Betreff:
Geänderte
Erschließung für das GE Kreidler - Vorstellung der Entwurfsplanung und Baubeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan, Lageplan, Schnitte
Beschlussvorschlag:
(nur AUT): Der Baubeschluss für die geänderte Erschließung
im Bereich GE Kreidler wird gefasst.
(nur VFA
und GR): Es wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 460.000 EUR zur
Leistung von Ausgaben im Jahr 2014 für die Anbindung des Gewerbegebiets
Kreidler an die Stammheimer Straße auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170
beschlossen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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23.04.2013
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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02.05.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.05.2013
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2013
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I 5410 0170
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1.020.000,--
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Üpl
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Zur Umsetzung der
Maßnahme muss eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 460.000 EUR zur
Leistung von Ausgaben im Jahr 2014 für die Anbindung des Gewerbegebiets
Kreidler an die Stammheimer Straße auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170
beschlossen werden.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Diskussionen über die Herstellung einer zusätzlichen
Anbindung des GE Kreidler reichen bereits sehr lange zurück. Die Bereitstellung
einer zusätzlichen Anbindung von der Stammheimer Straße in den südlichen Teil
der Gewerbeflächen verfolgt das Ziel der Verbesserung der Führung des zu- und
abfahrenden Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der Wohnbebauung im
Bereich der heute vorhandenen einzigen Zu- und Abfahrt in das Gewerbegebiet in
der Kreidlerstraße.
Für die Maßnahme hat der Gemeinderat
bereits im Jahr 2007 den Baubeschluss gefasst. Die Umsetzung wurde nachfolgend
aber vor dem Hintergrund der noch unsicheren weiteren Entwicklung der damals
noch auf Stuttgarter Markung liegenden südlichen Bereiche des Gewerbegebiets
zurückgestellt.
Mit dem Erwerb der Flächen im Jahr
2011 und dem mittlerweile vollzogenen Markungstausch konnten im südlichen
Bereich des GE Kreidler Entwicklungsflächen für eine sinnvolle Erweiterung und
Abrundung des Gewerbegebiets generiert werden.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom
Oktober 2011 wurden im östlichen Bereich des Gebiets Flächen mit einem
Messgehalt von rund 53.000qm an die Fa. Gienger und nachfolgend im Juni 2012
rund 2.000qm an die Fa. Oro-Chemie veräussert. Mit dem Verkauf dieser Flächen
konnten die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Standortsicherung
dieser im GE Kreidler bereits ansässigen Betriebe geschaffen werden.
Erste Vorüberlegungen für den von
der Fa. Gienger geplanten Neubau in diesem Bereich wurden dem Gemeinderat im
Juni 2012 vorgestellt. Auf einer Grundfläche von rund 20.000qm soll eine ca.
200m lange und ca. 100m breite Halle mit einer entsprechenden Anzahl von
Verladerampen entstehen. Weiterhin vorgesehen ist die Errichtung eines 3 -
4-geschossigen Bürogebäudes. Das Gebäude wird von größeren Andienungs- und
Parkierungsflächen sowie einer rund 2.500qm Freilagerfläche umgeben. Nach
Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die heute im Bereich der
L.-Meitner-Straße untergebrachten Betriebsteile der Fa. Gienger in diesen
südlichen Bereich verlagert werden.
Die Vorentwurfsplanungen werden von
der Fa. Gienger in Abstimmung mit der Stadt-verwaltung derzeit zur Baugesuchsreife
entwickelt und befinden sich in der Schlussabstimmung.
Die Baugesuchsplanung soll dem
Gemeinderat bei Vorliegen im Detail vorgestellt werden. Der Beginn des
Bauvorhabens der Fa. Gienger ist für das 3. Quartal 2013 vorgesehen.
Vor dem Hintergrund dieser
bevorstehenden Baumaßnahme der Fa. Gienger wurde die Verwaltung in der Sitzung
vom 12.06.2012 (Vorlage 179/2012) vom Gemeinderat beauftragt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Aufsiedelung des GE
Kreidler zu schaffen. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich wurde
nachfolgend im Juli 2012 eingeleitet. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt,
die Planungsüberlegungen zum Neubau einer zweiten Zufahrt in das GE Kreidler
mit dem Ziel einer Umsetzung im Jahr 2013 zu konkretisieren.
In diesem Zusammenhang insbesondere
zu klären war die Frage, wie die Erschliessung dieses Bereichs vor dem
Hintergrund einer möglichen Entwidmung öffentlicher Verkehrsflächen im
südlichen Bereich der Kreidlerstraße (im Lageplan blau umrandet dargestellt) –
eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens der Fa.
Gienger - künftig erfolgen kann, ohne dass dabei die Belange aller weiteren im
Gewerbegebiet ansässigen Firmen und hier im besonderen auch die Belange der
direkt betroffenen Anlieger beeinträchtigt werden.
Die Planungsüberlegungen wurden in
der Fortfolge in direktem Austausch zwischen Vertretern der Stadtplanung und
der Wirtschaftsförderung einerseits sowie den direkt betroffenen Anliegern -
der Fa. Gienger, der Fa. Oro-Chemie, der Fa. BHT und der Fa. DigiCon –
entwickelt.
Im Verlauf der Gespräche mit der Fa.
Oro-Chemie hat sich ergeben, dass hier aus Gründen der Standortsicherung ein
Erweiterungsbedarf der privaten Grundstücksfläche nach Süden besteht, um in
diesem Bereich mittelfristig einen Gebäudeneubau nebst Parkierungs- und
Rangierflächen zu errichten. Die Fa. DigiCon hat derzeit nach eigenen Aussagen
keinen Erweiterungsbedarf.
Auf der Grundlage dieser
Gesprächsergebnisse konnten die Planungsüberlegungen nunmehr zur
Baubeschlussreife ausgearbeitet werden.
Entwurfsplanung
Die vorliegende Planung sieht vor,
die heutige Anbindung von der Stammheimer Straße bis zur Einmündung der
Max-Planck-Straße auf 6,5 m zu verbreitern.
Am östlichen Rand der Straße ist ein
Gehweg mit einer Breite von 2,0 m vorgesehen.
Die Straßenraumbreite in diesem
Bereich beträgt somit insgesamt 8,5 m.
Die Anlage eines weiteren Gehwegs
auf der Westseite ist aufgrund der platzräumlichen Situation unter
Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen und topografischen Verhältnisse nicht
möglich, aus Sicht der Verwaltung aufgrund der zu erwartenden eher geringen
Fußgängerfrequenz aber auch nicht zwingend erforderlich.
Die geringe Fußgängerfrequenz
begründet auch, dass der auf der Ostseite angeordnete Gehweg künftig
ausnahmsweise auch für den Radfahrer freigegeben werden kann. Hier ist die
Anordnung „Gehweg – Radfahrer frei“ vorgesehen.
Zur Durchführung der Maßnahme muss
stark in die Böschungsbereiche eingegriffen werden. Die zur Umsetzung der
Maßnahmen notwendigen Rodungen der hier ehemals vorhandenen 19 Bestandsbäume
wurden innerhalb der Fällperiode bereits vollzogen. Zur Kompensation der
Fällungen in diesem Bereich sind sowohl östlich angrenzend an den Gehweg als
auch auf der Westseite der Straße im Böschungsbereich insgesamt 29 neue
Baumstandorte vorgesehen. Entsprechend ergibt sich bei Umsetzung der Maßnahme
ein deutliches Plus bei der Baumbilanz.
Im Kurvenbereich muss im Rahmen
dieser Maßnahme auch der Anschluss an den am südlichen Gebietsrand bestehenden
Feldweg in Richtung der Gleisanlagen sichergestellt werden. Dieser Weg ist
aufgrund der Vorgaben der DB zur Andienung der Gleisanlagen zwingend zu
erhalten.
In östliche Richtung wird die
künftige öffentliche Erschließung in Form einer Stichstraße mit Wendehammer
fortgeführt. Die Lage der neuen Straße berücksichtigt den Erweiterungsbedarf
der privaten Grundstücksfläche der Fa. Oro-Chemie nach Süden und dient
gleichzeitig der Sicherung der Erschließung der sich in Richtung Süden
anschließenden und derzeit noch freien Grundstücksflächen.
Die Fahrbahnbreite im Bereich der
Stichstraße beträgt 7 m. Nördlich und südlich des eigentlichen Fahrbahnbereichs
ist die Anlage von Längsparkierungsständen mit einer Breite von je 2,5 m sowie
den notwendigen Gehwegbereichen vorgesehen.
Die Straßenraumbreite in diesem
Bereich beträgt somit insgesamt 17 m.
Die Längsparkierungsstände sind
durch neue Baumstandorte gegliedert.
Der Wendehammer ist mit einem
Durchmesser von 25 m auf das größtmögliche Bemessungsfahrzeug ausgelegt. Über
den Wendehammer wird die Andienung der privaten Grundstücksfläche der Fa.
Gienger sichergestellt.
Zur Anbindung an die neue
Erschließung muss die Max-Planck-Strasse um rund 40 m nach Süden verlängert
werden. In diesem Zusammenhang sollen auch hier auf der Ostseite der Straße
Längsparkierungsstände gegliedert mit Baumstandorten hergestellt werden, um das
Angebot öffentlicher Stellplätze im Gewerbegebiet zu ergänzen.
Bestandteil der Straßenbaumaßnahme
ist auch die Herstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. So wird
für den Bereich der Anbindung an die Stammheimer Straße ein Straßenentwässerungskanal erforderlich.
Im Bereich der Stichstraße mit Wendehammer ist die Verlegung der erforderlichen
Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen vorgesehen, die an das bestehende Netz
angeschlossen werden.
Die im Bereich der künftig privaten
südlichen Kreidlerstraße vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen bleiben
erhalten und werden im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens und über
entsprechende privatrechtliche Dienstbarkeiten durch ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht gesichert.
Das vorliegende Erschließungskonzept
schafft die Voraussetzungen für die zur Realisierung des Bauvorhabens Gienger
zwingend erforderliche Entwidmung der im Lageplan blau umrandet dargestellten
Flächen der südlichen Kreidlerstraße, ohne dass es aus verkehrsplanerischer
Sicht zu Einschränkungen des im GEKreidler insgesamt entstehenden Zu- und
Abfahrtsverkehrs kommt.
Seitens der Polizei sowie der
Verkehrsbehörde bestehen gegen die Umsetzung der Konzeption entsprechend keine
Bedenken.
Mit Beschluss des Gemeinderats zur
Umsetzung des Erschließungskonzepts können auch die bereits laufenden
Vertragsverhandlungen mit der Fa. Gienger zum Erwerb dieser „Entwidmungsfläche“
zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierzu
kurzfristig eine separate Sitzungsvorlage vorlegen.
Kosten und Finanzierung
Das mit der Planung beauftragte Büro
ISTW aus Ludwigsburg kalkuliert die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme auf
der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung einschliesslich Nebenkosten auf insgesamt
1.100.000,-- Euro.
Von diesem Betrag entfallen rund
680.000,-- Euro auf die Herstellung der neuen Anbindung zwischen Max-Planck-
und Stammheimer Straße. Der städtische Kostenanteil für die Herstellung der
Stichstraße mit Wendehammer beträgt rund 340.000,-- Euro. Für die Herstellung
des Abwasserkanals fallen weitere Kosten in Höhe von 80.000,-- Euro an, die vom
Eigenbetrieb Stadtentwässerung getragen werden.
Im Haushalt 2013 sind für die
Anbindung des Gewerbegebiets Kreidler an die Stammheimer Straße beim
Fachbereich Tiefbau und Grünflächen auf dem Auftrags-Sachkonto I 5410 0170
560.000.- EUR bereitgestellt. Diese Mittel können bei einer Vergabe vor der
Sommerpause im Jahr 2013 voraussichtlich vollständig abgerufen werden. Zur
Fortführung der ergänzten Maßnahme inklusive der Verlängerung der
Max-Planck-Straße sowie dem Neubau der Stichstraße mit Wendehammer ist im Jahr 2014 entsprechend der
Kalkulation die Bereitstellung weiterer Mittel in Höhe von 460.000.- EUR
erforderlich. Da sich die Vergabe auf das Gesamtvolumen der Maßnahme erstreckt
wird der Beschluss einer Verpflichtungsermächtigung (Verpflichtung zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren) über den genannten Differenzbetrag
in Höhe von 460.000.- EUR auf dem Auftrags-Sachkonto
I 5410 0170 durch den Gemeinderat
erforderlich. Die Deckung dieser Mehrkosten kann über entsprechende
Mehreinnahmen durch Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Kreidler gedeckt
werden. Nach dem aktuellen Stand der Kaufvertragsverhandlungen möchte die Fa.
Gienger weitere Arrondierungsflächen für Bauvorhaben in einer Größenordnung von
ca. 8.300 qm südlich der Max-Planck-Straße erwerben und die Fa. Orochemie hat
ihr Interesse an einer Restfläche von ca. 1.100 qm im nördlichen Bereich der
verlegten Max-Planck-Straße angekündigt. Entsprechende Sitzungsvorlagen werden
von der städtischen Wirtschaftsförderung nach Abschluss der
Kaufvertragsverhandlungen erstellt.
Stand der Baureifmachung und weiteres Vorgehen
Die zur Baureifmachung der Flächen
notwendigen Baumfällungen insbesondere auch im Bereich der Anbindung zur
Stammheimer Straße wurden wie bereits oben erwähnt bis Ende Februar vollständig
vollzogen. In diesem Zusammenhang wurden auch – wo aus artenschutzrechlicher
Sicht möglich – in Abstimmung mit dem Landratsamt Gehölzbestände gerodet.
Im Bereich der ehemaligen
Kleingartenanlage müssen artenschutzrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, da
hier im Rahmen einer Untersuchung u.a. größere Bestände an geschützten
Eidechsen festgestellt wurden. Die Maßnahmen zur Umsiedelung sollen
voraussichtlich bis Juli 2013 abgeschlossen sein. Im Anschluss muss auf der
Grundlage der Hinweise des Regierungspräsidiums Abteilung Denkmalschutz die
Fläche auf mögliche Vorkommen von Bodendenkmalen untersucht werden. Die
erforderlichen Maßnahmen werden von der im Fachbereich 8 angesiedelten unteren
Denkmalschutzbehörde koordiniert. In der Folge müssen die Erdbauarbeiten des
Bauvorhabens Gienger durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst begleitet werden.
Das Bebauungsplanverfahren kann erst
mit vollständiger Umsetzung der notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen
fortgeführt werden. Zielvorstellung ist, den Entwurf des Bebauungsplans in der
letzten Sitzung vor der Sommerpause zu fassen, sodass die Auslegung während der
Sommerpause erfolgen kann. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans soll nach
der Sommerpause gefasst werden.
Da der Bebauungsplan nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist nachfolgend die Genehmigung des
Regierungspräsidiums zwingend erforderlich. Hier erwartet die Verwaltung aber
keine Schwierigkeiten, da auch im FNP der Stadt Stuttgart für diesen Bereich
eine Gewerbefläche dargestellt ist.
Inwiefern dieser Zeitplan
eingehalten werden kann muss zunächst abgewartet werden.
Hier wird es vor dem Hintergrund der
o.a. großen Komplexität und den vielfältigen Abhängigkeiten ganz wesentlich
auch auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie der sich aus
den Themenbereichen „Denkmalschutz“ und „Kampfmittelbeseitigung“ ggf.
ergebenden Erkenntnisse und Notwendigkeiten ankommen.
Was den Straßenbau anbelangt sollen
die Maßnahmen kurzfristig ausgeschrieben, noch vor der Sommerpause vergeben und
voraussichtlich im August / September mit der Umsetzung begonnen werden. Der
genaue Ablauf der Baumaßnahme soll in enger Abstimmung mit der Fa. Gienger
erfolgen um gegenseitige Beeinträchtigungen weitestgehend zu vermeiden.
Mit der Fertigstellung der
Straßenbaumaßnahme ist bis Sommer 2014 zu rechnen, sodass rechtzeitig mit
Inbetriebnahme des Neubaus der Fa. Gienger eine funktionsfähige Anbindung an
das überörtliche Straßennetz zur Verfügung gestellt werden kann.