Vorlage-Nr.:

370/2010

Az.:

301 Jacqueline Tinter

Datum:

12.10.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

21.10.2010

 

 

Betreff:

Sachstandsbericht zum Projekt "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen" und Festlegung der Bewertungseckpunkte

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bewertungsrichtlinie und den damit verbundenen Vereinfachungsregeln bei der Bewertung der Vermögensgegenstände der Stadt Kornwestheim zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

21.10.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 12. Mai 2010 wurde in einer Sondersitzung des Gemeinderats über die geplante Einfüh­rung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) informiert. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Einführung des NKHR keine freiwillige Aufgabe ist, sondern in Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben ist bis spätestens 01.01.2016.

 

Das Projekt teilt sich in fünf Teilprojekte auf (s. Anlage 1):

 

  1. Qualifizierung und Kommunikation
  2. Eröffnungsbilanz
  3. Produktplan und Haushaltsstruktur
  4. Organisation des Rechnungswesens
  5. Softwareumstellung

 

Die Teilprojekte 1 bis 3 haben sich bereits konstituiert, die Teilprojekte 4 und 5 beginnen ihre Arbeit voraussichtlich ab dem Sommer 2011.

 

Das Teilprojekt 1 – Qualifizierung und Kommunikation versteht sich als begleitendes Teilprojekt während des gesamten Umstellungszeitraums. Hier wird dafür Sorge getragen, dass alle Projektgruppenmitglieder, sowie auch alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung entsprechend geschult werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die Kommunikation und somit der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten reibungslos funktioniert.

 

Im Teilprojekt 2 – Eröffnungsbilanz werden schwerpunktmäßig die Themen Inventarisierung und Vermögensbewertung bearbeitet. Jede Gemeinde muss künftig zum Ende eines jeden Haushaltsjahres nach § 37 Abs. 1 GemHVO ihr Vermögen, ihre Forderungen, Schulden und Rückstellungen genau verzeichnen und den Wert ermitteln. Die beweglichen Vermögens­gegenstände müssen durch eine körperlich Bestandsaufnahme inventarisiert werden. Diese Regelungen gelten für alle kommunalen Ämter, Verwaltungseinrichtungen und Außenstellen der Stadt Kornwestheim sowie für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Alle Grundlagen und Regelungen zur Inventarisierung bei der Stadt Kornwestheim finden sich in der Inventurrichtlinie (Anlage 2), die zum 1. November 2010 in Kraft tritt.

 

Die Inventarisierung des beweglichen Vermögens erfolgt mit der Softwarelösung „hallo Kai!“. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind bereits gegeben. Derzeit werden in diesem speziellen Inventarisierungsprogramm alle Standorte der Stadt Kornwestheim erfasst. Im November soll dann mit der Ersterfassung der beweglichen Vermögensgegenstände begonnen werden. Es müssen alle Gegenstände aufgenommen werden, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410 Euro netto liegen und die nicht älter sind als 6 Jahre zum Stichtag der Eröffnungsbilanz am 01.01.2013. D.h. es werden bewegliche Vermögensgegenstände rückwirkend bis einschließlich des Jahres 2007 erfasst. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel für Musikinstrumente und elektronische Geräte (siehe Inventurrichtlinie). Die lückenlose Erfassung soll bis Ende März 2011 abgeschlossen sein. Anschließend werden die jeweiligen Ämter bis Juni 2011 alle beweglichen Vermögensgegenstände bewerten. Das heißt, es werden alle Hintergrunddaten zu einem Vermögensgegenstand ermittelt (z.B. Anschaffungs- und Herstellungskosten, Anschaffungszeitpunkt, Abschreibungsdauer…) und in die Software eingepflegt. Parallel dazu, muss ab November 2010 jeder Vermögensgegenstand, der angeschafft wird, inventarisiert werden. So wird sichergestellt, dass das Verzeichnis aktuell bleibt und dass die erste Folgeinventur im Zeitraum Dezember 2011 bis Januar 2012 reibungslos verläuft.

 

Mit der Erfassung der unbeweglichen Vermögensgegenstände (Gebäude, Infrastruktur­vermögen…) wird im Februar 2011 begonnen. Derzeit sind die Mitarbeiter der betroffenen Bereiche bereits dabei, die nötigen Unterlagen zu sichten und grundlegende Daten für die Vermögensbewertung zu sammeln. Für die erstmalige Erfassung und Bewertung der unbeweglichen Vermögensgegenstände steht das Programm Ankom 2 zur Verfügung. Ab dem Stichtag der Eröffnungsbilanz werden diese in der Anlagenbuchhaltung geführt und abgeschrieben, so wie es im Bereich der Kostenrechnenden Einrichtungen heute schon der Fall ist.

 

Für die Bewertung der Vermögensgegenstände hat der Gesetzgeber gewisse Vereinfach­ungsregelungen geschaffen. Welche davon bei der Stadt Kornwestheim Anwendung finden, ist in der Bewertungsrichtlinie (Anlage 3) geregelt. Die Bewertungsrichtlinie ist nicht abschließend, vielmehr wurden hier bisher die wichtigsten Eckpunkte geregelt. Sie wird während der praktischen Arbeit noch erweitert, wenn sich differenzierte Problemstellungen ergeben. Auch im jetzigen Entwurf sind noch Punkte offen, die im Rahmen der Bestandserfassung erarbeitet und nachgetragen werden. Die offenen Punkte wurden in der Anlage 3 markiert.

 

Hier die wichtigsten Eckpunkte der Bewertungsrichtlinie:

 

  • Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, es sei denn es kommen die gesetzlichen Verein­fachungsregelungen zum tragen.
  • Werden bereits Anlagennachweise geführt (Kostenrechnende Einrichtungen) dürfen die dort aufgenommenen Vermögensgegenstände mit dem dort geführten Wert in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Die Werte sind aber auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  • Bewegliche Vermögensgegenstände die vor 2007 angeschafft wurden, werden bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel EDV-Geräte) nicht inventarisiert und bilanziert.
  • Wurden Vermögensgegenstände vor dem 31.12.1974 angeschafft oder hergestellt, so wird der den Preisverhältnissen zum 01.01.1974 entsprechende Erfahrungswert zum fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt 01.01.1974 angesetzt.
  • Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Grünflächen, Straßengrundstücke und ähnliche Grundstücksarten mit geringen Werten wird der Bodenrichtwert / örtlicher Durchschnittswert zum Bewertungszeitpunkt 01.01.2013 herangezogen.
  • Sind die Herstellungskosten des Straßenkörpers nicht ermittelbar, werden örtliche Durchschnittswerte angesetzt. Diese werden auf das Herstellungsjahr rückindiziert.

 

Trotz gewisser Vereinfachungen stellt die Vermögenserfassung und –bewertung den größten Teil des Gesamtprojekts dar und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Daher muss davon ausgegangen werden, dass andere Projekte während der Erfassung und Bewertung ggf. etwas langsamer vorankommen. Besonders betroffen sind Ämter mit vielen Außenstellen und Infrastruktureinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen und Sporthallen. Zum anderen werden das Stadtbauamt und die Stadtkämmerei sehr beansprucht, da sie gemeinsam die Bewertung des Infrastrukturvermögens und der Gebäude durchführen werden. Die Bewertung hat in diesem Bereich eine große Bedeutung, da das Infrastrukturvermögen sowie die Gebäude der Stadt den größten Wert in der Eröffnungsbilanz darstellen werden. Daher wird hier vom Gesetzgeber auch ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Bewertung gefordert.

 

Im Teilprojekt 3 – Produktplan und Haushaltsstruktur wird derzeit am Produktplan für die Stadt Kornwestheim gearbeitet. Produkte sind die Leistungen der Verwaltung, die durch die Haushaltsreform in das Zentrum der Steuerung gerückt werden. Daher sind die künftigen Haushaltspläne produktorientiert. Die Produktbereiche ergeben sich aus den Aufgaben der Verwaltungen. Als Grundlage für den Kornwestheimer Produktplan dient der Kommunale Produktplan für Baden-Württemberg, dieser wird auf die Verhältnisse und das Aufgabens­pektrum der Stadt Kornwestheim angepasst. Es ist vorgesehen den Produktplanentwurf am 15. November in der Lenkungsgruppe vorzustellen.

Anschließend werden eine Gliederungsstruktur für den neuen Haushalt festgelegt und sog. Teilhaushalte (Budgets) gebildet. Der Produktplan und die Teilhaushalte werden nach der Abstimmung in der Lenkungsgruppe dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Im Jahr 2011 sind die Themen Kosten- und Leistungsrechnung und Interne Leistungsver­rechnung zu bearbeiten, sodass das Teilprojekt im Sommer 2011 abgeschlossen ist. Mit den Grundlagen die in diesem Teilprojekt geschaffen werden, wird im Jahr 2011 das Teilprojekt 4 – Organisation des Rechnungswesens eingeleitet.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Projektorganisation Stand 20.09.2010.pdf Projektorganisation Stand 20.09.2010.pdf Inventurrichtlinie.pdf Inventurrichtlinie.pdf Bewertungsrichtlinie.pdf Bewertungsrichtlinie.pdf