Betreff:
Erhöhung
der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Der vorgeschlagenen Erhöhung der
Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Kornwestheim zum 1.10.2010
zuzustimmen.
2.
Den redaktionellen Änderungen in der
Musikschulordnung zuzustimmen.
(Inkrafttreten zum 1.10.2010)
3.
Im Fach Schlagzeug eine TVöD-Stelle einzurichten, mit gleichzeitiger Aufnahme in
den Stellenplan des Haushaltsplanes 2011.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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öffentlich
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10.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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1.3330.1100;
3.3300.4140
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Personalkosten für
eine halbe Stelle TVöD ca. 21.600 Euro jährlich.
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Durch die
vorgeschlagene Erhöhung der Musikschulentgelte können ab dem kommenden Musikschuljahr
2010/2011 Mehreinnahmen erzielt werden. Diese Mehrreinnahmen sichern für die
nächsten Jahre den Grundsatzbeschluss, dass der Elternanteil der
Musikschulgebühren 50 % betragen soll.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Erhöhung Entgeltordnung
Die letzte Entgelterhöhung der Kornwestheimer
Musikschule wurde zum
1. Oktober 2005 eingeführt. Die Musikschule hatte damals 924 Schüler und
40 Lehrkräfte (Stand 17.10.2005). Seit dem Jahr 2005 gilt der
Grundsatzbeschluss, dass ein Kostendeckungsgrad von 50 % über die
Musikschulentgelte erwirtschaftet werden muss.
Im Jahr 2005 wurde unter anderem das Entgelt für die
Klavierschüler angepasst, da der Zuschussbedarf für Einzelunterricht immer am
höchsten ist und im Fach Klavier kein Gruppenunterricht angeboten werden kann.
Zum damaligen Zeitpunkt hat die Zahl der Klavierschüler stets zugenommen.
Aktuell besuchen 1117 Schüler die Kornwestheim
Musikschule und die Zahl der Lehrkräfte hat sich von 40 auf 46 erhöht. Es ist
erfreulich, dass die Zahl der Musikschüler in den vergangenen Jahren sich
ständig erhöht hat, da dies anderer-seits auch die
Qualität der Musikschule widerspiegelt. Partiell geht die Erhöhung der Schüler
auf die in den vergangenen Jahren eingegangenen Kooperationen mit
Kindertageseinrichtungen und Schulen (zum Beispiel „So klingt Kornwestheim“)
zurück.
Durch den Anstieg der Lehrkräfte haben sich in den
vergangen Jahren die Personalausgaben laufend erhöht. Im Jahr 2009 betrugen die
Personalausgaben 924.128,00 Euro(im Vergleich Jahr 2005: 779.440,00 Euro).
Damit für die kommenden Jahre der Kostendeckungsgrad
von 50 % weiter gesichert bleibt hat der Musikschulbeirat in seiner Sitzung am
5.5.2010 einer Entgelterhöhung zugestimmt. Unter anderem kann durch die Entgelterhöhung
der steigende Personalkostenbedarf gedeckt werden.
Die Veränderungen der Musikschulentgelte sind im
Einzelnen ersichtlich. (Siehe Anhang Entgeltordnung für die Musikschule der
Stadt Kornwestheim, Gegenüberstellung aktuelle Gebühren / vorgeschlagene
Erhöhung zum 01.10.2010).
Nach positiver Beschlussfassung durch den Gemeinderat
am 10. Juni 2010 werden die Musikschüler über die Erhöhung der Entgelte
informiert. Die Verwaltung schlägt vor, eine Sonderkündigungsfrist bis zum 16.
Juli 2010 anzubieten.
Normalerweise sind Kündigungen zum 30. September bis
zum 30. Juni schriftlich dem Sekretariat anzuzeigen (§ 8, Ziffer 4
Musikschulordnung).
Redaktionelle
Änderungen Musikschulordnung
Parallel zur
Erhöhung der Entgeltordnung werden in der Musikschulordnung folgende
redaktionelle Änderungen aufgenommen. Die Änderungen treten zum neuen
Musikschuljahr, zum 1. Oktober 2010 in Kraft.
§ 2
Musikschulbeirat, Ziffer 1
- der Oberbürgermeisterin (Vorsitzende) anstelle dem
Oberbürgermeister
§ 8
Anmeldung, Abmeldung, Ausschluss
In § 8 wird eine Passus für
Ummeldungen ergänzt. Somit sind die Regelungen für Ummeldungen festgeschrieben.
Ergänzt wird der Passus als Ziffer 7:
„Ummeldungen (andere Lehrkraft / anderes Fach) sind
zum 31. März und zum 30. September möglich. Die Ummeldungen sind spätestens
drei Monate vorher dem Sekretariat der Musikschule schriftlich anzuzeigen.
Die weiteren Ziffern werden in der Nummerierung
entsprechend angepasst.
Einrichtung
einer TVöD-Stelle im Fach Schlagzeug
Das Fach Schlagzeug hat derzeit 51 Belegungen.
Zusätzlich stehen bereits einige Schüler auf der Warteliste für das Fach
Schlagzeug.
Die Lehrkräfte der Musikschule sind sowohl nach TVöD beschäftigt (aktuell 16 Lehrkräfte) und als
Honorarkräfte eingestellt. Bei den Honorarkräften berechnet sich das Honorar
nach den monatlichen Stundendeputaten. Für die Verwaltung bringt die
Einstellung von Honorarkräften den Vorteil, dass sich der zeitliche Einsatz und
die Bezahlung der Kräfte nach den Stundendeputaten richtet
und somit eine gewisse Anpassung an die Nachfrage eines Unterrichtsfaches
vorhanden ist. Dagegen sind die TVöD-Kräfte fest bei
der Stadt als Mitarbeiter angestellt und die Zahl der Unterrichtseinheiten
richtet sich nach dem vertraglichen Beschäftigungsumfang.
Im Bereich der Honorarkräfte sind aufgrund der Deputats-Veränderungen und einer kurzen Kündigungszeit
häufigere Stellenwechsel zu verzeichnen. Aufgrund der kurzen Kündigungszeit hat
die Musikschule folglich schnell mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger
/ einer geeigneten Nachfolgerin zu beginnen. Eine nahtlose Besetzung gelingt
jedoch in den seltensten Fällen, so dass Unterrichtsstunden übergangsweise auf
andere Lehrkräfte verteilt oder ausfallen müssen.
Für die Musikschule ist es daher vorteilhaft, wenn in
den Fächern mit großer Nachfrage eine TVöD-Kraft
angestellt ist. Diese Kraft kann bereits einen großen Stundenanteil abdecken
und bringt aufgrund der Festanstellung eine gewisse „konstante“ in den
„Mitarbeiterstamm“.
Im Fach Schlagzeug sind aktuell nur Honorarkräfte
tätig. Das Musikschuldirektorium schlägt im Einvernehmen mit dem
Musikschulbeirat und der Verwaltung vor, im nächsten Haushaltsjahr im
Stellenplan eine Stelle für das Fach Schlagzeug als TVöD
Stelle, Entgeltgruppe 9, einzurichten.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle betragen
jährlich ca. 21.600 Euro.