Vorlage-Nr.:

35/2011

Az.:

212 Kornelia Schwind
2 Jo Triller

Datum:

02.02.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

10.02.2011

 

 

Betreff:

Einführung eines neuen EDV-Programms (Nordholz) zur Erfassung der Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1 Kostenüberprüfung

 

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltstruktur wird an das neue EDV Programm angepasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

10.02.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Durch den Programmwechsel im Rechenzentrum Stuttgart werden in den folgenden Jahren auch Programme der Stadtverwaltung Kornwestheim nicht weiter unterstützt, so dass Verwaltungsprozesse zukünftig durch neue Computerprogramme unterstützt werden müssen.

Dies ist auch im Bereich der Kindergartenverwaltung der Fall. Die Stadtverwaltung hat sich dazu seit 2009 verschiedene Programme vorstellen lassen. Aufgrund der guten Anbindung an die KDRS – Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart und das RZRS – Rechenzentrum Region Stuttgart hat sich die Verwaltung für die Einführung des Nordholz-Programms zur Erfassung und Verwaltung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen entschieden. Das Nordholzprogramm wird nach der Erprobungsphase in Stuttgart inzwischen in vielen Kommunen in Baden Württemberg erfolgreich eingeführt und angewandt. Dem KDRS wurden seitens der Stadtverwaltung alle notwendigen Daten übermittelt, damit das Programm entsprechend für Kornwestheim programmiert werden kann.

 

Bisher wurde der Entgeltbetrag für die Kindertagesstätten, der verschiedene Leistungen beinhaltet (Betreuung, Mittagessen), pauschal in der Entgeltordnung ausgewiesen, ohne jeweils einen bestimmten Betrag für das Mittagessen bzw. ermäßigte Mittagessen zu Grunde zu legen. Gegenüber dem alten Programm weist das neue Nordholzprogramm diese Leistungen künftig einzeln aus, was für die Eltern im Hinblick auf Steuererklärung, Kinderbetreuungskosten wichtig und erforderlich ist. Durch die getrennte Ausweisung der Kosten für die Betreuung und des Essens, können die Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

 

Im Gegensatz zu den Kindergartenentgelten, bei denen ein festgelegter Kostensatz für das Essen zum geltenden Betreuungsentgelt additiv hinzugerechnet wurde, treten bei einer Aufschlüsselung des bisherigen Pauschalbetrags für die Leistungen der Kindertagesstätten Unstimmigkeiten bzw. Differenzen auf, wenn die Entgelte für das Essen entsprechend den für die Kindergärten festgelegten  Beträgen herausgerechnet und extra ausgewiesen werden. So kommt es in der jetzigen Entgeltordnung zu unterschiedlichen Gebühren für dieselbe Leistung.

 

Hierzu einige Beispiele in denen die Kosten für Familienpassinhaber höher liegen als die für Familien ohne Familienpass:


Kindertagestätten

Ganztagsbetreuung  2 Tage Kinder 3 – 12 Jahre

Familie mit drei Kindern

 

Betrag

Ohne Ermäßigung

Familienpass

Bisherige Gesamtgebühr

93,00

93,00

Zukünftige Leistungsausweisung in den Bescheiden

 

 

Betreuungskosten

69,00

81,00

Essensgeld

24,00

12,00

Ergibt wieder

93,00

93,00

 

 

 

 

7 Stunden Vormittag (5 Tage)

Familie mit drei Kindern        

 

 

Ohne Ermäßigung

Familienpass

Bisherige Gesamtgebühr

98,00

93,00

Zukünftige Leistungsausweisung in den Bescheiden

 

 

Betreuungskosten

38,00

63,00

Essensgeld

60,00

30,00

Ergibt wieder

98,00

93,00

 

Weitere Beispiele sind darstellbar.

 

Um eine Programmierung der Beiträge vornehmen zu können, muss eine Systematik und damit logischer Aufbau hinterlegt werden. Dies führt auch bei den Eltern zu mehr Kostentransparenz. In Absprache mit der Stadtkasse und der IUK wurde das bestehende Beitragsmodell mit einer Systematik hinterlegt.

 

Die neue Entgeltstruktur sieht für die Tagesstätten folgendes vor:

 

Dies ergibt folgendes Entgeltmodell (Ganztagesbetreuung bis 3 Jahre):

 

Beispielrechnung 1 Kind in der Familie

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

48.-

12.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

165,

0

24

8

197

197

3 Tage

165

48

36

12

261

279

4 Tage

165

96

48

16

325

360

5 Tage

165

144

60

20

389

401

 

Familienpass

 

50% von 165€

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

24.-

6.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

82,50

0

12

8

102,5

122

3 Tage

82,50

24

18

12

136,5

139,50

4 Tage

82,50

48

24

16

170,5

180

5 Tage

82,50

72

30

20

204,5

200,50

 

Der Basisbetrag liegt höher als das Entgelt für zwei Tage, da bei jedem Kind Grundleistungen anfallen. Dabei berücksichtigt sind Leistungen wie z.B. Erfassung, Verwaltung, Elternarbeit,…).

 

Bisher wurden die Anzahl der Kinder bei der Entgeltberechnung berücksichtigt. Dies soll auch zukünftig so beibehalten werden. Die Ermäßigungen schwankten je nach Tarif. Sie sollen wie bisher  festgelegt werden.

 

Die Entgelte betragen bei zwei Kindern ca. 75%

Die Entgelte betragen bei i drei Kindern ca. 55 %.

 

Bei 2 Kindern in der Familie

 

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

32.-

12.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

115

0

24

8

147

145

3 Tage

115

32

36

12

195

203

4 Tage

115

64

48

16

243

260

5 Tage

115

96

60

20

291

290

 

Familienpass

 

 

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

16.-

6.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

67

0

12

8

87

122

3 Tage

67

16

18

12

113

122

4 Tage

67

32

24

16

139

130

5 Tage

67

48

30

20

165

145

 

 

Bei 3 Kindern in der Familie

 

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

16.-

12.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

86

0

24

8

118

122

3 Tage

86

16

36

12

150

151

4 Tage

86

32

48

16

182

192

5 Tage

86

48

60

20

214

214

 

Familienpass

 

 

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Windelgeld/Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

8.-

6.-

4.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

50

0

12

8

70

122

3 Tage

50

8

18

12

88

122

4 Tage

50

16

24

16

106

122

5 Tage

50

24

30

20

124

122

 

 

Der Mindestbetrag ergibt sich aus der Basisgebühr und der entsprechenden Tagesgebühr und liegt bei

 

2 Tagen

70 €,

3 Tage

88 €

4 Tage

106 €

5 Tage

124 €

 

 

Ebenso müssen für die Bereiche

Ganztagesbetreuung 3 – 12  Jahre und

7 Stundenbetreuung bis 3 Jahre sowie

7 Stundenbetreuung 3 – 12 Jahre entsprechende Umstellungen vorgenommen werden.

 

Ganztagesbetreuung 3 – 12  Jahre

 

1 Kind in der Familie

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

45.-

12.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

141

0

24

165

168

3 Tage

141

45

36

222

233

4 Tage

141

90

48

279

301

5 Tage

141

135

60

336

336

 

Familienpass

 

 

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

22,50.-

6.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

70,50

0

12

82,5

93

3 Tage

70,50

22,50

18

111

116,50

4 Tage

70,50

45

24

139,5

150,5

5 Tage

70,50

67,50

30

168

168

 

 

 

Bei 2 Kindern in der Familie

 

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

30.-

12.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

102

0

24

126

127

3 Tage

102

30

36

168

179

4 Tage

102

60

48

210

233

5 Tage

102

90

60

252

255

 

Familienpass

 

 

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

15.-

6.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

52

0

12

64

93

3 Tage

52

15

18

85

93

4 Tage

52

30

24

106

116,5

5 Tage

52

45

30

127

127,5

 

 

 

Bei 3 Kindern in der Familie

 

 

 

Tagesgebühr

Essensgeld/

Tag

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

15.-

12.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

58

0

24

82

93

3 Tage

58

15

36

109

117

4 Tage

58

30

48

136

151

5 Tage

58

45

60

163

163

 

Familienpass

 

 

Tagesgebühr

50%

Essensgeld/

Tag

50%

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr Familienpass

 

 

7,50-

6.-

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisbetrag

2 Tage

39

0

12

51

93

3 Tage

39

7,50

18

64,5

93

4 Tage

39

15

24

78

93

5 Tage

39

22,50

30

91,5

93

 

 

Über 7 Stunden U3 (vor- oder nachmittags) 5 Tage

 

 

 

Betreuungs-gebühr

Essensgeld/

60/30 €

Windel-geld 15 €

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

 

12.-

 

 

 

1 Kind

 

221

60

15

296

299

1 Kinder mit Familienpass

 

103

30

15

148

149,50

2 Kinder

 

144

60

15

219

219

2 Kinder mit Familienpass

 

82

30

15

127

122

3 Kinder

 

82

60

15

157

161

3 Kinder mit Familienpass

 

41

30

15

86

122

 

 

Über 7 Stunden 3 – 6  (vor- oder nachmittags) 5 Tage

 

 

 

Betreuungs-gebühr

Essensgeld/

60/30 €

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

 

 

 

 

1 Kind

 

190

60

250

252

1 Kinder mit Familienpass

 

95

30

125

126

2 Kinder

 

134

60

194

195

2 Kinder mit Familienpass

 

77

30

107

97,5

3 Kinder

 

66

60

126

122

3 Kinder mit Familienpass

 

43

30

73

93

 

Über 7 Stunden 6 - 12  (vormittags) 5 Tage

 

 

 

Betreuungs-gebühr

Essensgeld/

60/30 €

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

 

 

 

 

1 Kind

 

143

60

203

203

1 Kinder mit Familienpass

 

71,5

30

101,5

101,5

2 Kinder

 

94

60

154

154

2 Kinder mit Familienpass

 

49

30

79

93

3 Kinder

 

47

60

107

98

3 Kinder mit Familienpass

 

28,50

30

58,5

93

 

 

Über 7 Stunden 6 – 12  (nachmittags) 5 Tage

 

 

 

Betreuungs-gebühr

Essensgeld/

60/30 €

Gesamt-betrag

Bisherige Gebühr

 

 

 

 

 

 

1 Kind

 

175

60

235

238

1 Kinder mit Familienpass

 

87,5

30

117,5

119

2 Kinder

 

119

60

179

179

2 Kinder mit Familienpass

 

63

30

93

93

3 Kinder

 

57

60

117

117

3 Kinder mit Familienpass

 

35,5

30

65,5

93

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschiedliche Entgeltberechnungen

 

Bisher existieren noch unterschiedliche Entgeltmodelle in Baden und Württemberg.

Die Kirchenleitungen, die Fachverbände in Baden-Württemberg sowie der Gemeindetag und Städtetag haben sich bereits vor einigen Jahren dafür ausgesprochen, die Elternbeiträge künftig einheitlich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zu berechnen.

 

Die Stadt Kornwestheim hatte 1998 eine Mischform aus den zwei Entgeltmodellen gewählt (Vorlage 146/1998) und die Anzahl der Kinder aus einer Familie, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen und eine Sozialstaffelung mit der Berücksichtigung aller Kinder bis

18 Jahren vermischt. Außerdem wurden Ermäßigungen aus sozialen Gründen (Sozial- und Familienpass) in der Entgeltordnung verankert.

 

Das Kornwestheimer Modell kann von den bestehenden Erfassungsprogrammen für Kindertageseinrichtungen nur mit Schwierigkeiten abgebildet werden, es ergeben sich aber, wie oben aufgezeigt, nicht erklärbare finanzielle Unterschiede für gleiche Leistungen.

Es war zudem bereits jetzt für viele Eltern nicht erklärbar, da deren Kinder nacheinander die Einrichtungen besuchten und sie sich benachteiligt fühlen, weil für sie die Kosten (Schule, Kleinkindbetreuung, Tagesmütter etc.) in voller Höhe nacheinander anfallen. Zudem ist die Beitragermäßigung nicht durchgängig für alle Betreuungsleistungen (Kernzeit) eingepflegt. Bisher mussten die Eltern, deren Kinder nicht gleichzeitig im Kindergarten waren, trotz gleichem Einkommen und gleicher Kinderzahl in der Summe deutliche höhere Kindergartenentgelte entrichten, wie Eltern deren Kinder teilweise gleichzeitig den Kindergarten besuchten.

 

Künftig ist allein die Anzahl der Kinder unter 18 Jahre in der Familie maßgebend für die Höhe der Betreuungskosten. Zusätzlich zu den Betreuungskosten werden Kosten für Verpflegung und bei Bedarf Windeln erhoben und ausgewiesen.

Damit können die Eltern auch unproblematisch die Betreuungskosten bei ihrer Steuererklärung nachweisen.

 

Die Teilung von Betreuungsentgelten und der Mittagsversorgung führen zu einer Klarstellung für die Familien, eine Gebührenerhöhung ist damit nicht verbunden. Durch die neue Entgeltsätze kommt es in Einzelbereichen sogar zu Beitragssenkungen. Im Gegenzug sollen die Ermäßigungen für gleichzeitigen Besuch Kindertageseinrichtungen aufgehoben werden. Damit bewegt sich Kornwestheim auch wieder im einheitlichen württembergischen Entgeltmodell.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kostenüberprüfung.pdf Kostenüberprüfung.pdf