Vorlage-Nr.:

352/2010

Az.:

02 Michael Koepple

Datum:

12.10.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.10.2010

 

 

Betreff:

ESG-Gelände an der Jahnstraße - Gesamtkonzept und Abgrenzung 1. Bauabschnitt

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan Bauabschnitte

 

Beschlussvorschlag:

Aus der Gesamtkonzeption für das ESG-Gelände als ersten Bauabschnitt den Bolzplatz mit Zugang von der Holzgrundstraße her festzulegen und die Verwaltung zu beauftragen, für diesen Bereich die Ausführungsplanung in Auftrag zu geben mit dem Ziel einer Ausschreibung der Bauarbeiten möglichst noch in diesem Jahr

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

19.10.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

2.6150.9400, A 61500006

300.000 EUR

 

 

Die Erläuterung der Vorlage entspricht der Mittelanmeldung für das Jahr 2011. Der Haushaltsentwurf enthält 300.000 EUR für die beschriebene Maßnahme.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des AUT am 13.07. (Vorlage 266/2010) wurde das Grobkonzept für das o. g. Gelände vorgestellt. Dabei sind allerdings die einzelnen Funktionsbereiche nur „briefmarkenartig“ dargestellt worden, ohne dass exakte Größenordnungen und Kosten schon hätten benannt werden können. Es war auch nicht präzise dargestellt worden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, bevor dieses Konzept umgesetzt werden kann.

Es ist nochmals grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die Sanierungsmaßnahme „Weststadt“ Ende 2011 ausläuft und für diese Umgestaltung des ESG-Bereiches nur noch 300.000 EUR zur Verfügung stehen.

 

Zwischenzeitlich liegen für diese Grobkonzeption Kostenschätzungen vor, ohne dass jedoch genaue Details für die einzelnen Bereiche erarbeitet wurden.

 

Die bisherige Konzeption ging davon aus,

-          dass die bisherige Erschließung im wesentlichen beibehalten werden kann. 

-          dass möglichst bis spätestens Mai 2011 eine neue Wasserleitung von der  Jahnstraße her verlegt sein muss, weil die Wasserversorgung über die DB dann endet. 

-          dass auf der Fläche der heutigen Baracken nach dem Konzept die Parkierungsflächen vorgesehen sind.

 

Bei der weiteren Ausarbeitung sind u. a. gerade diese Konzeptionsgrundlagen nochmals überprüft worden. Danach ergeben sich neue Ansatzpunkte. Diese sind insbesondere auch für die zeitliche Realisierung der einzelnen Teileinheiten dieses Konzeptes relevant.

 

Die Realisierung des Konzeptes ist – vor dem Hintergrund der angerissenen Punkte – von folgendem abhängig:

-          Die Herstellung der Parkierung bedingt den vorherigen Abbruch der Baracken. Da in einer der Baracken die Umkleideräume für die Sportplätze untergebracht sind, sind vor Abbruch dieser Gebäude Ersatzräume zu schaffen, entweder als Erweiterung der Sporthalle oder in dem heutigen Vereinsheim oder in einem gesonderten Gebäude (Container).

-          Ursprünglich wäre notwendig gewesen, die Lage der neuen Erschließungsstraße kurzfristig zu fixieren, damit dann in diese die neue Wasserleitung eingelegt werden kann. Dies ist nicht mehr notwendig, da gemeinsam mit den Stadtwerken eine Wasserversorgung von der Jahnstraße über das der Stadt gehörende Gelände des Lehrstellwerkes abgestimmt wurde – die Leitung soll noch dieses Jahr verlegt werden, um so rasch wie möglich die Wasserversorgung über die DB zu beenden.

-          Für die Planung und Trassierung der Zufahrt muss zuvor entschieden sein, ob an dem Standort der heutigen Sporthalle (einschließlich Vereinsheim) eine neue Ballsporthalle errichtet werden soll – dies würde bedingen, dass die heutige Zufahrt auf alle Fälle weiter nach Süden verlegt werden muss. Auch liegt auf der Hand, dass die bislang vorgesehene Parkierungsfläche nicht ausreichend sein würde, wenn anstelle der heutigen Sporthalle eine Ballsporthalle mit zahlenmäßig beschränkten Zuschauerplätzen vorgesehen werden muss.

-          Selbst wenn die Ballsporthalle nicht an diesem Standort errichtet werden soll, ist zu klären, ob die vorhandene Sporthalle erhalten werden soll und kann. Auch ist der Erhalt des Vereinsheimes zu klären, da im Falle eines Abbruches diese Fläche anderweitig belegt werden kann.

 

Es steht fest, dass die offenen Fragen nicht kurzfristig geklärt werden können. Andererseits steht aber fest, dass die Maßnahmen, die aus dem Sanierungsvorhaben gefördert werden sollen, spätestens im Herbst 2011 fertig gestellt sein müssen, damit die Abrechnung vollständig bis Jahresende dem Regierungspräsidium vorgelegt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts der Tatsache, dass nur 300.000 EUR als Zuschuss aus dem Sanierungsvorhaben zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, einen ersten Bauabschnitt im Jahr 2011 zu realisieren. Die weiteren Bauabschnitte richten sich nach der Zurverfügungstellung der benötigten Flächen und damit nach der Entscheidung über die o. g. Punkte.

 

Der erste Bauabschnitt sollte den Bereich des Bolzplatzes (im südwestlichen Teil des Geländes ) sowie die Zuwegung (Treppenanlage einschließlich Beleuchtung) von der Holzgrundstraße her umfassen. An der Holzgrundstraße würden Fahrradabstellplätze und einige Pkw-Stellplätze angelegt werden.

Diese Maßnahmen würden einschl. Baunebenkosten ca. 290.000 EUR kosten.

 

Die Verwaltung würde nach Beschlussfassung umgehend die Werkplanung erarbeiten lassen, damit möglichst noch in diesem Jahr die Ausschreibung herausgegeben werden kann – dies würde auch auf günstige Angebote hoffen lassen.

 

Die  Ausführung würde – nach entsprechenden Vorarbeiten – in den Monaten April bis August vorgenommen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
ESG.pdf ESG.pdf