Vorlage-Nr.:

234/2013

Az.:

 

Datum:

28.05.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

Donnerstag 06.06.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. Teilflächen der Grundstücke Rangierbahnhof 41, 42, 44

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus. 

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

06.06.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

13.06.2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich einer Teilfläche des Flurstücks 6376/1, Rangierbahnhof 41, 42, 44, und einer Teilfläche des Flurstücks 1004, Rangierbahnhof, von insgesamt ca. 4.015 qm vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Die Teilflächen liegen im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Stadtumbaugebiets  „Südliches Rangierbahnhofgelände“. Nach § 24 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Für die Entscheidung über die Aus- bzw. Nichtübung des Vorkaufsrechts ist der Gemeinderat zuständig, da der Kaufpreis mit 351.400 EUR über der in der Hauptsatzung festgelegten Obergrenze von 250.000 EUR liegt, bis zu dieser der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständig wäre.

 

Im beigefügten Lageplan sind die Teilflächen in roter Farbe dick umrandet dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdfLageplan.pdf