Vorlage-Nr.:

193/2010

Az.:

2 / Michaela Ruof

Datum:

10.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

10.06.2010

 

 

Betreff:

Erhöhung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Der vorgeschlagenen Erhöhung der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Kornwestheim zum 1.10.2010 zuzustimmen.

2.       Den redaktionellen Änderungen in der Musikschulordnung zuzustimmen.
(Inkrafttreten zum 1.10.2010)

3.       Im Fach Schlagzeug eine TVöD-Stelle einzurichten, mit gleichzeitiger Aufnahme in den Stellenplan des Haushaltsplanes 2011.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

 

öffentlich

10.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

1.3330.1100; 3.3300.4140

 

 

Personalkosten für eine halbe Stelle TVöD ca. 21.600 Euro jährlich.

Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Musikschulentgelte können ab dem kommenden Musikschuljahr 2010/2011 Mehreinnahmen erzielt werden. Diese Mehrreinnahmen sichern für die nächsten Jahre den Grundsatzbeschluss, dass der Elternanteil der Musikschulgebühren 50 % betragen soll.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Erhöhung Entgeltordnung

 

Die letzte Entgelterhöhung der Kornwestheimer Musikschule wurde zum
1. Oktober 2005 eingeführt. Die Musikschule hatte damals 924 Schüler und
40 Lehrkräfte (Stand 17.10.2005). Seit dem Jahr 2005 gilt der Grundsatzbeschluss, dass ein Kostendeckungsgrad von 50 % über die Musikschulentgelte erwirtschaftet werden muss.

 

Im Jahr 2005 wurde unter anderem das Entgelt für die Klavierschüler angepasst, da der Zuschussbedarf für Einzelunterricht immer am höchsten ist und im Fach Klavier kein Gruppenunterricht angeboten werden kann. Zum damaligen Zeitpunkt hat die Zahl der Klavierschüler stets zugenommen.

 

Aktuell besuchen 1117 Schüler die Kornwestheim Musikschule und die Zahl der Lehrkräfte hat sich von 40 auf 46 erhöht. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Musikschüler in den vergangenen Jahren sich ständig erhöht hat, da dies anderer-seits auch die Qualität der Musikschule widerspiegelt. Partiell geht die Erhöhung der Schüler auf die in den vergangenen Jahren eingegangenen Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen (zum Beispiel „So klingt Kornwestheim“) zurück.

Durch den Anstieg der Lehrkräfte haben sich in den vergangen Jahren die Personalausgaben laufend erhöht. Im Jahr 2009 betrugen die Personalausgaben 924.128,00 Euro(im Vergleich Jahr 2005: 779.440,00 Euro).

 

Damit für die kommenden Jahre der Kostendeckungsgrad von 50 % weiter gesichert bleibt hat der Musikschulbeirat in seiner Sitzung am 5.5.2010 einer Entgelterhöhung zugestimmt. Unter anderem kann durch die Entgelterhöhung der steigende Personalkostenbedarf gedeckt werden.

 

Die Veränderungen der Musikschulentgelte sind im Einzelnen ersichtlich. (Siehe Anhang Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Kornwestheim, Gegenüberstellung aktuelle Gebühren / vorgeschlagene Erhöhung zum 01.10.2010).

 

Nach positiver Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 10. Juni 2010 werden die Musikschüler über die Erhöhung der Entgelte informiert. Die Verwaltung schlägt vor, eine Sonderkündigungsfrist bis zum 16. Juli 2010 anzubieten.

Normalerweise sind Kündigungen zum 30. September bis zum 30. Juni schriftlich dem Sekretariat anzuzeigen (§ 8, Ziffer 4 Musikschulordnung).

 

 

 

Redaktionelle Änderungen Musikschulordnung

 

Parallel zur  Erhöhung der Entgeltordnung werden in der Musikschulordnung folgende redaktionelle Änderungen aufgenommen. Die Änderungen treten zum neuen Musikschuljahr, zum 1. Oktober 2010 in Kraft.

 

 

§ 2 Musikschulbeirat, Ziffer 1

- der Oberbürgermeisterin (Vorsitzende) anstelle dem Oberbürgermeister

 

§ 8 Anmeldung, Abmeldung, Ausschluss
In § 8 wird eine Passus für Ummeldungen ergänzt. Somit sind die Regelungen für Ummeldungen festgeschrieben.

 

Ergänzt wird der Passus als Ziffer 7:

„Ummeldungen (andere Lehrkraft / anderes Fach) sind zum 31. März und zum 30. September möglich. Die Ummeldungen sind spätestens drei Monate vorher dem Sekretariat der Musikschule schriftlich anzuzeigen.

 

Die weiteren Ziffern werden in der Nummerierung entsprechend angepasst.

 

 

 

Einrichtung einer TVöD-Stelle im Fach Schlagzeug

 

Das Fach Schlagzeug hat derzeit 51 Belegungen. Zusätzlich stehen bereits einige Schüler auf der Warteliste für das Fach Schlagzeug.

 

Die Lehrkräfte der Musikschule sind sowohl nach TVöD beschäftigt (aktuell 16 Lehrkräfte) und als Honorarkräfte eingestellt. Bei den Honorarkräften berechnet sich das Honorar nach den monatlichen Stundendeputaten. Für die Verwaltung bringt die Einstellung von Honorarkräften den Vorteil, dass sich der zeitliche Einsatz und die Bezahlung der Kräfte nach den Stundendeputaten richtet und somit eine gewisse Anpassung an die Nachfrage eines Unterrichtsfaches vorhanden ist. Dagegen sind die TVöD-Kräfte fest bei der Stadt als Mitarbeiter angestellt und die Zahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach dem vertraglichen Beschäftigungsumfang.

 

Im Bereich der Honorarkräfte sind aufgrund der Deputats-Veränderungen und einer kurzen Kündigungszeit häufigere Stellenwechsel zu verzeichnen. Aufgrund der kurzen Kündigungszeit hat die Musikschule folglich schnell mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger / einer geeigneten Nachfolgerin zu beginnen. Eine nahtlose Besetzung gelingt jedoch in den seltensten Fällen, so dass Unterrichtsstunden übergangsweise auf andere Lehrkräfte verteilt oder ausfallen müssen.

Für die Musikschule ist es daher vorteilhaft, wenn in den Fächern mit großer Nachfrage eine TVöD-Kraft angestellt ist. Diese Kraft kann bereits einen großen Stundenanteil abdecken und bringt aufgrund der Festanstellung eine gewisse „konstante“ in den „Mitarbeiterstamm“.

 

Im Fach Schlagzeug sind aktuell nur Honorarkräfte tätig. Das Musikschuldirektorium schlägt im Einvernehmen mit dem Musikschulbeirat und der Verwaltung vor, im nächsten Haushaltsjahr im Stellenplan eine Stelle für das Fach Schlagzeug als TVöD Stelle, Entgeltgruppe 9, einzurichten.

 

Die Personalkosten für eine halbe Stelle betragen jährlich ca. 21.600 Euro.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Neufassung der Musikschulordnung zum 1.10.2010.docEntgeltordnung BeratungNeufassung2010.DOC