Betreff:
Umgestaltung
der Ludwig-Herr-Straße im Bereich zwischen der Zeppelin- und der Fr.-Siller-Straße
- Vorstellung der Planungsüberlegungen und Baubeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bestandsplan, Lageplan und Detail Neuplanung
Beschlussvorschlag:
Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Ludwig-Herr-Straße
im Bereich zwischen der Zeppelin- und der Friedrich-Siller-Straße auf der
Grundlage der Variante 2 wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zum
Haushaltsplan 2013 gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.01.2013
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2013
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I 5410010054, 7872000
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180.000,-- Euro
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gemäß Mittelansatz im
HHplanentwurf 2013
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Von den Stadtwerken Ludwigsburg Kornwestheim ist im Jahr
2013 der Austausch der derzeit vorhandenen alten Graugussleitungen (Gas- und
Wasserleitungsnetz) im Bereich der Ludwig-Herr-Straße zwischen der Zeppelin-
und der Frriedrich-Siller-Straße vorgesehen. In diesem Zusammenhang sollen auch
die vorhandenen Hausanschlussleitungen erneuert werden. Ein Austausch des Abwasserkanals ist nicht
erforderlich. Von der Abteilung Tiefbau ist aufgrund des schlechten Unterbaus
der Straße und der bereits heute zahlreichen Schäden in diesem Bereich in
diesem Zusammenhang die Sanierung der Straßenflächen sowie des westlichen
Gehwegbereichs im Vollausbau geplant.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden
von der Abteilung Tiefbau Mittel in Höhe von 180.000,-- Euro im
Haushaltsplanentwurf 2013 angemeldet.
Ausgangssituation
Die vom fahrenden Verkehr nutzbare
Fahrbahnbreite in dem rund 150m langen Straßenabschnitt beträgt heute rund
7,8m. Östlich und westlich des Straßenraums sind im Bestand 15 Birken
vorhanden. Das Alter der Bäume wird von der Stadtgärtnerei auf rund 40 Jahre
geschätzt.
Der Bereich ist als Tempo 30 – Zone
ausgewiesen.
Das Parken im betroffenen
Straßenabschnitt erfolgt in ungeordneter Form auf der Fahrbahn. Im Zeitbereich
tags ist das Parken ausschließlich auf der Ostseite der Straße zulässig. Im
Zeitbereich nachts darf auch auf der Westseite geparkt werden.
Parkstandsmarkierungen sind nicht vorhanden. In dieser ungeordneten Form können
im Straßenraum unter Beachtung der Grundstücksein- und -ausfahrten derzeit im
Zeitbereich tags maximal rund 11 Fahrzeuge und im Zeitbereich nachts maximal
rund 17 Fahrzeuge abgestellt werden.
Im Zusammenhang mit dem
Neubauprojekt „Grüne Höfe“ der Bezirksbaugenossenschaft wurden bereits Sanierungsmaßnahmen
am östlichen Gehwegbereich durchgeführt.
Variante 1: Sanierung des Bestands
Bei der Umsetzung dieser Variante wird nach Abschluss der
Arbeiten der Stadtwerke der westliche Gehwegbereich sowie die Straßenfläche im
Vollausbau neu hergestellt. Sowohl an den bereits heute vorhandenen Straßen-
und Gehwegbreiten als auch der Parkierungssituation ändert sich nichts.
Im Zusammenhang mit dem Austausch der Hausanschlussanleitungen sind –
v.a. auf der Westseite - Eingriffe in den Wurzelbereich der Bestandsbäume nicht
auszuschließen. Hier muss nach Einschätzung der Stadtgärtnerei davon
ausgegangen werden, dass die aufgrund zahlreicher Maßnahmen (z.B.
Neubauvorhaben der Bezirksbau, Verlegung von Glasfaserleitungen, Anpassung der
Gehwegbereiche auf neue private Zufahrten, etc)
in den Vorjahren ohnehin bereits stark beanspruchten Bestandsbäume
weiter geschwächt und beschädigt werden. Hinzu kommt das mit rund 40 Jahren
bereits recht hohe Alter der Birken, die das an diesem Standort zu erwartende
Lebensalter mittlerweile erreicht haben. Aus Sicht der Stadtgärtnerei kann vor
diesem Hintergrund nicht von einer Vitalisierung ausgegangen werden. Vielmehr
zeigt der Baumbestand bereits heute starke Zeichen der Abgängigkeit.
Für die Umsetzung sowohl der Maßnahme
der Stadtwerke als auch der Abteilung Tiefbau wird mit einem Zeitbedarf von
insgesamt rund 4 Monaten kalkuliert. Zur Umsetzung der Maßnahme wurden von der
Abteilung Tiefbau Mittel in Höhe von 180.000,-- Euro im Haushaltsplanentwurf
2013 angemeldet.
Variante 2: Neuordnung des Straßenraums
Im Rahmen der Neuordnung sollen
sowohl auf der West- als auch auf der Ostseite Längsparkierungsstände angelegt
werden. Wie aus den beigefügten Planunterlagen ersichtlich können so unter
Beachtung der Gebäudeein- und -ausfahrten zukünftig insgesamt 19 Längsparker
angeboten werden. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wird die Fahrbahnbreite von
heute 7,8m auf künftig 6,5m reduziert. Vorgesehen ist auch die Anlage von
Flächen zum Abstellen der Müllbehälter am Abholtag.
Wesentlicher Bestandteil der vom Büro Weber Engineering aus Kornwestheim erarbeiteten Neukonzeption ist die Vergrößerung der Grünbereiche sowie
die komplette Neuordnung der Baumstandorte. Von der Stadtgärtnerei
vorgeschlagen wird, als neue Baumart an diesem Standort einen säulenförmiger
Spitzahorn (Acer platanoides ´Columnare`) vorzusehen. Dieser Baum gilt als
„stadtklimaverträglich“ und ist gekennzeichnet durch einen schlanken Wuchs .
Die Planung sieht im betroffenen Straßenabschnitt die Neupflanzung von insgesamt
14 Bäumen vor.
Analog der Variante 1 ist für die
Umsetzung auch bei Variante 2 von einem Zeitbedarf von rund 4 Monaten
auszugehen.
Die im Haushaltsplanentwurf 2013
angemeldeten Mittel in Höhe von 180.000,-- Euro sind nach Aussagen der
Abteilung Tiefbau auch bei Umsetzung der Variante 2 auskömmlich.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die
Umgestaltung der Ludwig-Herr-Straße im Bereich zwischen der Zeppelin- und der
Friedrich-Siller Straße auf der Grundlage der Variante 2.
Die im Rahmen der Neuordnung
vorgesehene bauliche Trennung zwischen Gehweg-, Parkierungs- und
Straßenbereichen führt künftig zu einer klaren und ablesbaren Ordnung des
Straßenraums. Zudem wird im Rahmen der Maßnahme die Fahrbahnbreite auf ein in
Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30-Zone) angemessenes und
auf der Grundlage der „Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RAST)“ regelkonformes Maß reduziert.
Die Neuordnungsmaßnahme führt zu
einer positiven Stellplatzbilanz. So stehen in dem Bereich künftig sowohl tags
als auch nachts 19 Längsparkierungsstände zur Verfügung. Im Zeitbereich tags
ergibt sich so gegenüber dem Bestand ein Plus von rund 8 Stellplätzen, im
Zeitbereich nachts ein Plus von rund 2 Stellplätzen.
Die im Rahmen der Maßnahme notwendige
Fällung der Bestandsbäume ist aus Sicht der Verwaltung nicht zuletzt aufgrund
des Alters der Bäume, der zu geringen Größe der Pflanzbeete sowie der aufgrund
zahlreicher anderer Baumaßnahmen in diesem Bereich in den letzten Jahren an den
Bäumen entstandenen Beeinträchtigungen sinnvoll.
Die vorgesehene Neupflanzung von
insgesamt 14 Bäumen, die Entsiegelung von Flächen durch die Verwendung von
wasserdurchlässigem Pflaster im Bereich der Parkierungsstände sowie der
Vergrößerung der Grünbereiche ist die Maßnahme ist aus ökologischer Sicht nicht
zuletzt auch deswegen positiv zu werten, da der neue Baumbestand durch
verbesserte Rahmenbedingungen langfristig gesichert werden kann.
Straßenverkehrsbehörde und Polizei
befürworten v.a. im
Hinblick auf die geplante regelkonforme Gestaltung des Tempo-30-Bereichs, die
Reduzierung der Fahrbahnbreite und die Verbesserung der Stellplatzbilanz
ebenfalls die Umsetzung der Variante 2.
Weiteres Vorgehen
Hinsichtlich des Bauzeitenplans gibt
es keinerlei Unterschiede zwischen der Variante 1 und 2. So soll die Maßnahme
in 2 Abschnitten durchgeführt werden. Ab April 2013 werden von den Stadtwerken
zunächst die Leitungen der Ludwig-Herr-Straße im Bereich zwischen der Zeppelin-
und der Oststraße erneuert. Im Anschluss daran folgen im gleichen Bauabschnitt
die Belags- und, im Falle der Variante 2 Umgestaltungsarbeiten. Für diesen
Abschnitt wird ein Zeitbedarf von rund 8 Wochen kalkuliert.
Ab Juni folgt die Umsetzung der
Maßnahmen im Bereich zwischen der Ost- und der
Friedrich-Siller-Straße. Auch hierfür sind rund 8 Wochen kalkuliert,
sodass die Arbeiten im Gesamtbereich voraussichtlich im August 2013
abgeschlossen werden können.
Den eigentlichen Baumaßnahmen
vorzuschalten wären im Falle der Umsetzung von Variante 2 die hier notwendigen
Baumfällungen, die vor dem Hintergrund artenschutzrechtlicher Vorgaben bis Ende
Februar durchzuführen sind. Ein im Rahmen der Ausarbeitung der
Planungsüberlegungen erarbeitetes Gutachten hat keinerlei Hinweise auf weitere
aus artenschutzrechtlicher Sicht relevante Tatbestände erbracht, die der
Fällung entgegen stünden.