Betreff:
Bebauungsplan
im Bereich "GE-Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße -
Änderung", Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzungen, Begründung, Abwägung,
Umweltprüfung, Artenschutz
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „GE-Nord
zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße - Änderung" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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08.05.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat in seiner Sitzung
vom 12.05.2011 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der bestehenden
Bebauungspläne im Bereich zwischen der Steinbeis- und Heinkelstraße im
Gewerbegebiet Nord gefasst (Vorlage 139/2011).
Vor dem Hintergrund der strukturellen
Veränderungen, die angesichts der Betriebsaufgabe der Böhler Uddeholm Holding
GmbH sowie der Betriebserweiterung der Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG geplant
sind (s. Vorlage 441/2011), und aufgrund der hierfür notwendigen Entwidmung
heutiger „Flächen für Bahnanlagen“ (Industriestammgleis Nord, s. Vorlage
251/2011), wurde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Die
grundsätzliche Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben erfolgte
durch den Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.12.2011.
Für den Planbereich gelten derzeit
die vier Bebauungspläne „Im Bereich der Steinbeisstraße, FW 84, 166 und VIC. W.
4/4“ (Nr. 10-344), „Gewerbegebiet – Nord“ (Nr. 10-396), „Gewerbegebiet – Nord“
(Nr. 10-453) und Gewerbegebiet Nord – 2. Änderung“ (Nr. 10-510).
Zur Realisierung der beiden
Bauvorhaben bzw. zur Erhöhung der Flexibilität für die Entwicklung zukünftiger
gewerblicher Bauvorhaben sieht das Verfahren in erster Linie vor, die in den
rechtskräftigen Bebauungsplänen planungsrechtlich gesicherten „Flächen für
Bahnanlagen“ zu entwidmen und innerhalb der gesamte Fläche des Planbereichs ein
großzügiges, gewerbegebietstypisches Baufenster auszuweisen. Die getroffenen
Festsetzungen entsprechen den Vorgaben der BauNVO für GE-Flächen und
orientieren sich an den Festsetzungen der umgebenden gewerblich genutzten
Bereiche.
Entsprechend der Textfestsetzungen in
den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen werden einzelne Nutzungen, wie z.B.
Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment, Abwrackbetriebe und
Autolagerplatz sowie Anlagen für sportliche Zwecke, in den Textfestsetzungen
des zukünftigen Bebauungsplans ausgeschlossen. Des Weiteren werden Nutzungen,
wie z.B. Wohnungen und Vergnügungsstätten, die ausnahmsweise zugelassen werden
können, ebenfalls ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund den Standort für die
Nutzungsanforderungen der Firma Dachser in Kornwestheim zu sichern werden dagegen
Speditions- und Speditionslagerbetriebe zugelassen. Bereits vorhandene Betriebe
sind von den Festsetzungen nicht betroffen.
Im Vergleich zur in den bestehenden
Bebauungsplänen festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 erfährt das Gebiet durch
die Änderung der Grundflächenzahl auf das gemäß BauNVO vorgesehene Höchstmaß
von 0,8 und den Verzicht auf eine Geschossflächenzahl eine deutliche
Erweiterung der Möglichkeiten. Die maximal mögliche Gebäudegröße wird über die
Grundflächenzahl und die maximale Gebäudehöhe begrenzt. Die Gebäudehöhe wurde
in Anlehnung an die südlich angrenzenden GE-Flächen auf 20 m erhöht.
Die zwei bestehenden Baufenster, die
seither durch die „Flächen für Bahnanlagen“ getrennt sind, werden über die
Ausweisung eines großen Baufensters zusammengefasst und damit eine
größtmögliche Flexibilität bei der Gebäudeanordnung für die qualifizierte gewerbliche
Nutzung erzielt.
Aus ökologischen und gestalterischen
Gründen wurde neben der Festsetzung von extensiv begrünten Dachflächen ein 6 m
breiter Pflanzgebotsstreifen („pfg“) entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ausgewiesen.
Dieser ist sowohl mit Einzelbäumen als auch mit Sträuchern zu bepflanzen.
Das für die Umsetzung der
Bauvorhaben erforderliche Entwidmungsverfahren wird momentan von der Kämmerei
durchgeführt. Alle Verzichtserklärungen der direkten Anlieger der Gleisanlage
sind inzwischen eingegangen, sodass der Antrag auf Freistellung von Bahnzwecken
an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet werden konnte. Mit einer
Antwort wird in den nächsten 8 Wochen gerechnet.
Die Planungen für die angestrebten
Bauvorhaben befinden sich kurz vor der Baugesuchsreife und werden parallel zum
Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Der Baubeginn beider Maßnahmen ist Ende des
3. Quartals 2012 geplant.
Zur Realisierung der geplanten
Bauvorhaben ist eine grundstücksrechtliche Neuordnung des Planbereichs
erforderlich. Dies bezieht sich sowohl auf die notwendige Änderung des
Grenzverlaufs der privaten Grundstücksflächen als auch auf den notwendigen
Erwerb derzeit städtischer Grundstücksflächen durch die Investoren. Hierzu wird
dem Gemeinderat eine separate Vorlage vorgelegt.
Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz:
Die in der Umweltprüfung („Bebauungsplan „GE-Nord zwischen Steinbeis-
und Heinkelstraße – Änderung“, Stadt Kornwestheim – Umweltbericht mit
integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz“, Büro Ökologie • Planung • Forschung,
16.04.2012) enthaltene Gegenüberstellung von Eingriffen sowie Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen zeigt auf, dass für die Schutzgüter Tiere und Boden ein
geringes Kompensationsdefizit besteht, und dass dieses Defizit, aufgrund eines
erheblichen Überschusses beim Schutzgut Biotope, vollständig innerhalb des
Planbereichs kompensiert werden kann. Ein Ausgleich ist daher nicht
erforderlich.
Für das Schutzgut Tiere sind zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität notwendig. Diese wurden bereits im Juni 2011 in der
artenschutzrechtlichen Prüfung („Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – im Bereich
Steinbeisstraße“, Stadt Kornwestheim – Untersuchung der Tiergruppen Reptilien
mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung – Bericht“, Büro Ökologie •
Planung • Forschung) entwickelt und sind zwingend umzusetzen.
Das Ergebnis der
artenschutzrechtlichen Untersuchung zeigt auf, dass die Bereiche der
Gleisanlagen von Reptilien als Lebensraum genutzt werden. Insgesamt wurden die
zwei Reptilienarten Zauneidechse und Blindschleiche nachgewiesen, von denen die
Zauneidechse (Lacerta agilis) streng geschützt ist. Zum Schutz der Reptilien
ist daher vor Beginn der Bauarbeiten eine Umsiedlung in ein adäquates
Ersatzhabitat durchzuführen. Die entsprechende Genehmigung wurde bereits beim
RP beantragt.
Zum Schutz der Reptilien wurde im
Gebiet „Steingrube“ eine Aufwertungsmaßnahme durchgeführt und ein geeignetes
Ersatzhabitat hergestellt. Die Umsiedlung soll ab Mai 2012 durchgeführt werden.
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit:
Bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Demgemäß wurde der Aufstellungsbeschluss am
20.05.2011 ortsüblich bekannt gegeben und die Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger vom 23.05.2011 bis zum 30.06.2011 die Möglichkeit zur Beteiligung
gegeben.
Die im Rahmen dieser frühzeitigen
Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage
dargestellt und wurden – wo sinnvoll und notwendig – in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet.
Aus Sicht der Verwaltung sind
nunmehr die Voraussetzungen für den Entwurfsbeschluss gegeben.