Betreff:
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Anlage(n):
Mitzeichnung
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2013
Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
Beschlussvorschlag:
Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die
Geschäftsjahre 2014 bis 2018 zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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13.06.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
endet am 31.12.2013.
Entsprechend der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des
Justizministeriums, des Innenministeriums und Sozialministeriums über die
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014
bis 2018 müssen die Gemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen
aufstellen. Berücksichtigt werden sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung
nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung.
Laut Mitteilung des Landgerichts Stuttgart muss die
Vorschlagsliste der Stadt Kornwestheim 38 Personen umfassen. In Anlage 2 finden
Sie die Voraussetzungen, die man erfüllen sollte, um in die Vorschlagsliste
aufgenommen zu werden.
Die Stadt Kornwestheim hat in der Presse und auf der Internetseite
der Stadt dazu aufgerufen, sich als Schöffin bzw. Schöffe zu bewerben. Zudem
haben wir die Fraktionen des Gemeinderates gebeten, Vorschläge einzureichen.
Die Vorschlagsliste wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss am
06. Juni 2013 nichtöffentlich vorberaten. Am 12. Juni 2013 ist eine weitere
Bewerbung eingegangen. Die Vorschlagsliste wurde um Frau Ingrid Macher
erweitert.
Insgesamt
haben sich somit 48 Personen gemeldet. Die Verwaltung hat alle Bewerbungen
genau gesichtet und bereits Personen von der Liste gestrichen, die aufgrund
Ihres Berufes oder ihres Alters nicht Schöffe sein dürfen.