Vorlage-Nr.:

250/2013

Az.:

2/gr

Datum:

05.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

Betreff:

Einführung von Ganztagsschulen in offener Angebotsform in allen vier Grundschulen der Stadt Kornwestheim

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Pädagogisches Konzept GS, Stundenplan Halbtag, Stundenplan GT Klasse 1, Stundenplan GT Klasse 2

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Stadt Kornwestheim beantragt zum 01.11.2013 für alle vier Grundschulen die Einrichtung eines Ganztagsangebots in offener Form.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur ergänzenden Betreuung zu entwickeln.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

27.06.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

11.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produkt

Bezeichnung

2014

I 2110001

Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

 

 

Eine finanzielle Größenordnung  muss für die 4 Monate Ganztagsbetrieb in 2014 noch erhoben werden

-

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Einleitung

Betreuung stellt in Kornwestheim eine Aufgabe dar, die sich nicht weiterhin nur auf die Kindereinrichtungen und zurzeit verstärkt auf den U3-Bereich bezieht. Immer mehr Eltern suchen nach der Kindergartenzeit beginnend mit der Grundschule Möglichkeiten Bildung und Betreuung miteinander zu verbinden. Deutlich wird diese Entwicklung an der enorm gestiegenen Anzahl an Anfragen zur Kernzeitbetreuung (siehe Vorlage). Wenn die Eltern schon im (früh-) kindlichen Alter eine Betreuung nutzen, um die Vereinbarkeit von Beruftätigkeit und Familie zu erreichen, dann  möchten sie meist eine solche verlässliche Betreuung auch im Schulalter. Bislang bestanden lediglich zwei Möglichkeiten, entweder einen der wenigen Hortplätze zu erhalten oder sich in der bis auf 14:00 begrenzten Kernzeitbetreuung einen Platz zu verschaffen. Eine interne Abfrage in den Kindergärten hat ergeben, dass 87 % der Eltern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gern einen Platz in der Ganztagsklasse einer Grundschule hätten. Legt man die Gesamtzahl der in den Kindereinrichtungen betreuten Kinder zu Grunde ergibt sich eine Anzahl von 48 % die sich positiv zur Nutzung eines Ganztagsangebots geäußert haben.

 

Leider gibt es bislang in keiner der vier Grundschulen der Stadt Kornwestheim ein Ganztagsangebot. Das soll sich ändern. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung  haben die Grundschulen ein Konzept entwickelt um ab dem Schuljahr 2014/15 in jeder Schule alternativ Halbtagsklassen als auch Ganztagsklassen anzubieten. Beginnend mit der 1. Klasse dieses Schuljahres soll sukzessive der offene Ganztag in allen Grundschulen den Eltern zur Wahl stehen.

 

 

Gründe für die Ganztagsangebot an Grundschulen

Ein wichtiger Punkt für die Einführung eines Ganztagsangebots im Grundschulbereich ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hier sind besonders die Familien zu sehen, die aus ökonomischen Gründen oder als Alleinerziehende auf ein verlässliches , bedürfnisorientiertes und qualitativ hochwertiges Angebot angewiesen sind. Des Weiteren bietet die Ganztagsschule allen vor allem aber sozial Benachteiligten ein breites Angebot für Bildung und Freizeit, das ihnen sonst in der Form nicht zur Verfügung stehen würde. Außerdem bietet das Ganztagsangebot die Möglichkeit einer qualitativ hochwertigen Betreuung ohne Kosten oder in erweiterter Form (mit Früh- und Spätbetreuung wie im bisherigen Hort) zu geringeren Kosten als bisher.

 

 

Ganztagsschulprogramm des Landes Baden-Württemberg

Für eine Ganztagsschule in offener Angebotsform sieht das Land Baden-Württemberg einen Zeitrahmen von vier Tagen pro Woche mit mindestens sieben Stunden pro Tag vor. Es muss ein dauerhafter Ganztagsbetrieb für mindestens einen Zug gewährleistet sein. Vorgeschrieben ist darüber hinaus die Rhythmisierung des Schulalltags durch eine Entzerrung des Unterrichtsvormittags längere Pausen und späteren Unterrichtsbeginn Die Anmeldung zum Ganztag ist vorgeschrieben und für ein Jahr verbindlich. Der Schulträger ist verpflichtet ein beaufsichtigtes Mittagessen bereitzustellen. Grundschulen erhalten im Ganztagsbetrieb 6 Lehrerwochenstunden und eine Stunde für die Schulleitung pro Ganztagsklasse zusätzlich.

 

Der Antrag auf Bewilligung einer Ganztagsschule in offener Angebotsform wird vom kommunalen Schulträger für das darauf folgende Schuljahr beim Regierungspräsidium bis zum 1. November gestellt. Im Antrag ist darzulegen, dass der Ganztagsbetrieb dauerhaft angelegt ist, die Sach- und Personalkosten für die Betreuung, Mittagsfreizeit und Beaufsichtigung beim Mittagessen vom Schulträger übernommen werden.

 

Außerdem sind:

beizufügen

 

 

Pädagogische Ziele der Ganztagsgrundschulklassen

Das gemeinsame pädagogische Konzept und der abgestimmte Organisationsrahmen sind für alle beteiligten Grundschulen gleich. Spezifische Ausprägungen des Konzepts sind jederzeit möglich und auf die schulische Istlage bezogen. In folgenden Bereichen werden entsprechend ihrer Begabungen, ihrer Verschiedenheit und ihres Entwicklungsstandes die Kinder individuell gefördert und vorhandene Ressourcen gestärkt:

 

 

 

Organisation des Schulalltags

Bei einer offenen Ganztagsgrundschule können die Eltern entscheiden ob ihr Kind in eine Halbtagsklasse oder eine Ganztagsklasse gehen soll. Diese Wahl treffen die Eltern ohne dabei die Befürchtung haben zu müssen, dass die eine oder andere Form irgendwelche Nachteile für ihr Kind mit sich bringt. In beiden Formen werden die im Rahmenlehrplan vorgeschriebenen Inhalte vermittelt – lediglich auf eine andere Art und Weise.

In den Kornwestheimer Schulen wird der Unterricht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Rhythmisierung des Unterrichts in den Ganztagsklassen folgt einem vom Land vorgeschriebenen Ablauf  für Ganztagsunterricht von Anspannung und Entspannung, sehr gut an dem nachstehenden Ablaufplan zu erkennen:

 

Zeiten

Inhalte

07:00 Uhr – 08:30 Uhr

kostenpflichtige Betreuung durch die Stadt Kornwestheim (ergänzend, nicht verpflichtend)

08:30 Uhr – 10:05 Uhr

Unterricht Block I

10:05 Uhr – 10:35 Uhr

Frühstück und Aktivpause im Schulhof

10:35 Uhr – 12:10 Uhr

Unterricht Block II

12:10 Uhr – 12:20 Uhr

Aktivpause im Schulhof

12:20 Uhr – 12:50 Uhr

Mittagessen Jahrgang 1 und 2

12:50 Uhr – 13:10 Uhr

Ruhezeit/Lesezeit

13:10 Uhr – 14:00 Uhr

Kreativzeit/ Bewegung/ Lernzeit/ Übungszeit

14:00 Uhr – 14:45 Uhr

Unterrichtsblock III (2x pro Woche)

14:45 Uhr – 15:30 Uhr

Kurse/ Lernangebote/ Übungszeit/

15:30 Uhr – 17:00 Uhr

kostenpflichtige Betreuung durch die Stadt Kornwestheim (ergänzend, nicht verpflichtend)

 

Die Anmeldung für die Ganztagsklassen erfolgt für ein Schuljahr, genauso wie für die ergänzenden Betreuungsangebote im Früh- und Spätbereich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Schulträger trägt im Rahmen der Einrichtung von Ganztagsschulen die notwendigen Sach- und Personalkosten für den Ganztagsbetrieb auch in der Mittagsfreizeit und beim Mittagessen. Das bedeutet es sind folgende zusätzliche Kosten zu berücksichtigen

 

Personalkosten:

 

Sachkosten:

Neben den Personalkosten entstehen durch die Einführung und Umsetzung von Ganztagsangeboten an Schulen auch zusätzliche Sachkosten, die sich in die Kosten für bauliche Tätigkeiten, Anschaffungs- und Verbrauchskosten aufteilen lassen

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die Betreuungsformen von Grundschulkindern

Die Einführung von Ganztagsklassen wird Auswirkungen auf das Betreuungsangebot der Kinder ab 6 Jahren haben. Bislang standen neben dem Hortangebot, dass die Möglichkeit zur Betreuung bis 17:00 Uhr bot lediglich die Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr zur Verfügung. Beide Formen werden neben dem Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen weiterhin existieren. Die Kernzeitbetreuung wird so lange es Halbtagsklassen gibt weiterhin kostenpflichtig angeboten und steht damit in Konkurrenz zum Ganztagsangebot, dass bis 15:30 Uhr kostenfrei zur Verfügung steht. Der Hort wird mit zunehmendem Ganztag abgebaut, was bedeutet in voraussichtlich 5 Jahren existiert dieses Angebot nicht mehr. Da die Ganztagsklassen an vier Tagen in der Woche um 15:30 enden wird eine ergänzende Betreuung an den Schulen bis 17:00 organisiert. Das gleiche gilt sowohl  für den Frühbereich von 7:00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn. Und auch der Freitag wird für die Ganztagskinder ergänzend wie im Hort üblich abgedeckt.

 

 

Ergänzende Betreuungsangebote

Der Schulträger ist wie bereits erwähnt im Rahmen des Ganztagsangebots der Schulen schwerpunktmäßig, personell und sachlich verbindlich, für die Gestaltung der Mittagszeit verantwortlich. Darüber hinaus wird Kornwestheim die oben erwähnten Früh- und Spätbetreuung anbieten. Diese Leistungen sind für die Eltern kostenpflichtig. Die bislang gut genutzte Kernzeitbetreuung wird bezüglich ihres Angebots und ihrer Kosten wie gehabt bestehen bleiben. Bei der Ergänzung zu den Ganztagsangeboten denkt die Verwaltung über von den Eltern wählbare Module nach. So könnten die Eltern das Frühmodul unabhängig vom Spätmodul und Ferienmodul wählen. Es ist, wie in der Kernzeitbetreuung, an eine monatliche Abbuchung (für 11 Monate pro Jahr) gedacht, bei der nach dem jetzigen Stand die Kosten pro Kind/Modul/Monat bei ca. 35 € - 40 € liegen dürften. Die schulische Ergänzungsbetreuung wird analog zur Anmeldung im Kindergartenbereich auch durch eine Zentralanmeldung organisiert.

 

 

Stellungnahme der Stadtkämmerei:

 

Aus Sicht der Stadtkämmerei ist eine abschließende Beurteilung dieser Vorlage derzeit sehr schwierig, da die finanziellen Auswirkungen momentan noch nicht beziffert sind. Insbeson­dere jedoch die Ausführungen zu den notwendigen Bauinvestitionen betrachtet die Stadtkämmerei rein aus finanzieller Sicht als äußerst bedenklich, da diese geforderten Maßnahmen bisher in keinerlei Hinsicht in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2016 enthalten sind. Die bisherige Finanzplanung zum Haushaltsplan 2013 mit Ausblick bis auf das Jahr 2016 lässt bereits ohne diese neuen und zusätzlichen Investitionen erkennen, dass die Stadt enorme Anstrengungen unternehmen muss, um den gesetzlich geforderten Ausgleich des Ergebnis­haushaushalts zu stemmen, an dem letztlich ersichtlich ist, ob die Stadt Korn­westheim finanziell nachhaltig agiert und dazu im Stande ist, die laufenden Aufwendungen inklusive Abschreibungen für die Abnutzung des geschaffenen Vermögens durch laufende Erträge zu decken. Darüber hinaus werden auch die liquiden Mittel im Finanzhaushalt im Laufe der nächsten Jahre aufgebraucht sein, so dass umfangreiche zusätzliche Investitionen voraus­sichtlich nur durch die Anspruchnahme von Krediten möglich sein werden. Die Aufnahme von neuen Krediten bei gleichzeitig nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalten wird zu erheblichen Problemen, auch bei der Genehmigung von Haushaltsplänen durch die Rechtsaufsicht führen, weshalb die Stadt in einer solchen Situation nicht um die Erhöhung von Steuern als wichtigste Einnahmequelle einer Kommune umhinkommen wird.

 

Die Stadtkämmerei schlägt deshalb bei gleichzeitiger Anerkennung der Wichtigkeit von Investitionen in die Bildung und (staatliche) Betreuung des Nachwuchses vor, sämtliche Entscheidungen unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen und den Schulen keinen Blankoscheck zur Erweiterung um jeweils 5-7 Klassenräume zu geben. Darüber hinaus sollte parallel zum Ausbau der Ganztagesbetreuung geprüft werden, inwieweit bestehende Angebote im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung zurückgeführt werden können, um kostenintensive Parallelstrukturen zu vermeiden. Des Weiteren sollte man bei der Ausgestaltung der Ganztagesangebote auf bestehende Infrastruktureinrichtungen in Kornwestheim zurückgreifen. Dies können sowohl kommunale Angebote wie die neue und hervorragend ausgestattete Stadtbücherei, die Kindersportschule und die Ravensburger Kinderwelt sein als auch die Kooperation mit Vereinen, die bereits heute ein ausgezeich­netes Angebot für Kinder und Jugendliche bereitstellen, bei dem es nicht nur um die sportliche Entwicklung geht, sondern auch um die Ausbildung von sozialen Kompetenzen.

 

Letztlich wird der finanzielle Rahmen von kommunalen Bildungseinrichtungen und neuen Investitionen auch von entsprechenden Fördermitteln des Landes abhängig sein. Hier gilt es abzuwarten, ob entsprechende Förderprogramme zum Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen aufgelegt bzw. die bestehenden allgemeinen Schulbaufördermittel ent­sprechend aufgestockt werden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Pädagog Konzeption GS.doc - Pädagog Konzeption GS.doc Stundenplan Halbtag.doc - Stundenplan Halbtag.doc Stundenplan GT Klasse 1.doc - Stundenplan GT Klasse 1.doc Stundenplan GT Klasse 2.doc - Stundenplan GT Klasse 2.doc