Vorlage-Nr.:

112/2012

Az.:

6 Kurt Schaible
5 Christian Kuebler

Datum:

11.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

17.04.2012

 

 

Betreff:

Änderung des Bebauungsplans westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanänderungsverfahren zu fassen mit der Maßgabe, dass Art und Maß der baulichen Nutzung den heutigen Gegebenheiten angepasst wird.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

17.04.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der bestehende Bebauungsplan für den im Abgrenzungsplan dargestellten Bereich weist ein Kerngebiet -MK- aus. In einem solchen Gebiet sind planungsrechtlich unter anderem Gaststätten und Vergnügungsstätten grundsätzlich zulässig. In einem qualifizierten Bebauungsplan sind Art und Maß der baulichen Nutzung festzusetzen. Zu dem Zeitpunkt, als die derzeit geltenden Festsetzungen getroffen wurden, waren insbesondere „ Spielhallen“ und „innerstädtische Nachverdichtungen“ keine aktuellen Themen, die einen Regelungsbedarf nach sich gezogen hätten.  

 

Spielhallenproblematik

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Spielhallenkonzeption vom 08.12.2009 und 23.02.2010 vorgegeben, diese nicht in Gebieten zuzulassen, in denen sie nur ausnahmsweise zulässig sind (z.B. in Gewerbegebieten, Mischgebieten).  Bei der seinerzeit erarbeiteten Spielhallenkonzeption handelt es sich lediglich um eine Richtlinie, die ohne den Rechtscharakter eines Satzungsbeschlusses noch keine Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Zulässigkeit von Spielhallen im Detail regelt, wird die Zielsetzung aus der Richtlinie zur Spielhallenkonzeption dann auch mit Rechtskraft umgesetzt. Deshalb bedarf es jeweils der Aufstellung eines Bebauungsplans im konkreten Einzelfall mit der Regelung einer möglichen Zulässigkeit oder einer entsprechenden Einschränkung.

 

Nach den Vorgaben der Richtlinie sollten Spielhallen in Gebieten, in denen sie allgemein zulässig sind, nur ausnahmsweise zugelassen werden und dort auch nicht in Erdgeschossen. Ferner sollten Spielhallen dort ausgeschlossen werden, wo sie auf Grund örtlicher Situation problematisch sind, wie insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 festgestellt, dass auch im Bereich der Güterbahnhofstraße eine solche Sensibilität vorliegt und die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, dass in diesem Bereich Spielhallen nicht zugelassen werden sollen. Aus diesem Grund soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der (in einem separaten Beschluss) eine Veränderungssperre nach sich ziehen kann.

 

Maß der baulichen Nutzung

 

Der derzeitige Bebauungsplan weist eine mindestens 2-, maximal 3-geschoßige Bebauung aus. Außerdem weist er eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die darauf geprüft werden soll, ob sie den heutigen Planungsansprüchen auf eine verdichtete Innenstadtbebauung entspricht.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Diese grundsätzlichen Erwägungen machen es erforderlich, den Bebauungsplan zumindest hinsichtlich der Fragen der zulässigen Art und Maß der baulichen Nutzung zu ändern. Ob darüber hinaus weitere Änderungen notwendig erscheinen, muss sich im weiteren Verfahren erweisen. .

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzungsplan.pdf