Vorlage-Nr.:

3/2011

Az.:

5 Jeanette Thevenot
5 Christian Kuebler

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

18.01.2011

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße, Bereich Kollwitzstraße - 1. Änderung“ - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße, Bereich Kollwitzstraße – 1. Änderung“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

18.01.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2010 (Vorlage 295/2010) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Entwidmung zweier Teilflächen, die bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind.

Im nördlichen Bereich wird eine ca. 74 m² große Fläche des Fußweges, die nicht zur fußläufigen Erschließung der Wohngebäude erforderlich ist, dem Garagenhof der von der Holbeinstraße erschlossen wird hinzugefügt. Somit ist eine Bebauung dieses Bereiches mit Garagen möglich.

Im südlichen Bereich wird ein Teilstück des Gehweges auf der Nordseite der Kollwitzstraße dem angrenzenden Grundstück zugeordnet. Dieses Teilstück des Gehweges ist entbehrlich, da auf der Südseite ein Gehweg vorhanden ist, der die gesamte Kollwitzstraße umfasst.

Die ursprünglich angedachte Entwidmung eines Teilbereiches des Wendehammers in der Kollwitzstraße wird nicht weiterverfolgt. Die Kollwitzstraße wird derzeit von den Müllfahr-zeugen der AVL angefahren. Bei einer auch nur geringfügigen Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche kann entsprechend den Vorgaben der BGF (Berufsgenossenschaft) keine Müllentsorgung in der Kollwitzstraße erfolgen.

 

Verfahren:

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umwelt-verträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Im sogenannten "vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfs-beschluss anschließt, kann angemessen verkürzt und nur auf die betroffenen Öffentlichkeit und TÖB's beschränkt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann verzichtet werden.

Entsprechend der o.a. Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der früh-zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt und ist in der Abwägung entsprechend dargestellt. Vorgesehen ist, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstmals mit dem Entwurfsbeschluss erfolgt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan nördl der Kirchtalstr - Bereich Kollwitzstr.pdf BPlan nördl der Kirchtalstr - Bereich Kollwitzstr.pdf Beteiligung Bürger.pdf Beteiligung Bürger.pdf