Betreff:
Einführung von Ganztagsschulen in offener Angebotsform in
allen vier Grundschulen der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Pädagogisches Konzept GS, Stundenplan Halbtag, Stundenplan GT
Klasse 1, Stundenplan GT Klasse 2
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadt Kornwestheim beantragt zum 01.11.2013 für alle vier Grundschulen die
Einrichtung eines Ganztagsangebots in offener Form.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur ergänzenden Betreuung zu entwickeln.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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27.06.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
HHJ
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Produkt
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Bezeichnung
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2014
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I
2110001
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Bereitstellung
und Betrieb von Grundschulen
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Sachkonto
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Bezeichnung
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Erläuterung
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Plan
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Betrag
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Eine
finanzielle Größenordnung muss für die
4 Monate Ganztagsbetrieb in 2014 noch erhoben werden
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-
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Einleitung
Betreuung stellt in Kornwestheim
eine Aufgabe dar, die sich nicht weiterhin nur auf die Kindereinrichtungen und
zurzeit verstärkt auf den U3-Bereich bezieht. Immer mehr Eltern suchen nach der
Kindergartenzeit beginnend mit der Grundschule Möglichkeiten Bildung und
Betreuung miteinander zu verbinden. Deutlich wird diese Entwicklung an der
enorm gestiegenen Anzahl an Anfragen zur Kernzeitbetreuung (siehe Vorlage). Wenn
die Eltern schon im (früh-) kindlichen Alter eine Betreuung nutzen, um die
Vereinbarkeit von Beruftätigkeit und Familie zu erreichen, dann möchten sie meist eine solche verlässliche
Betreuung auch im Schulalter. Bislang bestanden lediglich zwei Möglichkeiten,
entweder einen der wenigen Hortplätze zu erhalten oder sich in der bis auf
14:00 begrenzten Kernzeitbetreuung einen Platz zu verschaffen. Eine interne
Abfrage in den Kindergärten hat ergeben, dass 87 % der Eltern, die sich an der
Umfrage beteiligt haben, gern einen Platz in der Ganztagsklasse einer
Grundschule hätten. Legt man die Gesamtzahl der in den Kindereinrichtungen
betreuten Kinder zu Grunde ergibt sich eine Anzahl von 48 % die sich positiv
zur Nutzung eines Ganztagsangebots geäußert haben.
Leider gibt es bislang in keiner der
vier Grundschulen der Stadt Kornwestheim ein Ganztagsangebot. Das soll sich
ändern. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung
haben die Grundschulen ein Konzept entwickelt um ab dem Schuljahr
2014/15 in jeder Schule alternativ Halbtagsklassen als auch Ganztagsklassen
anzubieten. Beginnend mit der 1. Klasse dieses Schuljahres soll sukzessive der
offene Ganztag in allen Grundschulen den Eltern zur Wahl stehen.
Gründe für die Ganztagsangebot an Grundschulen
Ein wichtiger Punkt für die
Einführung eines Ganztagsangebots im Grundschulbereich ist die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, hier sind besonders die Familien zu sehen, die aus
ökonomischen Gründen oder als Alleinerziehende auf ein verlässliches ,
bedürfnisorientiertes und qualitativ hochwertiges Angebot angewiesen sind. Des
Weiteren bietet die Ganztagsschule allen vor allem aber sozial Benachteiligten
ein breites Angebot für Bildung und Freizeit, das ihnen sonst in der Form nicht
zur Verfügung stehen würde. Außerdem bietet das Ganztagsangebot die Möglichkeit
einer qualitativ hochwertigen Betreuung ohne Kosten oder in erweiterter Form
(mit Früh- und Spätbetreuung wie im bisherigen Hort) zu geringeren Kosten als
bisher.
Ganztagsschulprogramm des Landes Baden-Württemberg
Für eine Ganztagsschule in offener
Angebotsform sieht das Land Baden-Württemberg einen Zeitrahmen von vier Tagen
pro Woche mit mindestens sieben Stunden pro Tag vor. Es muss ein dauerhafter
Ganztagsbetrieb für mindestens einen Zug gewährleistet sein. Vorgeschrieben ist
darüber hinaus die Rhythmisierung des Schulalltags durch eine Entzerrung des
Unterrichtsvormittags längere Pausen und späteren Unterrichtsbeginn Die
Anmeldung zum Ganztag ist vorgeschrieben und für ein Jahr verbindlich. Der
Schulträger ist verpflichtet ein beaufsichtigtes Mittagessen bereitzustellen.
Grundschulen erhalten im Ganztagsbetrieb 6 Lehrerwochenstunden und eine Stunde
für die Schulleitung pro Ganztagsklasse zusätzlich.
Der Antrag auf Bewilligung einer
Ganztagsschule in offener Angebotsform wird vom kommunalen Schulträger für das
darauf folgende Schuljahr beim Regierungspräsidium bis zum 1. November
gestellt. Im Antrag ist darzulegen, dass der Ganztagsbetrieb dauerhaft angelegt
ist, die Sach- und Personalkosten für die Betreuung, Mittagsfreizeit und
Beaufsichtigung beim Mittagessen vom Schulträger übernommen werden.
Außerdem sind:
- das pädagogische Ganztagskonzept inklusive
exemplarischer Stundenplan Zustimmung der schulischen Gremien,
- Angabe der teilnehmenden Klassen und Schülerzahl,
- Stellungnahme des Schulamts,
- Stellungnahme des Regierungspräsidenten,
- Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung des Ganztags
beizufügen
Pädagogische Ziele der Ganztagsgrundschulklassen
Das gemeinsame pädagogische Konzept
und der abgestimmte Organisationsrahmen sind für alle beteiligten Grundschulen
gleich. Spezifische Ausprägungen des Konzepts sind jederzeit möglich und auf
die schulische Istlage bezogen. In folgenden Bereichen werden entsprechend
ihrer Begabungen, ihrer Verschiedenheit und ihres Entwicklungsstandes die
Kinder individuell gefördert und vorhandene Ressourcen gestärkt:
- Individuelle Förderung der Kinder durch
ressourcengesteuertes, selbstorganisiertes, selbstverantwortliches und
lerntypenorientiertes Lernen
- Ausbildung und Entwicklung eines breiten Methodenrepertoires
(Methodentraining)
- Entwicklung von Sozialkompetenzen zur intensiven
Teilhabe an Bildungsprozessen wie Empathie, Kommunikations- und
Kooperationsfähigkeit, Umgang mit Konflikten, Ärger und Wut.
- Unterstützung von sinnvollen Freizeitaktivitäten, die
direkt für den privaten Bereich nutzbar und sinnvoll sind
Organisation des Schulalltags
Bei einer offenen
Ganztagsgrundschule können die Eltern entscheiden ob ihr Kind in eine
Halbtagsklasse oder eine Ganztagsklasse gehen soll. Diese Wahl treffen die
Eltern ohne dabei die Befürchtung haben zu müssen, dass die eine oder andere
Form irgendwelche Nachteile für ihr Kind mit sich bringt. In beiden Formen
werden die im Rahmenlehrplan vorgeschriebenen Inhalte vermittelt – lediglich
auf eine andere Art und Weise.
In den Kornwestheimer Schulen wird
der Unterricht:
- in der Halbtagsklasse an fünf Tagen der Woche um 8:30
Uhr beginnen und spätestens um 13:00 enden. Eine ergänzende
Kernzeitbetreuung kann für die Früh- und Spätbetreuung (von 7:00 bis 8:30
Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr) kostenpflichtig bei der Stadt
Kornwestheim dazugebucht werden,
- in der Ganztagsklasse findet der Unterricht an vier
Tagen von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
statt, freitags endet der Unterricht um 13:00 Uhr. Eine zusätzliche
Betreuungszeit kann auch hier von der Stadt Kornwestheim kostenpflichtig
dazu gebucht werden: Die Frühbetreuung umfasst auch hier die Zeit von 7:00
bis 8:30 Uhr die Spätbetreuung beginnt um 15:30 und endet um 17:00 Uhr.
Die Rhythmisierung des Unterrichts
in den Ganztagsklassen folgt einem vom Land vorgeschriebenen Ablauf für Ganztagsunterricht von Anspannung und
Entspannung, sehr gut an dem nachstehenden Ablaufplan zu erkennen:
Zeiten
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Inhalte
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07:00 Uhr – 08:30 Uhr
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kostenpflichtige Betreuung durch
die Stadt Kornwestheim (ergänzend, nicht verpflichtend)
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08:30 Uhr – 10:05 Uhr
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Unterricht Block I
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10:05 Uhr – 10:35 Uhr
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Frühstück und Aktivpause im
Schulhof
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10:35 Uhr – 12:10 Uhr
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Unterricht Block II
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12:10 Uhr – 12:20 Uhr
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Aktivpause im Schulhof
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12:20 Uhr – 12:50 Uhr
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Mittagessen Jahrgang 1 und 2
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12:50 Uhr – 13:10 Uhr
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Ruhezeit/Lesezeit
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13:10 Uhr – 14:00 Uhr
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Kreativzeit/ Bewegung/ Lernzeit/
Übungszeit
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14:00 Uhr – 14:45 Uhr
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Unterrichtsblock III (2x pro
Woche)
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14:45 Uhr – 15:30 Uhr
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Kurse/ Lernangebote/ Übungszeit/
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15:30 Uhr – 17:00 Uhr
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kostenpflichtige Betreuung durch
die Stadt Kornwestheim (ergänzend, nicht verpflichtend)
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Die Anmeldung für die
Ganztagsklassen erfolgt für ein Schuljahr, genauso wie für die ergänzenden Betreuungsangebote
im Früh- und Spätbereich.
Finanzielle Auswirkungen
Der Schulträger trägt im Rahmen der
Einrichtung von Ganztagsschulen die notwendigen Sach- und Personalkosten für
den Ganztagsbetrieb auch in der Mittagsfreizeit und beim Mittagessen. Das
bedeutet es sind folgende zusätzliche Kosten zu berücksichtigen
Personalkosten:
- Im Rahmen der ca. einstündigen Mittagszeit hat der
Schulträger die Kosten für das Betreuungs- und Küchenpersonal
aufzubringen.
- Die Sekretariatsstunden müssen beim Ganztagesbetrieb
den Unterrichtszeiten angepasst werden. Das bedeutet eine Erhöhung der
Stundenanzahl für die schulischen Sekretärinnen.
- Es bleibt zu eruieren, ob auch die Stundenanzahl der
Hausmeister und des Reinigungsdienstes zu erhöhen sind.
- Ebenso wäre es wünschenswert die Aufenthaltszeit der
Schulsozialarbeit den zeitlichen Gegebenheiten des Ganztages anzupassen
und zu erhöhen
Sachkosten:
Neben den Personalkosten entstehen
durch die Einführung und Umsetzung von Ganztagsangeboten an Schulen auch
zusätzliche Sachkosten, die sich in die Kosten für bauliche Tätigkeiten,
Anschaffungs- und Verbrauchskosten aufteilen lassen
- (Um)Baukosten
Hier ist in erster Linie mit baulichen Investitionen zu rechnen, fehlende
Mensen sind zu errichten, und im Laufe des vollständigen Aufbaus des
Ganztages ist je Schule mit der Ergänzung von 5-7 Ganztagsräumen zu
rechnen. An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass sehr unterschiedliche
räumliche Bedingungen an den Schulen herrschen. Ist die Schillerschule im
ersten Jahr noch in der Lage mit den vorhandenen Räumen zurecht zu kommen
(was für das Schuljahr 2015/16 dann schon nicht mehr zutrifft), wird die
Einführung des Ganztages in der Bolzschule vom Beginn an von der Schaffung
von Räumlichkeiten abhängig sein.
Welche Maßnahmen in welcher Schule sinnvoll sind und welche anderen
Räumlichkeiten in Kornwestheim genutzt werden könnten muss im Laufe des
nächsten Jahres fachmännisch geprüft werden.
- Anschaffungskosten
Neben der Anschaffung von Möbeln für die ergänzenden
Ganztagsräumlichkeiten muss auch eine Grundausstattung an Gerätschaften,
Spielen, vielleicht Instrumenten berücksichtigt werden. Eine solche
Grundausstattung lässt sich mit ca. 100€ pro Kind im ersten Ganztagsjahr
veranschlagen.
- Verbrauchskosten
Darüber hinaus steigen im Ganztagsbetrieb die Kosten für
Verbrauchsmaterialien an. Hierbei kann man von einem ergänzenden
Jahresansatz von 30 € pro Kind ausgehen.
Auswirkungen auf die Betreuungsformen von Grundschulkindern
Die Einführung von Ganztagsklassen
wird Auswirkungen auf das Betreuungsangebot der Kinder ab 6 Jahren haben.
Bislang standen neben dem Hortangebot, dass die Möglichkeit zur Betreuung bis
17:00 Uhr bot lediglich die Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr zur Verfügung.
Beide Formen werden neben dem Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen
weiterhin existieren. Die Kernzeitbetreuung wird so lange es Halbtagsklassen
gibt weiterhin kostenpflichtig angeboten und steht damit in Konkurrenz zum
Ganztagsangebot, dass bis 15:30 Uhr kostenfrei zur Verfügung steht. Der Hort
wird mit zunehmendem Ganztag abgebaut, was bedeutet in voraussichtlich 5 Jahren
existiert dieses Angebot nicht mehr. Da die Ganztagsklassen an vier Tagen in
der Woche um 15:30 enden wird eine ergänzende Betreuung an den Schulen bis
17:00 organisiert. Das gleiche gilt sowohl
für den Frühbereich von 7:00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn. Und auch der
Freitag wird für die Ganztagskinder ergänzend wie im Hort üblich abgedeckt.
Ergänzende Betreuungsangebote
Der Schulträger ist wie bereits
erwähnt im Rahmen des Ganztagsangebots der Schulen schwerpunktmäßig, personell
und sachlich verbindlich, für die Gestaltung der Mittagszeit verantwortlich.
Darüber hinaus wird Kornwestheim die oben erwähnten Früh- und Spätbetreuung
anbieten. Diese Leistungen sind für die Eltern kostenpflichtig. Die bislang gut
genutzte Kernzeitbetreuung wird bezüglich ihres Angebots und ihrer Kosten wie
gehabt bestehen bleiben. Bei der Ergänzung zu den Ganztagsangeboten denkt die
Verwaltung über von den Eltern wählbare Module nach. So könnten die Eltern das
Frühmodul unabhängig vom Spätmodul und Ferienmodul wählen. Es ist, wie in der
Kernzeitbetreuung, an eine monatliche Abbuchung (für 11 Monate pro Jahr)
gedacht, bei der nach dem jetzigen Stand die Kosten pro Kind/Modul/Monat bei
ca. 35 € - 40 € liegen dürften. Die schulische Ergänzungsbetreuung wird analog
zur Anmeldung im Kindergartenbereich auch durch eine Zentralanmeldung
organisiert.
Stellungnahme der Stadtkämmerei:
Aus Sicht der Stadtkämmerei ist eine
abschließende Beurteilung dieser Vorlage derzeit sehr schwierig, da die
finanziellen Auswirkungen momentan noch nicht beziffert sind. Insbesondere
jedoch die Ausführungen zu den notwendigen Bauinvestitionen betrachtet die
Stadtkämmerei rein aus finanzieller Sicht als äußerst bedenklich, da diese
geforderten Maßnahmen bisher in keinerlei Hinsicht in der mittelfristigen
Finanzplanung bis zum Jahr 2016 enthalten sind. Die bisherige Finanzplanung zum
Haushaltsplan 2013 mit Ausblick bis auf das Jahr 2016 lässt bereits ohne diese
neuen und zusätzlichen Investitionen erkennen, dass die Stadt enorme
Anstrengungen unternehmen muss, um den gesetzlich geforderten Ausgleich des
Ergebnishaushaushalts zu stemmen, an dem letztlich ersichtlich ist, ob die
Stadt Kornwestheim finanziell nachhaltig agiert und dazu im Stande ist, die
laufenden Aufwendungen inklusive Abschreibungen für die Abnutzung des
geschaffenen Vermögens durch laufende Erträge zu decken. Darüber hinaus werden
auch die liquiden Mittel im Finanzhaushalt im Laufe der nächsten Jahre
aufgebraucht sein, so dass umfangreiche zusätzliche Investitionen voraussichtlich
nur durch die Anspruchnahme von Krediten möglich sein werden. Die Aufnahme von
neuen Krediten bei gleichzeitig nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalten wird zu
erheblichen Problemen, auch bei der Genehmigung von Haushaltsplänen durch die
Rechtsaufsicht führen, weshalb die Stadt in einer solchen Situation nicht um
die Erhöhung von Steuern als wichtigste Einnahmequelle einer Kommune
umhinkommen wird.
Die Stadtkämmerei schlägt deshalb
bei gleichzeitiger Anerkennung der Wichtigkeit von Investitionen in die Bildung
und (staatliche) Betreuung des Nachwuchses vor, sämtliche Entscheidungen unter
Finanzierungsvorbehalt zu stellen und den Schulen keinen Blankoscheck zur
Erweiterung um jeweils 5-7 Klassenräume zu geben. Darüber hinaus sollte
parallel zum Ausbau der Ganztagesbetreuung geprüft werden, inwieweit bestehende
Angebote im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung zurückgeführt werden
können, um kostenintensive Parallelstrukturen zu vermeiden. Des Weiteren sollte
man bei der Ausgestaltung der Ganztagesangebote auf bestehende
Infrastruktureinrichtungen in Kornwestheim zurückgreifen. Dies können sowohl
kommunale Angebote wie die neue und hervorragend ausgestattete Stadtbücherei,
die Kindersportschule und die Ravensburger Kinderwelt sein als auch die
Kooperation mit Vereinen, die bereits heute ein ausgezeichnetes Angebot für
Kinder und Jugendliche bereitstellen, bei dem es nicht nur um die sportliche
Entwicklung geht, sondern auch um die Ausbildung von sozialen Kompetenzen.
Letztlich wird der finanzielle
Rahmen von kommunalen Bildungseinrichtungen und neuen Investitionen auch von
entsprechenden Fördermitteln des Landes abhängig sein. Hier gilt es abzuwarten,
ob entsprechende Förderprogramme zum Ausbau der Ganztagesbetreuung an
Grundschulen aufgelegt bzw. die bestehenden allgemeinen Schulbaufördermittel
entsprechend aufgestockt werden.