Vorlage-Nr.:

418/2011

Az.:

213 Gabriele Woersching

Datum:

23.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

30.11.2011

 

 

Betreff:

Warmer Mittagstisch an Schulen - Modellrechnung Weitergabe neuer Einkaufspreis Caterer

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Modellrechnung Weitergabe Verkaufspreis Caterer

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Von der Kostenaufstellung für den Mittagstisch an Schulen wird Kenntnis genommen.

2.                  Der Einkaufspreis inklusive Transportkosten wird an die Nutzer weitergegeben und das Mittagessen ab dem 01.03.2012 zum Preis von 3,50 Euro angeboten. Die darüber hinaus gehenden Kosten werden durch die Stadt Kornwestheim subventioniert.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

30.11.2011

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

08.12.2011

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

 

 

 

Entsprechend der Anlage je nach Variante
siehe Vorlage 345/2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlage 345/2011 wird verwiesen. Sowohl der Sozialausschuss als auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats haben in ihren Sitzungen am 19.10.2011 beziehungsweise 20.10.2011 das Preisangebot des Jakob-Sigle-Heims für die Speisenversorgung der Kornwestheimer Schulen angenommen. Gleichzeitig haben beide Gremien eine Entscheidung über eine Weitergabe der Preiserhöhung an die Nutzer der Schulmensen zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, eine Modellrechnung im Sozialausschuss am 30.11.2011 vorzustellen.

 

Diese Modellrechnung ist als Anlage beigefügt. Berücksichtigt wurden dabei die Kosten für den Einkauf des Essens entsprechend des beschlossenen Preisangebots des Caterers sowie die laufenden Ausgaben für den Betrieb der Schulmensen. Diese Ausgaben wurden den Einnahmen gegenüber gestellt, die sich bei der Weitergabe des Essens an die Nutzer der Schulmensen in verschiedenen Preisvarianten zwischen 3,00 Euro und 3,50 Euro ergeben.

 

Aus der Modellrechnung ist ferner der Zuschussbedarf pro Essen sowie der erreichte Kostendeckungsgrad zu entnehmen. Danach ergibt sich bei einer Kostenbeteiligung von 3,50 € pro Essen ein Zuschussbedarf von 4,68 pro Essen. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 42,78 %. Grundsätzlich verringert sich sowohl der Zuschussbedarf als auch der Kostendeckungsgrad, wenn die Zahl der Essen steigt.

 

Nicht berücksichtigt sind bei der Modellrechnung kalkulatorische Kosten, insbesondere Abschreibungen, die im Rahmen des neuen Haushaltsrechts erwirtschaftet werden müssen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Modellrechnung SozA 30112011.pdf