Vorlage-Nr.:

149/2013

Az.:

8 Christian Kuebler

Datum:

17.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

23.04.2013

 

 

Betreff:

Geänderte Erschließung für das GE Kreidler - Vorstellung der Entwurfsplanung und Baubeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan, Lageplan, Schnitte

 

 

Beschlussvorschlag:

(nur AUT): Der Baubeschluss für die geänderte Erschließung im Bereich GE Kreidler wird gefasst.

(nur VFA und GR): Es wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 460.000 EUR zur Leistung von Ausgaben im Jahr 2014 für die Anbindung des Gewerbegebiets Kreidler an die Stammheimer Straße auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170 beschlossen.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

23.04.2013

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

02.05.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.05.2013

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2013

I 5410 0170

1.020.000,--

Üpl

 

Zur Umsetzung der Maßnahme muss eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 460.000 EUR zur Leistung von Ausgaben im Jahr 2014 für die Anbindung des Gewerbegebiets Kreidler an die Stammheimer Straße auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170 beschlossen werden.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Diskussionen über die Herstellung einer zusätzlichen Anbindung des GE Kreidler reichen bereits sehr lange zurück. Die Bereitstellung einer zusätzlichen Anbindung von der Stammheimer Straße in den südlichen Teil der Gewerbeflächen verfolgt das Ziel der Verbesserung der Führung des zu- und abfahrenden Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der Wohnbebauung im Bereich der heute vorhandenen einzigen Zu- und Abfahrt in das Gewerbegebiet in der Kreidlerstraße.

Für die Maßnahme hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2007 den Baubeschluss gefasst. Die Umsetzung wurde nachfolgend aber vor dem Hintergrund der noch unsicheren weiteren Entwicklung der damals noch auf Stuttgarter Markung liegenden südlichen Bereiche des Gewerbegebiets zurückgestellt.

 

Mit dem Erwerb der Flächen im Jahr 2011 und dem mittlerweile vollzogenen Markungstausch konnten im südlichen Bereich des GE Kreidler Entwicklungsflächen für eine sinnvolle Erweiterung und Abrundung des Gewerbegebiets generiert werden. 

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom Oktober 2011 wurden im östlichen Bereich des Gebiets Flächen mit einem Messgehalt von rund 53.000qm an die Fa. Gienger und nachfolgend im Juni 2012 rund 2.000qm an die Fa. Oro-Chemie veräussert. Mit dem Verkauf dieser Flächen konnten die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Standortsicherung dieser im GE Kreidler bereits ansässigen Betriebe geschaffen werden.

 

Erste Vorüberlegungen für den von der Fa. Gienger geplanten Neubau in diesem Bereich wurden dem Gemeinderat im Juni 2012 vorgestellt. Auf einer Grundfläche von rund 20.000qm soll eine ca. 200m lange und ca. 100m breite Halle mit einer entsprechenden Anzahl von Verladerampen entstehen. Weiterhin vorgesehen ist die Errichtung eines 3 - 4-geschossigen Bürogebäudes. Das Gebäude wird von größeren Andienungs- und Parkierungsflächen sowie einer rund 2.500qm Freilagerfläche umgeben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die heute im Bereich der L.-Meitner-Straße untergebrachten Betriebsteile der Fa. Gienger in diesen südlichen Bereich verlagert werden.

Die Vorentwurfsplanungen werden von der Fa. Gienger in Abstimmung mit der Stadt-verwaltung derzeit zur Baugesuchsreife entwickelt und befinden sich in der Schlussabstimmung.

Die Baugesuchsplanung soll dem Gemeinderat bei Vorliegen im Detail vorgestellt werden. Der Beginn des Bauvorhabens der Fa. Gienger ist für das 3. Quartal 2013 vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund dieser bevorstehenden Baumaßnahme der Fa. Gienger wurde die Verwaltung in der Sitzung vom 12.06.2012 (Vorlage 179/2012) vom Gemeinderat beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Aufsiedelung des GE Kreidler zu schaffen. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich wurde nachfolgend im Juli 2012 eingeleitet. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Planungsüberlegungen zum Neubau einer zweiten Zufahrt in das GE Kreidler mit dem Ziel einer Umsetzung im Jahr 2013 zu konkretisieren.

In diesem Zusammenhang insbesondere zu klären war die Frage, wie die Erschliessung dieses Bereichs vor dem Hintergrund einer möglichen Entwidmung öffentlicher Verkehrsflächen im südlichen Bereich der Kreidlerstraße (im Lageplan blau umrandet dargestellt) – eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens der Fa. Gienger - künftig erfolgen kann, ohne dass dabei die Belange aller weiteren im Gewerbegebiet ansässigen Firmen und hier im besonderen auch die Belange der direkt betroffenen Anlieger beeinträchtigt werden.

 

 

 

Die Planungsüberlegungen wurden in der Fortfolge in direktem Austausch zwischen Vertretern der Stadtplanung und der Wirtschaftsförderung einerseits sowie den direkt betroffenen Anliegern - der Fa. Gienger, der Fa. Oro-Chemie, der Fa. BHT und der Fa. DigiCon – entwickelt.

Im Verlauf der Gespräche mit der Fa. Oro-Chemie hat sich ergeben, dass hier aus Gründen der Standortsicherung ein Erweiterungsbedarf der privaten Grundstücksfläche nach Süden besteht, um in diesem Bereich mittelfristig einen Gebäudeneubau nebst Parkierungs- und Rangierflächen zu errichten. Die Fa. DigiCon hat derzeit nach eigenen Aussagen keinen Erweiterungsbedarf.

 

Auf der Grundlage dieser Gesprächsergebnisse konnten die Planungsüberlegungen nunmehr zur Baubeschlussreife ausgearbeitet werden.

 

Entwurfsplanung

 

Die vorliegende Planung sieht vor, die heutige Anbindung von der Stammheimer Straße bis zur Einmündung der Max-Planck-Straße auf 6,5 m zu verbreitern.

Am östlichen Rand der Straße ist ein Gehweg mit einer Breite von 2,0 m vorgesehen.

Die Straßenraumbreite in diesem Bereich beträgt somit insgesamt 8,5 m.

 

Die Anlage eines weiteren Gehwegs auf der Westseite ist aufgrund der platzräumlichen Situation unter Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen und topografischen Verhältnisse nicht möglich, aus Sicht der Verwaltung aufgrund der zu erwartenden eher geringen Fußgängerfrequenz aber auch nicht zwingend erforderlich.

Die geringe Fußgängerfrequenz begründet auch, dass der auf der Ostseite angeordnete Gehweg künftig ausnahmsweise auch für den Radfahrer freigegeben werden kann. Hier ist die Anordnung „Gehweg – Radfahrer frei“ vorgesehen.

 

Zur Durchführung der Maßnahme muss stark in die Böschungsbereiche eingegriffen werden. Die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Rodungen der hier ehemals vorhandenen 19 Bestandsbäume wurden innerhalb der Fällperiode bereits vollzogen. Zur Kompensation der Fällungen in diesem Bereich sind sowohl östlich angrenzend an den Gehweg als auch auf der Westseite der Straße im Böschungsbereich insgesamt 29 neue Baumstandorte vorgesehen. Entsprechend ergibt sich bei Umsetzung der Maßnahme ein deutliches Plus bei der Baumbilanz.

 

Im Kurvenbereich muss im Rahmen dieser Maßnahme auch der Anschluss an den am südlichen Gebietsrand bestehenden Feldweg in Richtung der Gleisanlagen sichergestellt werden. Dieser Weg ist aufgrund der Vorgaben der DB zur Andienung der Gleisanlagen zwingend zu erhalten.

 

In östliche Richtung wird die künftige öffentliche Erschließung in Form einer Stichstraße mit Wendehammer fortgeführt. Die Lage der neuen Straße berücksichtigt den Erweiterungsbedarf der privaten Grundstücksfläche der Fa. Oro-Chemie nach Süden und dient gleichzeitig der Sicherung der Erschließung der sich in Richtung Süden anschließenden und derzeit noch freien Grundstücksflächen.

Die Fahrbahnbreite im Bereich der Stichstraße beträgt 7 m. Nördlich und südlich des eigentlichen Fahrbahnbereichs ist die Anlage von Längsparkierungsständen mit einer Breite von je 2,5 m sowie den notwendigen Gehwegbereichen vorgesehen.

Die Straßenraumbreite in diesem Bereich beträgt somit insgesamt 17 m.

Die Längsparkierungsstände sind durch neue Baumstandorte gegliedert.

Der Wendehammer ist mit einem Durchmesser von 25 m auf das größtmögliche Bemessungsfahrzeug ausgelegt. Über den Wendehammer wird die Andienung der privaten Grundstücksfläche der Fa. Gienger sichergestellt.

 

Zur Anbindung an die neue Erschließung muss die Max-Planck-Strasse um rund 40 m nach Süden verlängert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch hier auf der Ostseite der Straße Längsparkierungsstände gegliedert mit Baumstandorten hergestellt werden, um das Angebot öffentlicher Stellplätze im Gewerbegebiet zu ergänzen.

 

Bestandteil der Straßenbaumaßnahme ist auch die Herstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. So wird für den Bereich der Anbindung an die Stammheimer Straße  ein Straßenentwässerungskanal erforderlich. Im Bereich der Stichstraße mit Wendehammer ist die Verlegung der erforderlichen Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen vorgesehen, die an das bestehende Netz angeschlossen werden.

Die im Bereich der künftig privaten südlichen Kreidlerstraße vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen bleiben erhalten und werden im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens und über entsprechende privatrechtliche Dienstbarkeiten durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert.

 

Das vorliegende Erschließungskonzept schafft die Voraussetzungen für die zur Realisierung des Bauvorhabens Gienger zwingend erforderliche Entwidmung der im Lageplan blau umrandet dargestellten Flächen der südlichen Kreidlerstraße, ohne dass es aus verkehrsplanerischer Sicht zu Einschränkungen des im GEKreidler insgesamt entstehenden Zu- und Abfahrtsverkehrs kommt.

Seitens der Polizei sowie der Verkehrsbehörde bestehen gegen die Umsetzung der Konzeption entsprechend keine Bedenken.

 

Mit Beschluss des Gemeinderats zur Umsetzung des Erschließungskonzepts können auch die bereits laufenden Vertragsverhandlungen mit der Fa. Gienger zum Erwerb dieser „Entwidmungsfläche“ zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierzu kurzfristig eine separate Sitzungsvorlage vorlegen.

 

Kosten und Finanzierung

 

Das mit der Planung beauftragte Büro ISTW aus Ludwigsburg kalkuliert die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung einschliesslich Nebenkosten auf insgesamt 1.100.000,-- Euro.

Von diesem Betrag entfallen rund 680.000,-- Euro auf die Herstellung der neuen Anbindung zwischen Max-Planck- und Stammheimer Straße. Der städtische Kostenanteil für die Herstellung der Stichstraße mit Wendehammer beträgt rund 340.000,-- Euro. Für die Herstellung des Abwasserkanals fallen weitere Kosten in Höhe von 80.000,-- Euro an, die vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung getragen werden.

Im Haushalt 2013 sind für die Anbindung des Gewerbegebiets Kreidler an die Stammheimer Straße beim Fachbereich Tiefbau und Grünflächen auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170 560.000.- EUR bereitgestellt. Diese Mittel können bei einer Vergabe vor der Sommerpause im Jahr 2013 voraussichtlich vollständig abgerufen werden. Zur Fortführung der ergänzten Maßnahme inklusive der Verlängerung der Max-Planck-Straße sowie dem Neubau der Stichstraße mit  Wendehammer ist im Jahr 2014 entsprechend der Kalkulation die Bereitstellung weiterer Mittel in Höhe von 460.000.- EUR erforderlich. Da sich die Vergabe auf das Gesamtvolumen der Maßnahme erstreckt wird der Beschluss einer Verpflichtungs­ermächtigung (Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren) über den genannten Differenzbetrag in Höhe von 460.000.- EUR auf dem Auftrags-Sachkonto

I 5410 0170 durch den Gemeinderat erforderlich. Die Deckung dieser Mehrkosten kann über entsprechende Mehreinnahmen durch Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Kreidler gedeckt werden. Nach dem aktuellen Stand der Kaufvertragsverhandlungen möchte die Fa. Gienger weitere Arrondierungsflächen für Bauvorhaben in einer Größenordnung von ca. 8.300 qm südlich der Max-Planck-Straße erwerben und die Fa. Orochemie hat ihr Interesse an einer Restfläche von ca. 1.100 qm im nördlichen Bereich der verlegten Max-Planck-Straße angekündigt. Entsprechende Sitzungsvorlagen werden von der städtischen Wirtschaftsförderung nach Abschluss der Kaufvertragsverhandlungen erstellt.

 

Stand der Baureifmachung und weiteres Vorgehen

 

Die zur Baureifmachung der Flächen notwendigen Baumfällungen insbesondere auch im Bereich der Anbindung zur Stammheimer Straße wurden wie bereits oben erwähnt bis Ende Februar vollständig vollzogen. In diesem Zusammenhang wurden auch – wo aus artenschutzrechlicher Sicht möglich – in Abstimmung mit dem Landratsamt Gehölzbestände gerodet.

Im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage müssen artenschutzrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, da hier im Rahmen einer Untersuchung u.a. größere Bestände an geschützten Eidechsen festgestellt wurden. Die Maßnahmen zur Umsiedelung sollen voraussichtlich bis Juli 2013 abgeschlossen sein. Im Anschluss muss auf der Grundlage der Hinweise des Regierungspräsidiums Abteilung Denkmalschutz die Fläche auf mögliche Vorkommen von Bodendenkmalen untersucht werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der im Fachbereich 8 angesiedelten unteren Denkmalschutzbehörde koordiniert. In der Folge müssen die Erdbauarbeiten des Bauvorhabens Gienger durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst begleitet werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren kann erst mit vollständiger Umsetzung der notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen fortgeführt werden. Zielvorstellung ist, den Entwurf des Bebauungsplans in der letzten Sitzung vor der Sommerpause zu fassen, sodass die Auslegung während der Sommerpause erfolgen kann. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans soll nach der Sommerpause gefasst werden.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist nachfolgend die Genehmigung des Regierungspräsidiums zwingend erforderlich. Hier erwartet die Verwaltung aber keine Schwierigkeiten, da auch im FNP der Stadt Stuttgart für diesen Bereich eine Gewerbefläche dargestellt ist.

 

Inwiefern dieser Zeitplan eingehalten werden kann muss zunächst abgewartet werden.

Hier wird es vor dem Hintergrund der o.a. großen Komplexität und den vielfältigen Abhängigkeiten ganz wesentlich auch auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie der sich aus den Themenbereichen „Denkmalschutz“ und „Kampfmittelbeseitigung“ ggf. ergebenden Erkenntnisse und Notwendigkeiten ankommen.

 

Was den Straßenbau anbelangt sollen die Maßnahmen kurzfristig ausgeschrieben, noch vor der Sommerpause vergeben und voraussichtlich im August / September mit der Umsetzung begonnen werden. Der genaue Ablauf der Baumaßnahme soll in enger Abstimmung mit der Fa. Gienger erfolgen um gegenseitige Beeinträchtigungen weitestgehend zu vermeiden.

Mit der Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme ist bis Sommer 2014 zu rechnen, sodass rechtzeitig mit Inbetriebnahme des Neubaus der Fa. Gienger eine funktionsfähige Anbindung an das überörtliche Straßennetz zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Übersichtsplan.pdfÜbersichtsplan.pdf Lageplan.pdfLageplan.pdf Schnitte.pdfSchnitte.pdf