Vorlage-Nr.:
442/2010
Az.:
02 Michael Koepple 7 Sven Koch
Datum:
01.12.2010
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage öffentlich
Gremium:
Ausschuss für Umwelt und Technik
Am:
07.12.2010
Betreff:
Bewertende Gegenüberstellung der Standorte Bogenstraße und ESG-Gelände in Bezug auf den Bau einer Ballsporthalle und den Bau eines Kunstrasenplatzes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Vergleichende Bewertung
Anlage 2: Luftbild ESG-Gelände
Anlage 3: Luftbild Festplatz
Anlage 4: Luftbild Stadion Pattonville
Anlage 5: Luftbild Tennenplatz Bogenstraße
Anlage 6: Luftbild ESG-Gelände II
Anlage 7: Luftbild ESG-Gelände III
Anlage 8: Kostenvergleich
Anlage 9: Vergleichende Bewertung weiterer Standort
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, die beiden in der Diskussion stehenden Standorte für eine Ballsporthalle sowie die beiden Standorte für einen weiteren Kunstrasenplatz bewertend zu vergleichen.
Aus den in der Anlage beigefügten Übersichten werden die positiven und negativen Bewertungen deutlich; allerdings wurde bewusst darauf verzichtet, Punkte oder Plus/Minus-Bezeichnungen zu verteilen, zumal sich bei den einzelnen Kriterien über die Bedeutung einzelner Gewichtungen streiten lässt.
Die Listen sind getrennt nach der Einrichtung „Ballsporthalle“ bzw. „Kunstrasenplatz“. Bei der Liste „Kunstrasenplatz“ wird unterschieden zwischen dem Kunstrasenplatz an der Bogenstraße, dem Kunstrasenplatz auf dem Rasenplatz des ESG-Geländes und dem Kunstrasenplatz auf dem Tennenplatz des ESG-Geländes.
Beigefügt sind Luftfotos , aus denen die Lage der jeweiligen Kunstrasenplätze hervorgeht.
Die rote Fläche stellt die Größe 64 x 94 m dar, die gelbe Fläche zeigt die an diesem Platz bislang vorgesehene Platzgröße, die aber auch auf die Größe 64 x 94m reduziert werden kann. Mögliche Kosteneinsparungen sind in der Übersicht „Grobe Gegenüberstellung“ genannt.