Vorlage-Nr.:

223/2013

Az.:

 

Datum:

28.05.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

Donnerstag 06.06.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 3772/2 Stammheimer Straße 58

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

06.06.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

13.06.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 3772/2 Stammheimer Straße 58 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 316.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, der laut Hauptsatzung für einen Wert über 250.000 EUR zuständig ist.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Stammheimer Straße 58_Flst.Nr.3772.2.pdf