Vorlage-Nr.:

227/2010

Az.:

6/Ulrike Heckel

Datum:

09.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

17.06.2010

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bezügl. des Grundstücks Jahnstraße 50, Flst. 4989/2.

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

17.06.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Jahnstraße 50, Flst. Nr. 4989/2 vorgelegt worden, mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Das Anwesen Jahnstraße 50 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Soziale Stadt - Weststadt". Gemäß § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Nach § 10 Nr. 5 a der Hauptsatzung ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss für Entscheidungen über die Ausübung bzw. Nichtausübung eines Vorkaufsrechts zuständig.

Nach der dem Voruntersuchungsbericht zur Sanierung zugrunde liegenden städtebaulichen Konzeption ("Vision Weststadt") ist auf dem mit einem Wohnhaus überbauten oben genannten Grundstück keine anderweitige Nutzung für öffentliche Zwecke vorgesehen.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)