Vorlage-Nr.:

408/2012

Az.:

211 Uschi Saur

Datum:

28.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

05.12.2012

 

 

Betreff:

Betreuungskonzept auf dem ESG-Gelände

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Von den vorgeschlagenen Betreuungsformen wird Kenntnis genommen.

2. Es wird einer personalneutralen Betreuungsform zugestimmt. Es soll geprüft werden, ob die Mobile Jugendarbeit künftig auf dem ESG Gelände verortet wird.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

05.12.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des AUT am 9. Oktober 2012 wurden die Planungsüberlegungen für die Entwicklung des ESG-Geländes vorgestellt und beschlossen. Die Gemeinderäte regten an, die Betreuungskonzeption in einer Sitzung des Sozialausschusses ausführlicher vorzustellen und zu diskutieren.

 

Bisher dargestellte Betreuungsformen

Bereits im Jahr 2009 beschäftigte sich der AUT sowie der VFA mit der „konzeptionellen Entwicklung eines Jugend- und Freizeitgeländes an der Jahnstraße (teilweise früheres ESG Gelände)“ (Vorlage 342/2009). Neben einem Vergleich mit anderen Anlagen (Jugendfarm, Fun-Park in Stuttgart-Freiberg, Jugendgelände Pattonville und Skateranlage in Pattonville) wurde die Betreuung des Areals thematisiert. Es wurde festgelegt, dass eine qualifizierte Betreuung benötigt wird. Aus städtischer Sicht sollte diese personalneutral erfolgen. Durch Umschichtung und/oder örtliche Verlagerung städtischer Angebote, gegebenenfalls Patenschaften von Vereinen sowie durch eine Angebotsvielfalt, die unterschiedliche Zielgruppen anspricht, sollte eine teilweise, jedoch keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“  erreicht werden.

 

In der Vorlage 47/2011 (Sitzung des AUT am 15.02.2011) wurde im Punkt 3. Weiteres Vorgehen dargestellt, dass

- eine regelmäßige Nutzung von verschiedenen festen Personengruppen in unterschiedlichen Zeitfenstern den Bedarf an zusätzlicher professioneller und personalintensiver Betreuung mindert

- neben der kontinuierlichen Nutzung auf eine spontane Nutzung durch Jugendliche, Anwohner, Bürger/-innen Kornwestheims sowie von Sport- und anderen Gruppen zu achten ist

- eine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung", auch an den Wochenenden, nur mit einer deutlichen Personalaufstockung leistbar ist (vgl. Pattonville). Insofern gilt es bestehende Ressourcen zu nutzen und wie in anderen Quartieren in Kornwestheim die Mobile Jugendarbeit, den Gemeindevollzugsdienst und die Polizei im Rahmen des regulären Dienstes für eine gewisse Betreuung und Aufsicht zu nutzen.

 

Alternativen zu den bisher geplanten Betreuungsformen

Variante 1:

Personalneutrale Betreuung durch vielfältige Nutzung und Kontrollgänge

Die Betreuung erfolgt wie in den Vorlagen bisher ausgeführt durch

  1. Vielfältige Nutzung (damit einhergehend: so genannte soziale Kontrolle)
  2. Streetwork durch die Mobile Jugendarbeit
  3. Kontrollgänge von Gemeindlichem Vollzugsdienst und Polizei.

Die soziale Kontrolle erfolgt, in dem verschiedene Zielgruppen das Gelände zu unterschiedlichen Zeiten nutzen und beleben. Dabei ist sowohl an regelmäßig stattfindende Termine (z.B. regelmäßige Sportgruppen) als auch an spontane und unregelmäßige Nutzung (z.B. von Anwohnern, Freizeitsportlern) gedacht. Neben der Belebung des Geländes durch Nutzer sind Kontrollgänge auch in den Abend-/Nachtstunden sowie am Wochenende durch die Mobile Jugendarbeit als auch durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst und die Polizei eine wichtige Ergänzung.

 

Variante 2:

Umzug der Mobilen Jugendarbeit von der Salamanderstraße 18 in Räume auf dem ESG Gelände.

Die Mobile Jugendarbeit ist bisher in zwei Räumen (einem Büroraum sowie einem Gruppenraum) in der Salamanderstraße 18 untergebracht. Neben Einzelfallhilfe sowie Gruppenangeboten in den Räumen in der Salamanderstraße 18 findet regelmäßige Streetwork im gesamten Stadtgebiet von Kornwestheim, abhängig von aktuellen Treffpunkten von Jugendlichen, statt.

Es ist denkbar, dass die Mobile Jugendarbeit künftig ihren festen Standort auf dem ESG Gelände haben wird und durch häufigere Präsenzzeiten dort eine gewisse Betreuungsfunktion übernimmt. Dies ist jedoch keine " Rund-um-die-Uhr-Betreuung ".

 

Variante 2a:

Es wird geprüft, ob die Mobile Jugendarbeit zwei Räume in den bestehenden Liegenschaften auf dem ESG Gelände nutzen kann. 

 

Variante 2b:

Die Planungen für die Sporthalle werden um zwei Räume ergänzt. Dies hätte einen zusätzlichen Finanzbedarf von ca. 80.000 EUR zur Folge.

 

Variante 2c:

Der Standort der Mobilen Jugendarbeit wird mittelfristig auf das ESG Gelände gelegt, wenn dort evtl. ein Kindergarten gebaut wird. Die notwendigen Räume werden in den Bau eines Kindergartens integriert.

 

Variante 2 hat keine Aufstockung im Personalbereich, jedoch ggf. im investiven Bereich zur Folge. Variante 2a ist abhängig von den weiteren Verhandlungen bzgl. Liegenschaften auf dem ESG Gelände. Bei Variante 2b muss bedacht werden, dass das Baugesuch für die Renovierung der Sporthalle Dezember 2012 / Januar 2013 eingereicht werden muss, da der Umbau samt Schlussabrechnung aufgrund der Zuschüsse im Kalenderjahr 2013 erfolgen muss. Unabhängig davon hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 25.09.2012 der Sanierung der Jahnhalle als Mehrzweckhalle mit erforderlichen Anbauten grundsätzlich nur vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt 2013 zugestimmt. Die Realisierung ist somit noch nicht definitiv. Variante 2c ist abhängig von der Entscheidung für einen Kindergarten auf dem ESG Gelände.

 

Im Jahr 2011 sind sowohl für das Jugendzentrum als auch für das Bewohner- und Familienzentrum neue Profile vom Sozialausschuss beschlossen worden. Das Jugendzentrum hat in der Folge seit September 2012 neue Öffnungszeiten. Es ist denkbar, dass das Bewohner- und Familienzentrum im Sommerhalbjahr ein regelmäßiges wöchentliches Angebot auf dem ESG Gelände installiert. Um die Umsetzung der Profile beider Einrichtungen jedoch nicht zu gefährden, muss auf eine Umschichtung von Personal aus diesen Einrichtungen verzichtet werden.

 

 

Variante 3:

Ausbau der Betreuung durch Personalausbau

Mit einer Fachkraft, die für 50% für das ESG-Gelände zuständig ist, kann die Betreuung deutlich intensiviert werden. Die Hauptarbeitszeiten sind in den Nachmittags- und Abendzeiten zu sehen. Die Fachkraft ist als Ansprechpartner für alle vor Ort, initiiert Angebote für Kinder und Jugendliche, kooperiert mit bestehenden Angeboten und kann aufgrund der Präsenzzeiten bei möglichen negativen Entwicklungen rechtzeitig eingreifen.

 

Neben den Personalkosten (jährlich ca. 25.000 EUR) sind investive Kosten für Räume (siehe Variante 2) vonnöten.

 

 

Abschließende Einschätzung:

Es ist eindeutig, dass Variante 3 die intensivste Form der Betreuung darstellt und aus fachlicher Sicht zu bevorzugen ist. Vorteile werden darin gesehen, dass die Fachkraft für alle Nutzer und Besucher als Ansprechpartner eine klare Zuständigkeit hat und kontinuierlich vor Ort ist.

 

Gleichzeitig ist zu sehen, dass es in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation schwer ist, eine 50%-Fachkraft für die Nachmittag- und Abendstunden zu finden. Es würden zudem Personalkosten entstehen, und die Stadt ist aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur U3-Betreuung finanziell sehr gefordert.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Varianten 1 oder 2 weiter zu verfolgen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen