Vorlage-Nr.:

125/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

10.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

19.04.2012

 

 

Betreff:

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Herstellung der elektronischen Aufenthaltstitel

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Gebühren Ausländerrecht

 

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung der elektronischen Aufenthaltstitel in Höhe von 50.000 EUR zu genehmigen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

19.04.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2012

1.1110 6500

50.000,00

Üpl

Mehrausgaben

Herstellung elektronischer Aufnthaltstitel durch die Bundesdruckerei

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

ab 2012

1.1110 1000

50.000,00

Mehreinnahmen

Höhere Gebühreneinnahmen durch elektronischen Aufenthaltstitel

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Für Bürobedarf und Vordrucke sind im Haushaltsplan 2012 für das Amt für öffentliche Ordnung insgesamt 13.500 EUR veranschlagt (HHST 1.1110 6500).

 

Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2012 war die Gebührenhöhe noch nicht geregelt. Es sind deshalb weder die höheren Ausgaben noch die höheren Einnahmen im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde inzwischen eingeführt.

In der Vergangenheit wurden die ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis,

Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG) als Etikett in das

Reisedokument des Ausländers eingeklebt.

Der neue „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) wird als gesondertes

Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.

 

Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische

Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind.

Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

 

Wie beim neuen Personalausweis werden die Dokumente bei der Stadtverwaltung beantragt und bei der Bundesdruckerei erstellt.

Die  Bundesdruckerei stellt den Behörden ihre Kosten in Rechnung.

 

Die Mehrausgaben im 1. Quartal 2012 betrugen 11.723,90 EUR.

 

Bis zum Jahresende fallen Mehrkosten von voraussichtlich 50.000 EUR an.

Die im Haushalt bereit gestellten Mittel sind dafür nicht ausreichend.

 

Deckungsvorschlag

Zeitgleich mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurden die Gebühren im Ausländerrecht erhöht; es handelt sich dabei um bundesweit einheitliche Gebühren.

Die Erhöhung der Gebühr berücksichtigt die höheren Kosten, d.h. die Ausländerbehörde hat hier auch höhere Einnahmen.

Eine Übersicht über die bisherigen und die neuen Gebühren ist in der Anlage beigefügt.

 

Gebührenentwicklung:

Gebühren Ausländeramt insgesamt 1. Quartal 2012:          17.387,70 EUR

Gebühren Ausländeramt insgesamt 1. Quartal 2011:            5.723,50 EUR

                                                                                              --------------------

Mehreinnahmen insgesamt, 1. Quartal 2012:                      11.664,20 EUR                                                                     

 

Gebühren Ausländeramt neuer eAT 1. Quartal 2012:          14.301,40 EUR

Gebühren Ausländeramt (vergl. eAT) 1. Quartal 2011:          2.737,50 EUR

                                                                                              ----------------------

Mehreinnahmen durch eAT, 1. Quartal 2012:                 11.563,90 EUR

 

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen decken also die voraussichtlichen Mehrausgaben.

 

Vorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, die überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung der elektronischen Aufenthaltstitel in Höhe von 50.000 EUR zu genehmigen..


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Gebühren Ausländeramt.pdf