Vorlage-Nr.:

276/2012

Az.:

044 Cordula Wohnhas

Datum:

19.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

25.09.2012

 

 

Betreff:

Stellungnahme zur Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart - Teilplan Ludwigsburg

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzung der regionalen Umweltzone "Ludwigsburg und Umgebung"

 

Beschlussvorschlag:

1.      Das grundsätzliche Einvernehmen der Stadt Kornwestheim zur Maßnahme M 1 (Einrichtung Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung, ab 01.01.2013 nur Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei) wird erteilt.

2.      Die Stadt Kornwestheim fordert in ihrer Stellungnahme das Regierungspräsidium Stuttgart auf, Kornwestheim flächendeckend als Umweltzone auszuweisen und Kornwestheim/Pattonville nicht, wie derzeit vorgesehen, von der Umweltzone auszuschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

25.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Ludwigsburg findet derzeit die Behördenbeteiligung zum Planentwurf statt. Die Stadt Kornwestheim wurde deshalb aufgefordert, ihr Einvernehmen bzw. ihre Stellungnahme zur 1. Regionalen Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung bis zum 28.09.2012 vorzulegen.

 

Hintergrundinformationen

 

§ 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) verpflichtet die zuständige Behörde (hier: Regierungspräsidium Stuttgart), einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder – wie hier – fortzuschreiben, wenn die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Da dies im Geltungsbereich des bisherigen Luftreinhalteplans Ludwigsburg aus dem Jahr 2006 der Fall ist, müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden.

 

Umweltzonen gelten als geeignete Maßnahmen, um die Schadstoffsituation in Gebieten zu senken, in denen die zulässigen Grenzwerte beim Feinstaub (PM10) oder Stickstoffdioxid (NO2) überschritten werden.

 

Um Umweltzonen künftig großflächiger abzugrenzen, bietet sich aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart im Raum Ludwigsburg die Bildung einer gemeinsamen regionalen Umweltzone "Ludwigsburg und Umgebung" aus dem Zusammenschluss der bestehenden Umweltzonen Ludwigsburg, Markgröningen und Pleidelsheim - Ingersheim - Freiberg a.N. sowie der Erweiterung um die Kommunen Bietigheim-Bissingen, Asperg, Tamm, Möglingen und Kornwestheim an.

 

Der vorliegende Planentwurf greift diese Absicht auf und beinhaltet folgende Maßnahme:

M1  Regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ (Stufe 3)

(Abgrenzungsplan siehe Anlage)

·         Ganzjähriges Fahrverbot in der erweiterten, regionalen Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 (Stufe 3) nach der Kennzeichnungsverordnung ab 1. Januar 2013, das heißt Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei.

·         Diese Stufe 3 der Umweltzonen wird für die erweiterte, regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ festgesetzt, die aus den Kommunen Ludwigsburg, Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg a. N., Ingersheim, Kornwestheim**, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim und Tamm besteht.

·         Die bereits in den Luftreinhalteplänen Markgröningen und Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg a. N. festgeschriebene Stufe 3 der darin enthaltenen Umweltzonen werden bestätigt und in die regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ eingebunden.

 

(** Anmerkung: Kornwestheim ohne Pattonville)

 

Durch die Ausdehnung der Umweltzone soll die Hintergrundbelastung im Raum Ludwigsburg insgesamt reduziert werden. Gleichzeitig wird eine lokale Minderung der Schadstoffbelastung in den einbezogenen Kommunen erreicht. Da die o.g. Maßnahmen laut Luftreinhalteplan nicht ausreichen, die Grenzwerte einzuhalten, werden derzeit verschiedene weitere Maßnahmen untersucht so z.B. streckenbezogene LKW-Durchfahrtsverbote.

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Kornwestheim

 

Die Stadt Kornwestheim begrüßt die Einrichtung einer regionalen Umweltzone für Ludwigsburg und Umgebung. Aufgrund der bisher eingezwängten Lage von Kornwestheim zwischen zwei Umweltzonen d.h. Ludwigsburg und Stuttgart, verspricht sich die Stadtverwaltung eine deutliche Verbesserung der Luftbelastung im Stadtgebiet, da Ausweichverkehre über das Kornwestheimer Straßennetz mit dieser Neuregelung künftig ausgeschlossen werden.

 

Für Kornwestheim nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass Pattonville nicht in der künftigen Umweltzone erfasst wird und somit nur ein Teil der Kornwestheimer Markung zur Umweltzone wird. Eine klar erkennbare Grenzziehung stellt diese Abgrenzung aus Sicht der Stadt Kornwestheim nicht dar. Für die Bürgerinnen und Bürger Kornwestheims wird es nur sehr schwer nachvollziehbar werden, warum nur ein Teil der Markung zur Umweltzone wird und ein Teil nicht.

 

Da die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen insgesamt nicht ausreichen, die Einhaltung der Grenzwerte nachhaltig zu sichern, gilt es insbesondere die nachhaltige Mobilität aller Verkehrsteilnehmer zu fördern. Um die Bürgerinnen und Bürger zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad/E-Bike zu bewegen, sind transparente, nachvollziehbare behördliche Anordnungen erforderlich.

 

Die Stadt Kornwestheim plädiert deshalb für die flächendeckende Ausweisung der Umweltzone innerhalb einer Kommune und fordert das Regierungspräsidium auf, die geplante Abgrenzung entsprechend abzuändern.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzung_regionale_Umweltzone.pdf Abgrenzung_regionale_Umweltzone.pdf