Vorlage-Nr.:

363/2011

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

18.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

25.10.2011

 

 

Betreff:

Neugestaltung der Bahnhofstrasse - Ergebnis der Bürgerbeteiligung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anregungen und Stellungnahmen

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

25.10.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 19.07.2011 ein vom Planungsbüro Prof. Baldauf, Stuttgart, erarbeiteter erster Vorentwurf für die Neugestaltung der Bahnhofstraße vorgelegt. Im Rahmen dieser ersten Diskussion zur Neugestaltung dieses für die Gesamtstadt wichtigen Bereiches wurde vom Gemeinderat u. a. die Durchführung einer Bürgerbeteiligung angeregt, um so den bereits im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Rahmenplan Innenstadt durchgeführten intensiven Beteiligungsprozess konsequent weiterzuführen.

Mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Information wurden die Inhalte und Zielsetzungen der Planung sowohl grafisch als auch textlich entsprechend aufbereitet und im Internet bereitgestellt. Parallel dazu konnten sich alle Interessierten im Foyer des Rathauses an vorbereiteten themenbezogenen Ausstellungstafeln über die Maßnahme informieren. Zusätzliche Informationen wurden über einen dem Kornwestheimer Stadtanzeiger beigelegten Infoflyer an alle Haushalte verteilt, auf dem insbesondere auch auf die Informationsveranstaltung im Galeriesaal hingewiesen wurde. Neben der detaillierten Darstellung der Planungsüberlegungen ging es bei der Infoveranstaltung insbesondere auch darum, in direktem Dialog auf konkrete Fragestellungen eingehen zu können.

Auf den vorbereiteten Beteiligungsformularen, per Fax oder Email sind Anregungen und Hinweise von insgesamt 34 Personen (2 Mehrfachnennungen) bei der Verwaltung eingegangen. Die Anregungen und Hinweise sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.

An der Informationsveranstaltung im Galeriesaal haben rund 70 Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Vertreter des Gemeinderats oder von Interessensverbänden teilgenommen. Die im Rahmen der Diskussionsrunde aufgeworfenen Fragen und Hinweise wurden größtenteils in der Infoveranstaltung selbst beantwortet und sind in der Anlage ebenfalls dargestellt.  

Versucht man eine thematische Gliederung so können die Stellungnahmen und Anregungen der Bürgerschaft in ihren Kernaussagen wie folgt zusammengefasst werden:

 

a) Geschäftsstruktur

 

Eine Vielzahl von Nennungen weist auf die schlechte Geschäftsstruktur hin. Angeführt werden hier Friseure, Bäckereien, Billig- und Ramschläden, Matratzenhandel oder auch Spielcasinos, etc die sich negativ auf den innerstädtischen Bereich auswirken.

Zur Belebung der zentralen Innenstadt wünschen sich einige Bürger eine verbesserte Geschäftsstruktur und ein größeres Warensortiment mit Fachgeschäften wie Damen- und Herrenoberbekleidung oder auch Geschäfte mit Mode und Accessoires speziell für jüngere Leute. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bedarf an einem Kaufhaus „a la Schöller“ hingewiesen.

 

Von einer Bürgerin kommt die Anregung, eine verbesserte Warenstruktur evt. auch über städtische Förderungen zu forcieren.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Wette Center eingegangen. Gefordert wird eine Belebung mit Fachgeschäften. Auch gibt es den Vorschlag, die Bowlingbahn zu reaktivieren um damit ein Alleinstellungsmerkmal in Kornwestheim zu besitzen. Nicht gewünscht sind auch in diesem Bereich Billigläden, Matratzenhandel, Friseure, Bäckereien, etc.

 

Einige Anregungen zielen auf eine Stärkung der Attraktivität des Innenstadtbereichs durch die Ansiedlung von gastronomischen Betrieben wie Biergarten, Cafes, Cocktailbars, o.Ä. ab.

 

Aus Sicht der Verwaltung können diese Hinweise zunächst nur zur Kenntnis genommen werden. Hier bestehen letztlich nur sehr wenig Handlungsmöglichkeiten. Auf der Ebene des Planungsrechts sind Innenstadtlagen typischerweise als „Kerngebiete (MK)“ ausgewiesen. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert wie folgt: „Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur“. Zulässig sind insofern grundsätzlich u.a. alle Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und auch Vergnügungsstätten. Zur Beschränkung der Ansiedlung von Spielhallen hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim eine Satzung beschlossen, die die Ansiedlung von Spielhallen in EG-Bereichen in diesem Bereich ausschliesst. Vorhandene Einrichtungen geniessen aber Bestandsschutz. Ein begrenzter Einfluss der Stadt auf die Sortimentsstruktur scheint nur über den Erwerb einzelner Liegenschaften und /oder Grundstücken in diesem Bereich möglich. Tritt die Stadt als Vermieter einer Ladeneinheit auf kann (u.a. unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien) letztlich frei über die Belegung einer Ladeneinheit  entschieden werden. Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Erwerb einzelner Gebäude im Bereich der Bahnhofstrasse und auch dem Neubauvorhaben der Städtischen Wohnbau als 100%-ige Tochter der Stadt im Bereich Weimar-/Bahnhofstrasse bestehen bereits Ansätze der Einflussnahme auf die Geschäftsstruktur.

 

b) Verkehr / Parkierung / Anlieferung / Radfahrer

 

Zahlreiche Anregungen und Hinweise beziehen sich auf die künftige ordnungsrechtliche Ausweisung der Bahnhofstrasse und auf den Themenbereich „Parkierung“.

4 Bürger/innen wünschen sich eine verkehrsfreie Innenstadt.

Ein Bürger schlägt vor, die Bahnhofstrasse westlich der Weimarstrasse zur Fussgängerzone zu machen und nur Anliegerverkehre zuzulassen. Auch soll künftig keine Zufahrt zum City-Parkhaus über die Bahnhofstrasse erfolgen.

Weitere Nennungen gehen in Richtung der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs.

Von einem Bürger wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h zu begrenzen.

Ein Bürger aus der Bahnhofstrasse weist auf die hohe Lärmbelastung, insbesondere durch Anliefervorgänge frühmorgens, hin.

 

Zahlreiche Hinweise beziehen sich auf die Anlage von Stellplätzen. So wird angeregt insbesondere auch Stellplätze für Behinderte, v.a. in Nähe des Ärztehauses, vorzusehen. Ein weiterer Vorschlag zielt auf die Anordnung von Schrägparkierungsständen im Vorbereich der LBBW ab, um die Anzahl der vorhandenen Stellplätze zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wichtig erscheint auch die künftige Regelung bzgl. der maximalen Parkzeit. Tendenziell wird sich hier für eine Reduzierung der Parkzeit ausgesprochen. Von einer Bürgerin kommt der Hinweis, dass die Anlage von Stellplätzen dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität entgegen steht und in der geplanten Tiefgarage auf dem Holzgrund-Areal und im City-Parkhaus ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Verschiedene Anregungen beziehen sich auf das Vorsehen entsprechender Anlieferzonen, um damit eine Andienung des Einzelhandels sicher zu stellen.

 

In Zusammenhang mit der künftigen Führung des Radverkehrs wird von einem Bürger kritisiert, dass im Falle des Begegnungsverkehrs Lkw / Radfahrer in Gegenrichtung keine ausreichende Strassenraumbreite zur Verfügung steht.

Angeregt wird weiter, für Radfahrer eine ausreichende Anzahl an Fahrradständern vorzusehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte am Vorschlag, die Bahnhofstrasse künftig als „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen, festgehalten werden. „Tempo 10“ ist v.a. auch aus Sicht der Verkehrsbehörde ungeeignet, da diese Geschwindigkeit sowohl von Autofahrern als auch von Radfahrern in der Realität nur schwer eingehalten wird. Mit der Ausweisung eines „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ könnte auch dem vielfachen Wunsch nach (Behinderten)Stellplätzen nachgekommen werden, was in einer Fußgängerzone aus rechtlichen Gründen so nicht möglich wäre. Die Ausweisung einer Fussgängerzone könnte aus Sicht der Verwaltung zumindest über Mittelfrist wieder in Erwägung gezogen werden. Die vorgesehene bauliche Ausgestaltung der Bahnhofstrasse steht dem nicht entgegen. Als Interimslösung bietet sich evt. an, die Bahnhofstrasse z.B. an stark frequentierten Tagen (Freitag Nachmittag, Samstag) und „testweise“ für Autofahrer zu sperren. Hierüber wäre aber zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat zu diskutieren.

 

Im Zusammenhang mit der Anlage von Stellplätzen wurde die Anregung aufgenommen, im Vorbereich des Ärztehaus eine entsprechende Anzahl an Stellplätzen vorzusehen. Der Planentwurf weist hier insgesamt 3 Stellplätze aus. Auch wurde hier die Breite der Längsparkierungsstände ganz bewusst auf 2,5m festgelegt, um so insbesondere gehbehinderten Menschen einen leichten und bequemen Ausstieg aus den Fahrzeugen zu ermöglichen (Anmerkung: der Gesetzgeber sieht bei der Anlage von Längsparkieren für Behinderte keine erhöhten Anforderungen bzgl. der Länge und Breite vor. Erhöhte Anforderungen an die Dimensionierung bestehen nur bei Schräg- bzw. Senkrechtparkierern).

Insgesamt stehen entsprechend des mäandrierenden Strassenraums sowohl links- als auch rechtsseitig Stellplätze zur Verfügung.

Aus Verwaltungssicht sollte dem Vorschlag im Vorbereich der LBBW zusätzliche Schrägparkierungsstände vorzusehen nicht gefolgt werden und stattdessen die platzräumlichen Qualitäten an dieser Stelle entsprechend gestärkt werden.

Die angeregte Ausweisung von Behindertenstellplätzen ist eine rein ordnungsrechtliche Angelegenheit und sollte evt. zusammen mit der Frage einer Parkraumbewirtschaftung im kommenden Jahr diskutiert und festgelegt werden.

 

In den Planentwurf eingearbeitet wurden auch entsprechende Anlieferbereiche sowohl auf der Nord- als auch der Südseite der Bahnhofstrasse. Zusätzlich stehen wie bereits heute auch künftig in den Einmündungsbereichen der Seitenstrassen Anlieferzonen zur Verfügung. Grundlage der räumlichen Anordnung der Anlieferzonen sind die Erkenntnisse über die im Rahmen einer Befragung der in der Bahnhofstrasse ansässigen Einzelhändler erhobenen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen, v.a. hinsichtlich Tonnagen, Zeiträumen, Lieferfrequenzen, etc. Klar ist, dass auf diesen Flächen eine Parkierung von Kraftfahrzeugen unzulässig ist.

 

Im Planentwurf ergänzt wurden weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. So sind im Bereich des Holzgrund-Platz, dem Ärztehaus, den Arkaden und im Vorbereich des Wette-Center entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Die Führung des Radfahrers in Gegenrichtung ist aus Sicht der Verwaltung auch bei entgegenkommenden Pkw und Lieferfahrzeugen möglich. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Mindestbreite von 3,5m vor, der Planentwurf für die Bahnhofstrasse weist eine Strassenraumbreite von 4,0m auf. Aufgenommen wird die Anregung, den vorgesehenen Randsteine zur Trennung der gehweg- und Fahrbahnbereiche höhenmässig auf ein Mindestmass zu begrenzen und hier Steine mit abgerundeten (angefasten) Kanten zu verwenden, was sicher zu einer Verbesserung der Situation führt.

 

c) Barrierefreie Gestaltung

 

Angeregt wird, bei der Ausführung insbesondere auch auf eine behinderten- und blindengerechte Gestaltung zu achten (z.B. Leitlinien für Blinde, Rollstuhlfahrer-geeignet, etc.). Die Anregungen beziehen sich sowohl auf das bereits oben erwähnte Vorsehen von Behindertenstellplätzen als auch auf die Belagsauswahl. Von einem Bürger wird angeregt, die Durchgänge zur Jakobstrasse („Gängle“ und Wette-Passage) künftig stufenfrei zu gestalten. Eine weitere Idee zielt auf das Vorsehen eines Beschilderungssystem speziell für Sehbehinderte ab.  

 

Der Planentwurf berücksichtigt analog dem Vorgehen bei der derzeit in Umsetzung befindlichen Baumassnahme in der Jakob-/Holzgrundstrasse/Stuttgarter Strasse/Alter Markt die Kriterien der barrierefreien Gestaltung. Im Bereich der Bahnhofstrasse dient z.B. das bauliche Absetzen der Gehweg- und Fahrbahnbereiche als taktiles Element („Leitlinie“) insbesondere auch der Führung sehbehinderter Menschen. Durch den minimalen Höhenversatz sind diese Bereiche zudem für Rollatoren gut überfahrbar. In die Planung eingearbeitet wurden zudem sogenannte „Nullabsenkungen“ im Bereich der einmündenden Strassen, die in den einschlägigen Vorschriften speziell für Rollstuhlfahrer vorgesehen sind.

Als Belag wird ähnlich den bereits ausgeführten Bereichen in der Jakob-/Holzgrundstrasse für die Bahnhofstrasse ein mittelformatiger, annähernd fugenfrei verlegter Betonstein mit geschliffener Oberfläche vorgeschlagen, der auch für Rollstuhlfahrer problemlos befahren werden kann.

Das Vorsehen einer treppenlosen Verbindung im Bereich des „Gängles“ kann leider nicht berücksichtigt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Rommel“ wurden hier entsprechende Untersuchungen angestellt mit dem Ergebnis, das die platzräumlichen Verhältnisse zur Darstellung der gesetzlich vorgegebenen Steigungsverhältnisse nicht ausreichend sind. Für den Bereich der Wette-Passage soll das Thema separat untersucht und dem Gemeinderat vorgelegt werden.

 

d) Grüngestaltung

 

Angeregt wird hier eine im Sinne der Aufenthaltsqualität insgesamt stärkere Durchgrünung der Bahnhofstrasse, z.B. auch über das Vorsehen zusätzlicher Baumstandorte und die Verwendung von Pflanzgefässen, etc. Dabei ist aber auf eine möglichst geringe Verschattung der dahinter liegenden Wohnungen und einen geringen Laubabwurf zu achten. Ein besonderer Hinweis betrifft die im Vorbereich des Wette-Center derzeit vorhandenen Bäume. Hier wird auf den schlechten Gesundheitszustand hingewiesen und angeregt, diese Bäume durch eine besser geeignete und stadtverträgliche Art zu ersetzen. 

 

Das Vorsehen zusätzlicher Bäume und mobiler Grünelemente ist bereits Bestandteil der Planungsüberlegungen. Für die Bahnhofstrasse wird zur Sicherstellung eines künftig stärker durchgrünten Stadtraums die Verwendung einer schlankwachsenden, stadtverträglichen und auch gut "in Form zu bringenden" Baumart vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung am Besten geeignet ist hier die heimische Säulenhainbuche. Dadurch wird auch die Verschattung der dahinter liegenden Wohnungen minimiert.

Die Anregung bzgl. der Bäume im Vorbereich des Wette-Center wurde von der Verwaltung geprüft. Festgestellt wurde, dass die Bäume bereits heute durch zu kleine Pflanzscheiben und einen beengten Wurzelraum in ihrer  Gesundheit zumindest beeinträchtigt sind. Zusammen mit der Befürchtung, dass es hier bedingt durch die vorgesehenen baulichen Eingriffe zu weiteren Schädigungen kommt wäre es auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Bäume entsprechend mit der heimischen und stadtverträglichen Säulenhainbuche zu ersetzen. Den neuen Bäumen könnte so an richtiger Stelle ein geeigneter Standort geschaffen und diese somit nachhaltig gesichert werden.

 

e) Möblierung / Gestaltung / Atmosphäre

 

Zahlreiche Anregungen zielen auf eine insgesamt attraktivere Gestaltung und verbesserte Atmosphäre im Innenstadtbereich ab.

Gewünscht werden u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder, die z.B. im Bereich des Parco d’Amore vorgesehen werden könnten. Die vorgesehene Anordnung von einzelnen Spielgeräten entlang der Bahnhofstrasse wird v.a. vor dem Hintergrund von Sicherheitsaspekten in Frage gestellt.

Auch aus Sicht der Verwaltung ist die Anordnung von Spielgeräten entlang der Bahnhofstrasse aus Gründen der Sicherheit wenig sinnvoll. Der Planentwurf wurde entsprechend überarbeitet und angepasst. Mittelfristig erscheint der Vorschlag der Erweiterung des Parco d’Amore auch im Sinne eines „grünen Ruheraums“ sinnvoll. Aufgrund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse gibt es hier derzeit allerdings keine Ansätze. Einzelne Spielgeräte stehen künftig auf dem Holzgrund-Platz zur Verfügung.

 

Weitere Anregungen beziehen sich auf das Vorsehen von Sitzmöglichkeiten und wurden beim Planentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Anregungen zu den Themenbereichen „Kunst“ und „Beschilderung“ sollten aus Sicht der Verwaltung aufgenommen und separat untersucht werden. Auch aus finanzieller Sicht gibt es hierfür im Rahmen der Umbaumassnahme zunächst keinen Spielraum.

 

Auch das Element „Wasser“ wird in unterschiedlicher Form in verschiedenen Anregungen angeführt. Der Vorschlag einen Trinkwasserbrunnen vorzusehen soll zusammen mit den Stadtwerken geprüft werden. Hier wäre der Holzgrund-Platz oder auch der Parco d’Amore ein denkbarer Standort.

 

 

Fazit und weiteres Vorgehen

 

Auffallend viele Stellungnahmen beziehen sich auf die vorhandenen Geschäftsstruktur. Aus Sicht der Verwaltung ist die angedachte Neugestaltung der Bahnhofstrasse ungeachtet der o.a. nur sehr begrenzten Einflussmöglichkeiten mit der Zielsetzung verknüpft, den Bereich insgesamt zu stärken, zukünftig wieder mehr Kaufkraft in Kornwestheim zu binden und so auch die Attraktivität für Einzelhändler und Investoren entsprechend zu erhöhen.

 

Was die künftige verkehrsordnungsrechtliche Ausweisung des Bereichs anbelangt liegen durchaus unterschiedliche Stellungnahmen vor. Wesentliches Kriterium scheint hier die Anlage von Stellplätzen zu sein, die eine Fussgängerzone zumindest zum jetzigen Zeitpunkt letztlich ausschliesst. Zumindest die angedachte (bautechnische) Ausführung der Bahnhofstrasse lässt die eventuelle Einrichtung einer Fussgängerzone zu einem späteren Zeitpunkt aber grundsätzlich zu.

Weiter wichtig ist die Beachtung von Kriterien der behindertenfreundlichen und barrierefreien Gestaltung, die entsprechend in den Entwurf eingeflossen sind.

 

Die Umsetzung konkreter Vorschläge zu Gestaltung und Möblierung wurden – wo möglich und sinnvoll – in die Planung übernommen oder werden von der Verwaltung geprüft und - voraussichtlich im kommenden Jahr - als separate Themen für eine Einzelberatung im Gemeinderat vorgesehen.

 

 

Insgesamt kann aus Sicht der Verwaltung aus den eingegangenen Anregungen eine

grundsätzlich positive Haltung zur vorgesehenen Massnahme abgeleitet werden. Damit werden auch die zusammen mit der Bürgerschaft erarbeiteten und vom Gemeinderat beschlossenen Zielsetzungen des „Rahmenplan Innenstadt“ im Grundsatz bestätigt.

 

Mit dem Ziel, die Massnahme wie geplant im Jahr 2012 umzusetzen kann dem Gemeinderat aus Sicht der Verwaltung nunmehr die ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Fassung des Baubeschluss vorgelegt werden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bürgerbeteiligung.pdf Bürgerbeteiligung.pdf