Betreff:
Verwaltungsorganisation:
Besetzung der weiteren Beigeordnetenstelle
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stelle des/der weiteren Beigeordneten wieder zu besetzen und als Geschäftskreis
nach § 49 Abs. 2 GemO die Leitung des Dezernats III festzulegen.
2.
Das
Dezernat III umfasst den Fachbereich 8 Planen, Bauen, Umwelt
(mit den gleichnamigen Abteilungen), den Fachbereich 9 Tiefbau und Grünflächen
(mit den Abteilungen Tiefbau, Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof) sowie den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung.
3.
Dem/der Stelleninhaber/in soll auch die
2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden.
4.
Die Aufgabenzuteilung erfolgt
vorbehaltlich des Zwischenberichts aus dem Prozess zur
Organisationsentwicklung, der im Laufe des Jahres 2013 weitere
Aufgabenschiebungen nach sich ziehen kann. .
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
Personal
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11.04.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.04.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2012 unter anderem beschlossen, über
das Stellen- und Anforderungsprofil einer/s möglichen weiteren Beigeordneten
nach Vorliegen erster Erkenntnisse aus der Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur
nach der Sommerpause 2013 weiter zu beraten.
In der bisherigen Diskussion reichte das Meinungsspektrum vom Verzicht auf die
Stelle des weiteren Beigeordneten bis hin zur Wiederbesetzung der Stelle mit
einem technischen oder sozialen Anforderungsprofil.
Wie bereits mehrfach dargelegt, wird der technische Bereich auch künftig von
einer qualifizierten Fachkraft zu betreuen sein. In diesem Zusammenhang ist
ferner zu klären, wie bei den städtischen Töchtern das „4-Augen-Prinzip“
zukünftig wieder gewährleistet werden kann.
Diese
zentrale Führungsposition könnte mit einem/r Laufbahnbeamter/in
(„Baudirektor/in“) oder einem/r Wahlbeamter/in besetzt werden. Die rechtlichen
und finanziellen Unterschiede zwischen einem/r Beigeordneten und einer/m Laufbahnbeamten/in
sind nachfolgend dargestellt:
Themen
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Laufbahnbeamte/r
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Beigeordnete/r
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Status,
Rechtsstellung
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Beamter/in
auf Lebenszeit
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Beamter/in
auf Zeit (8 Jahre)
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Vertretungsfunktion
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Durch
Beauftragung und rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 53 GemO) allgemein oder in
einzelnen Angelegenheiten
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Ständige
Vertretung der OBM'in in ihrem Geschäftskreis (§ 49 GemO) kraft Gesetzes.
OBM'in kann allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.
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Verhinderungs-
stellvertretung OBM'in
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nein
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Ja,
wenn Erster Beigeordneter verhindert ist
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Grundsätze
der Ernennung
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Allg.
Grundsätze; Ernennung nach „Eignung, Leistung und Befähigung“;
Parteizugehörigkeit darf keine Rolle spielen.
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Personalauswahl
auch nach Eignung, Leistung und Befähigung, wobei „Parteiproporz“ nach § 50 Abs. 2 GemO
ausdrücklich zulässig ist.
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Dienstpflichten
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Allgemeine
Dienstpflichten nach Beamtenrecht
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Neben
den beamtenrechtlichen Pflichten gelten noch „besondere Dienstpflichten nach
§ 52 GemO, die den Pflichten der Gemeinderäte (§ 17) und der Befangenheitsvorschrift
des § 18 GemO entsprechen.
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Besoldung
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A 15
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B 2 /
B 3
mit
Aufwandsentschädigung („kann“)
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Die
Monatsgehälter sind ohne die möglichen Familienzuschläge berechnet. Bei
„weiteren Beigeordneten“ ist die Besoldung nach sachgerechter Bewertung in B 2
oder B 3 festzulegen. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung liegt im
Ermessen des Dienstherrn.
Besoldung
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Grundgehalt
in Euro/Monat
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Aufwandsentschädigung
in Euro („kann“) 7% des Grundgehalts § 8 Abs. 2 LKomBesG
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Monatsgehalt
in Euro
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A 15
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Bis
5.729,13
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-
|
5.729,13
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B 2
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6.655,00
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465,85
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7.120,85
|
B 3
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7.046,98
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493,28
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7.540,26
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Im
Ergebnis tendiert die Verwaltung dazu, die Stelle des weiteren Beigeordneten
mit planerischem, technisch orientierten Anforderungsprofil wieder zu besetzen.
Gleichzeitig soll die Zuordnung der Fachbereiche zu den Geschäftskreisen der
Oberbürgermeisterin und der Beigeordneten beibehalten werden.
Das
Aufgabengebiet dieses Technischen Beigeordneten würde die Leitung des
Dezernats III umfassen. Hierunter fällt der Fachbereich Planen, Bauen,
Umwelt mit den gleichnamigen Abteilungen
sowie der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen mit den Abteilungen Tiefbau,
Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof. Darüber hinaus könnte der/die Technische
Beigeordnete die Leitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und ggf. auch die
Funktion des/der weiteren Geschäftsführers/in für die Töchter übernehmen. Diese
sind derzeit alle in alleiniger Zuständigkeit beim Ersten Bürgermeister
verortet.
Im
Rahmen des Organisationsprozesses wurde festgehalten, dass die endgültige
Aufgabenzuteilung erst nach dem 1. Halbjahr 2013 und mit den Erfahrungen aus
diesem Umsetzungszeitraum erfolgen kann. Sollten sich aus diesem
Erfahrungsbereicht heraus Veränderungen im Aufgabenzuschnitt ergeben, kann dies
auch Auswirkungen auf die Aufgaben des Technischen Beigeordneten haben. Auf
diese mögliche Aufgabenverlagerung soll in der Stellenausschreibung
ausdrücklich hingewiesen werden.
Der Entwurf einer
Stellenausschreibung mit Stellen- und Anforderungsprofil ist im Folgenden dargestellt:
Bei der Stadt Kornwestheim ist die Stelle des/der
Technischen
Beigeordneten
mit
der Amtsbezeichnung Bürgermeister/in zum xx.xx.xxxx zu besetzen. Wahl,
Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Das
Aufgabengebiet beinhaltet vorbehaltlich des Zwischenberichts aus der
Organisationsentwicklung im Jahr 2013 die Leitung eines Dezernats mit den
Fachbereichen „Planen, Bauen, Umwelt“, „Tiefbau und Grünflächen“ sowie die
Leitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Dem/der Stelleninhaber/in soll
auch die 2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden.
Eine Änderung des Geschäftsbereichs bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht
wird eine kreative und innovative Führungspersönlichkeit mit fundierten
fachlichen (bautechnischen, bau- und planungsrechtlichen), methodischen und
betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, Motivationsfähigkeit,
Organisationsgeschick sowie ausgeprägter Sozialkompetenz. Die Befähigung zum
höheren bautechnischen Verwaltungsdienst wäre von Vorteil.
Wenn
Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen bis spätestens xx.xx.2013 an Frau Oberbürgermeisterin
Ursula Keck, Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim. Allgemeine und
organisatorische Fragen werden Ihnen vom Fachbereich Organisation und Personal
(Tel. 07154/202-8704) beantwortet. Inhaltliche Auskünfte erhalten Sie gerne von
Oberbürgermeisterin Ursula Keck unter (07154) 202-8001.