Betreff:
Vorstellung
der Planungsüberlegung für die Entwicklung des südlichen Bereichs des ESG-Geländes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan, Detailplan
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Planungskonzeption für den südlichen Bereich des ESG-Geländes wird zugestimmt
und der Baubeschluss vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2013
gefasst.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2013
notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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09.10.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das ESG-Gelände ist einer der zentralen Entwicklungsbereiche
innerhalb des Sanierungsgebiets Weststadt. Zentrale Zielsetzung an dieser
Stelle ist die Entwicklung einer Spiel-, Sport- und Freizeitfläche die einer
möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Nutzer ein möglichst breites Angebot
an unterschiedlichen Aktivitäten bieten soll. Mit dem Neubau des
Kleinspielfelds im südlichen Bereich des Geländes sowie dem kürzlich
eingeweihten Kunstrasenplatz im nördlichen Bereich konnten bereits wesentliche
Impulse für eine nachhaltige Attraktivierung und Belebung dieser Fläche gesetzt
werden. Aus planerischer Sicht weiter wesentliche Rahmenbedingung in diesem Bereich
ist der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.05.2011 gefasste
Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Kindertagesstätte auf dem ESG-Gelände sowie
der Beschluss des Gemeinderats zur Sanierung der Jahnhalle.
In der der Vorlage in der Anlage
beigefügten Planübersicht sind die unterschiedlichen Teilbereiche der insgesamt
rund 3,8 ha großen Fläche dargestellt.
Mit dem Umbau des ehemaligen
Naturrasens in einen Kunstrasenplatz steht im „Bereich Nord“ des ESG-Geländes künftig eine qualitativ hochwertige
Sportfläche zur Verfügung. Für den heutigen Tennenplatz liegt aus dem
Gemeinderat ein Antrag auf Umwandlung in einen Rasenplatz vor. Vorgesehen ist,
dem Gemeinderat noch in diesem Jahr unterschiedliche Varianten inklusive einer
Grobkostenschätzung für eine Neu- bzw. Umgestaltung dieser Fläche vorzulegen.
Der „Bereich Mitte“ ist im Wesentlichen geprägt von der bestehenden
Erschließungs- und Parkierungsanlage sowie dem vorhandenen Gebäudebestand. Im
kommenden Jahr vorgesehen ist in diesem Bereich die Sanierung der Jahnhalle
sowie der Neubau eines Umkleidetrakts unmittelbar nördlich angrenzend an das
Gebäude. Das weitere Vorgehen bezüglich des Vereinsheims und der Kegelbahn ist
derzeit noch offen und soll im kommenden Jahr diskutiert werden. Klar ist, dass
eine Entscheidung hierüber auch direkten Einfluss auf die Gestaltung und
Neuordnung der Erschließungs- und Parkierungsflächen nimmt, die allein aufgrund
der sehr schlechten Bausubstanz der Straßen- und Wegflächen sowie der
Notwendigkeit der Sanierung des in diesem Bereich verlaufenden Abwasserkanals
zwingend erforderlich ist. Voraussetzung für Änderungen in diesem Bereich –
auch was die Erschließungsanlagen betrifft - ist in jedem Fall der erfolgreiche
Abschluss entsprechender Grunderwerbsverhandlungen sowohl mit der Bahn, der
Patrizia AG und dem SVK. Auf der Grundlage bereits erfolgter Vorgespräche geht
die Verwaltung aber davon aus, dass hier kurzfristig entsprechende
Vereinbarungen abgeschlossen werden können.
In diesem Zusammenhang wäre es ggf.
auch denkbar, den Gebäuden Jahnstraße 1-17 im Wege eines Flächentauschs
zukünftig Möglichkeiten anzubieten, die private Parkierung auf dem eigenen
Grundstück darzustellen, um so die Jahnstraße vom ruhenden Verkehr zu
entlasten.
Konzeption für den südlichen Bereich des ESG-Geländes
Mit dem Ziel einer Umsetzung im
kommenden Jahr wird dem Gemeinderat hiermit ein Konzept für die Neugestaltung
des „Bereich Süd“ vorgelegt.
Das vom Büro Winkler und Boje,
Stuttgart entwickelte Konzept soll nachfolgend nur kurz umrissen werden und
wird von Vertretern des Büros in der Sitzung selbst näher erläutert.
Eine Powerpointpräsentation soll den
Gemeinderäten zu den Fraktionssitzungen am 08.10.2012 zur Verfügung gestellt
werden.
Die Konzeption sieht vor, den rund
1,2 ha großen südlichen Bereich des ESG-Geländes als vorwiegend naturnahen
Aufenthaltsbereich zu gestalten. Nördlich des bereits realisierten
Kleinspielfelds ist die Anlage eines Rasenbereichs vorgesehen, der im Sinne
einer möglichst flexibel nutzbaren „Aktionswiese“ bewusst nicht weiter möbliert
sondern künftig für diverse Aktivitäten zur Verfügung stehen soll. Für die
Fläche unmittelbar südlich des Kleinspielfelds wird die Anlage einer
sogenannten „Dirtline“ vorgeschlagen. Dieses Angebot richtet sich an die in
Kornwestheim vorhandenen zahlreichen nicht organisierten BMX-Fahrer/innen und
wurde im Rahmen durchgeführter Befragungen von Kornwestheimer Jugendlichen
immer wieder nachgefragt. Hier soll auch ein überdachter Unterstand – ähnlich
der Uhlandwiese – angeordnet werden. Eine Boulebahn, eine Rutsche, eine
Schaukel, ein Motorikparcours und diverse Sitzmöglichkeiten sind wesentlicher
Bestandteil des sogenannten „Platz der Generationen“ östlich des
Kleinspielfelds. Die Böschungsbereiche im Osten und Süden der Fläche sollen
landschaftsgärtnerisch in diese Fläche eingebunden werden.
Nördlich des „Platz der
Generationen“ ist ein Bereich als Freihaltefläche für die vom Gemeinderat im
Grundsatz beschlossene Kindertagesstätte vorgesehen. Über das weitere Vorgehen
diesbezüglich soll mit dem Gemeinderat auf der Grundlage aktualisierter Zahlen
in der Sitzung des Sozialausschuss Anfang Dezember diskutiert werden.
Im Bereich der Holzgrundstraße ist
am Fuß der bereits heute vorhandenen Treppe die Anlage von Pkw-Stellplätzen und
Fahrradständern vorgesehen. Die Planung sieht weiterhin vor, die im
Zusammenhang mit der Diskussion über den Standort der Ballsporthalle zunächst
nur interimsweise errichtete Treppenanlage entsprechend zu ertüchtigen. Die
Treppe bildet den Start- und Endpunkt eines Fußwegs, der die unterschiedlichen
Bereiche in Nord-Süd-Richtung miteinander verbindet.
Die vorliegenden
Planungsüberlegungen sind Ergebnis eines langen Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses. So wurden im Rahmen der
Ausarbeitung der Konzeption für den Bereich im April und Mai 2010 die direkten
Anwohner, die Bewohner/-innen der Weststadt, Jugendliche sowie Vertreter des
Sports und anderer Interessensgruppen eingeladen, ihre konkreten Ideen und
Wünsche für das ESG-Gelände einzubringen. Diese Vorstellungen waren die
Grundlage für einen vom Büro Winkler & Boje erarbeiteten Plan, der nachfolgend
im September 2010 den Interessierten vorgestellt und intensiv diskutiert wurde.
Die Planungsüberlegungen wurden von den Anwesenden positiv aufgenommen.
Zuletzt wurden die Jugendlichen im
Rahmen der Jugendversammlung im Mai 2012 über die aktualisierten Pläne
informiert. Hier wurden in einzelnen Arbeitsgruppen ergänzende Hinweise und
Bedarfe formuliert. So waren für die anwesenden Jugendlichen z.B. eine variabel
zu nutzende Rasenfläche sowie ein Unterstand bei Regen wichtig. Insgesamt
äußerten sie sich positiv zu den vorgestellten Plänen.
Für die Umsetzung der Planung ist
nach einer Grobkostenschätzung des
Büros Winkler und Boje mit Kosten in Höhe von rund 660.000,-- Euro zu rechnen.
Die Kosten sind im Rahmen der Sanierungsförderung förderfähig (Anteil Land 60%,
Anteil Stadt 40%) und wurden entsprechend für den Haushalt 2013 angemeldet.
Der vorliegende Entwurf ergänzt aus
Sicht der Verwaltung die auf dem ESG-Gelände bereits umgesetzten
(Kunstrasenplatz, Kleinspielfeld) oder beschlossenen (Sanierung Jahnhalle)
Planungen in sinnvoller Form und entspricht der mit Vorlage der
Jugendkonzeption im Sozialausschuss am 01.04.2009 (Vorlage 95/2009)
beschlossenen Zielsetzung, auf dem ESG-Gelände ein Freizeitgelände für
Jugendliche und die Bewohner/-innen der Weststadt zu entwickeln.
Aus Sicht der Verwaltung sollten
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Ende 2013 auslaufenden
Sanierungsmittel nunmehr die Vorbereitungen für eine Umsetzung der Planung im
Jahr 2013 getroffen werden. Analog der Sanierung der Jahnhalle gilt auch hier,
dass die Maßnahme bis Ende des kommenden Jahres nicht nur umgesetzt sondern
auch abgerechnet sein sollte um die Fördermittel nicht zu gefährden.
Vor dem Hintergrund gesetzlicher
Vorgaben sollten nunmehr kurzfristig die zur Entwicklung der Fläche notwendigen
Auslichtungsmaßnahmen angegangen werden. Parallel dazu wären die Vorbereitungen
für die Durchführung der notwendigen Ausschreibung zu treffen. Die Vergabe der
Leistungen könnte für das Ende des 1. Quartals vorgesehen werden.
Ausführungszeitraum wäre dann im 2. und 3. Quartal 2013.
Beschlussvorschlag
Der Planungskonzeption für den
südlichen Bereich des ESG-Geländes wird zugestimmt und der Baubeschluss vorbehaltlich
der Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 gefasst. Die Verwaltung wird
beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2013 notwendigen
Vorbereitungen zu treffen.