelter Fläche werden
entlastet, Grundstücke/ Objekte mit in Relation niedrigem Frischwasserverbrauch
und einem hohen Anteil an versiegelter Fläche werden zusätzlich belastet.
IV. Änderung der
Abwassersatzung
Um eine rechtssichere Gebührenveranlagung auf der Grundlage
getrennter Gebühren zu ermöglichen und zu gewährleisten, muss auch die derzeit
geltende Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim rückwirkend zum 1.10.2010
angepasst werden.
Es wird deshalb empfohlen, die in der Anlage 2 beigefügte
rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der
Stadt Kornwestheim vom 14.12.2006 zu beschließen.
Die Änderungssatzung orientiert sich an der Mustersatzung
des Gemeindetages. Die Anpassungen betreffen die §§ 1, 2 („Allgemeine
Bestimmungen“) und 36-46 („Abwassergebühren“) der Satzung. Die übrigen
Bestimmungen bleiben unverändert.
In der Anlage 3 werden die geänderten Normen einander
gegenüber gestellt, um die Veränderungen übersichtlich darzustellen.
Die Überarbeitung der Satzung wurde in enger Zusammenarbeit
und Abstimmung mit der
Rechtsanwaltskanzlei Spahn & Schöneweiß durchgeführt. Herr Rechtsanwalt Dr. Schöneweiß wird an der Sitzung teilnehmen und steht für
die Beantwortung von Fragen zur Änderungssatzung zur Verfügung.
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