Betreff:
Gegenüberstellung
von Schrägparkierung und Senkrechtparkierung in der geplanten Tiefgarage
Holzgrund
Anlage(n):
Mitzeichnung
Varianten Stellplatzanordnung Tiefgarage Holzgrund
Beschlussvorschlag:
1.
Den
Beschluss vom 30.3.2010 auch nach Vorlage der überarbeiteten Konzeption für die
Senkrechtparkierung aufrechtzuerhalten.
2.
Der
Realisierung der Senkrechtparkierung unter dem Holzgrundplatz wird unter der
Maßgabe zugestimmt, dass die Rahmenbedingungen des ADAC zur Prämierung der
Tiefgarage angestrebt wird.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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31.05.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung des AUT am 30.3.2010 (Vorlage 107/2010) hat
die Verwaltung die Aufstellung der Parkstände in der geplanten Tiefgarage unter
dem Holzgrundplatz zur Diskussion gestellt. Dabei standen die beiden
Möglichkeiten – Aufstellung der Parkstände senkrecht zur Fahrgasse oder
Aufstellung der Parkstände schräg zur Fahrgasse – zur „Wahl“.
Die Verwaltung hat darauf
hingewiesen, dass in dem städtischen Teil 53 Stelllätze untergebracht werden
können, wenn die Senkrechtaufstellung gewählt wird. Bei einer Schrägaufstellung
muss ein anderes statisches System mit anderen (größeren) Spannweiten gewählt
werden, was zu Mehrkosten im baukonstruktiv-statischen Bereich führt.
Seinerzeit sind die Mehrkosten mit 345.000 EUR angegeben worden. Es wurde aber
auch darauf hingewiesen worden, dass bei einer Schrägaufstellung 14 Stellplätze
weniger in der öffentlichen Tiefgarage untergebracht werden können.
In der Abwägung der beiden
Aufstellarten ist ergänzend darauf hingewiesen worden, dass der Komfort einer
Senkrechtaufstellung dann nicht hinter dem Komfort der Schrägaufstellung
zurücksteht, wenn die Breite der Stellplätze und die Breite der Fahrgasse
ausreichend dimensioniert sind – in der seinerzeitigen Vorlage wurde die
notwendige Breite der Stellplätze mit 2,5 m und die Breite der Fahrgasse mit 6
m angegeben. Dies sind im übrigen die Maße, die nicht unterschritten werden
dürfen, wenn das Parkhaus/die Tiefgarage nach den Kriterien des ADAC als
kundenfreundliche Parkierungsanlage zertifiziert werden soll.
Die Tiefgaragenplanung ist
mittlerweile sehr viel konkreter als seinerzeit; auch besteht bezüglich der
Konstruktion und des statischen Systems mehr Klarheit als seinerzeit.
Die als Bauherr nunmehr fungierenden
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim haben die beiden Varianten nochmals geprüft
und zur Diskussion gestellt, wohlwissentlich, dass eine diesbezügliche
Beschlussfassung vor einem Jahr bereits erfolgt ist.
Die bei der Beratung im Jahr 2010
genannten Zahlen, insbesondere was Parkstände betrifft, haben sich etwas
geändert, weil nun auch Klarheit besteht, wie viel Behindertenparkplätze
vorgesehen werden sollen und in welchem Umfang noch Nebenräume für die
Tiefgaragenbetreiber geschaffen werden müssen.
So sind folgende Varianten
erarbeitet worden (Hinweis: Die öffentlichen Stellplätze sind gelb markiert):
Senkrechtparkierung (Variante I):
48 Stellplätze; die überwiegende Anzahl der
öffentlichen Stellplätze sind 2,6 m breit; die jeweils mittelliegenden
Stellplätze 2,5 m breit). Die Fahrgasse ist 6 m breit. Im südlichen Teil der
Tiefgarage sind gegenüber der früheren Planung 2 Stellplätze gestrichen worden,
um in diesem Bereich eine „Umfahrt“/Durchfahrt zu ermöglichen. Zudem ist
berücksichtigt, dass neben dem Treppenaufgang (zum Platz) ein Betriebsraum
eingerichtet werden muss – in diesem Bereich ist ebenfalls ein Stellplatz
gestrichen worden. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Lösung die
privaten Stellplätze (nicht farblich hinterlegt) durch entsprechende Boxen
abschließbar sind.
Schrägparkierung (Variante II):
41 Stellplätze; sämtliche Stellplätze (öffentliche
Stellplätze und 7 private Stellplätze) im öffentlichen Bereich sind als
Schrägparkierer angeordnet – Breite 2,5 m. Die Fahrgasse weist eine Breite von
4,5 m auf.
Da die privaten
Schrägparkierungsplätze sich nicht durch Boxenabschließen lassen (dies aber von
den privaten Käufern verlangt wird), wurde eine weitere Variante untersucht,
die sämtliche privaten Stellplätze durch Boxen abtrennen lassen (diese
Stellplätze müssen rechtwinklig sein und direkt nebeneinander auf gleicher Höhe
liegen).
Schrägparkierung (Variante III):
38 Stellplätze; die nördliche Fahrgasse im
öffentlichen Bereich misst aufgrund der Mischung von Senkrechtstellplätzen und
Schrägparkplätzen 6,0 m; im weiteren Teil der öffentlichen Tiefgarage ist die
Fahrgasse 4,5 m breit. Die privaten Stellplätze sind durch Boxen abtrenn- und
abschließbar.
Vergleich:
Bei der Senkrechtaufstellung sind im
öffentlichen Tiefgaragen-Bereich die meisten Stellplätze , nämlich 48, möglich. Bei der Schrägparkierung
(Variante II) ergeben sich 41
Stellplätze im öffentlichen Tiefgaragen-Bereich. Diese Variante wird aber vom
Bauherren des Wohn- und Geschäftshauses abgelehnt, weil 7 private Stellplätze
nicht abschließbar sind.
Bei der Schrägparkierung Variante
III sind die wenigsten Stellplätze (38)
– im öffentlichen Bereich – herstellbar.
Kosten und Zuschüsse
Die Mehrkosten, die bei der
Schrägaufstellung (Variante II und Variante III) aufgrund einer anderen
statischen Konstruktion (größere Spannweiten, stärker dimensionierte Träger)
sich ergeben, belaufen sich auf 166.000
EUR.
Für die im öffentlichen Bereich
liegenden Stellplätze werden aus dem „Sanierungstopf“ Zuschüsse in Höhe von
13.000 EUR/Stellplatz gewährt wird.
Bei der Variante I bedeutet dies ein
Förderbetrag von 624.000 EUR, bei der Variante II ein Förderbetrag von 533.000
EUR und bei der Variante III ein Förderbetrag von 494.000 EUR.
Das heißt, dass bei Schrägaufstellung
nach Variante III die Stadt bzw. die Stadtwerke 10 x 13.000 = 130.000 EUR weniger Zuschüsse –
gegenüber der Variante I (Senkrechtparkierung) erhält.
Demnach stellt sich die „Bilanz“ der
Variante III (Schrägparkierung) gegenüber der Senkrechtparkierung um 166.000
EUR + 130.000 EUR = 296.000 EUR
schlechter dar.
Es ist bezüglich der vorgesehenen
Stellplatzbreite bei Senkrechtparkierung auf folgendes hinzuweisen: Alle
Stellplätze werden 2,5 bis 2,6m breit
sein. Im Vergleich dazu: In der Tiefgarage unter dem Marktplatz sind die
Stellplätze 2,37 m breit. Die
Fahrgasse in der neuen Holzgrundtiefgarage wird 6 m breit sein, ausreichend
breit, um ein bequemes Ein- und Ausfahren aus den Parkständen zu ermöglichen.
Es wird nicht verkannt, dass
grundsätzlich ein schräges Einfahren in den Stellplatz angenehmer und leichter
ist als bei einem senkrecht zur Fahrbahn liegenden Stellplatz. Angesichts der
Tatsache, dass die Fahrgasse und die Stellplatzbreite so gewählt werden, dass
die Kriterien zur Prämierung des ADAC erfüllt werden, und angesichts des sehr
hohen finanziellen Unterschiedes der beiden Varianten ist es nicht möglich, die
Schrägparkierung vorzuschlagen.
Vor diesem Hintergrund sollte an dem
bereits gefassten Beschluss, die Stellplätze in der Holzgrund-Tiefgarage in
Form von sog. Senkrechtstellplätzen – unter Zugrundelegung der genannten Maße -
anzuordnen, festgehalten werden.