Betreff:
Stellungnahme
zur Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart - Teilplan
Ludwigsburg
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzung der regionalen Umweltzone "Ludwigsburg und
Umgebung"
Beschlussvorschlag:
1.
Das
grundsätzliche Einvernehmen der Stadt Kornwestheim zur Maßnahme M 1
(Einrichtung Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung, ab 01.01.2013 nur
Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei) wird erteilt.
2.
Die
Stadt Kornwestheim fordert in ihrer Stellungnahme das Regierungspräsidium
Stuttgart auf, Kornwestheim flächendeckend als Umweltzone auszuweisen
und Kornwestheim/Pattonville nicht, wie derzeit vorgesehen, von der Umweltzone
auszuschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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25.09.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den
Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Ludwigsburg findet derzeit die
Behördenbeteiligung zum Planentwurf statt. Die Stadt Kornwestheim wurde deshalb
aufgefordert, ihr Einvernehmen bzw. ihre Stellungnahme zur 1. Regionalen
Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung bis zum 28.09.2012 vorzulegen.
Hintergrundinformationen
§ 47 Abs. 1
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) verpflichtet die zuständige Behörde
(hier: Regierungspräsidium Stuttgart), einen Luftreinhalteplan aufzustellen
oder – wie hier – fortzuschreiben, wenn die in der 39. BImSchV festgelegten
Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Da dies im Geltungsbereich des
bisherigen Luftreinhalteplans Ludwigsburg aus dem Jahr 2006 der Fall ist,
müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden.
Umweltzonen gelten als geeignete
Maßnahmen, um die Schadstoffsituation in Gebieten zu senken, in denen die
zulässigen Grenzwerte beim Feinstaub (PM10) oder Stickstoffdioxid (NO2)
überschritten werden.
Um Umweltzonen künftig großflächiger
abzugrenzen, bietet sich aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart im Raum
Ludwigsburg die Bildung einer gemeinsamen regionalen Umweltzone
"Ludwigsburg und Umgebung" aus dem Zusammenschluss der bestehenden
Umweltzonen Ludwigsburg, Markgröningen und Pleidelsheim - Ingersheim - Freiberg
a.N. sowie der Erweiterung um die Kommunen Bietigheim-Bissingen, Asperg, Tamm,
Möglingen und Kornwestheim an.
Der
vorliegende Planentwurf greift diese Absicht auf und beinhaltet folgende
Maßnahme:
M1 Regionale Umweltzone „Ludwigsburg und
Umgebung“ (Stufe 3)
(Abgrenzungsplan siehe Anlage)
·
Ganzjähriges
Fahrverbot in der erweiterten, regionalen Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“
für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 (Stufe 3) nach der
Kennzeichnungsverordnung ab 1. Januar 2013, das heißt Kraftfahrzeuge mit grüner
Plakette frei.
·
Diese
Stufe 3 der Umweltzonen wird für die erweiterte, regionale Umweltzone
„Ludwigsburg und Umgebung“ festgesetzt, die aus den Kommunen Ludwigsburg,
Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg a. N., Ingersheim, Kornwestheim**,
Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim und Tamm besteht.
·
Die
bereits in den Luftreinhalteplänen Markgröningen und Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg
a. N. festgeschriebene Stufe 3 der darin enthaltenen Umweltzonen werden
bestätigt und in die regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“
eingebunden.
(** Anmerkung: Kornwestheim ohne Pattonville)
Durch die Ausdehnung der Umweltzone
soll die Hintergrundbelastung im Raum Ludwigsburg insgesamt reduziert werden.
Gleichzeitig wird eine lokale Minderung der Schadstoffbelastung in den
einbezogenen Kommunen erreicht. Da die o.g. Maßnahmen laut Luftreinhalteplan
nicht ausreichen, die Grenzwerte einzuhalten, werden derzeit verschiedene
weitere Maßnahmen untersucht so z.B. streckenbezogene LKW-Durchfahrtsverbote.
Stellungnahme der Stadt Kornwestheim
Die Stadt Kornwestheim begrüßt die
Einrichtung einer regionalen Umweltzone für Ludwigsburg und Umgebung. Aufgrund
der bisher eingezwängten Lage von Kornwestheim zwischen zwei Umweltzonen d.h.
Ludwigsburg und Stuttgart, verspricht sich die Stadtverwaltung eine deutliche
Verbesserung der Luftbelastung im Stadtgebiet, da Ausweichverkehre über das Kornwestheimer
Straßennetz mit dieser Neuregelung künftig ausgeschlossen werden.
Für Kornwestheim nicht
nachvollziehbar ist die Tatsache, dass Pattonville nicht in der künftigen
Umweltzone erfasst wird und somit nur ein Teil der Kornwestheimer Markung zur Umweltzone
wird. Eine klar erkennbare Grenzziehung stellt diese Abgrenzung aus Sicht der
Stadt Kornwestheim nicht dar. Für die Bürgerinnen und Bürger Kornwestheims wird
es nur sehr schwer nachvollziehbar werden, warum nur ein Teil der Markung zur
Umweltzone wird und ein Teil nicht.
Da die straßenverkehrsrechtlichen
Maßnahmen insgesamt nicht ausreichen, die Einhaltung der Grenzwerte nachhaltig
zu sichern, gilt es insbesondere die nachhaltige Mobilität aller
Verkehrsteilnehmer zu fördern. Um die Bürgerinnen und Bürger zum Umsteigen auf
den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad/E-Bike zu bewegen, sind
transparente, nachvollziehbare behördliche Anordnungen erforderlich.
Die Stadt Kornwestheim plädiert
deshalb für die flächendeckende Ausweisung der Umweltzone innerhalb einer
Kommune und fordert das Regierungspräsidium auf, die geplante Abgrenzung
entsprechend abzuändern.