Vorlage-Nr.:

444/2011

Az.:

301 Melanie Singh
3 Sascha
Reber

Datum:

30.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

08.12.2011

 

 

Betreff:

Einführung getrennter Abwassergebühren

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Gebührenkalkulation (Stand: 21.11.2011)

Anlage 2: Änderungssatzung (Stand: 24.11.2011)

Anlage 3: Übersicht über Satzungsänderung (Stand: 25.11.2011)

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 – 2012 (Stand: November 2011), einschließlich der darin enthaltenen Beschlussempfehlungen (Seite VIII – IX) und Erläuterungen zu.

 

2.                  Die getrennte Abwassergebühr für das Jahr 2010 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Schmutzwassergebühr:                               € 1,53 je m3 Schmutzwasser

            Niederschlagswassergebühr:                       € 0,19 je m2 versiegelter Fläche

 

3.                  Die getrennte Abwassergebühr für die Jahre 2011/ 2012 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Schmutzwassergebühr:                               € 1,53 je m3 Schmutzwasser

            Niederschlagswassergebühr:                       € 0,20 je m2 versiegelter Fläche

 

 

4.                  Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – Abws) der Stadt Kornwestheim vom 14.12.2006 wird entsprechend der Anlage 2 rückwirkend zum 01.01.2010 geändert.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

08.12.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

I. Allgemeines

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 wurden die  Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Kornwestheim - dazu verpflichtet, die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu veranlagen („gesplittete Abwassergebühr“). Begründet wurde das Urteil damit, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt.

Das Urteil des VGH beinhaltet keine Übergangsfrist und ist rückwirkend zum 1.10.2010 umzusetzen. Folgerichtig hat auch der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim bereits am 25.07.2010 den Grundsatzbeschluss gefasst, in Kornwestheim ein getrenntes Abwassergebührensystem einzuführen (auf die Vorlage 275/2010 wird verwiesen).

Zur Umsetzung dieses Beschlusses, mussten zunächst die Grundlagendaten für die Kalkulation und Abrechnung der Niederschlagswassergebühr ermittelt werden. Hierzu ist im März 2011 durch die Firma HansaLuftbild eine Befliegung mit Orthophotoerstellung durchgeführt worden. Aus dem Datenmaterial wurden die versiegelten Flächen Kornwestheims für rund 5.000 Grundstücke sowie die Flächen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze digital erfasst und ausgewertet. Die Auswertung der Luftbilder und die Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen erfolgte auf der Grundlage des Satzungsentwurfs der vom Gemeinderat am 17.2.2011 beschlossen worden ist (auf die Sitzungsvorlage 31/2011 wird verwiesen).

Im September 2011 fanden umfangreiche Bürgerinformationen (Bürgerinformationsveranstaltung am 14.9.2011 im Galerieversammlungssaal, Flyer, Internet, Presseberichte) statt. Ab dem 19.9.2011 wurden die Grundstückseigentümer in Form von vorbereiteten Selbstauskunftsbögen an der Verifizierung der aus dem Bildflug gewonnen Daten beteiligt. Parallel dazu ist zur Beratung der Bürger eine Telefonhotline geschalten und ein Bürgerbüro eingerichtet worden.

Die Rücklaufquote bei den Selbstauskunftsunterlagen lag bis Mitte November bei rund 62%. Sämtliche der darin angegebenen Informationen wurden in die Flächenermittlung eingearbeitet und bei Auffälligkeiten überprüft. Bei den übrigen Grundstücken, für die der Fragebogen nicht zurück gesandt wurde, ist davon ausgegangen worden, dass die im Auskunftsbogen angegebenen versiegelten Flächen korrekt sind. Das Anschreiben zum Selbstauskunftsbogen war entsprechend formuliert. Auf dieser Basis ergab sich bis zum 21.11.2011 für das Stadtgebiet eine  versiegelte Fläche von insgesamt 1.925.157 m2. Diese Gesamtfläche wurde in die Kalkulation der Gebühren für die Jahre 2010 und 2011/ 2012 übernommen.

 

II. Kalkulation der getrennten Gebühren für die Jahre 2010 und 2011/2012

Um die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren, sind die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für den Schmutz- und den Niederschlagswassergebührensatz ermittelt worden. Die jeweiligen Gesamtkosten der Jahre 2010, 2011 und 2012 wurden hierzu zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert, die von der Gemeinde selbst zu tragen sind. Anschließend wurden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Kostenträger Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt. Im nächsten Kalkulationsschritt sind dann die gebührenfähigen Kosten durch die jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt worden – im Falle der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch die gesamte Schmutzwassermenge (in m3) die auf den an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken anfällt, im Falle der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung durch die gesamten versiegelten Flächen (in m2) der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Unternehmensberatung Schneider & Zajontz durchgeführt. Die Prämissen, Kostenansätze und Kostenaufteilungen sowie die Ergebnisse der Kalkulation sind dem in der Anlage 1 beigefügten ausführlichen Gutachten von Schneider & Zajontz zu entnehmen. Die Zahlen zu den einzelnen Gebührenjahren basieren auf dem Jahresabschluss 2010 und den Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 der Stadtentwässerung Kornwestheim (SEK) und wurden Schneider & Zajontz vom Betriebsführer der SEK, der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH, zur Verfügung gestellt.

Auf der Grundlage der Kalkulationen ergeben sich die folgenden getrennten Gebührensätze (vgl. Gutachten, Seite 2).

Abrechnungsjahr 2010:

Schmutzwassergebühr:                                           € 1,53 je m3 Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr:                                   € 0,19 je m2 versiegelter Fläche

Abrechnungsjahre 2011/ 2012 (zweijährige Gebührenkalkulation):

Schmutzwassergebühr:                                           € 1,53 je m3 Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr:                                   € 0,20 je m2 versiegelter Fläche

Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Firma Schneider & Zajontz wird in der Sitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Gebührenkalkulation zur Verfügung stehen.

 

III. Auswirkungen der Umstellung des Gebührensystems

Durch die Einführung eines getrennten Abwassergebührenmaßstabes werden keine Mehreinnahmen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung generiert. Das bislang zusammen gefasste Abwassergebührenvolumen wird lediglich aufgeteilt in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser, um eine verursachungsgerechtere Verteilung zu erreichen.

Nachfolgend werden die Auswirkungen der empfohlenen Umstellung von der bislang geltenden Einheitsgebühr (2010: 1,80 €/ m3, 2011: 1,80 €/ m3) auf die oben aufgeführten getrennten Gebührensätze anhand von drei Beispielen dargestellt:

 

 

1. Beispiel: Mehrfamilienhaus (Grundstücksfläche 1.383 m2):

 

Frischwasserbezug: 1.111m3

Versiegelte Fläche: 406 m2

 

 

Kosten bisher:

(Einheitsgebühr)

 

Kosten nach Umstellung:

(getrennte Gebühr)

 

Entlastung (-)/

zusätzliche Belastung (+)

2010:

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 1.111 m3 =

 

 

1.999,80 €

 

 

1.999,80 €

1,53 €/ m3 x 1.111 m3 =

0,19 €/ m2 x 406 m2 =

 

1.699,83 €

77,14 €

 

1.776,97 €

 

 

 

- 222,83 €

2011:(1

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 1.111 m3 =

 

 

 

1.999,80 €

 

 

1.999,80 €

1,53 €/ m3 x 1.111 m3 =

0,20 €/ m2 x 406 m2 =

 

 

1.699,83 €

81,20 €

 

1.781,03 €

 

 

 

-218,77 €

1) Die Wasserbezugsmenge für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge 2010 zugrunde gelegt.

 

 

2. Beispiel: Einfamilienhaus (Grundstücksfläche 319 m2):

 

Frischwasserbezug: 121 m3

Versiegelte Fläche:136 m2

 

 

Kosten bisher:

(Einheitsgebühr)

 

Kosten nach Umstellung:

(getrennte Gebühr)

 

Entlastung (-)/

zusätzliche Belastung (+)

2010:

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 121 m3 =

 

 

217,80 €

 

 

217,80 €

1,53 €/ m3 x 121 m3 =

0,19 €/ m2 x 136 m2 =

 

185,13 €

25,84 €

 

210,97 €

 

 

 

-6,83 €

2011:(1

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 121 m3 =

 

 

 

217,80 €

 

 

217,80 €

1,53 €/ m3 x 121 m3 =

0,20 €/ m2 x 136 m2 =

 

 

185,13 €

27,20 €

 

212,33 €

 

 

 

-5,47 €

1) Die Wasserbezugsmenge für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge 2010 zugrunde gelegt.

 

3. Beispiel: Gewerbebetrieb (Grundstücksfläche 17.300 m2)

 

Frischwasserbezug: 443 m3

Versiegelte Fläche: 11.736 m2

 

Kosten bisher:

(Einheitsgebühr)

 

Kosten nach Umstellung:

(getrennte Gebühr)

 

Entlastung (-)/

zusätzliche Belastung (+)

2010:

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 443 m3 =

 

 

797,40 €

 

 

797,40 €

1,53 €/ m3 x 443 m3 =

0,19 €/ m2 x 11.736 m2 =

 

677,79 €

2.229,84 €

 

2.907,63 €

 

 

 

+2.110,23 €

2011:(1

 

 

Gesamt:

1,80 €/ m3 x 443 m3 =

 

 

 

797,40 €

 

 

797,40 €

1,53 €/ m3 x 443 m3 =

0,20 €/ m2 x 11.736 m2 =

 

 

677,79 €

2.347,20 €

 

3.024,99 €

 

 

 

+2.227,59 €

1) Die Wasserbezugsmenge für 2011 liegt noch nicht vor. Es wurde deshalb für den Vergleich die Ist-Menge 2010 unterstellt.

 

Die Beispiele machen deutlich, dass es zu den durch die Gebührenumstellung beabsichtigten Effekten kommt: Grundstücke/ Objekte mit in Relation hohem Frischwasserbezug und wenig versiegelter Fläche werden entlastet, Grundstücke/ Objekte mit in Relation niedrigem Frischwasserverbrauch und einem hohen Anteil an versiegelter Fläche werden zusätzlich belastet.

 

IV. Änderung der Abwassersatzung

Um eine rechtssichere Gebührenveranlagung auf der Grundlage getrennter Gebühren zu ermöglichen und zu gewährleisten, muss auch die derzeit geltende Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim rückwirkend zum 1.10.2010 angepasst werden.

Es wird deshalb empfohlen, die in der Anlage 2 beigefügte rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Kornwestheim vom 14.12.2006 zu beschließen.

Die Änderungssatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Gemeindetages. Die Anpassungen betreffen die §§ 1, 2 („Allgemeine Bestimmungen“) und 36-46 („Abwassergebühren“) der Satzung. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.

In der Anlage 3 werden die geänderten Normen einander gegenüber gestellt, um die Veränderungen übersichtlich darzustellen.

Die Überarbeitung der Satzung wurde in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der  Rechtsanwaltskanzlei Spahn & Schöneweiß durchgeführt. Herr Rechtsanwalt Dr. Schöneweiß wird an der Sitzung teilnehmen und steht für die  Beantwortung von  Fragen zur Änderungssatzung zur Verfügung.

 

.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage1_Gebührenkalkulation_Stand_21_11_2011.pdf Anlage1_Gebührenkalkulation_Stand_21_11_2011.pdf Anlage2_Ãnderungssatzung_Stand_24_11_2011.doc Anlage2_Ãnderungssatzung_Stand_24_11_2011.doc Anlage3_SYNOPSEABWS_Stand_25_11_2011.DOC Anlage3_SYNOPSEABWS_Stand_25_11_2011.DOC