Vorlage-Nr.:

168a/2010

Az.:

103/Claus Bischler

Datum:

28.05.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

10.06.2010

 

 

Betreff:

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Änderungssatzung (Anlage1)

Feuerwehr-Entschädigungssatzung in der bisherigen Fasssung (Anlage 2)

 

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

29.04.2010

 

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

10.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

entfällt

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2010

1.1300.400000 / 1.1300.5620

ca. 3.000

Üpl

Mittel im Rahmen des Deckungskreises vorhanden.

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2010 über die folgenden Anträge der Feuerwehr auf Erhöhung der Entschädigung beraten:

 

a)     Ausweitung der Schmutzzulage auf Erschwerniszulage und Erhöhung des Stundensatzes

b)     Erhöhung der Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge

c)      Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Führungskräfte und Erweiterung des Kreises der zu entschädigenden Funktionsträger

 

Auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage Nr. 168/2010 wird verwiesen.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die in der

Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung, die auch die von der Feuerwehr beantragte Ausweitung der Schmutzzulage auf Erschwerniszulage und die Erhöhung des Stundensatzes beinhaltet (§ 1 der Änderungssatzung), rückwirkend ab 1. Januar 2010 zu beschließen.

 

In diese Änderungssatzung wurde gleichzeitig auch die redaktionelle Änderung der Paragraphenverweise mit aufgenommen, die sich aus der am 9. April 2010 bekannt gemachten Neufassung des Feuerwehrgesetzes ergeben (§ 5 der Änderungssatzung). 

 

In den nachstehenden Tabellen sind die bisherigen, die von der Feuerwehr beantragten und die vom Verwaltungs- und Finanzausschuss empfohlenen Entschädigungssätze zur besseren Übersicht nochmals zusammengefasst.

 

Erhöhung der Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge:

Lehrgang

bisherige

Entschädigung

Antrag der Feuerwehr

Empfehlung des VFA

Grundausbildung (Truppmann)

einschl. HLW für Ersthelfer

50,00 EUR

228,00 EUR

190,00 EUR

Truppführer

90,00 EUR

180,00 EUR

150,00 EUR

Maschinist für Löschfahrzeuge

90,00 EUR

126,00 EUR

105,00 EUR

Sprechfunker

40,00 EUR

60,00 EUR

50,00 EUR

Hilfeleistung mit RW 1+2

keine

60,00 EUR

50,00 EUR

 


Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Führungskräfte und Erweiterung des Kreises der zu entschädigenden Funktionsträger:

Funktion

bisherige

Entschädigung

Antrag der Feuerwehr

Empfehlung des VFA

Feuerwehrkommandant

1.200 EUR

2.000 EUR

1.200 EUR

stellvertr. Kommandant

600 EUR

1.000 EUR

600 EUR

Zugführer

300 EUR

keine Erhöhung

300 EUR

Jugendwart

keine

300 EUR

300 EUR

Kassier

keine

200 EUR

200 EUR

Schriftführer

keine

200 EUR

200 EUR

Mitglieder des Feuerwehrausschusses

keine

100 EUR

keine Entschädig.

.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1:
Anlage 2: