Betreff:
Erlass
einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich westlich der
Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Satzungstext
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Für das Plangebiet im Bereich „westlich der
Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße“ wird eine Satzung
über eine Veränderungssperre beschlossen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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17.04.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.04.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Dem
Gemeinderat wurde für den Bereich westlich der Güterbahnhofstraße
zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße die Einleitung
eines Bebauungsplanänderungsverfahrens empfohlen. Die Ziele und Zwecke dieser
Bebauungsplanänderung sind die Verhinderung von Spielhallen in städtebaulich
problematischen Bereichen sowie die Einschränkung von Spielhallen in Gebieten,
in denen sie nur ausnahmsweise zulässig sind. Grundlage dafür ist die
Spielhallenkonzeption der Stadt Kornwestheim, die eine Regulierung im Sinne von restriktiver Zulassung der
Standorte für Spielhallen zum Ziel hat.
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, auch in diesem Bereich die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Spielhallen ausgeschlossen werden
können. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in der Sitzung vom 27.03.2012
diese Sensibilität auch für den Bereich der Güterbahnhofstraße festgestellt. Zu
diesem Zweck wird der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen.
Die Stadt sollte zu erkennen
geben, dass sie ihre Planungshoheit auf diesem Gebiet geltend macht und
Einfluss auf die Entwicklung nehmen möchte. Es sollten keine solchen
Veränderungen zugelassen werden, die einer Umsetzung der städtebaulichen
Konzeption entgegenstehen oder sie beeinträchtigen könnten. Zudem sollten
Grundlagen geschaffen werden , dass eine sinnvolle und angemessene
Nachverdichtung im innenstädtischen Bereich möglich ist. Aus diesem Grunde wird
zur Sicherung der künftigen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans der
Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen. Bei der Stadt ist ein Bauantrag
eingegangen, der eine Baugenehmigung für den Einbau einer Spielhalle im
Planbereich anstrebt. Über die Satzung einer Veränderungssperre ist innerhalb
eines Zeitraums zu entscheiden, in dem auch über den Bauantrag zu entscheiden
ist
(2 Monate), um die Sperrwirkung zu entfalten.
Der Erlass der
Veränderungssperre ist notwendig und erforderlich, um Spielhallen im
Geltungsbereich auszuschließen und dient zugleich der Sicherung der künftigen
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt,
für das Gebiet „ westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und
Bahnhofstraße“ eine Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen. Es
wird auf den nachfolgenden Satzungstext und den Abgrenzungsplan verwiesen.
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