Betreff:
Anpassung
Kindergartengebühren
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1. Die Kindergartenentgelte an den Landesrichtsatz
anzupassen.
2. Die
vorgeschlagenen Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2011 zu erheben.
3. Die
Kindergartensatzung gemäß der vorgeschlagenen Änderungen fortzuschreiben.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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01.12.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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02.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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1.4640.1100
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ca 32.000,00
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Üpl
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Mehreinnahmen
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ab 2011
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1.4644.1120
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ca. 2.000,00
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Üpl
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Mehreinnahmen
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Vorlagen 324/2009 wird verwiesen.
Die Stadt Kornwestheim hat sich nach
der Einführung der Kindergartengebühr an die Empfehlung des Landesrichtsatzes
angepasst (Vorlage 146/1998, Vorlage 141/2005, Vorlage 324/2007).
Vertreter/-innen der Erzdiözese
Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche in
Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev.
Landeskirche in Baden, des Evangelischen Landesverbands für Kindertagesstätten
in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des
Landesverbands Katholischen Kindertagesstätten in der Diözese
Rottenburg/Stuttgart sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des
Städtetags Baden-Württemberg verhandeln in der Regel jährlich über einen angemessenen
Elternbeitrag zum Kindergartenplatz.
Die Empfehlungen der letzten Jahre
waren dabei einstimmig.
Der Städtetag verabredet momentan mit
den Kirchen ein Treffen für das kommende Jahr, um die Gespräche über die Höhe
der Kindergartengebühren wieder aufzunehmen. In den Gremien des Städtetags wird
eine Erhöhung für notwendig gehalten, da der Kostenanteil der Kommunen in ganz
Baden Württemberg gestiegen ist und keine der Kommunen mit dem vorgeschlagenen
Landesrichtsatz momentan eine Kostendeckung von 20 % durch die Elternbeiträge
als Kofinanzierung erreicht.
Die Familienfreundlichkeit hat in
Kornwestheim nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Situation
und der örtlichen Bevölkerungsentwicklung einen unverändert hohen Stellenwert.
Neben dem quantitativen Ausbau im
Bereich der Kindertagesbetreuung (Plätze U3,
Ganztagesbetreuung) spielt in den
nächsten Jahren auch der qualitative Ausbau im Bereich der Kindertagesbetreuung
eine wichtige Rolle. Qualifizierung der Fachkräfte, Flexibilisierung der
Angebote, Umsetzung neuer Forschungserkenntnisse, höhere Anforderungen an die
Grundqualifikationen der Fachkräfte sind nur einige Bereiche, in denen es
verstärkter Anstrengungen bedarf. Die Stadt Kornwestheim geht diese
Entwicklungen konsequent mit, der Ressourceneinsatz steigt entsprechend. Allein
um den derzeitigen Standard zu halten, ist es jedoch erforderlich, die Entgelte
für die Betreuung analog des jährlichen Kostenanstiegs fort zu schreiben. Vor
allem die Tariflöhne steigen in diesem Bereich kontinuierlich an.
Eine Koppelung der Entgelte an die
Empfehlungen des Städtetags ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Der Schritt
ist erforderlich, um auch künftig auf neue
Anforderungen angemessen reagieren
zu können und die erreichten Standards zu
sichern.
Dazu gehört die Bereitstellung von
Bildungs- und Erziehungseinrichtungen mit familienfreundlichen
Beitragsstrukturen. Dies geschieht im Bereich der Kindergärten in erster
Linie durch die soziale Staffelung
der Elternbeiträge.
Der Auf- und Ausbau der
Sprachförderung in Kornwestheim ist ein wichtiger Baustein, der im nächsten
Jahr verstärkt weiterentwickelt werden soll.
Wie bereits an anderer Stelle
wiederholt dargelegt, sollte nach Auffassung der Verwaltung
die qualitative Verbesserung und der
quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung (z.B. auch für Kinder unter 3
Jahren sowie die Ganztagesbetreuung) Vorrang haben vor einem Beitragsverzicht.
In der Vergangenheit ist durch die Wahrnehmung einer Vielzahl von
Fortbildungsangeboten zur Umsetzung des Orientierungsplanes durch die
pädagogischen Fachkräfte, die Schaffung zusätzlicher Ganztagesplätze und die
Einrichtung altergemischter Gruppen sehr viel geschehen.
Durch die gesetzlich abgestützte Verbesserung
des Personalschlüssels als zentrale Stellschraube zur Umsetzung des
Orientierungsplans erhält jede Einrichtung, beginnend ab dem 1.9.2010 in 2 bzw.
3 Jahresstufen jeweils 0,1 Fachkraft pro Gruppe zusätzlich zum bisherigen
Personalschlüssel. Bereits zum heutigen Zeitpunkt lagen die Einrichtungen von Kornwestheim
über dem empfohlenen Personalschlüssel. Die mit der Vorgabe des Landes
umzusetzende Personalanpassung beinhaltet aber im Endausbau auch die
zusätzliche Schaffung von 1,5 Stellen.
Diese bewusst gewollte Entwicklung
zu mehr Qualität in den Einrichtungen ist den Kindergartenträgern nur mit einem
erheblichen und noch steigenden Finanzaufwand möglich und in Anbetracht der
derzeitigen Finanzsituation nur mit einem immensen Kraftakt zu bewältigen.
Die von der Verwaltung jetzt
vorgeschlagenen neuen Beitragssätze entsprechen dem Landesrichtsatz, der auch
von den meisten Städten und Gemeinden angewandt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die
Beiträge zum 01.01.2011 zu erhöhen.
Die kirchlichen Träger in
Kornwestheim haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum neuen
Kindergartenvertrag für eine Anpassung der bestehenden Beträge ausgesprochen.
Durch die Staffelung der Beiträge
sowie die Übernahme der Kosten durch das Jugendamt für Familien mit geringen
Einkommen und die Regelungen des städtischen Familienpasses ist die
Gebührenstaffelung sozialverträglich und ermöglichst somit allen Kindern in
Kornwestheim, unabhängig des Familieneinkommens, einen Besuch der Kindergärten
in der Stadt.
Kindergartenentgelte für Kinder U3
Die Entgelte für Kinder unter drei
Jahren waren bisher um 63 % höher als die Elternbeiträge für Kinder ab 3
Jahren. Dies hängt damit zusammen, dass Bildung, Erziehung und Betreuung der
Kinder unter drei Jahren einen höheren Personalschlüssel erfordert und somit
höhere Betriebskosten nach sich zieht. Außerdem belegen Kinder unter drei
Jahren in altersgemischten Gruppen (2-6 Jahre) rechnerisch zwei
Betreuungsplätze, was wiederum zu einem Einnahmenausfall führt. Der bisherige
Aufschlag von 63 % entspricht jedoch bei weitem nicht der tatsächlichen Kostendifferenz
gegenüber der Betreuung von Kindergartenkindern im Alter von 3-6 Jahren.
Der Städtetag schlägt einen Zuschlag
von bis zu 100% vor. Einen Zuschlag in dieser Höhe halten wir nicht für sozial
verträglich. Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, eine Beitragserhöhung auf
180% der Entgeltes für Kinder Ü3, die damit die höheren Betriebskosten
angemessen berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt zudem vor,
diesen Entgeltsatz auch für die Kinderkrippen (0 – 3 Jahre) anzuwenden.
Kindergarten für Kinder Ü3
Die Verwaltung empfiehlt die
Anbindung an den Landesrichtsatz (Anlage1).
In Kornwestheim werden die
Elternbeiträge auf der Basis von 11 Monatsentgelten erhoben; der Ferienmonat
August ist beitragsfrei.
Die Empfehlung sieht folgende
Kostenbeiträge vor:
Regelkindergarten
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Bisherige Entgeltsätze
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Ab
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01.01.2011
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2-3 Jahre
|
3-6 Jahre
|
2-3 Jahre
|
3-6 Jahre
|
Für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind
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144,00 EUR
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88,00 EUR
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171,00 EUR
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95,00 EUR
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Für das Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 J.
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110,00 EUR
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67,00 EUR
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129,60 EUR
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72,00 EUR
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Für das Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 J.
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74,00 EUR
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45,00 EUR
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86,40 EUR
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48,00 EUR
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Für das Kind aus einer Familie
mit 4 Kindern unter 18 J.
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25,00 EUR
|
15,00 EUR
|
28,80 EUR
|
16,00 EUR
|
Grau hinterlegt sind
die Landesrichtsätze
|
Bei veränderten oder verlängerten
Öffnungszeiten
Für Gruppen mit verlängerter
Öffnungszeit (durchgehend 6 Stunden) wird ein Zuschlag von bis zu 25 % als
gerechtfertigt angesehen. Die zulässige Belegungszahl sinkt um 3 Kinder pro
Gruppe (weniger Elternbeiträge) und ein höherer Personalschlüssel ist anzusetzen.
Für weitere Angebotsformen gibt es derzeit keine landeseinheitliche Empfehlung
zu Elternbeiträgen.
Bei veränderter oder verlängerter
Öffnungszeit wurde in Kornwestheim bisher ein Aufschlag von 13 Euro erhoben, inklusive Essensversorgung
durch die Erzieherinnen an 3 Tagen in der Woche (8.- €uro).
In den Kindergärten Daimlerstraße,
Lessingstraße, Kirchstraße, Starenweg, Karlstraße, Otterweg und
Villeneuvestraße wird ein warmes Mittagessen an 4 Tagen in der Woche angeboten.
Kinder, die regelmäßig am Essen teilnehmen, zahlen zusätzlich 39 Euro und
Familienpassinhaber 19,50 Euro. In diesen Kindergärten betrug der VÖ Zuschlag
nur 5 €uro..
Zur Abrechnungsvereinfachung schlägt
die Verwaltung vor, für die verlängerten Öffnungszeiten generell einen Zuschlag
von 10 % (9,50 €uro) zu erheben.
Das Essensgeld für das Mittagsessen
ist jeweils zusätzlich zu berechnen.
Daraus ergeben sich folgende
Regelsätze (VÖ):
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Bisherige Entgeltsätze
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Ab
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01.01.2011
|
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2-3 Jahre
|
3-6 Jahre
|
2-3 Jahre
|
3-6 Jahre
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Für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
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157,00 EUR
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101,00 EUR
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188,10 EUR
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104,50 EUR
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Für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern
unter 18 J.
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123,00 EUR
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80,00 EUR
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142,50 EUR
|
79,20 EUR
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Für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern
unter 18 J.
|
87,00 EUR
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58,00 EUR
|
95,00 EUR
|
52,80 EUR
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Für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern
unter 18 J.
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38,00 EUR
|
28,00 EUR
|
31,70 EUR
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17,60 EUR
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Grau hinterlegt sind der Landesrichtsatz + 10% VÖ - Zuschlag
Kindertageseinrichtungen mit einer Ganztagesbetreuung von über 7 Stunden
Die Entgelte für Kindertagesstätten
bleiben unverändert.
In diesen Entgelten sind 60 €uro
Essensgeld bei einer 5 Tage Woche enthalten.
Familienpassinhaber bezahlen 30
€uro.
Ferienkindergarten
Der Ferienkindergarten ist eine beliebte Einrichtung in Kornwestheim. Im
Gegensatz zu vielen anderen Kommunen bietet die Stadt Kornwestheim seit vielen
Jahren einen Ferienkindergarten an, um so Eltern die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu ermöglichen. Der Ferienkindergarten findet an drei Wochen in den
Sommerferien statt und von Fachkräften durchgeführt. Im Rahmen des
Ferienkindergartens wird ein erhöhter Personalschlüssel angewendet.
Bisher wurden für den
Freienkindergarten folgende Entgeltsätze erhoben
Für eine Woche 24.-
Für zwei Wochen 48.-
Für drei Wochen 67.-
bei einer 6 Stunden Betreuung, sowie
30 Minuten Frühdienst für Berufstätige.
Die Verwaltung schlägt vor ab
01.01.2011 folgende Entgelte zu erheben:
Für eine Woche 40.-
Für zwei Wochen 80.-
Für drei Wochen 120.-
Ganztagesferienkindergarten
Bei Anmeldung von mindestens 10
Kindern besteht die Möglichkeit des Ganztageskindergartens.
Bisher wurden für diese
Ganztagesbetreuung folgende Entgeltsätze erhoben:
Für eine Woche 79.-
Für zwei Wochen 158.-
Für drei Wochen 218.-
bei einer 8 Stunden Betreuung, sowie
30 Minuten Frühdienst für Berufstätige.
Die Verwaltung schlägt vor ab
01.01.2011 folgende Entgelte zu erheben:
Für eine Woche 80.-
Für zwei Wochen 160.-
Für drei Wochen 240.-
Die Entgelte verstehen sich
inklusive Essensgeld.
Die Kosten können vom Jugendamt auf
Antrag übernommen werden.
Entgeltordnung
Bisher existieren noch
unterschiedliche Entgeltmodelle in Baden und Württemberg. Inzwischen haben sich
viele Städte des badischen Gebiets der württembergischen Entgeltordnung
angeschlossen.
In Baden war bisher die Anzahl der
Kinder aus einer Familie, die gleichzeitig die Einrichtung besuchten; Bemessungsgrundlage.
In Württemberg wurden im Rahmen der
sogenannten Sozialstaffelung alle Kinder in der Familie bis zum 18. Lebensjahr
berücksichtigt.
Die Kirchenleitungen, die Fachverbände
in Baden-Württemberg sowie der Gemeindetag und Städtetag haben sich dafür
ausgesprochen, die Elternbeiträge künftig einheitlich nach der Anzahl der
Kinder unter 18 Jahren in der Familie zu berechnen.
Die Stadt Kornwestheim hatte
seinerzeit eine Mischform aus beiden Entgeltordnungen gewählt (Vorlage
146/1998). Zudem wurden Ermäßigungen aus sozialen Gründen (Sozial- und
Familienpass) in der Entgeltordnung verankert.
Die Städte in Baden Württemberg
haben bei ihrer Entgeltordnung entweder das badische, oder das württembergische
Modell als Grundlage. Mischformen, wie in Kornwestheim sind dem Städtetag nicht
bekannt.
Die Verwaltung schlägt vor, die
Entgeltordnung zu überarbeiten und das württembergische Modell zu Grunde zu
legen. Dies beinhaltet eine Kostenermäßigung gestaffelt nach denen, im Haushalt
lebender Kinder unter 18 Jahre.
Die Ermäßigung aufgrund
gleichzeitigem Besuch von Kindern im Kindergarten würde damit zukünftig
wegfallen. Bei vielen Eltern war diese Ermäßigung auch nicht erklärbar, da
deren Kinder nacheinander die Einrichtungen besuchten und sie sich
benachteiligt fühlen, weil für sie die Kosten (Schule, Kleinkindbetreung,
Tagesmütter etc.) in voller Höhe nacheinander anfallen. Bisher mussten die
Eltern , deren Kinder nicht gleichzeitig im Kindergarten waren, trotz gleichem
Einkommen und gleicher Kinderzahl in der Summe deutliche mehr
Kindergartengebühr entrichten, wie Eltern deren Kinder teilweise gleichzeitig
den Kindergarten besuchten.
Zusammenfassend:
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des qualitativen und quantitativen
Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder von 0 – 6 Jahren die Entgelte
sozial verträglich anzupassen. Mit dieser Anhebung können die Mehrausgaben der
Kommune nur zu einem geringen Teil kompensiert werden. Der Städtetag empfiehlt,
dass 20 % der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden. Von dieser Empfehlung
bleibt die Verwaltung mit dem jetzigen Vorschlag noch weit entfernt. Der Anteil
der Elternbeiträge an der Gesamtfinanzierung steigt von ca. 10,5 % auf ca. 11,5
%.