Betreff:
Sachstandsbericht
zum Ausbau der Jakobstraße und Sanierung Wette-Center
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan Wette-Center mit Straßenabwicklung
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.07.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll ein Sachstandsbericht zu
dem Ausbau der Jakobstraße und zu dem geplanten und beantragten Umbau des
Wette-Centers gegeben werden.
In früheren Sitzungen wurde bereits
darauf hingewiesen, dass aufgrund des dem Gemeinderat bekannten Bauzeitenplan
für das Straßenbauvorhaben Jakobstraße / Holzgrundstraße spätestens im August
der Kreuzungsbereich Jakobstraße / Stuttgarter Straße ausgebaut werden wird,
d.h. dass die Jakobstraße in ihrem östlichen Teilstück verbreitert und der
Gehweg in seiner Lage verändert werden wird. Dazu wird die Fläche der heutigen
Vorbauten am Wette-Center benötigt. Der zwischen dem zukünftigen Gehwegrand
(Randstein ) und dem heutigen Hausgrund der Vorbauten verbleibende Abstand würde
– bei Bestand der Vorbauten - nur ca. 1,14 m (an der schmalsten Stelle) messen.
Auch im Bereich der Stuttgarter
Straße rückt die Straßenfläche in die heutige Pflanz- und Gehwegfläche hinein.
Dabei verbleibt zwischen dem künftigen Randstein und dem Hausgrund (heutige
Vorbauten) ein Abstand von ca. 0,50 m (an der schmalsten Stelle) . Die
Bushaltestelle kann – solange die Vorbauten noch vorhanden sind - an dieser
Stelle nicht wie geplant hergestellt werden; sie muss, damit noch ein Gehweg
mit einer Breite von wenigstens 1,48 m verbleibt, etwa um zwei Meter in ihrer
Länge verkürzt werden.
Es kommt hinzu, dass der Fußgänger ,
der von der östlichen Seite der Stuttgarter Straße auf die westliche Seite
Richtung Jakobstraße oder Richtung Wette-Platz gehen möchte, in beiden Fällen
auf einen äußerst schmalen Gehweg stoßen wird, der ein
Andereinander-Vorbeigehen von zwei Fußgängern zulässt. Die Gefahr, dass der
Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, ist groß.
Da der Gehweg an der Jakobstraße,
solange die Vorbauten nicht entfernt sind, nicht ausreichend breit ist, können
auch die Medien, insbesondere das Glasfaserkabel, welches im heutigen Gehweg
liegt, nicht in den schmalen – nicht endgültig ausgebauten - Gehwegstreifen
verlegt werden – die dort bereits vorhandenen Kabel lassen ein zusätzliches
Einlegen des Glasfaserkabels nicht zu – das Glasfaserkabel muss daher in seiner
heutigen Lage belassen werden – durch die Verbreiterung der Straße kommt daher
das heute im Gehweg liegende Kabel in den Fahrbahnbereich zu liegen.
Die Telekom muss zu Wartungs- und
Reparaturarbeiten an dieses Kabel jederzeit herankommen – der heute vorhandene
Schacht, der künftig im Fahrbahnbereich liegt, muss daher zu solchen Arbeiten
geöffnet werden. Die Fahrbahn ( eine Spur) muss in diesem Zusammenhang gesperrt
werden, ggf. über mehrere Tage. Für den Verkehr in östliche Richtung verbleibt
in solchen Fällen nur eine Spur (eigentlich die Linksabbiegespur Richtung
Ludwigsburger Straße). Aus Vorsorge für einen solchen Fall, bei dem die
vorhandene Ampelprogrammierung nicht passen würde, muss ein weiteres Programm
hinterlegt werden, damit ggf. rasch eingegriffen und der Verkehr auf der einzig
verbleibenden Spur verändert gesteuert werden kann. Dieses zusätzliche Programm
, das nur benötigt wird, weil bis zur Fertigstellung der Fahrbahnen das
Glasfaserkabel nicht in den Gehweg verlegt werden kann, kostet ca. 15.000 EUR;
da der Schaltkasten nicht an den ursprünglich geplanten Standort (im Bereich
der heutigen Vorbauten) gesetzt werden kann, werden längere Leitungsstränge
gebraucht – zusätzlicher Kostenaufwand ca. 5.000 EUR).
Jakob- und Stuttgarter Straße sollen
im August ausgebaut werden; vor diesen
anstehenden Bauarbeiten muss der Grünstreifen entlang der Stuttgarter
Straße - einschließlich vorhandener
Bäume – entfernt werden.
Mit dem Eigentümer des Wette-Centers
wurden seit Erwerb des Gebäudes durch ihn Verhandlungen über die noch
abzuschließenden Verträge geführt (Städtebaulicher Vertrag, Kaufvertrag,
Modernisierungsvertrag). Die Verhandlungen waren positiv, wobei aufgrund der
noch in Planung befindlichen Geschossebenen ( es waren zu dem damaligen
Zeitpunkt noch Verhandlungen seitens des Eigentümers mit unterschiedlichen
Miet-Interessenten geführt worden) noch keine endgültigen Aussagen zu der
Grundrissgestaltung – und in diesem Zusammenhang mit der Fassadenplanung –
gemacht werden konnten. Man war sich aber einig, dass sämtliche Verträge
abgeschlossen werden können und sollen, wenn die Mieter und deren Wünsche
feststehen.
Ende letzten Jahres hat der Eigentümer
eine Bauantrag mit einem im ersten Obergeschoss vorgesehenen
Entertainmentcenter eingereicht. Aufgrund der in diesem Zusammenhang
entstandenen Diskussion über die Genehmigungsfähigkeit dieser geplanten
Einrichtung (der Gemeinderat hat mit Mehrheit beschlossen, den
Modernisierungszuschuss nicht in Aussicht zu stellen, solange eine derartige
Vergnügungsstätte geplant ist), hat der Eigentümer der Stadt gegenüber
geäußert, dass er aufgrund der ablehnenden Haltung der Stadt sich außerstande
sehe, zu den ursprünglichen Verkaufsabsichten, was die Vorbauten und deren
Grundstücksfläche betrifft, noch zu stehen.
Mit dem Eigentümer haben seitdem
sehr viele Gespräche stattgefunden, bei denen es um die Veräußerung des
Wette-Centers, um den möglichen Kaufpreis, den Modernisierungszuschuss seitens
der Stadt an den Eigentümer und um mögliche Alternativen zu dem vorgesehenen
Entertainmentcenter ging. Der Eigentümer hat schließlich der Stadt den
Vorschlag gemacht, die Fläche des Entertainmentcenters selbst an- und entsprechend
unterzuvermieten (Konditionen hierfür sind seitens des Eigentümers genannt
worden). Er bestätigte dabei die Forderung der Stadt, dass es sich dann, sollte
es zu einem solchen Mietvertrag kommen, um belichtbare an den Außenseiten des
Wette-Centers zur Stuttgarter und Jakobstraße hin liegende Flächen handeln
müsse. Für den Fall der Anmietung einer solchen Fläche durch die Stadt würde
keine Vermietung an einen Vergnügungsstättenbetrieb erfolgen. Zwischenzeitlich
liegt der Verwaltung die Abgrenzung und Definition dieser möglicherweise
anzumietenden Flächen vor. Gesprächen mit Projektentwicklern und
Vermittlungsgesellschaften zufolge erscheint eine solche Anmietung und
Untervermietung durchaus möglich, ohne dass dabei ein negatives
„Betriebs“-Ergebnis erwartet werden müsste.
Der Eigentümer geht andererseits
davon aus, dass die an der Stuttgarter Straße und auf dem Wette-Platz an die
Stadt zu veräußernden Flächen (nicht die Flächen der Vorbauten) als Bauplatz zu
bewerten sind. Dem wurde seitens der Verwaltung entgegengehalten, dass
lediglich die Vorbauten bzw. deren Fläche als Bauplatz anzusehen sind, während
die an der Stuttgarter Straße und auf dem oberen Wette-Platz vom Eigentümer an
die Stadt zu veräußernden Flächen als Verkehrsfläche zu werten sind. Nach
Bewertung der Stadt beträgt der Kaufpreis – auf der Grundlage der genannten
Werte – für diese Flächen insgesamt ca. 100.000 EUR – zuzüglich zu dem
Modernisierungszuschuss. Die Substanz der Vorbauten wurde mit 55.000 EUR
ermittelt, die Abbruchkosten betragen voraussichtlich 15.000 EUR.
Der Eigentümer hat in den letzten
Gesprächen mit der Verwaltungsspitze erklärt, dass er noch auf die
Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem sog. Ankermieter warte. Die restliche
Fläche des ersten Obergeschosses solle mit einer Ladenfläche im Erdgeschoss
verbunden werden; der Mietvertrag hierfür wird aller Voraussicht nach
geschlossen, wenn der Ankermietvertag unterzeichnet ist.
Nach den Aussagen des Eigentümers
steht er nach wie vor zu seinem Angebot der Anmietung eines Teils des ersten
Obergeschosses – ca. 890 qm - ; nach seinen Vorstellungen könnte schon rasch
ein Vorvertrag abgeschlossen werden – der endgültige Mietvertrag wäre kurz vor
Fertigstellung und Übergabe der Mieträume zu schließen – voraussichtlich im
Sommer 2012.