Betreff:
Zuschussgewährung
für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Kornwestheim,
für die Benutzung des Alfred-Kercher-Hallenbads
Anlage(n):
Mitzeichnung
Antrag der DLRG vom 21.12.2011
Beschlussvorschlag:
Der Gewährung eines jährlichen Zuschusses an die DLRG,
Ortsgruppe Kornwestheim, in Höhe von 80% der Benutzungsgebühren für das
Alfred-Kercher-Hallenbad bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien zum
31.12.2015 zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.01.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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1.5500.7050
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5.850.- EUR
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Üpl
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Der Zuschuss war
bisher nicht veranschlagt.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im
Zuge der Neufassung der Kultur- und Sportförderrichtlinien hat der Verwaltungs-
und Finanzausschuss bzw. der Gemeinderat Ende 2011 auch über die sonstigen
Zuschüsse und Vergünstigungen, die den Kornwestheimer Vereinen jedes Jahr
zusätzlich zu einer Förderung nach den sog. Vereinsförderrichtlinien von Seiten
der Stadt gewährt werden, beraten und beschlossen (Vorlage 174/2011).
Mit dieser Beschlussfassung hat der Gemeinderat am 15.12.2011
die Grundlage für eine bestmögliche Gleichbehandlung der Vereine geschaffen und
die unterschiedlichen Zuschussmodalitäten weitgehend vereinheitlicht.
Vor diesem Hintergrund hat die
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Kornwestheim, mit
Schreiben vom 21.12.2011 (Anlage) einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
zur Benutzungsgebühr für das Alfred-Kercher-Bad gestellt. Bislang hat die DLRG
Ortsgruppe Kornwestheim keine finanzielle Unterstützung für die
Hallenbadbenutzung erhalten.
Folgenden Kornwestheimer Vereinen werden seit vielen Jahren städtische
Zuschüsse zur Benutzung des Alfred-Kercher-Hallenbads gewährt:
a) SVK, Schwimmabteilung (ehem. TVK): Zuschuss in
Höhe von 80% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 6.786,- EUR.
b) SVK, Versehrtensportler (ehem. VSG): Zuschuss in
Höhe von 60% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 1.386,- EUR
c) Skizunft Kornwestheim, Abteilung Triathlon:
Zuschuss in Höhe von 80% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 792,- EUR.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen die Abrechnungen
der Hallenbadbenutzungsgebühren für das Jahr 2011 noch nicht vor.
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2011
wird an dieser Zuschussregelung unverändert bis zum Ablauf der
Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 festgehalten.
Die DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim,
hat das Hallenbad in den Jahren 2008-2011 wie folgt genutzt und die die unten
genannten Benutzungsgebühren beglichen:
Jahr
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Nutzungsabende/Jahr
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Benutzungsgebühr/Jahr
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2008
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43
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7.003,92 EUR
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2009
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34
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5.525,00 EUR
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2010
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39
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6.337,50 EUR
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2011 (bis Juli abgerechnet)
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22
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3.575,00 EUR
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Nach Auskunft der DLRG würde das Hallenbad
in der Regel an 45 Montagen im Jahr genutzt. Pro Übungsabend wird der DLRG ein
Betrag in Höhe von 162,50 EUR von den Stadtwerken Ludwigsburg – Kornwestheim
GmbH in Rechnung gestellt.
Dies würde eine jährliche Benutzungsgebühr
von 7.312,50 EUR zur Folge haben.
Analog der 80%igen Bezuschussung der
Hallenbadbenutzung der Skizunft Kornwestheim (Abteilung Triathlon) und der
Schwimmabteilung des SVK würde dies einen jährlichen Zuschuss in Höhe von durchschnittlich
5.850,00 EUR für die DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, ergeben.
Vor dem Hintergrund einer
Gleichbehandlung der Vereine wird vorgeschlagen, der Wasserrettungsorganisation
DLRG, Ortsgruppe Kornwestheim, ab dem 01.01.2012 bis zum Ablauf der
Vereinsförderrichtlinien zum 31.12.2015 einen Zuschuss in Höhe von 80% der jährlichen
Benutzungsgebühr zu gewähren.