Vorlage-Nr.:

113/2012

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

11.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

17.04.2012

 

 

Betreff:

Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Satzungstext

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Für das Plangebiet im Bereich „westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße“ wird eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

17.04.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

                       Dem Gemeinderat  wurde für den Bereich westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens empfohlen. Die Ziele und Zwecke dieser Bebauungsplanänderung sind die Verhinderung von Spielhallen in städtebaulich problematischen Bereichen sowie die Einschränkung von Spielhallen in Gebieten, in denen sie nur ausnahmsweise zulässig sind. Grundlage dafür ist die Spielhallenkonzeption der Stadt Kornwestheim, die eine Regulierung  im Sinne von restriktiver Zulassung der Standorte für Spielhallen zum Ziel hat.

 

                       Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, auch in diesem Bereich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Spielhallen ausgeschlossen werden können. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in der Sitzung vom 27.03.2012 diese Sensibilität auch für den Bereich der Güterbahnhofstraße festgestellt. Zu diesem Zweck wird der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen.

 

Die Stadt sollte zu erkennen geben, dass sie ihre Planungshoheit auf diesem Gebiet geltend macht und Einfluss auf die Entwicklung nehmen möchte. Es sollten keine solchen Veränderungen zugelassen werden, die einer Umsetzung der städtebaulichen Konzeption entgegenstehen oder sie beeinträchtigen könnten. Zudem sollten Grundlagen geschaffen werden , dass eine sinnvolle und angemessene Nachverdichtung im innenstädtischen Bereich möglich ist. Aus diesem Grunde wird zur Sicherung der künftigen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen. Bei der Stadt ist ein Bauantrag eingegangen, der eine Baugenehmigung für den Einbau einer Spielhalle im Planbereich anstrebt. Über die Satzung einer Veränderungssperre ist innerhalb eines Zeitraums zu entscheiden, in dem auch über den Bauantrag zu entscheiden ist
(2 Monate), um die Sperrwirkung zu entfalten.

 

Der Erlass der Veränderungssperre ist notwendig und erforderlich, um Spielhallen im Geltungsbereich auszuschließen und dient zugleich der Sicherung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, für das Gebiet „ westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße“ eine Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen. Es wird auf den nachfolgenden Satzungstext und den Abgrenzungsplan verwiesen.

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Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)