Vorlage-Nr.:

187/2011

Az.:

02 Michael Koepple

Datum:

25.05.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.05.2011

 

 

Betreff:

Gegenüberstellung von Schrägparkierung und Senkrechtparkierung in der geplanten Tiefgarage Holzgrund

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Varianten Stellplatzanordnung Tiefgarage Holzgrund

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Den Beschluss vom 30.3.2010 auch nach Vorlage der überarbeiteten Konzeption für die Senkrechtparkierung aufrechtzuerhalten.

2.                  Der Realisierung der Senkrechtparkierung unter dem Holzgrundplatz wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Rahmenbedingungen des ADAC zur Prämierung der Tiefgarage angestrebt wird.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

31.05.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des AUT am 30.3.2010 (Vorlage 107/2010) hat die Verwaltung die Aufstellung der Parkstände in der geplanten Tiefgarage unter dem Holzgrundplatz zur Diskussion gestellt. Dabei standen die beiden Möglichkeiten – Aufstellung der Parkstände senkrecht zur Fahrgasse oder Aufstellung der Parkstände schräg zur Fahrgasse – zur „Wahl“.

Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass in dem städtischen Teil 53 Stelllätze untergebracht werden können, wenn die Senkrechtaufstellung gewählt wird. Bei einer Schrägaufstellung muss ein anderes statisches System mit anderen (größeren) Spannweiten gewählt werden, was zu Mehrkosten im baukonstruktiv-statischen Bereich führt. Seinerzeit sind die Mehrkosten mit 345.000 EUR angegeben worden. Es wurde aber auch darauf hingewiesen worden, dass bei einer Schrägaufstellung 14 Stellplätze weniger in der öffentlichen Tiefgarage untergebracht werden können.

In der Abwägung der beiden Aufstellarten ist ergänzend darauf hingewiesen worden, dass der Komfort einer Senkrechtaufstellung dann nicht hinter dem Komfort der Schrägaufstellung zurücksteht, wenn die Breite der Stellplätze und die Breite der Fahrgasse ausreichend dimensioniert sind – in der seinerzeitigen Vorlage wurde die notwendige Breite der Stellplätze mit 2,5 m und die Breite der Fahrgasse mit 6 m angegeben. Dies sind im übrigen die Maße, die nicht unterschritten werden dürfen, wenn das Parkhaus/die Tiefgarage nach den Kriterien des ADAC als kundenfreundliche Parkierungsanlage zertifiziert werden soll.

 

Die Tiefgaragenplanung ist mittlerweile sehr viel konkreter als seinerzeit; auch besteht bezüglich der Konstruktion und des statischen Systems mehr Klarheit als seinerzeit.

 

Die als Bauherr nunmehr fungierenden Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim haben die beiden Varianten nochmals geprüft und zur Diskussion gestellt, wohlwissentlich, dass eine diesbezügliche Beschlussfassung vor einem Jahr bereits erfolgt ist.

 

Die bei der Beratung im Jahr 2010 genannten Zahlen, insbesondere was Parkstände betrifft, haben sich etwas geändert, weil nun auch Klarheit besteht, wie viel Behindertenparkplätze vorgesehen werden sollen und in welchem Umfang noch Nebenräume für die Tiefgaragenbetreiber geschaffen werden müssen.

 

So sind folgende Varianten erarbeitet worden (Hinweis: Die öffentlichen Stellplätze sind gelb markiert):

 

 

 

Senkrechtparkierung (Variante I):

48 Stellplätze; die überwiegende Anzahl der öffentlichen Stellplätze sind 2,6 m breit; die jeweils mittelliegenden Stellplätze 2,5 m breit). Die Fahrgasse ist 6 m breit. Im südlichen Teil der Tiefgarage sind gegenüber der früheren Planung 2 Stellplätze gestrichen worden, um in diesem Bereich eine „Umfahrt“/Durchfahrt zu ermöglichen. Zudem ist berücksichtigt, dass neben dem Treppenaufgang (zum Platz) ein Betriebsraum eingerichtet werden muss – in diesem Bereich ist ebenfalls ein Stellplatz gestrichen worden. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Lösung die privaten Stellplätze (nicht farblich hinterlegt) durch entsprechende Boxen abschließbar sind.

 

 

Schrägparkierung (Variante II):

41 Stellplätze; sämtliche Stellplätze (öffentliche Stellplätze und 7 private Stellplätze) im öffentlichen Bereich sind als Schrägparkierer angeordnet – Breite 2,5 m. Die Fahrgasse weist eine Breite von 4,5 m auf.

Da die privaten Schrägparkierungsplätze sich nicht durch Boxenabschließen lassen (dies aber von den privaten Käufern verlangt wird), wurde eine weitere Variante untersucht, die sämtliche privaten Stellplätze durch Boxen abtrennen lassen (diese Stellplätze müssen rechtwinklig sein und direkt nebeneinander auf gleicher Höhe liegen).

 

Schrägparkierung (Variante III):

38 Stellplätze; die nördliche Fahrgasse im öffentlichen Bereich misst aufgrund der Mischung von Senkrechtstellplätzen und Schrägparkplätzen 6,0 m; im weiteren Teil der öffentlichen Tiefgarage ist die Fahrgasse 4,5 m breit. Die privaten Stellplätze sind durch Boxen abtrenn- und abschließbar.

 

 

Vergleich:

Bei der Senkrechtaufstellung sind im öffentlichen Tiefgaragen-Bereich die meisten Stellplätze , nämlich 48, möglich. Bei der Schrägparkierung (Variante II) ergeben sich 41 Stellplätze im öffentlichen Tiefgaragen-Bereich. Diese Variante wird aber vom Bauherren des Wohn- und Geschäftshauses abgelehnt, weil 7 private Stellplätze nicht abschließbar sind.

Bei der Schrägparkierung Variante III sind die wenigsten Stellplätze (38) – im öffentlichen Bereich – herstellbar.

 

Kosten und Zuschüsse

Die Mehrkosten, die bei der Schrägaufstellung (Variante II und Variante III) aufgrund einer anderen statischen Konstruktion (größere Spannweiten, stärker dimensionierte Träger) sich ergeben, belaufen sich auf 166.000 EUR.

 

Für die im öffentlichen Bereich liegenden Stellplätze werden aus dem „Sanierungstopf“ Zuschüsse in Höhe von 13.000 EUR/Stellplatz gewährt wird.

Bei der Variante I bedeutet dies ein Förderbetrag von 624.000 EUR, bei der Variante II ein Förderbetrag von 533.000 EUR und bei der Variante III ein Förderbetrag von 494.000 EUR.

 

Das heißt, dass bei Schrägaufstellung nach Variante III die Stadt bzw. die Stadtwerke 10 x 13.000 = 130.000 EUR weniger Zuschüsse – gegenüber der Variante I (Senkrechtparkierung) erhält.

 

Demnach stellt sich die „Bilanz“ der Variante III (Schrägparkierung) gegenüber der Senkrechtparkierung um 166.000 EUR + 130.000 EUR = 296.000 EUR schlechter dar.

 

 

Es ist bezüglich der vorgesehenen Stellplatzbreite bei Senkrechtparkierung auf folgendes hinzuweisen: Alle Stellplätze werden 2,5 bis 2,6m breit sein. Im Vergleich dazu: In der Tiefgarage unter dem Marktplatz sind die Stellplätze 2,37 m breit. Die Fahrgasse in der neuen Holzgrundtiefgarage wird 6 m breit sein, ausreichend breit, um ein bequemes Ein- und Ausfahren aus den Parkständen zu ermöglichen.

 

Es wird nicht verkannt, dass grundsätzlich ein schräges Einfahren in den Stellplatz angenehmer und leichter ist als bei einem senkrecht zur Fahrbahn liegenden Stellplatz. Angesichts der Tatsache, dass die Fahrgasse und die Stellplatzbreite so gewählt werden, dass die Kriterien zur Prämierung des ADAC erfüllt werden, und angesichts des sehr hohen finanziellen Unterschiedes der beiden Varianten ist es nicht möglich, die Schrägparkierung vorzuschlagen.

 

Vor diesem Hintergrund sollte an dem bereits gefassten Beschluss, die Stellplätze in der Holzgrund-Tiefgarage in Form von sog. Senkrechtstellplätzen – unter Zugrundelegung der genannten Maße - anzuordnen, festgehalten werden.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Varianten Stellplatzanordnung Tiefgarage Holzgrund.pdf Varianten Stellplatzanordnung Tiefgarage Holzgrund.pdf