Vorlage-Nr.:

142/2012

Az.:

5 Steffen Sauer

Datum:

02.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

08.05.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan im Bereich "GE-Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße - Änderung", Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzungen, Begründung, Abwägung, Umweltprüfung, Artenschutz

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „GE-Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße - Änderung" wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

08.05.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat in seiner Sitzung vom 12.05.2011 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der bestehenden Bebauungspläne im Bereich zwischen der Steinbeis- und Heinkelstraße im Gewerbegebiet Nord gefasst (Vorlage 139/2011).

 

Vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen, die angesichts der Betriebsaufgabe der Böhler Uddeholm Holding GmbH sowie der Betriebserweiterung der Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG geplant sind (s. Vorlage 441/2011), und aufgrund der hierfür notwendigen Entwidmung heutiger „Flächen für Bahnanlagen“ (Industriestammgleis Nord, s. Vorlage 251/2011), wurde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Die grundsätzliche Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben erfolgte durch den Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.12.2011.

 

Für den Planbereich gelten derzeit die vier Bebauungspläne „Im Bereich der Steinbeisstraße, FW 84, 166 und VIC. W. 4/4“ (Nr. 10-344), „Gewerbegebiet – Nord“ (Nr. 10-396), „Gewerbegebiet – Nord“ (Nr. 10-453) und Gewerbegebiet Nord – 2. Änderung“ (Nr. 10-510).

 

Zur Realisierung der beiden Bauvorhaben bzw. zur Erhöhung der Flexibilität für die Entwicklung zukünftiger gewerblicher Bauvorhaben sieht das Verfahren in erster Linie vor, die in den rechtskräftigen Bebauungsplänen planungsrechtlich gesicherten „Flächen für Bahnanlagen“ zu entwidmen und innerhalb der gesamte Fläche des Planbereichs ein großzügiges, gewerbegebietstypisches Baufenster auszuweisen. Die getroffenen Festsetzungen entsprechen den Vorgaben der BauNVO für GE-Flächen und orientieren sich an den Festsetzungen der umgebenden gewerblich genutzten Bereiche.

 

Entsprechend der Textfestsetzungen in den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen werden einzelne Nutzungen, wie z.B. Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment, Abwrackbetriebe und Autolagerplatz sowie Anlagen für sportliche Zwecke, in den Textfestsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans ausgeschlossen. Des Weiteren werden Nutzungen, wie z.B. Wohnungen und Vergnügungsstätten, die ausnahmsweise zugelassen werden können, ebenfalls ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund den Standort für die Nutzungsanforderungen der Firma Dachser in Kornwestheim zu sichern werden dagegen Speditions- und Speditionslagerbetriebe zugelassen. Bereits vorhandene Betriebe sind von den Festsetzungen nicht betroffen.

 

Im Vergleich zur in den bestehenden Bebauungsplänen festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 erfährt das Gebiet durch die Änderung der Grundflächenzahl auf das gemäß BauNVO vorgesehene Höchstmaß von 0,8 und den Verzicht auf eine Geschossflächenzahl eine deutliche Erweiterung der Möglichkeiten. Die maximal mögliche Gebäudegröße wird über die Grundflächenzahl und die maximale Gebäudehöhe begrenzt. Die Gebäudehöhe wurde in Anlehnung an die südlich angrenzenden GE-Flächen auf 20 m erhöht.

Die zwei bestehenden Baufenster, die seither durch die „Flächen für Bahnanlagen“ getrennt sind, werden über die Ausweisung eines großen Baufensters zusammengefasst und damit eine größtmögliche Flexibilität bei der Gebäudeanordnung für die qualifizierte gewerbliche Nutzung erzielt.

Aus ökologischen und gestalterischen Gründen wurde neben der Festsetzung von extensiv begrünten Dachflächen ein 6 m breiter Pflanzgebotsstreifen („pfg“) entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ausgewiesen. Dieser ist sowohl mit Einzelbäumen als auch mit Sträuchern zu bepflanzen.

 

Das für die Umsetzung der Bauvorhaben erforderliche Entwidmungsverfahren wird momentan von der Kämmerei durchgeführt. Alle Verzichtserklärungen der direkten Anlieger der Gleisanlage sind inzwischen eingegangen, sodass der Antrag auf Freistellung von Bahnzwecken an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet werden konnte. Mit einer Antwort wird in den nächsten 8 Wochen gerechnet.

Die Planungen für die angestrebten Bauvorhaben befinden sich kurz vor der Baugesuchsreife und werden parallel zum Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Der Baubeginn beider Maßnahmen ist Ende des 3. Quartals 2012 geplant.

 

Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist eine grundstücksrechtliche Neuordnung des Planbereichs erforderlich. Dies bezieht sich sowohl auf die notwendige Änderung des Grenzverlaufs der privaten Grundstücksflächen als auch auf den notwendigen Erwerb derzeit städtischer Grundstücksflächen durch die Investoren. Hierzu wird dem Gemeinderat eine separate Vorlage vorgelegt.

 

Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz:

 

Die in der Umweltprüfung („Bebauungsplan „GE-Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße – Änderung“, Stadt Kornwestheim – Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz“, Büro Ökologie • Planung • Forschung, 16.04.2012) enthaltene Gegenüberstellung von Eingriffen sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zeigt auf, dass für die Schutzgüter Tiere und Boden ein geringes Kompensationsdefizit besteht, und dass dieses Defizit, aufgrund eines erheblichen Überschusses beim Schutzgut Biotope, vollständig innerhalb des Planbereichs kompensiert werden kann. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.

 

Für das Schutzgut Tiere sind zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität notwendig. Diese wurden bereits im Juni 2011 in der artenschutzrechtlichen Prüfung („Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – im Bereich Steinbeisstraße“, Stadt Kornwestheim – Untersuchung der Tiergruppen Reptilien mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung – Bericht“, Büro Ökologie • Planung • Forschung) entwickelt und sind zwingend umzusetzen.

 

Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Untersuchung zeigt auf, dass die Bereiche der Gleisanlagen von Reptilien als Lebensraum genutzt werden. Insgesamt wurden die zwei Reptilienarten Zauneidechse und Blindschleiche nachgewiesen, von denen die Zauneidechse (Lacerta agilis) streng geschützt ist. Zum Schutz der Reptilien ist daher vor Beginn der Bauarbeiten eine Umsiedlung in ein adäquates Ersatzhabitat durchzuführen. Die entsprechende Genehmigung wurde bereits beim RP beantragt.

 

Zum Schutz der Reptilien wurde im Gebiet „Steingrube“ eine Aufwertungsmaßnahme durchgeführt und ein geeignetes Ersatzhabitat hergestellt. Die Umsiedlung soll ab Mai 2012 durchgeführt werden.

 

Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Demgemäß wurde der Aufstellungsbeschluss am 20.05.2011 ortsüblich bekannt gegeben und die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger vom 23.05.2011 bis zum 30.06.2011 die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.

Die im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage dargestellt und wurden – wo sinnvoll und notwendig – in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Aus Sicht der Verwaltung sind nunmehr die Voraussetzungen für den Entwurfsbeschluss gegeben.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bebauungsplan_Entwurf.pdf Bebauungsplan_Entwurf.pdf Textfestsetzung_Entwurf.pdf Textfestsetzung_Entwurf.pdf Begründung_Entwurf.pdf Begründung_Entwurf.pdf Abwägung TöBs.pdf Abwägung TöBs.pdf Umweltprüfung.pdf Umweltprüfung.pdf Artenschutz.pdf Artenschutz.pdf