Betreff:
Änderung
der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Änderungssatzung (Anlage1)
Feuerwehr-Entschädigungssatzung in der bisherigen Fasssung (Anlage 2)
Beschlussvorschlag:
Die als
Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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29.04.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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10.06.2010
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Beteiligung Personalrat
entfällt
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Erläuterungen
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2010
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1.1300.400000 /
1.1300.5620
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ca. 3.000
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Üpl
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Mittel im Rahmen des
Deckungskreises vorhanden.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Verwaltungs-
und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2010 über die folgenden
Anträge der Feuerwehr auf Erhöhung der Entschädigung beraten:
a) Ausweitung der Schmutzzulage auf
Erschwerniszulage und Erhöhung des Stundensatzes
b) Erhöhung der Entschädigung für Aus- und
Fortbildungslehrgänge
c) Erhöhung der Aufwandsentschädigung für
Führungskräfte und Erweiterung des Kreises der zu entschädigenden Funktionsträger
Auf
die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage Nr. 168/2010 wird
verwiesen.
Der
Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die in der
Anlage
1 beigefügte Änderungssatzung, die auch die von der Feuerwehr beantragte
Ausweitung der Schmutzzulage auf Erschwerniszulage und die Erhöhung des
Stundensatzes beinhaltet (§ 1 der Änderungssatzung), rückwirkend ab 1. Januar
2010 zu beschließen.
In
diese Änderungssatzung wurde gleichzeitig auch die redaktionelle Änderung der
Paragraphenverweise mit aufgenommen, die sich aus der am 9. April 2010 bekannt
gemachten Neufassung des Feuerwehrgesetzes ergeben (§ 5 der
Änderungssatzung).
In
den nachstehenden Tabellen sind die bisherigen, die von der Feuerwehr
beantragten und die vom Verwaltungs- und Finanzausschuss empfohlenen
Entschädigungssätze zur besseren Übersicht nochmals zusammengefasst.
Erhöhung der Entschädigung für Aus- und
Fortbildungslehrgänge:
Lehrgang
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bisherige
Entschädigung
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Antrag der Feuerwehr
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Empfehlung des VFA
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Grundausbildung (Truppmann)
einschl. HLW für Ersthelfer
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50,00 EUR
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228,00 EUR
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190,00 EUR
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Truppführer
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90,00 EUR
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180,00 EUR
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150,00 EUR
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Maschinist für Löschfahrzeuge
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90,00 EUR
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126,00 EUR
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105,00 EUR
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Sprechfunker
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40,00 EUR
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60,00 EUR
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50,00 EUR
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Hilfeleistung mit RW 1+2
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keine
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60,00 EUR
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50,00 EUR
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Erhöhung der Aufwandsentschädigung für
Führungskräfte und Erweiterung des Kreises der zu entschädigenden
Funktionsträger:
Funktion
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bisherige
Entschädigung
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Antrag der Feuerwehr
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Empfehlung des VFA
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Feuerwehrkommandant
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1.200 EUR
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2.000 EUR
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1.200 EUR
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stellvertr. Kommandant
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600 EUR
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1.000 EUR
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600 EUR
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Zugführer
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300 EUR
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keine Erhöhung
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300 EUR
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Jugendwart
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keine
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300 EUR
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300 EUR
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Kassier
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keine
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200 EUR
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200 EUR
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Schriftführer
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keine
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200 EUR
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200 EUR
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Mitglieder des Feuerwehrausschusses
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keine
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100 EUR
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keine Entschädig.
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