Vorlage-Nr.:

248/2013

Az.:

Planen Bauen Umwelt

Datum:

04.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße - 2. Änderung" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – 2. Änderung“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

18.06.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

11.07.2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die ehemaligen Flächen des Industriestammgleises Nord im Bereich zwischen der Steinbeis- und Heinkelstraße wurden i.Z. mit den derzeit laufenden Baumaßnahmen der Fa. Dachser und der Fa. Hoberg Driesch  im Jahr 2012 entwidmet und zum Zwecke einer gewerblichen Überbauung an die genannten Unternehmen veräußert.

 

In der Zwischenzeit hat die Fa. Dachser Interesse am Erwerb einer ehemaligen Gleisfläche angekündigt. Es handelt sich dabei um das Grundstück mit der Fl.-Nr. 5659, einem schmalen Grundstücksstreifen zwischen der Steinbeisstraße und der Robert-Mayer-Straße. Das Unter­nehmen Dachser würde diese Fläche gerne nutzen, um eine Warte- und Abruffläche für andienende LKWs einzurichten. Dieser Vorschlag wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt, da man sich hierdurch eine spürbare Entlastung der verkehrlichen Situation in der Steinbeisstraße und dem Gewerbegebiet Nord erhofft. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 5659 hat eine Fläche von 1.338 m² und wurde bisher als öffentliche Verkehrsfläche (Industrie­stamm­gleis) betrachtet. Das derzeit brachliegende Grundstück könnte so wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Damit die beabsichtigte o.g. Nutzung ermöglicht werden kann, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – Änderung“ notwendig. Mit der Durchführung des  Änderungsverfahrens soll eine planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen werden. 

Angedacht ist, sowohl die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung (eingeschränktes Gewerbegebiet) als auch die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) aus den östlich und westlich an das Industriestammgleis angrenzenden Bereichen des Bebauungsplangebiets "Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – Änderung“ in den Bereich des Industriestammgleises zu überführen. Das Industriestammgleis, welches im o. g. Bebauungsplan derzeit noch als „Fläche für Bahnanlagen“ festgesetzt ist, wird hierdurch überplant und kann zukünftig für eine gewerblichen Nutzung herangezogen werden.

Die genaue Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4, 7 ha und wird im Norden durch die Robert-Mayer-Straße, im Osten und Süden durch die Steinbeisstraße sowie im Westen durch die Solitudeallee begrenzt.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:

Der im Abgrenzungsplan dargestellte Planbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Planungsrechtliches Verfahren:

Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird nach § 13  BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt, da die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus sind weder umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben geplant noch handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um einen besonders schützenswerten Bereich. Außerdem kann im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Nord zwischen Solitudeallee, Robert-Mayer-Straße und Steinbeisstraße – 2. Änderung“ zu fassen.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2013-05-31 Abgrenzung.pdf2013-05-31 Abgrenzung.pdf