Betreff:
ESG-Gelände
an der Jahnstraße - Gesamtkonzept und Abgrenzung 1. Bauabschnitt
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan Bauabschnitte
Beschlussvorschlag:
Aus der Gesamtkonzeption für das ESG-Gelände als ersten
Bauabschnitt den Bolzplatz mit Zugang von der Holzgrundstraße her festzulegen
und die Verwaltung zu beauftragen, für diesen Bereich die Ausführungsplanung in
Auftrag zu geben mit dem Ziel einer Ausschreibung der Bauarbeiten möglichst
noch in diesem Jahr
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.10.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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2.6150.9400, A
61500006
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300.000 EUR
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Die Erläuterung der
Vorlage entspricht der Mittelanmeldung für das Jahr 2011. Der
Haushaltsentwurf enthält 300.000 EUR für die beschriebene Maßnahme.
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Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung des AUT am 13.07. (Vorlage 266/2010) wurde das Grobkonzept für das o. g. Gelände
vorgestellt. Dabei sind allerdings die einzelnen Funktionsbereiche nur
„briefmarkenartig“ dargestellt worden, ohne dass exakte Größenordnungen und
Kosten schon hätten benannt werden können. Es war auch nicht präzise
dargestellt worden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, bevor dieses
Konzept umgesetzt werden kann.
Es ist nochmals grundsätzlich darauf
hinzuweisen, dass die Sanierungsmaßnahme „Weststadt“ Ende 2011 ausläuft und für
diese Umgestaltung des ESG-Bereiches nur noch 300.000 EUR zur Verfügung stehen.
Zwischenzeitlich liegen für diese Grobkonzeption
Kostenschätzungen vor, ohne dass jedoch genaue Details für die einzelnen
Bereiche erarbeitet wurden.
Die bisherige Konzeption ging davon
aus,
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dass
die bisherige Erschließung im wesentlichen beibehalten
werden kann.
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dass
möglichst bis spätestens Mai 2011 eine neue Wasserleitung von der Jahnstraße her verlegt sein muss, weil die
Wasserversorgung über die DB dann endet.
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dass
auf der Fläche der heutigen Baracken nach dem Konzept die Parkierungsflächen
vorgesehen sind.
Bei der weiteren Ausarbeitung sind
u. a. gerade diese Konzeptionsgrundlagen nochmals überprüft worden. Danach
ergeben sich neue Ansatzpunkte. Diese sind insbesondere auch für die zeitliche
Realisierung der einzelnen Teileinheiten dieses Konzeptes relevant.
Die Realisierung des Konzeptes ist –
vor dem Hintergrund der angerissenen Punkte – von folgendem abhängig:
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Die
Herstellung der Parkierung bedingt den vorherigen Abbruch der Baracken. Da in
einer der Baracken die Umkleideräume für die Sportplätze untergebracht sind,
sind vor Abbruch dieser Gebäude Ersatzräume zu schaffen, entweder als
Erweiterung der Sporthalle oder in dem heutigen Vereinsheim oder in einem
gesonderten Gebäude (Container).
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Ursprünglich
wäre notwendig gewesen, die Lage der neuen Erschließungsstraße kurzfristig zu
fixieren, damit dann in diese die neue Wasserleitung eingelegt werden kann.
Dies ist nicht mehr notwendig, da gemeinsam mit den Stadtwerken eine
Wasserversorgung von der Jahnstraße über das der Stadt gehörende Gelände des
Lehrstellwerkes abgestimmt wurde – die Leitung soll noch dieses Jahr verlegt
werden, um so rasch wie möglich die Wasserversorgung über die DB zu beenden.
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Für
die Planung und Trassierung der Zufahrt muss zuvor entschieden sein, ob an dem
Standort der heutigen Sporthalle (einschließlich Vereinsheim) eine neue
Ballsporthalle errichtet werden soll – dies würde bedingen, dass die heutige
Zufahrt auf alle Fälle weiter nach Süden verlegt werden muss. Auch liegt auf
der Hand, dass die bislang vorgesehene Parkierungsfläche nicht ausreichend sein
würde, wenn anstelle der heutigen Sporthalle eine Ballsporthalle mit
zahlenmäßig beschränkten Zuschauerplätzen vorgesehen werden muss.
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Selbst
wenn die Ballsporthalle nicht an diesem Standort errichtet werden soll, ist zu
klären, ob die vorhandene Sporthalle erhalten werden soll und kann. Auch ist
der Erhalt des Vereinsheimes zu klären, da im Falle eines Abbruches diese
Fläche anderweitig belegt werden kann.
Es steht fest, dass die offenen
Fragen nicht kurzfristig geklärt werden können. Andererseits steht aber fest,
dass die Maßnahmen, die aus dem Sanierungsvorhaben gefördert werden sollen,
spätestens im Herbst 2011 fertig gestellt sein müssen, damit die Abrechnung
vollständig bis Jahresende dem Regierungspräsidium vorgelegt werden kann.
Vor diesem Hintergrund, aber auch
angesichts der Tatsache, dass nur 300.000 EUR als Zuschuss aus dem
Sanierungsvorhaben zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, einen
ersten Bauabschnitt im Jahr 2011 zu realisieren. Die weiteren Bauabschnitte
richten sich nach der Zurverfügungstellung der
benötigten Flächen und damit nach der Entscheidung über die o. g. Punkte.
Der erste Bauabschnitt sollte den
Bereich des Bolzplatzes (im südwestlichen Teil des Geländes )
sowie die Zuwegung (Treppenanlage einschließlich
Beleuchtung) von der Holzgrundstraße her umfassen. An der Holzgrundstraße
würden Fahrradabstellplätze und einige Pkw-Stellplätze angelegt werden.
Diese Maßnahmen würden einschl.
Baunebenkosten ca. 290.000 EUR kosten.
Die Verwaltung würde nach
Beschlussfassung umgehend die Werkplanung erarbeiten lassen, damit möglichst
noch in diesem Jahr die Ausschreibung herausgegeben werden kann – dies würde
auch auf günstige Angebote hoffen lassen.
Die
Ausführung würde – nach entsprechenden Vorarbeiten – in den Monaten
April bis August vorgenommen.