Vorlage-Nr.:

225a/2013

Az.:

102/KB

Datum:

13.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Vorschlagsliste Schöffenwahl 2013

Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 zu beschließen.

 

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

13.06.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 endet am 31.12.2013.

 

Entsprechend der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und Sozialministeriums über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 müssen die Gemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufstellen. Berücksichtigt werden sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung.

 

Laut Mitteilung des Landgerichts Stuttgart muss die Vorschlagsliste der Stadt Kornwestheim 38 Personen umfassen. In Anlage 2 finden Sie die Voraussetzungen, die man erfüllen sollte, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Die Stadt Kornwestheim hat in der Presse und auf der Internetseite der Stadt dazu aufgerufen, sich als Schöffin bzw. Schöffe zu bewerben. Zudem haben wir die Fraktionen des Gemeinderates gebeten, Vorschläge einzureichen.

 

Die Vorschlagsliste wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06. Juni 2013 nichtöffentlich vorberaten. Am 12. Juni 2013 ist eine weitere Bewerbung eingegangen. Die Vorschlagsliste wurde um Frau Ingrid Macher erweitert.

 

Insgesamt haben sich somit 48 Personen gemeldet. Die Verwaltung hat alle Bewerbungen genau gesichtet und bereits Personen von der Liste gestrichen, die aufgrund Ihres Berufes oder ihres Alters nicht Schöffe sein dürfen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)



Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber.pdf