Betreff:
Neugestaltung
der Bahnhofstrasse - Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anregungen und Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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25.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 19.07.2011 ein vom
Planungsbüro Prof. Baldauf,
Stuttgart, erarbeiteter erster Vorentwurf für die Neugestaltung der Bahnhofstraße vorgelegt.
Im Rahmen dieser ersten Diskussion zur Neugestaltung dieses für die Gesamtstadt
wichtigen Bereiches wurde vom Gemeinderat u. a. die Durchführung einer Bürgerbeteiligung angeregt,
um so den bereits im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Rahmenplan Innenstadt
durchgeführten intensiven Beteiligungsprozess konsequent weiterzuführen.
Mit dem Ziel einer möglichst umfassenden
Information wurden die Inhalte und Zielsetzungen der Planung sowohl grafisch
als auch textlich entsprechend aufbereitet und im Internet bereitgestellt.
Parallel dazu konnten sich alle Interessierten im Foyer des Rathauses an
vorbereiteten themenbezogenen Ausstellungstafeln über die Maßnahme informieren.
Zusätzliche Informationen wurden über einen dem Kornwestheimer Stadtanzeiger
beigelegten Infoflyer an alle Haushalte verteilt, auf
dem insbesondere auch auf die Informationsveranstaltung im Galeriesaal
hingewiesen wurde. Neben der detaillierten Darstellung der Planungsüberlegungen
ging es bei der Infoveranstaltung insbesondere auch darum, in direktem Dialog
auf konkrete Fragestellungen eingehen zu können.
Auf den vorbereiteten Beteiligungsformularen,
per Fax oder Email sind Anregungen und Hinweise von insgesamt 34 Personen (2
Mehrfachnennungen) bei der Verwaltung eingegangen. Die Anregungen und Hinweise
sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.
An der Informationsveranstaltung im
Galeriesaal haben rund 70 Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Vertreter des
Gemeinderats oder von Interessensverbänden teilgenommen. Die im Rahmen der
Diskussionsrunde aufgeworfenen Fragen und Hinweise wurden größtenteils in der
Infoveranstaltung selbst beantwortet und sind in der Anlage ebenfalls
dargestellt.
Versucht man eine thematische
Gliederung so können die Stellungnahmen und Anregungen der Bürgerschaft in
ihren Kernaussagen wie folgt zusammengefasst werden:
a) Geschäftsstruktur
Eine
Vielzahl von Nennungen weist auf die schlechte Geschäftsstruktur hin. Angeführt
werden hier Friseure, Bäckereien, Billig- und Ramschläden, Matratzenhandel oder
auch Spielcasinos, etc die sich negativ auf den innerstädtischen Bereich
auswirken.
Zur
Belebung der zentralen Innenstadt wünschen sich einige Bürger eine verbesserte
Geschäftsstruktur und ein größeres Warensortiment mit Fachgeschäften wie Damen-
und Herrenoberbekleidung oder auch Geschäfte mit Mode und Accessoires speziell
für jüngere Leute. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bedarf an einem
Kaufhaus „a la Schöller“ hingewiesen.
Von einer
Bürgerin kommt die Anregung, eine verbesserte Warenstruktur evt. auch über
städtische Förderungen zu forcieren.
In diesem
Zusammenhang wird auch auf das Wette Center eingegangen. Gefordert wird eine
Belebung mit Fachgeschäften. Auch gibt es den Vorschlag, die Bowlingbahn zu
reaktivieren um damit ein Alleinstellungsmerkmal in Kornwestheim zu besitzen.
Nicht gewünscht sind auch in diesem Bereich Billigläden, Matratzenhandel,
Friseure, Bäckereien, etc.
Einige
Anregungen zielen auf eine Stärkung der Attraktivität des Innenstadtbereichs
durch die Ansiedlung von gastronomischen Betrieben wie Biergarten, Cafes,
Cocktailbars, o.Ä. ab.
Aus Sicht der Verwaltung können diese Hinweise zunächst nur zur Kenntnis
genommen werden. Hier bestehen letztlich nur sehr wenig
Handlungsmöglichkeiten. Auf der Ebene des Planungsrechts sind Innenstadtlagen
typischerweise als „Kerngebiete (MK)“ ausgewiesen. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert wie folgt: „Kerngebiete dienen vorwiegend
der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der
Wirtschaft, Verwaltung und Kultur“. Zulässig sind insofern grundsätzlich u.a. alle Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und auch
Vergnügungsstätten. Zur Beschränkung der Ansiedlung von Spielhallen hat der
Gemeinderat der Stadt Kornwestheim eine Satzung beschlossen, die die Ansiedlung
von Spielhallen in EG-Bereichen in diesem Bereich ausschliesst.
Vorhandene Einrichtungen geniessen aber
Bestandsschutz. Ein begrenzter Einfluss der Stadt auf die Sortimentsstruktur
scheint nur über den Erwerb einzelner Liegenschaften und /oder Grundstücken in
diesem Bereich möglich. Tritt die Stadt als Vermieter einer Ladeneinheit auf
kann (u.a. unter Beachtung wirtschaftlicher
Kriterien) letztlich frei über die Belegung einer Ladeneinheit entschieden werden. Mit dem vom Gemeinderat
beschlossenen Erwerb einzelner Gebäude im Bereich der Bahnhofstrasse und auch
dem Neubauvorhaben der Städtischen Wohnbau als 100%-ige Tochter der Stadt im
Bereich Weimar-/Bahnhofstrasse bestehen bereits Ansätze der Einflussnahme auf
die Geschäftsstruktur.
b) Verkehr / Parkierung / Anlieferung / Radfahrer
Zahlreiche
Anregungen und Hinweise beziehen sich auf die künftige ordnungsrechtliche
Ausweisung der Bahnhofstrasse und auf den Themenbereich „Parkierung“.
4 Bürger/innen
wünschen sich eine verkehrsfreie Innenstadt.
Ein Bürger
schlägt vor, die Bahnhofstrasse westlich der Weimarstrasse zur Fussgängerzone zu machen und nur Anliegerverkehre
zuzulassen. Auch soll künftig keine Zufahrt zum City-Parkhaus über die
Bahnhofstrasse erfolgen.
Weitere
Nennungen gehen in Richtung der Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs.
Von einem
Bürger wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h zu begrenzen.
Ein Bürger
aus der Bahnhofstrasse weist auf die hohe Lärmbelastung, insbesondere durch
Anliefervorgänge frühmorgens, hin.
Zahlreiche
Hinweise beziehen sich auf die Anlage von Stellplätzen. So wird
angeregt insbesondere auch Stellplätze für Behinderte, v.a.
in Nähe des Ärztehauses, vorzusehen. Ein weiterer Vorschlag zielt auf die
Anordnung von Schrägparkierungsständen im Vorbereich der LBBW ab, um die Anzahl
der vorhandenen Stellplätze zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wichtig
erscheint auch die künftige Regelung bzgl. der maximalen Parkzeit. Tendenziell
wird sich hier für eine Reduzierung der Parkzeit ausgesprochen. Von einer
Bürgerin kommt der Hinweis, dass die Anlage von Stellplätzen dem Ziel der
Verbesserung der Aufenthaltsqualität entgegen steht und in der geplanten Tiefgarage
auf dem Holzgrund-Areal und im City-Parkhaus ausreichend Parkmöglichkeiten zur
Verfügung stehen.
Verschiedene
Anregungen beziehen sich auf das Vorsehen entsprechender Anlieferzonen, um
damit eine Andienung des Einzelhandels sicher zu stellen.
In Zusammenhang
mit der künftigen Führung des Radverkehrs wird von einem Bürger kritisiert,
dass im Falle des Begegnungsverkehrs Lkw / Radfahrer in Gegenrichtung keine
ausreichende Strassenraumbreite zur Verfügung steht.
Angeregt
wird weiter, für Radfahrer eine ausreichende Anzahl an Fahrradständern
vorzusehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Vorschlag, die Bahnhofstrasse künftig als
„Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen, festgehalten werden. „Tempo 10“
ist v.a. auch aus Sicht der Verkehrsbehörde
ungeeignet, da diese Geschwindigkeit sowohl von Autofahrern als auch von
Radfahrern in der Realität nur schwer eingehalten wird. Mit der Ausweisung
eines „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ könnte auch dem vielfachen Wunsch
nach (Behinderten)Stellplätzen nachgekommen werden, was in einer Fußgängerzone
aus rechtlichen Gründen so nicht möglich wäre. Die Ausweisung einer Fussgängerzone könnte aus Sicht der Verwaltung zumindest
über Mittelfrist wieder in Erwägung gezogen werden. Die vorgesehene bauliche
Ausgestaltung der Bahnhofstrasse steht dem nicht entgegen. Als Interimslösung
bietet sich evt. an, die Bahnhofstrasse z.B. an stark frequentierten Tagen (Freitag Nachmittag, Samstag) und „testweise“ für Autofahrer
zu sperren. Hierüber wäre aber zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat zu
diskutieren.
Im
Zusammenhang mit der Anlage von Stellplätzen wurde die Anregung aufgenommen, im
Vorbereich des Ärztehaus eine entsprechende Anzahl an
Stellplätzen vorzusehen. Der Planentwurf weist hier insgesamt 3 Stellplätze
aus. Auch wurde hier die Breite der Längsparkierungsstände ganz bewusst auf
2,5m festgelegt, um so insbesondere gehbehinderten Menschen einen leichten und
bequemen Ausstieg aus den Fahrzeugen zu ermöglichen (Anmerkung: der Gesetzgeber
sieht bei der Anlage von Längsparkieren für Behinderte keine erhöhten
Anforderungen bzgl. der Länge und Breite vor. Erhöhte Anforderungen an die
Dimensionierung bestehen nur bei Schräg- bzw. Senkrechtparkierern).
Insgesamt
stehen entsprechend des mäandrierenden Strassenraums
sowohl links- als auch rechtsseitig Stellplätze zur Verfügung.
Aus
Verwaltungssicht sollte dem Vorschlag im Vorbereich der LBBW zusätzliche
Schrägparkierungsstände vorzusehen nicht gefolgt werden und stattdessen die
platzräumlichen Qualitäten an dieser Stelle entsprechend gestärkt werden.
Die
angeregte Ausweisung von Behindertenstellplätzen ist eine rein
ordnungsrechtliche Angelegenheit und sollte evt. zusammen mit der Frage einer
Parkraumbewirtschaftung im kommenden Jahr diskutiert und festgelegt werden.
In den
Planentwurf eingearbeitet wurden auch entsprechende Anlieferbereiche sowohl auf
der Nord- als auch der Südseite der Bahnhofstrasse. Zusätzlich stehen wie
bereits heute auch künftig in den Einmündungsbereichen der Seitenstrassen
Anlieferzonen zur Verfügung. Grundlage der räumlichen Anordnung der
Anlieferzonen sind die Erkenntnisse über die im Rahmen einer Befragung der in
der Bahnhofstrasse ansässigen Einzelhändler erhobenen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen,
v.a. hinsichtlich Tonnagen, Zeiträumen,
Lieferfrequenzen, etc. Klar ist, dass auf diesen Flächen eine Parkierung von
Kraftfahrzeugen unzulässig ist.
Im
Planentwurf ergänzt wurden weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. So sind
im Bereich des Holzgrund-Platz, dem Ärztehaus, den Arkaden und im Vorbereich
des Wette-Center entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Die Führung des
Radfahrers in Gegenrichtung ist aus Sicht der Verwaltung auch bei
entgegenkommenden Pkw und Lieferfahrzeugen möglich. Der Gesetzgeber sieht
hierfür eine Mindestbreite von 3,5m vor, der Planentwurf für die Bahnhofstrasse
weist eine Strassenraumbreite von 4,0m auf.
Aufgenommen wird die Anregung, den vorgesehenen Randsteine zur Trennung der
gehweg- und Fahrbahnbereiche höhenmässig auf ein
Mindestmass zu begrenzen und hier Steine mit abgerundeten (angefasten)
Kanten zu verwenden, was sicher zu einer Verbesserung der Situation führt.
c) Barrierefreie Gestaltung
Angeregt
wird, bei der Ausführung insbesondere auch auf eine behinderten- und blindengerechte
Gestaltung zu achten (z.B. Leitlinien für Blinde, Rollstuhlfahrer-geeignet,
etc.). Die Anregungen beziehen sich sowohl auf das bereits oben erwähnte
Vorsehen von Behindertenstellplätzen als auch auf die Belagsauswahl. Von einem
Bürger wird angeregt, die Durchgänge zur Jakobstrasse („Gängle“ und
Wette-Passage) künftig stufenfrei zu gestalten. Eine weitere Idee zielt auf das
Vorsehen eines Beschilderungssystem speziell für
Sehbehinderte ab.
Der Planentwurf berücksichtigt analog dem Vorgehen bei der derzeit in
Umsetzung befindlichen Baumassnahme in der Jakob-/Holzgrundstrasse/Stuttgarter
Strasse/Alter Markt die Kriterien der barrierefreien Gestaltung. Im Bereich der
Bahnhofstrasse dient z.B. das bauliche Absetzen der Gehweg- und
Fahrbahnbereiche als taktiles Element („Leitlinie“) insbesondere auch der
Führung sehbehinderter Menschen. Durch den minimalen Höhenversatz sind diese
Bereiche zudem für Rollatoren gut überfahrbar. In die
Planung eingearbeitet wurden zudem sogenannte „Nullabsenkungen“ im Bereich der
einmündenden Strassen, die in den einschlägigen Vorschriften speziell für
Rollstuhlfahrer vorgesehen sind.
Als Belag
wird ähnlich den bereits ausgeführten Bereichen in der Jakob-/Holzgrundstrasse
für die Bahnhofstrasse ein mittelformatiger, annähernd fugenfrei verlegter
Betonstein mit geschliffener Oberfläche vorgeschlagen, der auch für
Rollstuhlfahrer problemlos befahren werden kann.
Das
Vorsehen einer treppenlosen Verbindung im Bereich des „Gängles“
kann leider nicht berücksichtigt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben „Rommel“ wurden hier entsprechende Untersuchungen angestellt mit
dem Ergebnis, das die platzräumlichen Verhältnisse zur Darstellung der
gesetzlich vorgegebenen Steigungsverhältnisse nicht ausreichend sind. Für den
Bereich der Wette-Passage soll das Thema separat untersucht und dem Gemeinderat
vorgelegt werden.
d) Grüngestaltung
Angeregt
wird hier eine im Sinne der Aufenthaltsqualität insgesamt stärkere Durchgrünung
der Bahnhofstrasse, z.B. auch über das Vorsehen zusätzlicher Baumstandorte und
die Verwendung von Pflanzgefässen, etc. Dabei ist
aber auf eine möglichst geringe Verschattung der dahinter liegenden Wohnungen
und einen geringen Laubabwurf zu achten. Ein besonderer Hinweis betrifft die im
Vorbereich des Wette-Center derzeit vorhandenen Bäume. Hier wird auf den
schlechten Gesundheitszustand hingewiesen und angeregt, diese Bäume durch eine
besser geeignete und stadtverträgliche Art zu ersetzen.
Das Vorsehen zusätzlicher Bäume und mobiler Grünelemente ist bereits Bestandteil der
Planungsüberlegungen. Für die Bahnhofstrasse wird zur Sicherstellung eines
künftig stärker durchgrünten Stadtraums die Verwendung einer schlankwachsenden, stadtverträglichen und auch gut "in
Form zu bringenden" Baumart vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung am
Besten geeignet ist hier die heimische Säulenhainbuche. Dadurch wird auch die
Verschattung der dahinter liegenden Wohnungen minimiert.
Die Anregung bzgl. der Bäume im Vorbereich des Wette-Center wurde von der
Verwaltung geprüft. Festgestellt wurde, dass die Bäume bereits heute durch zu
kleine Pflanzscheiben und einen beengten Wurzelraum in ihrer Gesundheit zumindest beeinträchtigt sind.
Zusammen mit der Befürchtung, dass es hier bedingt durch die vorgesehenen
baulichen Eingriffe zu weiteren Schädigungen kommt wäre es auch aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, die Bäume entsprechend mit der heimischen und
stadtverträglichen Säulenhainbuche zu ersetzen. Den neuen Bäumen könnte so an
richtiger Stelle ein geeigneter Standort geschaffen und diese somit nachhaltig
gesichert werden.
e) Möblierung / Gestaltung / Atmosphäre
Zahlreiche
Anregungen zielen auf eine insgesamt attraktivere Gestaltung und verbesserte
Atmosphäre im Innenstadtbereich ab.
Gewünscht
werden u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder, die z.B.
im Bereich des Parco d’Amore vorgesehen werden
könnten. Die vorgesehene Anordnung von einzelnen Spielgeräten entlang der
Bahnhofstrasse wird v.a. vor dem Hintergrund von
Sicherheitsaspekten in Frage gestellt.
Auch aus Sicht der Verwaltung ist die Anordnung von Spielgeräten entlang der
Bahnhofstrasse aus Gründen der Sicherheit wenig sinnvoll. Der Planentwurf wurde
entsprechend überarbeitet und angepasst. Mittelfristig erscheint der Vorschlag
der Erweiterung des Parco d’Amore auch im Sinne eines
„grünen Ruheraums“ sinnvoll. Aufgrund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse
gibt es hier derzeit allerdings keine Ansätze. Einzelne Spielgeräte stehen
künftig auf dem Holzgrund-Platz zur Verfügung.
Weitere
Anregungen beziehen sich auf das Vorsehen von Sitzmöglichkeiten und wurden beim
Planentwurf entsprechend berücksichtigt.
Die
Anregungen zu den Themenbereichen „Kunst“ und „Beschilderung“ sollten aus Sicht
der Verwaltung aufgenommen und separat untersucht werden. Auch aus finanzieller
Sicht gibt es hierfür im Rahmen der Umbaumassnahme
zunächst keinen Spielraum.
Auch das
Element „Wasser“ wird in unterschiedlicher Form in verschiedenen Anregungen
angeführt. Der Vorschlag einen Trinkwasserbrunnen vorzusehen soll zusammen mit
den Stadtwerken geprüft werden. Hier wäre der Holzgrund-Platz oder auch der Parco d’Amore ein denkbarer Standort.
Fazit und weiteres Vorgehen
Auffallend
viele Stellungnahmen beziehen sich auf die vorhandenen
Geschäftsstruktur. Aus Sicht der Verwaltung ist die angedachte
Neugestaltung der Bahnhofstrasse ungeachtet der o.a.
nur sehr begrenzten Einflussmöglichkeiten mit der Zielsetzung verknüpft, den
Bereich insgesamt zu stärken, zukünftig wieder mehr Kaufkraft in Kornwestheim
zu binden und so auch die Attraktivität für Einzelhändler und Investoren
entsprechend zu erhöhen.
Was die
künftige verkehrsordnungsrechtliche Ausweisung des Bereichs anbelangt liegen
durchaus unterschiedliche Stellungnahmen vor. Wesentliches Kriterium scheint
hier die Anlage von Stellplätzen zu sein, die eine Fussgängerzone
zumindest zum jetzigen Zeitpunkt letztlich ausschliesst.
Zumindest die angedachte (bautechnische) Ausführung
der Bahnhofstrasse lässt die eventuelle Einrichtung einer Fussgängerzone
zu einem späteren Zeitpunkt aber grundsätzlich zu.
Weiter
wichtig ist die Beachtung von Kriterien der behindertenfreundlichen und
barrierefreien Gestaltung, die entsprechend in den Entwurf eingeflossen sind.
Die
Umsetzung konkreter Vorschläge zu Gestaltung und Möblierung wurden – wo möglich
und sinnvoll – in die Planung übernommen oder werden von der Verwaltung geprüft
und - voraussichtlich im kommenden Jahr - als separate Themen für eine
Einzelberatung im Gemeinderat vorgesehen.
Insgesamt
kann aus Sicht der Verwaltung aus den eingegangenen Anregungen eine
grundsätzlich
positive Haltung zur vorgesehenen Massnahme
abgeleitet werden. Damit werden auch die zusammen mit der Bürgerschaft
erarbeiteten und vom Gemeinderat beschlossenen Zielsetzungen des „Rahmenplan
Innenstadt“ im Grundsatz bestätigt.
Mit dem
Ziel, die Massnahme wie geplant im Jahr 2012
umzusetzen kann dem Gemeinderat aus Sicht der Verwaltung nunmehr die
ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Fassung des Baubeschluss vorgelegt werden.