Betreff:
Auflistung
der Kurzfristig notwendigen (Sanierungs-)Maßnahmen im Bereich der Kreuzung
Stuttgarter Straße / Lindenstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.12.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Es wurde angesichts des im Haushaltsplanentwurfes 2011 nicht
enthaltenen Projektes „Kreisverkehr Stuttgarter Straße“ die Frage gestellt,
welche Aufwendungen (Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen) kurzfristig notwendig
sind und keinen weiteren Aufschub dulden.
Es ist bekannt, dass der
Straßenbelag im Bereich der Kreuzung in einem desolaten Zustand sich befindet –
Risse im Oberbelag führen dazu, dass bei der nächsten Eisbildung der Belag
aufgesprengt wird und größere Asphaltaufbrüche eintreten. Eine Belagserneuerung
ist daher dringend geboten. Da sich der Unterbau teilweise abgesenkt hat, ist
in Teilen nicht nur der Belag, sondern auch der Straßenaufbau mit zu erneuern.
Zum anderen ist darauf hinzuweisen,
dass die Kontaktschleifen der Ampelanlage teilweise defekt und außer Funktion
sind – bei einem Aufschub der Baumaßnahme wären diese Schleifen neu zu
verlegen.
Die dringend zu erneuernde
Gasleitung sollte zusammen mit dem Bau des Kreisverkehrs verlegt werden. Eine
isolierte Maßnahme der Stadtwerke verteuert auf deren Seite diese Maßnahme –
schätzungsweise um ca. 12.000 EUR.
Insgesamt bedingen diese Maßnahmen
einen Kostenaufwand von 91.000 EUR:
Belagserneuerung 60.000
EUR
Sanierung Kontaktschleifen 19.000 EUR
Mehrkosten isolierte Verlegung
Gasleitung 12.000 EUR
Gesamt 91.000
EUR
Es ist in diesem Zusammenhang darauf
hinzuweisen, dass der Verzicht auf die Ampelanlage (im Falle eines
Kreisverkehrs) eine Minderausgabe (Betriebskosten von ca. 9.600 EUR / a
bedeutet.
Die Mittel müssen NICHT im Haushaltsplan 2011 eingestellt werden, da
nach Auffassung der Verwaltung zunächst noch abgewartet werden soll, ob bei den
Haushaltsplanberatungen 2012 der Bau des Kreisverkehrs für 2012 vorgesehen
werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, wären die o.g. Sanierungsmaßnahmen
auf alle Fälle in 2012 durchzuführen.