Vorlage-Nr.:

422/2010

Az.:

3 Sascha Reber
2 Jo Triller
212 Kornelia Schwind

Datum:

24.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage nichtöffentlich

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

01.12.2010

 

 

Betreff:

Anpassung Kindergartengebühren

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Kindergartenentgelte an den Landesrichtsatz anzupassen.

2. Die vorgeschlagenen Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2011 zu erheben.

3. Die Kindergartensatzung gemäß der vorgeschlagenen Änderungen fortzuschreiben.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

01.12.2010

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

02.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.4640.1100

ca 32.000,00

Üpl

Mehreinnahmen

 

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.4644.1120

ca. 2.000,00

Üpl

Mehreinnahmen

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlagen 324/2009 wird verwiesen.

 

Die Stadt Kornwestheim hat sich nach der Einführung der Kindergartengebühr an die Empfehlung des Landesrichtsatzes angepasst (Vorlage 146/1998, Vorlage 141/2005, Vorlage 324/2007).

 

Vertreter/-innen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Evangelischen Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Katholischen Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg verhandeln in der Regel jährlich über einen angemessenen Elternbeitrag zum Kindergartenplatz.

 

Die Empfehlungen der letzten Jahre waren dabei einstimmig.

 

Der Städtetag verabredet momentan mit den Kirchen ein Treffen für das kommende Jahr, um die Gespräche über die Höhe der Kindergartengebühren wieder aufzunehmen. In den Gremien des Städtetags wird eine Erhöhung für notwendig gehalten, da der Kostenanteil der Kommunen in ganz Baden Württemberg gestiegen ist und keine der Kommunen mit dem vorgeschlagenen Landesrichtsatz momentan eine Kostendeckung von 20 % durch die Elternbeiträge als Kofinanzierung erreicht.

 

Die Familienfreundlichkeit hat in Kornwestheim nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Situation und der örtlichen Bevölkerungsentwicklung einen unverändert hohen Stellenwert.

Neben dem quantitativen Ausbau im Bereich der Kindertagesbetreuung (Plätze U3,

Ganztagesbetreuung) spielt in den nächsten Jahren auch der qualitative Ausbau im Bereich der Kindertagesbetreuung eine wichtige Rolle. Qualifizierung der Fachkräfte, Flexibilisierung der Angebote, Umsetzung neuer Forschungserkenntnisse, höhere Anforderungen an die Grundqualifikationen der Fachkräfte sind nur einige Bereiche, in denen es verstärkter Anstrengungen bedarf. Die Stadt Kornwestheim geht diese Entwicklungen konsequent mit, der Ressourceneinsatz steigt entsprechend. Allein um den derzeitigen Standard zu halten, ist es jedoch erforderlich, die Entgelte für die Betreuung analog des jährlichen Kostenanstiegs fort zu schreiben. Vor allem die Tariflöhne steigen in diesem Bereich kontinuierlich an.

Eine Koppelung der Entgelte an die Empfehlungen des Städtetags ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Der Schritt ist erforderlich, um auch künftig auf neue

Anforderungen angemessen reagieren zu können und die erreichten Standards zu

sichern.

 

Dazu gehört die Bereitstellung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen mit familienfreundlichen Beitragsstrukturen. Dies geschieht im Bereich der Kindergärten in erster

Linie durch die soziale Staffelung der Elternbeiträge.

 

Der Auf- und Ausbau der Sprachförderung in Kornwestheim ist ein wichtiger Baustein, der im nächsten Jahr verstärkt weiterentwickelt werden soll.


 

Wie bereits an anderer Stelle wiederholt dargelegt, sollte nach Auffassung der Verwaltung

die qualitative Verbesserung und der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung (z.B. auch für Kinder unter 3 Jahren sowie die Ganztagesbetreuung) Vorrang haben vor einem Beitragsverzicht. In der Vergangenheit ist durch die Wahrnehmung einer Vielzahl von Fortbildungsangeboten zur Umsetzung des Orientierungsplanes durch die pädagogischen Fachkräfte, die Schaffung zusätzlicher Ganztagesplätze und die Einrichtung altergemischter Gruppen sehr viel geschehen.

Durch die gesetzlich abgestützte Verbesserung des Personalschlüssels als zentrale Stellschraube zur Umsetzung des Orientierungsplans erhält jede Einrichtung, beginnend ab dem 1.9.2010 in 2 bzw. 3 Jahresstufen jeweils 0,1 Fachkraft pro Gruppe zusätzlich zum bisherigen Personalschlüssel. Bereits zum heutigen Zeitpunkt lagen die Einrichtungen von Kornwestheim über dem empfohlenen Personalschlüssel. Die mit der Vorgabe des Landes umzusetzende Personalanpassung beinhaltet aber im Endausbau auch die zusätzliche Schaffung von 1,5 Stellen.

Diese bewusst gewollte Entwicklung zu mehr Qualität in den Einrichtungen ist den Kindergartenträgern nur mit einem erheblichen und noch steigenden Finanzaufwand möglich und in Anbetracht der derzeitigen Finanzsituation nur mit einem immensen Kraftakt zu bewältigen.

Die von der Verwaltung jetzt vorgeschlagenen neuen Beitragssätze entsprechen dem Landesrichtsatz, der auch von den meisten Städten und Gemeinden angewandt wird.

Die Verwaltung schlägt vor, die Beiträge zum 01.01.2011 zu erhöhen.

 

Die kirchlichen Träger in Kornwestheim haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Kindergartenvertrag für eine Anpassung der bestehenden Beträge ausgesprochen.

Durch die Staffelung der Beiträge sowie die Übernahme der Kosten durch das Jugendamt für Familien mit geringen Einkommen und die Regelungen des städtischen Familienpasses ist die Gebührenstaffelung sozialverträglich und ermöglichst somit allen Kindern in Kornwestheim, unabhängig des Familieneinkommens, einen Besuch der Kindergärten in der Stadt.

 

 

Kindergartenentgelte für Kinder U3

Die Entgelte für Kinder unter drei Jahren waren bisher um 63 % höher als die Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren. Dies hängt damit zusammen, dass Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder unter drei Jahren einen höheren Personalschlüssel erfordert und somit höhere Betriebskosten nach sich zieht. Außerdem belegen Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen (2-6 Jahre) rechnerisch zwei Betreuungsplätze, was wiederum zu einem Einnahmenausfall führt. Der bisherige Aufschlag von 63 % entspricht jedoch bei weitem nicht der tatsächlichen Kostendifferenz gegenüber der Betreuung von Kindergartenkindern im Alter von 3-6 Jahren.

Der Städtetag schlägt einen Zuschlag von bis zu 100% vor. Einen Zuschlag in dieser Höhe halten wir nicht für sozial verträglich. Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, eine Beitragserhöhung auf 180% der Entgeltes für Kinder Ü3, die damit die höheren Betriebskosten angemessen berücksichtigt.

Die Verwaltung schlägt zudem vor, diesen Entgeltsatz auch für die Kinderkrippen (0 – 3 Jahre) anzuwenden.

 

Kindergarten für Kinder Ü3

Die Verwaltung empfiehlt die Anbindung an den Landesrichtsatz (Anlage1).

In Kornwestheim werden die Elternbeiträge auf der Basis von 11 Monatsentgelten erhoben; der Ferienmonat August ist beitragsfrei.

Die Empfehlung sieht folgende Kostenbeiträge vor:

 


 

Regelkindergarten

 

 

 

Bisherige Entgeltsätze

 

Ab

 

 

01.01.2011

 

2-3 Jahre

3-6 Jahre

2-3 Jahre

3-6 Jahre

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

144,00 EUR

88,00 EUR

171,00 EUR

95,00 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

110,00 EUR

67,00 EUR

129,60 EUR

72,00 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

74,00 EUR

45,00 EUR

86,40 EUR

48,00 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

25,00 EUR

15,00 EUR

28,80 EUR

16,00 EUR

                                                                                     Grau hinterlegt sind die Landesrichtsätze

 

 

Bei veränderten oder verlängerten Öffnungszeiten

 

Für Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (durchgehend 6 Stunden) wird ein Zuschlag von bis zu 25 % als gerechtfertigt angesehen. Die zulässige Belegungszahl sinkt um 3 Kinder pro Gruppe (weniger Elternbeiträge) und ein höherer Personalschlüssel ist anzusetzen. Für weitere Angebotsformen gibt es derzeit keine landeseinheitliche Empfehlung zu Elternbeiträgen.

 

Bei veränderter oder verlängerter Öffnungszeit wurde in Kornwestheim bisher ein Aufschlag von  13 Euro erhoben, inklusive Essensversorgung durch die Erzieherinnen an 3 Tagen in der Woche (8.- €uro).

In den Kindergärten Daimlerstraße, Lessingstraße, Kirchstraße, Starenweg, Karlstraße, Otterweg und Villeneuvestraße wird ein warmes Mittagessen an 4 Tagen in der Woche angeboten. Kinder, die regelmäßig am Essen teilnehmen, zahlen zusätzlich 39 Euro und Familienpassinhaber 19,50 Euro. In diesen Kindergärten betrug der VÖ Zuschlag nur 5 €uro..

 

Zur Abrechnungsvereinfachung schlägt die Verwaltung vor, für die verlängerten Öffnungszeiten generell einen Zuschlag von 10 % (9,50 €uro) zu erheben.

Das Essensgeld für das Mittagsessen ist jeweils zusätzlich zu berechnen.


 

Daraus ergeben sich folgende Regelsätze (VÖ):

 

 

 

Bisherige Entgeltsätze

 

Ab

 

 01.01.2011

 

 

2-3 Jahre

 

3-6 Jahre

 

2-3 Jahre

 

3-6 Jahre

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

157,00 EUR

101,00 EUR

188,10 EUR

104,50 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern

unter 18 J.

123,00 EUR

80,00 EUR

142,50 EUR

79,20 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern

unter 18 J.

87,00 EUR

58,00 EUR

95,00 EUR

52,80 EUR

Für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern

unter 18 J.

38,00 EUR

28,00 EUR

31,70 EUR

17,60 EUR

                                             Grau hinterlegt sind der Landesrichtsatz + 10% VÖ - Zuschlag

 

 

Kindertageseinrichtungen mit einer Ganztagesbetreuung von über 7 Stunden

 

Die Entgelte für Kindertagesstätten bleiben unverändert.

In diesen Entgelten sind 60 €uro Essensgeld bei einer 5 Tage Woche enthalten.

Familienpassinhaber bezahlen 30 €uro.

 

 

Ferienkindergarten

 

Der Ferienkindergarten ist eine beliebte Einrichtung in Kornwestheim. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen bietet die Stadt Kornwestheim seit vielen Jahren einen Ferienkindergarten an, um so Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Der Ferienkindergarten findet an drei Wochen in den Sommerferien statt und von Fachkräften durchgeführt. Im Rahmen des Ferienkindergartens wird ein erhöhter Personalschlüssel angewendet.

Bisher wurden für den Freienkindergarten folgende Entgeltsätze erhoben

 

Für eine Woche                     24.-

Für zwei Wochen                  48.-

Für drei Wochen                    67.-

bei einer 6 Stunden Betreuung, sowie 30 Minuten Frühdienst für Berufstätige.

 

Die Verwaltung schlägt vor ab 01.01.2011 folgende Entgelte zu erheben:

 

Für eine Woche                       40.-

Für zwei Wochen                    80.-

Für drei Wochen                    120.-

 

Ganztagesferienkindergarten

Bei Anmeldung von mindestens 10 Kindern besteht die Möglichkeit des Ganztageskindergartens.

 


 

Bisher wurden für diese Ganztagesbetreuung folgende Entgeltsätze erhoben:

 

Für eine Woche                       79.-

Für zwei Wochen                  158.-

Für drei Wochen                    218.-

bei einer 8 Stunden Betreuung, sowie 30 Minuten Frühdienst für Berufstätige.

 

Die Verwaltung schlägt vor ab 01.01.2011 folgende Entgelte zu erheben:

 

Für eine Woche                       80.-

Für zwei Wochen                  160.-

Für drei Wochen                    240.-

 

Die Entgelte verstehen sich inklusive Essensgeld.

 

Die Kosten können vom Jugendamt auf Antrag übernommen werden.

 

Entgeltordnung

 

Bisher existieren noch unterschiedliche Entgeltmodelle in Baden und Württemberg. Inzwischen haben sich viele Städte des badischen Gebiets der württembergischen Entgeltordnung angeschlossen.

In Baden war bisher die Anzahl der Kinder aus einer Familie, die gleichzeitig die Einrichtung besuchten; Bemessungsgrundlage.

In Württemberg wurden im Rahmen der sogenannten Sozialstaffelung alle Kinder in der Familie bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt.

Die Kirchenleitungen, die Fachverbände in Baden-Württemberg sowie der Gemeindetag und Städtetag haben sich dafür ausgesprochen, die Elternbeiträge künftig einheitlich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zu berechnen.

 

Die Stadt Kornwestheim hatte seinerzeit eine Mischform aus beiden Entgeltordnungen gewählt (Vorlage 146/1998). Zudem wurden Ermäßigungen aus sozialen Gründen (Sozial- und Familienpass) in der Entgeltordnung verankert.

 

Die Städte in Baden Württemberg haben bei ihrer Entgeltordnung entweder das badische, oder das württembergische Modell als Grundlage. Mischformen, wie in Kornwestheim sind dem Städtetag nicht bekannt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltordnung zu überarbeiten und das württembergische Modell zu Grunde zu legen. Dies beinhaltet eine Kostenermäßigung gestaffelt nach denen, im Haushalt lebender Kinder unter 18 Jahre.

Die Ermäßigung aufgrund gleichzeitigem Besuch von Kindern im Kindergarten würde damit zukünftig wegfallen. Bei vielen Eltern war diese Ermäßigung auch nicht erklärbar, da deren Kinder nacheinander die Einrichtungen besuchten und sie sich benachteiligt fühlen, weil für sie die Kosten (Schule, Kleinkindbetreung, Tagesmütter etc.) in voller Höhe nacheinander anfallen. Bisher mussten die Eltern , deren Kinder nicht gleichzeitig im Kindergarten waren, trotz gleichem Einkommen und gleicher Kinderzahl in der Summe deutliche mehr Kindergartengebühr entrichten, wie Eltern deren Kinder teilweise gleichzeitig den Kindergarten besuchten.


 

Zusammenfassend:

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des qualitativen und quantitativen Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder von 0 – 6 Jahren die Entgelte sozial verträglich anzupassen. Mit dieser Anhebung können die Mehrausgaben der Kommune nur zu einem geringen Teil kompensiert werden. Der Städtetag empfiehlt, dass 20 % der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden. Von dieser Empfehlung bleibt die Verwaltung mit dem jetzigen Vorschlag noch weit entfernt. Der Anteil der Elternbeiträge an der Gesamtfinanzierung steigt von ca. 10,5 % auf ca. 11,5 %.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen