Vorlage-Nr.:

18/2012

Az.:

204 Claudia Muenkel
2 Beate Stiller
3 Sascha Reber

Datum:

18.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

26.01.2012

 

 

Betreff:

Zuschussgewährung für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Kornwestheim, für die Benutzung des Alfred-Kercher-Hallenbads

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Antrag der DLRG vom 21.12.2011

 

Beschlussvorschlag:

Der Gewährung eines jährlichen Zuschusses an die DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, in Höhe von 80% der Benutzungsgebühren für das Alfred-Kercher-Hallenbad bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien zum 31.12.2015 zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.01.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2012

1.5500.7050

5.850.- EUR

Üpl

 

Der Zuschuss war bisher nicht veranschlagt.

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zuge der Neufassung der Kultur- und Sportförderrichtlinien hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. der Gemeinderat Ende 2011 auch über die sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen, die den Kornwestheimer Vereinen jedes Jahr zusätzlich zu einer Förderung nach den sog. Vereinsförderrichtlinien von Seiten der Stadt gewährt werden, beraten und beschlossen (Vorlage 174/2011).

 

Mit dieser Beschlussfassung hat der Gemeinderat am 15.12.2011 die Grundlage für eine bestmögliche Gleichbehandlung der Vereine geschaffen und die unterschiedlichen Zuschussmodalitäten weitgehend vereinheitlicht.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Kornwestheim, mit Schreiben vom 21.12.2011 (Anlage) einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Benutzungsgebühr für das Alfred-Kercher-Bad gestellt. Bislang hat die DLRG Ortsgruppe Kornwestheim keine finanzielle Unterstützung für die Hallenbadbenutzung erhalten.

 

Folgenden Kornwestheimer Vereinen werden seit vielen Jahren städtische Zuschüsse zur Benutzung des Alfred-Kercher-Hallenbads gewährt:

 

 

a) SVK, Schwimmabteilung (ehem. TVK): Zuschuss in Höhe von 80% zur  

    Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 6.786,- EUR.

 

b) SVK, Versehrtensportler (ehem. VSG): Zuschuss in Höhe von 60% zur 

    Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 1.386,- EUR

 

c) Skizunft Kornwestheim, Abteilung Triathlon: Zuschuss in Höhe von 80% zur

     Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 792,- EUR.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen die Abrechnungen der Hallenbadbenutzungsgebühren für das Jahr 2011 noch nicht vor.

 

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2011 wird an dieser Zuschussregelung unverändert bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 festgehalten.

 

Die DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, hat das Hallenbad in den Jahren 2008-2011 wie folgt genutzt und die die unten genannten Benutzungsgebühren beglichen:

 

Jahr

Nutzungsabende/Jahr

Benutzungsgebühr/Jahr

2008

43

7.003,92 EUR

2009

34

5.525,00 EUR

2010

39

6.337,50 EUR

2011 (bis Juli   abgerechnet)

22

3.575,00 EUR

 

 

Nach Auskunft der DLRG würde das Hallenbad in der Regel an 45 Montagen im Jahr genutzt. Pro Übungsabend wird der DLRG ein Betrag in Höhe von 162,50 EUR von den Stadtwerken Ludwigsburg – Kornwestheim GmbH in Rechnung gestellt.

Dies würde eine jährliche Benutzungsgebühr von 7.312,50 EUR zur Folge haben.

Analog der 80%igen Bezuschussung der Hallenbadbenutzung der Skizunft Kornwestheim (Abteilung Triathlon) und der Schwimmabteilung des SVK würde dies einen jährlichen Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 5.850,00 EUR für die DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, ergeben.

 

Vor dem Hintergrund einer Gleichbehandlung der Vereine wird vorgeschlagen, der Wasserrettungsorganisation DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, ab dem 01.01.2012 bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien zum 31.12.2015 einen Zuschuss in Höhe von 80% der jährlichen Benutzungsgebühr zu gewähren.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage.pdf Anlage.pdf