Betreff:
Warmer
Mittagstisch an Schulen - Modellrechnung Weitergabe neuer Einkaufspreis Caterer
Anlage(n):
Mitzeichnung
Modellrechnung Weitergabe Verkaufspreis Caterer
Beschlussvorschlag:
1.
Von
der Kostenaufstellung für den Mittagstisch an Schulen wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Einkaufspreis inklusive Transportkosten wird an die Nutzer weitergegeben und
das Mittagessen ab dem 01.03.2012 zum Preis von 3,50 Euro angeboten. Die
darüber hinaus gehenden Kosten werden durch die Stadt Kornwestheim
subventioniert.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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30.11.2011
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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08.12.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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Entsprechend der
Anlage je nach Variante
siehe Vorlage 345/2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Vorlage 345/2011 wird verwiesen. Sowohl der
Sozialausschuss als auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats
haben in ihren Sitzungen am 19.10.2011 beziehungsweise 20.10.2011 das Preisangebot
des Jakob-Sigle-Heims für die Speisenversorgung der Kornwestheimer Schulen
angenommen. Gleichzeitig haben beide Gremien eine Entscheidung über eine
Weitergabe der Preiserhöhung an die Nutzer der Schulmensen zurückgestellt und
die Verwaltung beauftragt, eine Modellrechnung im Sozialausschuss am 30.11.2011
vorzustellen.
Diese Modellrechnung ist als Anlage
beigefügt. Berücksichtigt wurden dabei die Kosten für den Einkauf des Essens
entsprechend des beschlossenen Preisangebots des Caterers
sowie die laufenden Ausgaben für den Betrieb der Schulmensen. Diese Ausgaben
wurden den Einnahmen gegenüber gestellt, die sich bei der Weitergabe des Essens
an die Nutzer der Schulmensen in verschiedenen Preisvarianten zwischen 3,00
Euro und 3,50 Euro ergeben.
Aus der Modellrechnung ist ferner der Zuschussbedarf pro Essen sowie der erreichte
Kostendeckungsgrad zu entnehmen. Danach ergibt sich bei einer Kostenbeteiligung
von 3,50 € pro Essen ein Zuschussbedarf von 4,68 pro Essen. Das entspricht
einem Kostendeckungsgrad von 42,78 %. Grundsätzlich verringert sich sowohl der
Zuschussbedarf als auch der Kostendeckungsgrad, wenn die Zahl der Essen steigt.
Nicht berücksichtigt sind bei der
Modellrechnung kalkulatorische Kosten, insbesondere Abschreibungen, die im
Rahmen des neuen Haushaltsrechts erwirtschaftet werden müssen.