Vorlage-Nr.:
223/2013
Az.:
Datum:
28.05.2013
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
Donnerstag 06.06.2013
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 3772/2 Stammheimer Straße 58
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
06.06.2013
Gemeinderat
Beschlussfassung
13.06.2013
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 3772/2 Stammheimer Straße 58 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 316.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, der laut Hauptsatzung für einen Wert über 250.000 EUR zuständig ist.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben