Betreff:
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und
Steinbeisstraße - 2. Änderung" - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee,
Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – 2. Änderung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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18.06.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und Begründung:
Die ehemaligen Flächen des
Industriestammgleises Nord im Bereich zwischen der Steinbeis- und Heinkelstraße
wurden i.Z. mit den derzeit laufenden Baumaßnahmen der Fa. Dachser und der Fa.
Hoberg Driesch im Jahr 2012 entwidmet
und zum Zwecke einer gewerblichen Überbauung an die genannten Unternehmen
veräußert.
In der Zwischenzeit hat die Fa. Dachser Interesse am Erwerb einer
ehemaligen Gleisfläche angekündigt. Es handelt sich dabei um das Grundstück mit
der Fl.-Nr. 5659, einem schmalen Grundstücksstreifen zwischen der
Steinbeisstraße und der Robert-Mayer-Straße. Das Unternehmen Dachser würde
diese Fläche gerne nutzen, um eine Warte- und Abruffläche für andienende LKWs
einzurichten. Dieser Vorschlag wird von der Verwaltung ausdrücklich
unterstützt, da man sich hierdurch eine spürbare Entlastung der verkehrlichen
Situation in der Steinbeisstraße und dem Gewerbegebiet Nord erhofft. Das
Grundstück mit der Fl.-Nr. 5659 hat eine Fläche von 1.338 m² und wurde bisher
als öffentliche Verkehrsfläche (Industriestammgleis) betrachtet. Das derzeit
brachliegende Grundstück könnte so wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt
werden.
Damit die beabsichtigte o.g. Nutzung ermöglicht werden kann, ist die
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nord zwischen
Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – Änderung“ notwendig. Mit der Durchführung des
Änderungsverfahrens soll eine planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage
für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich
geschaffen werden.
Angedacht ist, sowohl die Festsetzung der Art der baulichen
Nutzung (eingeschränktes Gewerbegebiet) als auch die überbaubaren Grundstücksflächen
(Baugrenzen) aus den östlich und westlich an das Industriestammgleis
angrenzenden Bereichen des Bebauungsplangebiets "Gewerbegebiet Nord
zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – Änderung“ in
den Bereich des Industriestammgleises zu überführen. Das Industriestammgleis,
welches im o. g. Bebauungsplan derzeit noch als „Fläche für Bahnanlagen“
festgesetzt ist, wird hierdurch überplant und kann zukünftig für eine
gewerblichen Nutzung herangezogen werden.
Die genaue Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im
weiteren Verlauf des Verfahrens.
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 4, 7 ha und wird im Norden durch die Robert-Mayer-Straße, im Osten und
Süden durch die Steinbeisstraße sowie im Westen durch die Solitudeallee
begrenzt.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:
Der im Abgrenzungsplan dargestellte
Planbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 als gewerbliche
Baufläche (G) dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickeln.
Planungsrechtliches Verfahren:
Das Bebauungsplanänderungsverfahren
wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes
Verfahren) durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt,
da die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden. Darüber
hinaus sind weder umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben geplant
noch handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um einen besonders
schützenswerten Bereich. Außerdem kann im vereinfachten Verfahren von der
Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und
Steinbeisstraße – 2. Änderung“ zu fassen.