Vorlage-Nr.:

354/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
6 Kurt Schaible

Datum:

12.10.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.10.2010

 

 

Betreff:

Vorhaben bezogener Bebauungsplan "Flurstück 2061, Bergstraße" - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan, Ansichten und Schnitte des Vorhabens, Durchführungsvertrag, weitere Anforderungen, Begründung und Merkblatt Landratsamt, Satzungstext

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Flurstück 2061, Bergstraße“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

19.10.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

28.10.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Gebäude Bergstraße 10 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Haldenrain Süd" Nr. 12-393, der am 30.06.1980 in Kraft getreten ist. Das vorhandene Wohngebäude befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), es genießt Bestandsschutz. Der derzeit gültige Bebauungsplan sieht entlang der Bergstraße eine 2-geschossige Wohnbebauung vor. Der rückwärtige Bereich, in dem das Wohngebäude steht, ist als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen.

 

Das Wohnhaus soll nun aufgrund seiner geringen Wohnfläche eine wesentliche Erweiterung nach Westen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erfahren. Es ist ein eingeschossiger Anbau zur Vergrößerung des Erdgeschosses geplant.

Die beantragte Erweiterung kann nicht ohne Änderung des Bebauungsplanes genehmigt werden, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Beteiligung

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 28.09.2010 (Vorlage 329/2010) den Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Flurstück 2061, Bergstraße“ gefasst. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungsnahme gegeben. Die Zustimmung der betroffenen Öffentlichkeit zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan liegt vor. Da der Vorhaben bezogene Bebauungsplan lediglich den Anbau an das Bestandsgebäude beinhaltet, gibt es laut Bauverwaltung keine durch die Planänderungen betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange. So wurde auch auf die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der Durchführungsvertrag wird bis zum Sitzungstermin vom Vorhabenträger unterzeichnet.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
VEP Bergstr 12.10.2010.pdf VEP Bergstr 12.10.2010.pdf