Betreff:
Feststellung
des Jahresabschlusses 2011 der Städtischen Wohnbau Kornwestheim GmbH
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers
Anlage 2: Bericht des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag:
Frau Oberbürgermeisterin Keck wird als Vertreterin der Stadt
Kornwestheim beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnbau
Kornwestheim GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
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Den Jahresabschluss
für das zum 31.12.2011
endende Geschäftsjahr, der eine Bilanzsumme von 46.508.395,55 EUR und einen Jahresüberschuss
von
823.247,92 EUR ausweist, wird
festgestellt.
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2.
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Der in der Bilanz für
das Jahr 2010 ausgewiesene Jahresüberschuss
von 823.247,92 EUR wird mit dem
Gewinnvortrag von 4.429.711,99 EUR verrechnet und als Bilanzgewinn von
5.252.959,91 EUR auf neue Rechnung vorgetragen .
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3.
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Die Geschäftsführung
wird für das zum 31.12.2011
endende Geschäftsjahr entlastet.
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4.
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Der Aufsichtsrat wird
für das zum 31.12.2011
endende Geschäftsjahr entlastet.
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Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.11.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.11.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH hat den
Bericht über die Prüfung der Städtischen Wohnbau Kornwestheim GmbH für das
Geschäftsjahr 2011 vorgelegt. Mit der Erteilung des uneingeschränkten Testats
auf Seite 25 des Berichts kann das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2011 nun
endgültig festgestellt werden und der Aufsichtsrat der Städtischen Wohnbau
Kornwestheim GmbH und die Geschäftsführung entlastet werden.
Gleichzeitig ist dort über die
Verwendung des Jahresergebnisses 2011 zu entscheiden. Von Geschäftsführung und
Aufsichtsrat der Städtischen Wohnbau Kornwestheim GmbH wird vorgeschlagen, den Überschuss des Jahres 2011
von 823.247,92 EUR mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 4.429.711,99 EUR
zu verrechnen und den Bilanzgewinn von 5.252.959,91 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.