Betreff:
Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe für die Herstellung der elektronischen
Aufenthaltstitel
Anlage(n):
Mitzeichnung
Gebühren Ausländerrecht
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung der
elektronischen Aufenthaltstitel in Höhe von 50.000 EUR zu genehmigen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.04.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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1.1110 6500
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50.000,00
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Üpl
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Mehrausgaben
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Herstellung elektronischer
Aufnthaltstitel durch die Bundesdruckerei
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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1.1110 1000
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50.000,00
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Mehreinnahmen
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Höhere
Gebühreneinnahmen durch elektronischen Aufenthaltstitel
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Sachdarstellung und
Begründung:
Für Bürobedarf und Vordrucke sind im
Haushaltsplan 2012 für das Amt für öffentliche Ordnung insgesamt 13.500 EUR
veranschlagt (HHST 1.1110 6500).
Zum Zeitpunkt der
Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2012 war die Gebührenhöhe noch nicht
geregelt. Es sind deshalb weder die höheren Ausgaben noch die höheren Einnahmen
im Haushaltsplan veranschlagt.
Der elektronische
Aufenthaltstitel wurde inzwischen eingeführt.
In der Vergangenheit wurden die ausländerrechtlichen
Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis,
Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG) als Etikett in
das
Reisedokument des Ausländers eingeklebt.
Der neue „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) wird als
gesondertes
Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen
Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.
Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip,
auf dem biometrische
Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres
zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten
gespeichert sind.
Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen
Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu
nutzen.
Wie beim neuen Personalausweis werden die Dokumente bei der
Stadtverwaltung beantragt und bei der Bundesdruckerei erstellt.
Die Bundesdruckerei
stellt den Behörden ihre Kosten in Rechnung.
Die Mehrausgaben im 1.
Quartal 2012 betrugen 11.723,90 EUR.
Bis zum Jahresende fallen Mehrkosten von voraussichtlich
50.000 EUR an.
Die im Haushalt bereit gestellten Mittel sind dafür nicht
ausreichend.
Deckungsvorschlag
Zeitgleich mit der Einführung des elektronischen
Aufenthaltstitels wurden die Gebühren im Ausländerrecht erhöht; es handelt sich
dabei um bundesweit einheitliche Gebühren.
Die Erhöhung der Gebühr berücksichtigt die höheren Kosten,
d.h. die Ausländerbehörde hat hier auch höhere Einnahmen.
Eine Übersicht über die bisherigen und die neuen Gebühren
ist in der Anlage beigefügt.
Gebührenentwicklung:
Gebühren Ausländeramt insgesamt 1. Quartal 2012: 17.387,70 EUR
Gebühren Ausländeramt insgesamt 1. Quartal 2011:
5.723,50 EUR
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Mehreinnahmen insgesamt, 1. Quartal 2012: 11.664,20 EUR
Gebühren Ausländeramt neuer eAT 1. Quartal 2012: 14.301,40 EUR
Gebühren Ausländeramt (vergl. eAT) 1. Quartal 2011:
2.737,50 EUR
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Mehreinnahmen durch eAT,
1. Quartal 2012: 11.563,90
EUR
Die voraussichtlichen Mehreinnahmen decken also die
voraussichtlichen Mehrausgaben.
Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung der elektronischen
Aufenthaltstitel in Höhe von 50.000 EUR zu genehmigen..