Betreff:
Änderung
des Bebauungsplans westlich der Güterbahnhofstraße zwischen Karlstraße und
Bahnhofstraße - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für ein
Bebauungsplanänderungsverfahren zu fassen mit der Maßgabe, dass Art und Maß der
baulichen Nutzung den heutigen Gegebenheiten angepasst wird.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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17.04.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.04.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der bestehende Bebauungsplan für den im Abgrenzungsplan
dargestellten Bereich weist ein Kerngebiet -MK- aus. In einem solchen Gebiet
sind planungsrechtlich unter anderem Gaststätten und Vergnügungsstätten
grundsätzlich zulässig. In einem qualifizierten Bebauungsplan sind Art und Maß
der baulichen Nutzung festzusetzen. Zu dem Zeitpunkt, als die derzeit geltenden
Festsetzungen getroffen wurden, waren insbesondere „ Spielhallen“ und
„innerstädtische Nachverdichtungen“ keine aktuellen Themen, die einen
Regelungsbedarf nach sich gezogen hätten.
Spielhallenproblematik
Der Gemeinderat hatte in seiner
Spielhallenkonzeption vom 08.12.2009 und 23.02.2010 vorgegeben, diese nicht in
Gebieten zuzulassen, in denen sie nur ausnahmsweise zulässig sind (z.B. in
Gewerbegebieten, Mischgebieten). Bei der
seinerzeit erarbeiteten Spielhallenkonzeption handelt es sich lediglich um eine
Richtlinie, die ohne den Rechtscharakter eines Satzungsbeschlusses noch keine
Rechtsverbindlichkeit entfaltet. Erst durch die Aufstellung eines
Bebauungsplans, der die Zulässigkeit von Spielhallen im Detail regelt, wird die
Zielsetzung aus der Richtlinie zur Spielhallenkonzeption dann auch mit
Rechtskraft umgesetzt. Deshalb bedarf es jeweils der Aufstellung eines
Bebauungsplans im konkreten Einzelfall mit der Regelung einer möglichen
Zulässigkeit oder einer entsprechenden Einschränkung.
Nach den Vorgaben der Richtlinie
sollten Spielhallen in Gebieten, in denen sie allgemein zulässig sind, nur
ausnahmsweise zugelassen werden und dort auch nicht in Erdgeschossen. Ferner
sollten Spielhallen dort ausgeschlossen werden, wo sie auf Grund örtlicher
Situation problematisch sind, wie insbesondere in der Nähe von Schulen und
Kindergärten. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am
27.03.2012 festgestellt, dass auch im Bereich der Güterbahnhofstraße eine
solche Sensibilität vorliegt und die Voraussetzungen geschaffen werden sollen,
dass in diesem Bereich Spielhallen nicht zugelassen werden sollen. Aus diesem
Grund soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der (in einem separaten
Beschluss) eine Veränderungssperre nach sich ziehen kann.
Maß der baulichen Nutzung
Der derzeitige Bebauungsplan weist
eine mindestens 2-, maximal 3-geschoßige Bebauung aus. Außerdem weist er eine
überbaubare Grundstücksfläche aus, die darauf geprüft werden soll, ob sie den
heutigen Planungsansprüchen auf eine verdichtete Innenstadtbebauung entspricht.
Empfehlung der Verwaltung:
Diese grundsätzlichen Erwägungen machen es erforderlich, den
Bebauungsplan zumindest hinsichtlich der Fragen der zulässigen Art und Maß der
baulichen Nutzung zu ändern. Ob darüber hinaus weitere Änderungen notwendig
erscheinen, muss sich im weiteren Verfahren erweisen. .