Vorlage-Nr.:

135/2013

Az.:

5 Juergen Deiss

Datum:

03.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

11.04.2013

 

 

Betreff:

Verwaltungsorganisation: Besetzung der weiteren Beigeordnetenstelle

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Stelle des/der weiteren Beigeordneten wieder zu besetzen und als Geschäftskreis nach § 49 Abs. 2 GemO die Leitung des Dezernats III  festzulegen.

2.                  Das Dezernat III umfasst den Fachbereich 8 Planen, Bauen, Umwelt (mit den gleichnamigen Abteilungen), den Fachbereich 9 Tiefbau und Grünflächen (mit den Abteilungen Tiefbau, Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof) sowie den Eigenbetrieb Stadtentwässerung.

3.                  Dem/der Stelleninhaber/in soll auch die 2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden.

4.                  Die Aufgabenzuteilung erfolgt vorbehaltlich des Zwischenberichts aus dem Prozess zur Organisationsentwicklung, der im Laufe des Jahres 2013 weitere Aufgabenschiebungen nach sich ziehen kann. .

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich Personal

11.04.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

18.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2012 unter anderem beschlossen, über das Stellen- und Anforderungsprofil einer/s möglichen weiteren Beigeordneten nach Vorliegen erster Erkenntnisse aus der Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur nach der Sommerpause 2013 weiter zu beraten.

In der bisherigen Diskussion reichte das Meinungsspektrum vom Verzicht auf die Stelle des weiteren Beigeordneten bis hin zur Wiederbesetzung der Stelle mit einem technischen oder sozialen Anforderungsprofil.

Wie bereits mehrfach dargelegt, wird der technische Bereich auch künftig von einer qualifizierten Fachkraft zu betreuen sein. In diesem Zusammenhang ist ferner zu klären, wie bei den städtischen Töchtern das „4-Augen-Prinzip“ zukünftig wieder gewährleistet werden kann.

 

Diese zentrale Führungsposition könnte mit einem/r Laufbahnbeamter/in („Baudirektor/in“) oder einem/r Wahlbeamter/in besetzt werden. Die rechtlichen und finanziellen Unterschiede zwischen einem/r Beigeordneten und einer/m Laufbahnbeamten/in sind nachfolgend dargestellt:

 

Themen

Laufbahnbeamte/r

Beigeordnete/r

Status, Rechtsstellung

Beamter/in auf Lebenszeit

Beamter/in auf Zeit (8 Jahre)

Vertretungsfunktion

Durch Beauftragung und rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 53 GemO) allgemein oder in einzelnen Angelegenheiten

Ständige Vertretung der OBM'in in ihrem Geschäftskreis (§ 49 GemO) kraft Gesetzes. OBM'in kann allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.

Verhinderungs-
stellvertretung OBM'in

nein

Ja, wenn Erster Beigeordneter verhindert ist

Grundsätze der Ernennung

Allg. Grundsätze; Ernennung nach „Eignung, Leistung und Befähigung“; Parteizugehörigkeit darf keine Rolle spielen.

Personalauswahl auch nach Eignung, Leistung und Befähigung, wobei  „Parteiproporz“ nach § 50 Abs. 2 GemO ausdrücklich zulässig ist.

Dienstpflichten

Allgemeine Dienstpflichten nach Beamtenrecht

Neben den beamtenrechtlichen Pflichten gelten noch „besondere Dienstpflichten nach § 52 GemO, die den Pflichten der Gemeinderäte (§ 17) und der Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO entsprechen.

Besoldung

A 15

B 2 / B 3

mit Aufwandsentschädigung („kann“)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Monatsgehälter sind ohne die möglichen Familienzuschläge berechnet. Bei „weiteren Beigeordneten“ ist die Besoldung nach sachgerechter Bewertung in B 2 oder B 3 festzulegen. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung liegt im Ermessen des Dienstherrn.

 

Besoldung

Grundgehalt in Euro/Monat

Aufwandsentschädigung in Euro („kann“) 7% des Grundgehalts § 8 Abs. 2 LKomBesG

Monatsgehalt in Euro

A 15

Bis 5.729,13

 -

5.729,13

B 2

6.655,00

465,85

7.120,85

B 3

7.046,98

493,28

7.540,26

 

 

Im Ergebnis tendiert die Verwaltung dazu, die Stelle des weiteren Beigeordneten mit planerischem, technisch orientierten Anforderungsprofil wieder zu besetzen. Gleichzeitig soll die Zuordnung der Fachbereiche zu den Geschäftskreisen der Oberbürgermeisterin und der Beigeordneten beibehalten werden.

Das Aufgabengebiet dieses Technischen Beigeordneten würde die Leitung des
Dezernats III umfassen. Hierunter fällt der Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt  mit den gleichnamigen Abteilungen sowie der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen mit den Abteilungen Tiefbau, Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof. Darüber hinaus könnte der/die Technische Beigeordnete die Leitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und ggf. auch die Funktion des/der weiteren Geschäftsführers/in für die Töchter übernehmen. Diese sind derzeit alle in alleiniger Zuständigkeit beim Ersten Bürgermeister verortet.

Im Rahmen des Organisationsprozesses wurde festgehalten, dass die endgültige Aufgabenzuteilung erst nach dem 1. Halbjahr 2013 und mit den Erfahrungen aus diesem Umsetzungszeitraum erfolgen kann. Sollten sich aus diesem Erfahrungsbereicht heraus Veränderungen im Aufgabenzuschnitt ergeben, kann dies auch Auswirkungen auf die Aufgaben des Technischen Beigeordneten haben. Auf diese mögliche Aufgabenverlagerung soll in der Stellenausschreibung ausdrücklich hingewiesen werden.



Der Entwurf einer Stellenausschreibung mit Stellen- und Anforderungsprofil ist im Folgenden dargestellt:


Bei der Stadt Kornwestheim ist die Stelle des/der

 

Technischen Beigeordneten

 

mit der Amtsbezeichnung Bürgermeister/in  zum xx.xx.xxxx zu besetzen. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet vorbehaltlich des Zwischenberichts aus der Organisationsentwicklung im Jahr 2013 die Leitung eines Dezernats mit den Fachbereichen „Planen, Bauen, Umwelt“, „Tiefbau und Grünflächen“ sowie die Leitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Dem/der Stelleninhaber/in soll auch die 2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden. Eine Änderung des Geschäftsbereichs bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

Gesucht wird eine kreative und innovative Führungspersönlichkeit mit fundierten fachlichen (bautechnischen, bau- und planungsrechtlichen), methodischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, Motivationsfähigkeit, Organisationsgeschick sowie ausgeprägter Sozialkompetenz. Die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst wäre von Vorteil.

 

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens xx.xx.2013 an Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck, Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim. Allgemeine und organisatorische Fragen werden Ihnen vom Fachbereich Organisation und Personal (Tel. 07154/202-8704) beantwortet. Inhaltliche Auskünfte erhalten Sie gerne von Oberbürgermeisterin Ursula Keck unter (07154) 202-8001.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen