Betreff:
Interkommunaler
Kostenausgleich für auswärtige Kinder in Tageseinrichtungen - Genehmigung einer
außerplanmäßigen Ausgabe
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Für den Kostenausgleich „Betreuung von Kindern durch
auswärtige Träger“ für das laufende Jahr weitere 50.000.- Euro zur Verfügung zu
stellen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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21.10.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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1.4649.7020
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50.000,00
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Apl
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Kostenerstattung
(Rechnungsjahr 2009) für die Betreuung von Kornwestheimer Kindern in anderen
Städten. Es besteht eine öffentlich-rechtlicher
Vertrag.
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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2.7880.9510 Maßnahme A
78800001
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50.000,00
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Minderausgaben
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Feldwegsanierung
Lerchenberg / Alter Ludwigsburger Weg entfällt, da der Föderantrag
abgelehnt wurde.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Vorlagen 221/2010 im Sozialausschuss am 09.06.2010
sowie VFA am 17.06.2010 wird verwiesen.
Wie in der Vorlage dargestellt,
konnte bisher nicht abgeschätzt werden, wie viele Kinder bei welcher
Betreuungsform in anderen Städten untergebracht sind. Die Berechnung vom Mai diesen Jahres muss daraufhin korrigiert werden.
Bisher wurden
für Kinder, die in Einrichtungen in Esslingen, Oberstenfeld und
Untergruppenbach untergebracht waren, der betreffende Kostenausgleich erstattet.
Insgesamt sind zum heutigen Zeitpunkt bereits knapp 20.000 Euro abgeflossen.
Ende September gingen bei der Stadtverwaltungen Rechnungen der Stadt Ludwigsburg und
der Stadt Stuttgart ein. Es handelt sich jeweils um Forderungen für den
Kostenausgleich für das Jahr 2009. Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt
65.000 Euro. Die eingegangene Rechnungen wurden
geprüft. Es wurde der in der geschlossenen Vereinbarung (Empfehlung des Städtetag) festgelegte Kostensatz verrechnet.
Es lässt sich zum heutigen Zeitpunkt
noch nicht sagen, ob von umliegenden Städten weitere Kostenerstattungen
angefordert werden. Die Stadt ist gesetzlich zu der Kostenerstattung
verpflichtet. Zur vereinfachten Abrechnung wurde ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen den Kommunen geschlossen.
Gemäß dem Haushalt 2010 stehen auf
der Haushaltstelle noch knapp 28.000 Euro zur Verfügung. Der damit offene, ungedeckte Betrag beläuft sich momentan auf 37.000 Euro. Es könnten
jedoch bis zum Jahresende weitere Rechnungen eingehen, weshalb eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 EUR beantragt wird.
Parallel werden gerade die
Kostenerstattungen der anderen Städte gegenüber Kornwestheim berechnet. Dies
gestaltet sich noch etwas umfänglich, da die angebotenen Betreuungsmodelle,
insbesondere von UKI, sich nicht in der Kostenerstattungstabelle des Städtetages
wiederfinden.
Nachdem die Kinder und
Betreuungszeiten für 2009 bekannt sind, kann mit einer Kostenerstattung von ca.
20.000 Euro gerechnet werden.