Vorlage-Nr.:

174/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

06.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

12.06.2012

 

 

Betreff:

Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung auf innerstädtischen Straßen a) Ludwig-Herr-Straße/Hornbergstraße/Lindenstraße - Ergebnis der Lärmmessung b) Jakobstraße - Rechtliche Möglichkeiten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

12.06.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

a)      Ludwig-Herr-Straße-/ Hornbergstraße/ Lindenstraße - Ergebnis der Lärmmessung

 

In der Sitzung des AUT am 07.06.2011 hatte die Verwaltung – einem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ folgend – über die rechtlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der Ludwig-Herr-/Hornberg-/Lindenstraße informiert (Vorlage 191/2011).

 

Die Verwaltung hatte damals zugesichert, entsprechende Lärmmessungen durchzuführen, die – bei Überschreitung der Grenzwerte – Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung wären.

 

Das von der Stadtverwatung beauftragte Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz hat als Grundlage für die Beurteilung zunächst die Kriterien für die Lärmsanierung herangezogen.

Die Bebauung an der Hornbergstaße/Ludwig-Herr-Straße/Lindenstraße wurde der Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) zugeordnet.

Danach setzen Lärmschutzmaßnahmen voraus, dass der Beurteilungspegel tagsüber 67 dB(A) und nachts 57 dB(A) übersteigt.

 

Die Lärmberechnungen wurden für insgesamt 10 verschiedene Bezugspunkte im Straßenverlauf durchgeführt; es wurde jeweils die Lärmeinwirkung im EG, im 1. OG und im 2. OG berücksichtigt.

 

Durch die Gegenüberstellung der Werte an den Bezugspunkten mit den Grenzwerten kam das Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz zum Ergebnis, dass an keinem der zehn Bezugspunkte weder tagsüber noch in der Nacht der Grenzwert überschritten war.

 

Ergebnis:

Nach Auskunft des Ingenieurbüros für Schallimmissionsschutz werden im Zuge der Hornberg/Ludwig-Herr/Lindenstraße bei der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h weder tagsüber noch nachts die zulässigen Grenzwerte überschritten.

Eine Reduzierung dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist deshalb derzeit aus Gründen des Lärmschutzes rechtlich nicht zulässig.

 

 


b)     Rechtliche Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung
im Zuge der Jakobstraße

 

Im Rahmen der Rede zum Haushaltsplan 2012 forderte die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ die Verwaltung auf, zu prüfen, welche Möglichkeiten es zur Verkehrsberuhigung in der Jakobstraße gebe.

 

Die Jakobstraße ist eine Landesstraße (L1143) und hat innerörtlich die Funktion einer Hauptdurchgangsstraße.

 

Rechtliche Voraussetzungen:

Das Straßenverkehrsrecht sieht grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h vor.

Wie bereits in der Sitzung des AUT am 07.06.2011 (Vorlage 191/2011) dargestellt, eröffnet die Straßenverkehrsordnung derzeit zwei Möglichkeiten für Geschwindigkeitsreduzierungen.

 

Zum einen handelt es sich um Tempo 30-Zonen, die vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer dienen und nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

Diese Regelung ist in Kornwestheim flächendeckend umgesetzt.

 

Zum anderen besteht die Möglichkeit der Einzelanordnung von 30 km/h.

Diese Einzelanordnung ist allerdings nur aufgrund einer Gefahrenlage oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart) oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zulässig.

Eine Gefahrenlage muss aufgrund tatsächlich vorausgegangener Unfälle oder aufgrund enger Kurven aufgrund eines starken Gefälles o. ä. konkret vorliegen.

 

 

Ergebnis:

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Jakobstraße sind danach nicht erfüllt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist damit derzeit rechtlich nicht zulässig.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen