Betreff:
Sachstandsbericht
zum Projekt "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen" und
Festlegung der Bewertungseckpunkte
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der Bewertungsrichtlinie und den damit verbundenen
Vereinfachungsregeln bei der Bewertung der Vermögensgegenstände der Stadt
Kornwestheim zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
21.10.2010
|
|
Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und Begründung:
Am 12. Mai 2010 wurde in einer Sondersitzung des Gemeinderats über die geplante Einführung
des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) informiert. Es wurde
bereits darauf hingewiesen, dass die Einführung des NKHR keine
freiwillige Aufgabe ist, sondern in Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben
ist bis spätestens 01.01.2016.
Das Projekt teilt sich in fünf
Teilprojekte auf (s. Anlage 1):
- Qualifizierung und Kommunikation
- Eröffnungsbilanz
- Produktplan und Haushaltsstruktur
- Organisation des Rechnungswesens
- Softwareumstellung
Die Teilprojekte 1 bis 3 haben sich
bereits konstituiert, die Teilprojekte 4 und 5 beginnen ihre Arbeit
voraussichtlich ab dem Sommer 2011.
Das Teilprojekt 1 –
Qualifizierung und Kommunikation versteht sich als begleitendes Teilprojekt
während des gesamten Umstellungszeitraums. Hier wird dafür Sorge getragen, dass
alle Projektgruppenmitglieder, sowie auch alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung
entsprechend geschult werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die Kommunikation
und somit der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten reibungslos
funktioniert.
Im Teilprojekt 2 –
Eröffnungsbilanz werden schwerpunktmäßig die Themen Inventarisierung und
Vermögensbewertung bearbeitet. Jede Gemeinde muss künftig zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres nach § 37 Abs. 1 GemHVO ihr Vermögen,
ihre Forderungen, Schulden und Rückstellungen genau verzeichnen und den Wert
ermitteln. Die beweglichen Vermögensgegenstände müssen durch eine körperlich Bestandsaufnahme inventarisiert werden. Diese
Regelungen gelten für alle kommunalen Ämter, Verwaltungseinrichtungen und
Außenstellen der Stadt Kornwestheim sowie für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung. Alle Grundlagen und Regelungen zur Inventarisierung bei der
Stadt Kornwestheim finden sich in der Inventurrichtlinie (Anlage 2), die zum 1. November 2010
in Kraft tritt.
Die Inventarisierung des beweglichen
Vermögens erfolgt mit der Softwarelösung „hallo Kai!“. Die technischen
Voraussetzungen hierfür sind bereits gegeben. Derzeit werden in diesem
speziellen Inventarisierungsprogramm alle Standorte der Stadt Kornwestheim
erfasst. Im November soll dann mit der Ersterfassung der beweglichen
Vermögensgegenstände begonnen werden. Es müssen alle Gegenstände aufgenommen
werden, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410 Euro netto liegen
und die nicht älter sind als 6 Jahre zum Stichtag der Eröffnungsbilanz am 01.01.2013.
D.h. es werden bewegliche Vermögensgegenstände rückwirkend bis einschließlich
des Jahres 2007 erfasst. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel für
Musikinstrumente und elektronische Geräte (siehe Inventurrichtlinie). Die
lückenlose Erfassung soll bis Ende März 2011 abgeschlossen sein. Anschließend
werden die jeweiligen Ämter bis Juni 2011 alle beweglichen Vermögensgegenstände
bewerten. Das heißt, es werden alle Hintergrunddaten zu einem
Vermögensgegenstand ermittelt (z.B. Anschaffungs- und Herstellungskosten,
Anschaffungszeitpunkt, Abschreibungsdauer…) und in die Software eingepflegt.
Parallel dazu, muss ab November 2010 jeder Vermögensgegenstand, der angeschafft
wird, inventarisiert werden. So wird sichergestellt, dass das Verzeichnis
aktuell bleibt und dass die erste Folgeinventur im Zeitraum Dezember 2011 bis
Januar 2012 reibungslos verläuft.
Mit der Erfassung der unbeweglichen
Vermögensgegenstände (Gebäude, Infrastrukturvermögen…) wird im Februar 2011
begonnen. Derzeit sind die Mitarbeiter der betroffenen Bereiche bereits dabei,
die nötigen Unterlagen zu sichten und grundlegende Daten für die
Vermögensbewertung zu sammeln. Für die erstmalige Erfassung und Bewertung der
unbeweglichen Vermögensgegenstände steht das Programm Ankom
2 zur Verfügung. Ab dem Stichtag der Eröffnungsbilanz werden diese in der
Anlagenbuchhaltung geführt und abgeschrieben, so wie es im Bereich der
Kostenrechnenden Einrichtungen heute schon der Fall ist.
Für die Bewertung der
Vermögensgegenstände hat der Gesetzgeber gewisse Vereinfachungsregelungen
geschaffen. Welche davon bei der Stadt Kornwestheim Anwendung finden, ist in
der Bewertungsrichtlinie (Anlage 3) geregelt. Die Bewertungsrichtlinie ist nicht
abschließend, vielmehr wurden hier bisher die wichtigsten Eckpunkte geregelt.
Sie wird während der praktischen Arbeit noch erweitert, wenn sich
differenzierte Problemstellungen ergeben. Auch im jetzigen Entwurf sind noch
Punkte offen, die im Rahmen der Bestandserfassung erarbeitet und nachgetragen
werden. Die offenen Punkte wurden in der Anlage 3 markiert.
Hier die wichtigsten Eckpunkte der
Bewertungsrichtlinie:
- Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände mit ihren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, es sei denn es kommen die
gesetzlichen Vereinfachungsregelungen zum tragen.
- Werden bereits Anlagennachweise geführt
(Kostenrechnende Einrichtungen) dürfen die dort aufgenommenen Vermögensgegenstände
mit dem dort geführten Wert in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Die
Werte sind aber auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Bewegliche Vermögensgegenstände die vor 2007
angeschafft wurden, werden bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel EDV-Geräte)
nicht inventarisiert und bilanziert.
- Wurden Vermögensgegenstände vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt, so wird der den Preisverhältnissen zum 01.01.1974
entsprechende Erfahrungswert zum fiktiven Anschaffungs- oder
Herstellungszeitpunkt 01.01.1974 angesetzt.
- Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke,
Grünflächen, Straßengrundstücke und ähnliche Grundstücksarten mit geringen
Werten wird der Bodenrichtwert / örtlicher Durchschnittswert zum
Bewertungszeitpunkt 01.01.2013 herangezogen.
- Sind die Herstellungskosten des Straßenkörpers nicht
ermittelbar, werden örtliche Durchschnittswerte angesetzt. Diese werden
auf das Herstellungsjahr rückindiziert.
Trotz gewisser Vereinfachungen
stellt die Vermögenserfassung und –bewertung den
größten Teil des Gesamtprojekts dar und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Daher
muss davon ausgegangen werden, dass andere Projekte während der Erfassung und
Bewertung ggf. etwas langsamer vorankommen. Besonders betroffen sind Ämter mit
vielen Außenstellen und Infrastruktureinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen
und Sporthallen. Zum anderen werden das Stadtbauamt und die Stadtkämmerei sehr
beansprucht, da sie gemeinsam die Bewertung des Infrastrukturvermögens und der
Gebäude durchführen werden. Die Bewertung hat in diesem Bereich eine große
Bedeutung, da das Infrastrukturvermögen sowie die Gebäude der Stadt den größten
Wert in der Eröffnungsbilanz darstellen werden. Daher wird hier vom Gesetzgeber
auch ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Bewertung gefordert.
Im Teilprojekt 3 – Produktplan und Haushaltsstruktur
wird derzeit am Produktplan für die Stadt Kornwestheim gearbeitet. Produkte
sind die Leistungen der Verwaltung, die durch die Haushaltsreform in das
Zentrum der Steuerung gerückt werden. Daher sind die künftigen Haushaltspläne
produktorientiert. Die Produktbereiche ergeben sich aus den Aufgaben der
Verwaltungen. Als Grundlage für den Kornwestheimer Produktplan dient der
Kommunale Produktplan für Baden-Württemberg, dieser wird auf die Verhältnisse
und das Aufgabenspektrum der Stadt Kornwestheim angepasst. Es ist vorgesehen
den Produktplanentwurf am 15. November in der Lenkungsgruppe vorzustellen.
Anschließend werden eine Gliederungsstruktur für den neuen
Haushalt festgelegt und sog. Teilhaushalte (Budgets) gebildet. Der Produktplan
und die Teilhaushalte werden nach der Abstimmung in der Lenkungsgruppe dem
Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Im Jahr 2011 sind die Themen Kosten- und Leistungsrechnung
und Interne Leistungsverrechnung zu bearbeiten, sodass das Teilprojekt im
Sommer 2011 abgeschlossen ist. Mit den Grundlagen die in diesem Teilprojekt
geschaffen werden, wird im Jahr 2011 das Teilprojekt 4 – Organisation des
Rechnungswesens eingeleitet.