Betreff:
Möglichkeiten
zur Geschwindigkeitsreduzierung auf innerstädtischen Straßen a) Ludwig-Herr-Straße/Hornbergstraße/Lindenstraße
- Ergebnis der Lärmmessung b) Jakobstraße - Rechtliche Möglichkeiten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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12.06.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
a) Ludwig-Herr-Straße-/ Hornbergstraße/ Lindenstraße - Ergebnis der
Lärmmessung
In der Sitzung des AUT am 07.06.2011
hatte die Verwaltung – einem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“
folgend – über die rechtlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung im
Zuge der Ludwig-Herr-/Hornberg-/Lindenstraße informiert (Vorlage 191/2011).
Die Verwaltung hatte damals
zugesichert, entsprechende Lärmmessungen durchzuführen, die – bei
Überschreitung der Grenzwerte – Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung
wären.
Das von der Stadtverwatung
beauftragte Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz hat als Grundlage für die
Beurteilung zunächst die Kriterien für die Lärmsanierung herangezogen.
Die Bebauung an der
Hornbergstaße/Ludwig-Herr-Straße/Lindenstraße wurde der Gebietsausweisung
Allgemeines Wohngebiet (WA) zugeordnet.
Danach setzen Lärmschutzmaßnahmen
voraus, dass der Beurteilungspegel tagsüber 67 dB(A) und nachts 57 dB(A)
übersteigt.
Die Lärmberechnungen wurden für
insgesamt 10 verschiedene Bezugspunkte im Straßenverlauf durchgeführt; es wurde
jeweils die Lärmeinwirkung im EG, im 1. OG und im 2. OG berücksichtigt.
Durch die Gegenüberstellung der Werte
an den Bezugspunkten mit den Grenzwerten kam das Ingenieurbüro für
Schallimmissionsschutz zum Ergebnis, dass an keinem der zehn Bezugspunkte weder
tagsüber noch in der Nacht der Grenzwert überschritten war.
Ergebnis:
Nach Auskunft des Ingenieurbüros für
Schallimmissionsschutz werden im Zuge der Hornberg/Ludwig-Herr/Lindenstraße bei
der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h weder tagsüber noch
nachts die zulässigen Grenzwerte überschritten.
Eine Reduzierung dieser zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist deshalb derzeit aus Gründen des
Lärmschutzes rechtlich nicht zulässig.
b) Rechtliche Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung
im Zuge der Jakobstraße
Im Rahmen der Rede zum Haushaltsplan
2012 forderte die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ die Verwaltung auf, zu
prüfen, welche Möglichkeiten es zur Verkehrsberuhigung in der Jakobstraße gebe.
Die Jakobstraße ist eine
Landesstraße (L1143) und hat innerörtlich die Funktion einer
Hauptdurchgangsstraße.
Rechtliche Voraussetzungen:
Das Straßenverkehrsrecht sieht
grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h vor.
Wie bereits in der Sitzung des AUT
am 07.06.2011 (Vorlage 191/2011) dargestellt, eröffnet die
Straßenverkehrsordnung derzeit zwei Möglichkeiten für Geschwindigkeitsreduzierungen.
Zum einen handelt es sich um Tempo
30-Zonen, die vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und
Radfahrer dienen und nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von
geringer Bedeutung ist.
Diese Regelung ist in Kornwestheim
flächendeckend umgesetzt.
Zum anderen besteht die Möglichkeit
der Einzelanordnung von 30 km/h.
Diese Einzelanordnung ist allerdings
nur aufgrund einer Gefahrenlage oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und
Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des
Regierungspräsidiums Stuttgart) oder zur Unterstützung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung zulässig.
Eine Gefahrenlage muss aufgrund
tatsächlich vorausgegangener Unfälle oder aufgrund enger Kurven aufgrund eines
starken Gefälles o. ä. konkret vorliegen.
Ergebnis:
Die rechtlichen Voraussetzungen für
eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Jakobstraße sind danach nicht erfüllt.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist
damit derzeit rechtlich nicht zulässig.