Betreff:
Betreuungskonzept
auf dem ESG-Gelände
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1. Von den vorgeschlagenen Betreuungsformen wird Kenntnis
genommen.
2. Es wird
einer personalneutralen Betreuungsform zugestimmt. Es soll geprüft werden, ob
die Mobile Jugendarbeit künftig auf dem ESG Gelände verortet wird.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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05.12.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung des AUT am 9. Oktober 2012 wurden die
Planungsüberlegungen für die Entwicklung des ESG-Geländes vorgestellt und
beschlossen. Die Gemeinderäte regten an, die Betreuungskonzeption in einer
Sitzung des Sozialausschusses ausführlicher vorzustellen und zu diskutieren.
Bisher dargestellte Betreuungsformen
Bereits im Jahr 2009 beschäftigte
sich der AUT sowie der VFA mit der „konzeptionellen Entwicklung eines Jugend-
und Freizeitgeländes an der Jahnstraße (teilweise früheres ESG Gelände)“ (Vorlage 342/2009). Neben einem
Vergleich mit anderen Anlagen (Jugendfarm, Fun-Park in Stuttgart-Freiberg,
Jugendgelände Pattonville und Skateranlage in Pattonville) wurde die Betreuung
des Areals thematisiert. Es wurde festgelegt, dass eine qualifizierte Betreuung
benötigt wird. Aus städtischer Sicht sollte diese personalneutral erfolgen.
Durch Umschichtung und/oder örtliche Verlagerung städtischer Angebote,
gegebenenfalls Patenschaften von Vereinen sowie durch eine Angebotsvielfalt,
die unterschiedliche Zielgruppen anspricht, sollte eine teilweise, jedoch keine
„Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ erreicht
werden.
In der Vorlage 47/2011 (Sitzung des AUT am 15.02.2011) wurde im Punkt 3.
Weiteres Vorgehen dargestellt, dass
- eine regelmäßige Nutzung von
verschiedenen festen Personengruppen in unterschiedlichen Zeitfenstern den
Bedarf an zusätzlicher professioneller und personalintensiver Betreuung mindert
- neben der kontinuierlichen Nutzung
auf eine spontane Nutzung durch Jugendliche, Anwohner, Bürger/-innen
Kornwestheims sowie von Sport- und anderen Gruppen zu achten ist
- eine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung",
auch an den Wochenenden, nur mit einer deutlichen Personalaufstockung leistbar
ist (vgl. Pattonville). Insofern gilt es bestehende Ressourcen zu nutzen und
wie in anderen Quartieren in Kornwestheim die Mobile Jugendarbeit, den
Gemeindevollzugsdienst und die Polizei im Rahmen des regulären Dienstes für
eine gewisse Betreuung und Aufsicht zu nutzen.
Alternativen zu den bisher geplanten Betreuungsformen
Variante 1:
Personalneutrale Betreuung durch vielfältige Nutzung und Kontrollgänge
Die Betreuung erfolgt wie in den
Vorlagen bisher ausgeführt durch
- Vielfältige Nutzung (damit einhergehend: so genannte
soziale Kontrolle)
- Streetwork durch die Mobile Jugendarbeit
- Kontrollgänge von Gemeindlichem Vollzugsdienst und
Polizei.
Die soziale Kontrolle erfolgt, in
dem verschiedene Zielgruppen das Gelände zu unterschiedlichen Zeiten nutzen und
beleben. Dabei ist sowohl an regelmäßig stattfindende Termine (z.B. regelmäßige
Sportgruppen) als auch an spontane und unregelmäßige Nutzung (z.B. von
Anwohnern, Freizeitsportlern) gedacht. Neben der Belebung des Geländes durch
Nutzer sind Kontrollgänge auch in den Abend-/Nachtstunden sowie am Wochenende
durch die Mobile Jugendarbeit als auch durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst
und die Polizei eine wichtige Ergänzung.
Variante 2:
Umzug der Mobilen Jugendarbeit von der Salamanderstraße 18 in Räume auf
dem ESG Gelände.
Die Mobile Jugendarbeit ist bisher
in zwei Räumen (einem Büroraum sowie einem Gruppenraum) in der Salamanderstraße
18 untergebracht. Neben Einzelfallhilfe sowie Gruppenangeboten in den Räumen in
der Salamanderstraße 18 findet regelmäßige Streetwork im gesamten Stadtgebiet
von Kornwestheim, abhängig von aktuellen Treffpunkten von Jugendlichen, statt.
Es ist denkbar, dass die Mobile
Jugendarbeit künftig ihren festen Standort auf dem ESG Gelände haben wird und
durch häufigere Präsenzzeiten dort eine gewisse Betreuungsfunktion übernimmt.
Dies ist jedoch keine " Rund-um-die-Uhr-Betreuung ".
Variante 2a:
Es wird geprüft, ob die Mobile
Jugendarbeit zwei Räume in den bestehenden Liegenschaften auf dem ESG Gelände
nutzen kann.
Variante 2b:
Die Planungen für die Sporthalle
werden um zwei Räume ergänzt. Dies hätte einen zusätzlichen Finanzbedarf von
ca. 80.000 EUR zur Folge.
Variante 2c:
Der Standort der Mobilen Jugendarbeit
wird mittelfristig auf das ESG Gelände gelegt, wenn dort evtl. ein Kindergarten
gebaut wird. Die notwendigen Räume werden in den Bau eines Kindergartens
integriert.
Variante 2 hat keine Aufstockung im
Personalbereich, jedoch ggf. im investiven Bereich zur Folge. Variante 2a ist
abhängig von den weiteren Verhandlungen bzgl. Liegenschaften auf dem ESG
Gelände. Bei Variante 2b muss bedacht werden, dass das Baugesuch für die
Renovierung der Sporthalle Dezember 2012 / Januar 2013 eingereicht werden muss,
da der Umbau samt Schlussabrechnung aufgrund der Zuschüsse im Kalenderjahr 2013
erfolgen muss. Unabhängig davon hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in
seiner Sitzung am 25.09.2012 der Sanierung der Jahnhalle als Mehrzweckhalle mit
erforderlichen Anbauten grundsätzlich nur vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsmittel im Haushalt 2013 zugestimmt. Die Realisierung ist somit noch
nicht definitiv. Variante 2c ist abhängig von der Entscheidung für einen
Kindergarten auf dem ESG Gelände.
Im Jahr 2011 sind sowohl für das
Jugendzentrum als auch für das Bewohner- und Familienzentrum neue Profile vom
Sozialausschuss beschlossen worden. Das Jugendzentrum hat in der Folge seit
September 2012 neue Öffnungszeiten. Es ist denkbar, dass das Bewohner- und
Familienzentrum im Sommerhalbjahr ein regelmäßiges wöchentliches Angebot auf
dem ESG Gelände installiert. Um die Umsetzung der Profile beider Einrichtungen
jedoch nicht zu gefährden, muss auf eine Umschichtung von Personal aus diesen
Einrichtungen verzichtet werden.
Variante 3:
Ausbau der Betreuung durch Personalausbau
Mit einer Fachkraft, die für 50% für
das ESG-Gelände zuständig ist, kann die Betreuung deutlich intensiviert werden.
Die Hauptarbeitszeiten sind in den Nachmittags- und Abendzeiten zu sehen. Die
Fachkraft ist als Ansprechpartner für alle vor Ort, initiiert Angebote für
Kinder und Jugendliche, kooperiert mit bestehenden Angeboten und kann aufgrund
der Präsenzzeiten bei möglichen negativen Entwicklungen rechtzeitig eingreifen.
Neben den Personalkosten (jährlich
ca. 25.000 EUR) sind investive Kosten für Räume (siehe Variante 2) vonnöten.
Abschließende Einschätzung:
Es ist eindeutig, dass Variante 3
die intensivste Form der Betreuung darstellt und aus fachlicher Sicht zu
bevorzugen ist. Vorteile werden darin gesehen, dass die Fachkraft für alle
Nutzer und Besucher als Ansprechpartner eine klare Zuständigkeit hat und
kontinuierlich vor Ort ist.
Gleichzeitig ist zu sehen, dass es
in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation schwer ist, eine 50%-Fachkraft für die
Nachmittag- und Abendstunden zu finden. Es würden zudem Personalkosten
entstehen, und die Stadt ist aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur U3-Betreuung
finanziell sehr gefordert.
Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung vor, die Varianten 1 oder 2 weiter zu verfolgen.